KRINKO klatscht Klabauterlach. Keine Evidenz für FFP2 und Tests

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ist eine nach dem Infektions­schutz­gesetz vorgeschriebene Institution beim RKI: "Die Empfehlungen der Kommission werden unter Berücksichtigung aktueller infektionsepidemiologischer Auswertungen stetig weiterentwickelt und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden unter Berücksichtigung des gesamten Aufgabenspektrums berufen."

Sie hat am 20.10 eine "Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu Anforderungen des §28b des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" veröffentlicht, in der es heißt:

»Einige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (in Kraft getreten am 17.09.2022 mit Regelungsbeginn zum 01.10.2022) betreffen die Infektionsprävention in stationären Gesundheitseinrichtungen und damit den gesetzlich mandatierten Auftrag der KRINKO zur Erstellung von Empfehlungen in diesem Bereich...

Der Rat der Kommission mit Expertise in ebendiesen Fragestellungen wurde vor Verabschiedung des neuen IfSG nicht eingeholt...

Zusammenfassend nimmt die Kommission für die Arbeit in medizinischen Einrichtungen wie folgt Stellung:

        1. Es gibt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz, dass das dauerhafte routinemäßige Tragen von FFP2-Masken im Hinblick auf die Verhütung nosokomialer Übertragungen dem Tragen eines medizinischen MNS überlegen ist.
        2. Das dauerhafte routinemäßige Tragen eines medizinischen MNS ist im Regelfall die angemessene Alternative zum Tragen einer FFP2-Maske.
        3. Das Tragen einer FFP2-Maske bedarf der besonderen Indikation und muss im Hygieneplan geregelt werden.
        4. Allen Beschäftigten sollte in den im IfSG benannten Einrichtungen auch weiterhin ein niedrigschwelliges, zeitnahes und qualitativ hochwertiges Testangebot bei Auftreten von Symptomen oder nach relevanter Exposition zur Verfügung stehen.
        5. In der aktuellen Phase der Pandemie liegt keine ausreichende infektionsepidemiologische Evidenz dafür vor, dass für das Erreichen des angestrebten Schutzzieles außerhalb von Ausbruchssituationen eine generelle mindestens dreimal wöchentliche Testung aller Beschäftigten erforderlich ist.
        6. Ob die Testung asymptomatischer Beschäftigter mit Patientenkontakt einen zusätzlichen Nutzen in Hinblick auf die Reduktion nosokomialer SARS-CoV-2-Übertragungen hat, hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. lokale/ regionale Inzidenz, Patientenpopulation). Daher sollte der zu erwartende Nutzen in einer Risikobeurteilung unter Einbeziehung des Hygienefachpersonals vor Ort bewertet und in einem Testkonzept festgelegt werden.«
          rki.de (20.10.)


 

Bereits im Juli gab es eine weitgehend unbeachtete Stellungnahme der Kommission:

Einzelmeinung. Bitte nicht ernstnehmen

 

11 Antworten auf „KRINKO klatscht Klabauterlach. Keine Evidenz für FFP2 und Tests“

  1. Man könn­te sagen: Runter mit den idio­ti­schen Masken, Schluß mit den idio­ti­schen "Tests". Man kann es aber auch (wie hier) so ver­schwur­beln, daß am Ende nie­mand etwas davon mitkriegt.
    "Nur für den Fall: Wir haben ja ver­sucht, es mitzuteilen!"

  2. Als ob die­ses Regime eine ande­re Meinung, als die ideo­lo­gisch vor­ge­ge­be­ne Meinung durch die "Förderer" ihrer "Tätigkeit" inter­es­sie­ren wür­de. Vollkommen gleich­gül­tig, ob es sich um Regierung oder voll­ver­sorgt-abnicken­de Parlamentselite han­delt. Manche müs­sen dabei vor­sich­tig sein, dass die hef­ti­gen Abnickbewegungen kei­ne blei­ben­den Schäden an der Wirbelsäule ver­ur­sa­chen. Wegen dem dann feh­len­den Rückgrat. Wie sag­te Baerbock: Der Wählerwille ist gleichgültig. 

    Nosokomiale Infektionen? Dieses Risiko soll­te für Kalle im Rahmen eines sta­tio­nä­ren Aufenthaltes in einer ent­spre­chen­den Einrichtung dis­ku­tiert wer­den. Mit Jacke, in einem gut gepol­ster­ten Raum.

  3. Ach nee, aber als Ines Kappstein in der Öffentlichkeit auf­trat mit ihrem über­ra­gen­den Sachverstand, wur­de sie x‑mal zen­siert und von YT gelöscht.
    Nur um dann von immer wie­der wech­seln­den Kanälen wie­der hoch­ge­la­den zu wer­den mit ihrem Vortrag. 🙂

    Diese fei­ge Bagage vom RKI traut sich mit die­ser neu­er­li­chen Stellungnahme nur zen­ti­me­ter­wei­se aus der Deckung.
    Es gibt näm­lich, wenn ich Kappstein rich­tig in Erinnerung habe, über­haupt kei­ne Evidenz für Staubmasken. Und für OP-Masken erst recht nicht, was auf diver­sen frei ver­käuf­li­chen Packungsbeilagen auch noch drauf stand.

    Ob das immer noch so ist weiß ich nicht.
    Ich trag schon sehr lan­ge kei­nen Schnauzendeckel mehr.

    ("Geßlerhut" gfällt mir eigent­lich immer noch besser)

    Wie war das noch­mal gleich mit dem Haus und dem Maschendrahtzaun und den Mücken …

  4. Naja … eine Klatsche sieht für mich anders aus.
    Heißt es dort z.B. auch:

    „Ohne Zweifel ist das kor­rek­te Tragen einer FFP2-Maske eine wich­ti­ge infek­ti­ons­prä­ven­ti­ve Maßnahme, deren anlass­be­zo­ge­ner Einsatz im Hygieneplan fest­zu­le­gen ist.
    Es besteht jedoch kei­ne aus­rei­chen­de infek­tionsepidemiologische Evidenz dafür, dass das dau­er­haf­te rou­ti­ne­mä­ßi­ge Tragen von FFP2­ Masken im Hinblick auf Prävention nosokomia­ler Übertragungen dem Tragen eines medizini­schen Mund­Nasen­Schutzes (MNS) über­le­gen ist.“

    Hier wird also nicht das gene­rel­le, dau­er­haf­te Maske tra­gen in Frage gestellt, son­dern nur betont, dass es kei­ne Evidenz dafür gibt, dass FFP2 Masken einer ein­fa­chen OP-Maske über­le­gen sind. Für mich lässt sich dar­aus ledig­lich ein Appell dafür ablei­ten, die Maskenpflicht etwas auf­zu­wei­chen, indem man dem Personal auch das Tragen eines ein­fa­chen, medi­zi­ni­schen MNS gestattet. 

    Wenn Masken aber gene­rell nutz­los sind, ist es natür­lich klar, dass eine FFP2 Maske einem ein­fa­chen MNS nicht über­le­gen sein kann. Die Maskenpflicht muss daher ganz weg. Getragen wer­den soll­te Maske nur noch auf frei­wil­li­ger Basis. Egal wo und wann.

    1. "Getragen wer­den soll­te Maske nur noch auf frei­wil­li­ger Basis. Egal wo und wann."

      Da das Tragen von Masken mit einem gesund­heit­li­chen Risiko
      ver­bun­den ist, soll­te jeder sein unsin­ni­ges Schutzbedürfnis durch
      eine pri­va­te Versicherung absi­chern müs­sen. Denn die Solidargemeinschaft soll für die Schäden, ver­ur­sacht durch gro­ben Unfug, nicht auf­kom­men müssen.

      So hat man doch ganz im Sinne des Marktes ein Bedürfnis geschaf­fen, was durch wei­te­re Branchen gewinn­träch­tig weiter
      aus­ge­baut wer­den kann.

      1. @Egon Erwin: Ohne Ihren letz­ten Satz wür­de ich mei­nen, dass Sie die­sen Vorschlag ernst meinen. 😉

        Denn dann wären wir doch an dem glei­chen Punkt, an dem gefor­dert wur­de, dass die Ungeimpften ihre medi­zi­ni­sche Behandlung gefäl­ligst selbst bezah­len sol­len, wenn sie Corona bekom­men. Für mich heißt Solidargemeinschaft jeden­falls, dass man erst­mal bedin­gungs­los hilft. Also auch jenen, die sich angeb­lich "unver­nünf­tig" ver­hal­ten haben. Denn sobald jemand dar­über ent­schei­den will, wer Hilfe "ver­dient" und wer nicht, wird es finster.

  5. Solche Schwurbeleien sind neben dem Wankelmut der Gläubigen der Grund dafür, dass Die Mächtige Maske erzürnt ist und Ihren Heilsamen Segen von uns genom­men hat.
    Daher wird es auch nichts nut­zen, wenn die Philister nun wie­der die FFP2-Maske auf­set­zen. Wir brau­chen Scheiterhaufen zu Ehren der Mächtigen Maske. Erst wenn sich der Qualm der Opferfeuer in Ihrem Reinen Vlies sam­melt wird Die Mächtige Maske uns wie­der beschützen!

    Ähem…
    Nein, ernst­haft. Immerhin räumt das RKI hier die tat­säch­li­che Situation zu einem Teil ein. Ganz von der Großartigkeit der Mächtigen Maske will man sich aber nicht trenn­nen, denn deren gerin­ger Wirkungsgrad liegt laut Stellungnahme vor allem dar­an, dass das Personal die­se nicht dau­ernd tra­gen kön­ne und dür­fe, unter ande­rem wegen des (immer wie­der von Lügenwichten bestrit­te­nen) star­ken Atemwiderstands.
    Die Erkenntnis, dass eine Maskenpflicht egal wel­cher Art kaum Einfluss hat, wor­auf eini­ger­ma­ßen brauch­ba­re Vergleichsbetrachtungen hin­deu­ten, ist noch zu revo­lu­tio­när. Aber immerhin.

    Da sehe ich es dem RKI nach, dass in dem glei­chen Bulletin eine der übli­chen mono­kau­sa­len Betrachtungen im Hinblick auf som­mer­li­che Hitzetote abge­lie­fert wird, die gute Ansätze, aber auch sehr hüb­sche sta­ti­sti­sche Grundlagenfehler aufweist.

  6. "Das dau­er­haf­te rou­ti­ne­mä­ßi­ge Tragen eines medi­zi­ni­schen MNS ist im Regelfall die ange­mes­se­ne Alternative …"

    Das ist der Spuckschutz, falls Herr Dokor eine feuch­te Aussprache hat.

    Und was ist mit den bösen Aerosolen?

  7. Für Ärzte und Praxispersonal gibt es der­zeit ohne­hin kei­ne Maskenpflicht, dar­über wird nur nicht so öffent­lich gere­det. Die FFP2-Pflicht gilt aktu­ell "nur" für Patienten und der Arzt kann den Patienten von der Maskenpflicht im Behandlungsraum befrei­en, wenn die­se aus Sicht des Arztes stö­rend ist bei der Behandlung.

    "Ob die Ärztinnen und Ärzte des­halb selbst Masken tra­gen und dies auch dem Personal vor­schrei­ben, ist damit offen­bar eine Frage der Gefährdungsbeurteilung durch die Praxisinhaber."
    https://​www​.aerz​te​zei​tung​.de/​N​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​G​e​s​p​a​l​t​e​n​e​-​R​e​c​h​t​s​l​a​g​e​-​I​n​-​A​r​z​t​p​r​a​x​e​n​-​g​i​l​t​-​s​t​r​i​k​t​e​-​F​F​P​2​-​M​a​s​k​e​n​-​P​f​l​i​c​h​t​-​n​u​r​-​f​u​e​r​-​P​a​t​i​e​n​t​e​n​-​4​3​2​9​9​8​.​h​tml

  8. Es klingt wie gra­vie­ren­de Kritik, aber den­noch ist die­se Stellungnahme nur halbherzig …

    So wird z.B. gesagt, dass eine OP.Maske in die­ser Phase der "Pandemie" ein ange­mes­se­ner (bes­se­rer) Ersatz fuer eine FFP2 Maske sei, aber man drueckt sich um die Beurteilung her­um, ob dau­er­haf­tes rou­ti­ne­mae­ssi­ges Masken tra­gen *ueber­haupt* eine sinn­vol­le Massnahme waere.

    "Allen Beschäftigten soll­te in den im IfSG benann­ten Einrichtungen auch wei­ter­hin ein nied­rig­schwel­li­ges, zeit­na­hes und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Testangebot bei Auftreten von Symptomen oder nach rele­van­ter Exposition zur Verfügung stehen."

    Aber um die Frage, was denn ein "qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Testangebot" ist (PCR-Test, wenn PCR-Test mit wel­chem ct-Wert,
    oder reicht ein Schnelltest) fehlt jeg­li­che Angabe …

    Ebenso fehlt jede Einschaeetzung, was denn eine "rele­van­te Exposition" sein soll.

    "In der aktu­el­len Phase der Pandemie liegt kei­ne aus­rei­chen­de infek­ti­ons­epi­de­mio­lo­gi­sche Evidenz dafür vor, dass für das Erreichen des ange­streb­ten Schutzzieles außer­halb von Ausbruchssituationen eine gene­rel­le min­de­stens drei­mal wöchent­li­che Testung aller Beschäftigten erfor­der­lich ist."

    Ein muti­ger Vorstoss wae­re es, die Tests (deren Nutzen zum Nachweis von Infektionen schon immer eher frag­wuer­dig war) ins­ge­samt auf den Pruefstand zu stel­len, aber fuer die­sen Mut reicht es lei­der bei der KRINKO nicht.

    "Ob die Testung asym­pto­ma­ti­scher Beschäftigter mit Patientenkontakt einen zusätz­li­chen Nutzen in Hinblick auf die Reduktion noso­ko­mia­ler SARS-CoV-2-Übertragungen hat, hängt stark von den Gegebenheiten vor Ort ab"

    Nein, das haengt nicht von den Gegebenheiten vor Ort ab, son­dern das testen von asym­pto­ma­ti­schen Peronen ist gene­rell nicht sinn­voll und soll­te unter­las­sen wer­den. Das hat­te sogar die WHO schon bestae­tigt. Warum traut sich die KRINKO auch hier nicht, Klartext zu reden und der Empfehlung der WHO zu fol­gen (wenn denn die WHO in die­ser "Pandemie" schon ein­mal eine *sinn­vol­le* Empfehlung liefert)?

    Oberflaechlch klingt das alles nach "her­ber Kritik", aber eigent­lich ist es eine viel zu vor­sich­ti­ge und daher nur bedingt sinn­vol­le Aeusserung. Von wirk­lich sinn­vol­ler Kritik ist das noch mei­len­weit entfernt.

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