Maskenpflicht bei der Bundestagswahl gefordert

»Wahlleiter für Maskenpflicht – "Wahl darf nicht Superspreader-Event wer­den"« heißt der Artikel auf zdf​.de vom 27.2.

»Bundeswahlleiter Georg Thiel hat ange­sichts der Corona-Pandemie in einem Interview mit den Zeitungen der "Funke Mediengruppe" eine ein­heit­li­che Regelung für die Bundestagswahl am 26. September gefordert.

"Ich bin der Ansicht, dass die Maskenpflicht im Wahllokal strikt befolgt wer­den muss. Die Bundestagswahl darf nicht zum Superspreader-Event wer­den. Aber wir dür­fen dabei das Recht auf Stimmabgabe nicht verletzen."
Georg Thiel, Bundeswahlleiter

Zudem hof­fe er, dass bis zur Wahl alle Wahlhelfer geimpft seien.

Feste Zeitfenster, in denen die Bürger ihre Stimmen abge­ben kön­nen, hält Thiel nicht für sinn­voll. "Das kann ich mir schon orga­ni­sa­to­risch gar nicht vor­stel­len." Stattdessen schlägt er grö­ße­re Wahllokale vor. Altenheime soll­ten gemie­den wer­den – "dafür könn­ten wir ver­stärkt auf Räumlichkeiten in Sporthallen, Theatern oder Museen zurück­grei­fen", so Thiel.«

Von Wahlrecht nur für Geimpfte ist noch nicht die Rede. Wenigstens kom­men wir so end­lich mal wie­der ins Theater.

18 Antworten auf „Maskenpflicht bei der Bundestagswahl gefordert“

  1. Super! Dann geh ich ohne Maulkorb hin.
    Dann wer­de ich auf­ge­for­dert einen Maulkorb zu tra­gen, was ich natür­lich nicht tun wer­de und kann so an einer "demo­kra­ti­schen (…) Wahl" nicht teil­neh­men kön­nen – was dann wider­um eine bestä­ti­gung ist, das wir eine Diktatur haben und kei­ne Demokratie. Natürlich intres­siert das nie­mand von den Diktatoren/innen, sodaß ich nun sowie­so nicht wäh­len gehe. 

    Wenn soll man denn auch wäh­len kön­nen? Es ste­hen nur rechts­ra­di­ka­le Parteien zur aus­wahl, die alle nur den Kapitalismus (also die­sen jet­zi­gen Irrsinn) umsetzen.
    Auch rate ich ab, die rechts­ra­di­ka­le "Linke" zu wäh­len, man darf nicht ver­ges­sen das die­se zusam­men mit den ande­ren rechts­ra­di­ka­len Parteien die Polizei auf Demonstranten, Bürger und Kinder hetzen. 

    Kampf gegen Faschismus bedeu­tet, den Faschisten im Bundestag ent­ge­gen­zu­tre­ten und nicht die­se Lumpen noch zu wäh­len und zu noch zu bevoll­mäch­ti­gen kri­mi­nel­le Handlungen durchzuführen.

    1. Doch, es gibt eine Partei, sie wur­de im Sommer neu gegrün­det und heißt : „ dieBasis“. Mit dabei unter ande­ren Markus Hainz und
      die Rechtsanwälte vom Coronaausschuss, Füllmich und Fischer,
      auch eini­ge Professoren sind dar­un­ter, die eine ande­re Coronastrategie forderten.
      Diese Partei braucht 2,5 Millionen Wählerstimmen um in den Bundestag ein­zie­hen zu kön­nen und die 5% Hürde zu knacken.
      Mit Nichtwählen unter­stützt man nur die eta­blier­ten Parteien.
      Also mal auf deren Homepage klicken!

      1. Ich hof­fe, dass ande­re wesent­lich bes­se­re Erfahrungen mit die­ser neu­en Partei gemacht haben, als ich. Im Grunde hat man es inner­halb kür­ze­ster Zeit geschafft, mein Vorurteil zu bestä­ti­gen, dass im Kern alle Parteien gleich sind. Also auch die, die voll­kom­men anders sein wol­len, als alle ande­ren Parteien.

        Ich wür­de die Basis wohl trotz­dem im Herbst als klein­stes Übel ankreu­zen, aber vie­le Hoffnungen mache ich mir da nicht mehr.

        Zur Maulkorbpflicht: In RLP kommt man zur Landtagswahl am 14. März ohne Maulkorb auch nicht ins Wahllokal. Aber hier gibt es eh kei­ne Alternativen, die zur Wahl stün­den. Im Plakat-Wahlkampf an den Straßenrändern spielt Corona abso­lut kei­ne Rolle – die tun ALLE so, als wäre alles normal.

        Die Landtagswahlen wären eigent­lich sogar wich­ti­ger als die Bundestagswahlen – da die Verordnungen letz­ten Endes alle auf einer lan­des­recht­li­chen Ebene basie­ren. Das wird aber auch im kri­ti­schen Teil nicht wirk­lich rea­li­siert. Wir bräuch­ten ein deut­sches Florida oder South Dakota.

    2. Aber was wird mit Ihrer "Simme", wenn Sie nicht wäh­len gehen?
      Sie wird unter den eta­blier­ten Parteien aufgeteilt.
      Ich gebe mei­ne Stimme der klein­sten Partei, die auf dem Wahlzettel steht, so dass sich die Etablierten mei­ne Stimme nicht unter den Nagel rei­ßen können.

  2. Ja, soll­te sich all die­je­ni­gen mal Gedanken machen, die immer von, wir müs­sen ja nur noch ein wenig durch­hal­ten und der Zeit nach Corona reden.…

  3. Warum neh­men Menschen die­se Ansage eigent­lich fast aus­nahms­los kri­tik­los hin?? Ist es denn bereits beschlos­se­ne Sache, dass wir im Herbst immer noch in die­sem ver­lo­ge­nen Modus leben müs­sen? Wie kann Mann oder Frau das wohl ändern?
    Wohl eher nicht, wenn sie wei­ter­hin auf Herrn Lauterbachs Kassandrarufe hören. Es lie­gen mitt­ler­wei­le genug kri­ti­sche Informationen sowie gegen­tei­li­ge Infos und erwie­se­ne Tatsachen vor, befrei­en muss sich ein Volk sel­ber, aber genau das haben die Deutschen 1945 bereits nicht hin­be­kom­men. Warum haben sich Herr Gates und Consorten wohl gera­de die­ses Land auserkoren?Wie Paul Schreyer sagt:"Die Masken die­nen als Kontrolle dar­über, ob die Menschen im erwünsch­ten Angstmodus blei­ben oder nicht."

    1. @stellteuchdasmalvor! – ja, könn­te man, oder Team Freiheit, oder Widerstand 2020. Das Problem: die­se Parteien wer­den Anfangs zu klein sein, um auf die Stelle irgend­wie einzugreifen.
      Ich den­ke die AFD wird mas­sig Stimmen dazu­be­kom­men, aber noch nicht ein­mal da den­ke ich das deren Wählerschaft aus­rei­chen wird um die kri­mi­nel­le Mafia im Bundestag auf die Pfoten zu klop­fen. Unter Umständen könn­te sie nach einem Sieg sel­ber zum Problem wer­den, weil das (sel­be) Problempotenzial ja schon seit grün­dung der Partei vorliegt.
      Ich den­ke, Wahlen allein nüt­zen gar nichts.

      1. ps: abseits von der Wahl, fin­de ich nach­fol­gen­de Idee vom Hartz IV Aktivisten Ralph Boes sehr gut (er brach­te schon über vie­le Umwege eine Richtervorlage gegen Hartz IV Sanktionen vor das Bundesverfassungsgericht, wobei das Ergebnis aller­dings von die­sem Habarth mit einer ein­zi­gen Randnummer tor­pe­diert / sabo­tiert wurde).
        Ralph Boes redet davon nicht eine Verfassung zu wäh­len, son­dern das Grundgesetz als Verfassung zu erhe­ben, jeden Artikel abstim­men zu las­sen und zu jedem Artikel dazu­zu­schrei­ben das jede Änderung nur durch Abstimmung des Volkes durch­ge­führt wer­den darf.
        Dazu muss die Idee erst ein­mal an alle Gruppierungen, ja auch den ande­ren Verfassungsgebenden, Linke Gruppierungen und Initiativen, usw näher­ge­bracht werden.
        Das ist natür­lich auch Jahrelange Arbeit, am besten das Video ansehen:
        https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​H​l​R​t​K​s​a​H​O​1​U​&​f​e​a​t​u​r​e​=​y​o​u​t​u​.be

      2. @Andi67: Der Teufel läßt sich eben nicht mit Beelzebub aus­trei­ben. Stimmt, daß Wahlen allein nichts nüt­zen. Wir müs­sen uns von unten ver­net­zen und wei­ter­ma­chen. Denn Verarschung gibt es nicht erst seit Corona und hört danach (hm…) auch nicht auf.

  4. andi67 und aa: Der Zuwachs bei der Basisdemokratischen Partei ist enorm, pro Woche ca. 1000 neue Mitglieder, in allen Bundesländern bereits Landesverbände gegrün­det, bereits vie­le Kreisverbände, fie­ber­haf­te Sacharbeit, jemand wie Boes wäre zumin­dest als Gast sehr will­kom­men – wie alle Ideen will­kom­men sind, schließ­lich beruft sich die Partei auf einen mora­li­schen Kompass, der durch die Fahrwasser der kom­ple­xen Programm-Bildung füh­ren soll: 1. Freiheit (soll hei­ßen: ent­wür­di­gen­de Zwangs-Maßnahmen sofort zurück!) 2. Achtsamkeit – wir hören allen Vertretern aller Klassen und Schichten zu und beför­dern und mode­rie­ren auf Wunsch einen Austausch zwi­schen ihnen 3. Machtbegrenzung – kon­ti­nu­ier­li­che Arbeit ja, aber kein Einnisten in Posten bis Lobbyisten gan­ze Arbeit gemacht haben und die Volksvertretung kor­rum­piert ist 4. Schwarmintelligenz – die besten Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse aller, die sich ein­brin­gen wol­len, nut­zen – so unge­fähr hab ich das ver­stan­den jedenfalls.
    Eine ech­te Alternative – auch zur AlternativefD – JETZT – was mir per­sön­lich am sym­pa­thisch­sten ist: Sie bau­en ihren Kritiker funk­tio­nal in die Vorstandsarbeit mit ein! – Find ich sehr klug.
    – Das hat mit Widerstand2020 nichts mehr zu tun und mit den Teams Freiheit even­tu­ell, wenn die sich anschlie­ßen wol­len. Das ist m.E. nicht Corona-fixiert ent­stan­den, die mei­sten haben schon lan­ge den Kanal voll von die­ser par­la­men­ta­ri­schen Sozialstaats-Zersetzung – auch durch Koalitionszwang u.ä. -

  5. Huch, ist denn schon Weihnachten, äh, Wahl? Und wie­so maßt sich die­ser ungläu­bi­ge Wicht an, die Fähigkeit der Pharmakonzerne und die Fähigkeit der Regierung in Zweifel zu zie­hen, jedem Bürger ein Impfangebot zu machen und genug Impfstoff zu pro­du­zie­ren? Ketzer!!

    Aber irgend­wie auch wun­der­bar! Ich wer­de ab mor­gen anfan­gen, über­zeu­gend nie­sen und husten zu üben. In der Wahlkabine dann ordent­lich simu­liert, eini­ge Tropfen Wasser aus einer mit­ge­brach­ten Pipette auf den Wahlzettel – und dann die Panik in den Gesichtern der Wahlhelfer genie­ßen, wenn man das Ding in die Urne stopft.

    Oder eine gebrauch­te, schön drecki­ge OP-Maske mit­brin­gen, in der Wahlkabine her­aus­ho­len und mit einem empör­ten "Iiiiih – wel­ches Ferkel hat die denn hier lie­gen las­sen!" das Ding am lan­gen Arm ori­en­tie­rungs­los einen Mülleimer suchend durch den Raum tragen.

  6. In Sachsen-Anhalt wird bereits im Juni gewählt. Wenn Bürger nicht frei an der Wahl teil­neh­men dür­fen und ihnen zum Beispiel wegen frei­er Atmung der Zugang zum Wahlraum ver­wehrt wird, dann wird die Wahl anfecht­bar. Mehr noch: Jeder Bürger darf die gesam­te Auszählung beob­ach­ten. Wenn nur noch Maskierte beob­ach­ten dür­fen, dann wird die demo­kra­ti­sche Wahl ele­men­tar beschnit­ten, und somit anfechtbar.
    Jaja, ich weiß, die Bürger und Gerichte sind heu­te stolz auf wehr­haf­te Demokratie und dass sie sich ein­fach über Recht hin­weg­set­zen dür­fen, wann immer sie sich vor einer Krankheit schlimm gru­seln. Aber mal so streng recht­lich gedacht …

  7. 9.2.21, Vom "Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen " auf 2022 Verschobenes.

    … Das Bundesministerium für Gesundheit beauf­tragt eine exter­ne wis­sen­schaft­li­che Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vor­ge­legt wer­den. Die Bundesregierung über­sen­det dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu die­sem Ergebnis. …
    … Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüp­fen nur noch an die Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite an und tre­ten nicht mehr spä­te­stens mit Ablauf des 31. März 2021 oder, im Fall einer Verordnung auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 IfSG, spä­te­stens mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. …
    … Es wird dem Umstand Rechnung getra­gen, dass nach aktu­el­len Erkenntnissen die gegen­wär­tig gel­ten­den Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffent­li­chen Gesundheit und zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen auch nach Ablauf des 31. März 2021 not­wen­dig sein werden. …
    … Die Pflicht, jede Einrichtung im Jahr 2021 ein­mal zu prü­fen, wird grund­sätz­lich auf­recht­erhal­ten, dem pan­de­mi­schen Geschehen soll aber fle­xi­bel Rechnung getra­gen wer­den. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat im Benehmen mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und dem Prüfdienst der pri­va­ten Krankenversicherung e. V. sowie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Basis wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnisse und mit dem Ziel, die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu unter­stüt­zen, ver­bind­lich das Nähre zur Durchführbarkeit von Qualitätsprüfungen zu bestim­men und die Regelungen gege­be­nen­falls anzu­pas­sen. Insbesondere ist zu regeln, an wel­che Voraussetzungen Prüfungen ange­sichts der kon­kre­ten pan­de­mi­schen Entwicklung gebun­den sind und wel­che Vorgaben bei der Durchführung von Prüfungen aus Anlass der Pandemie zusätz­lich zu beach­ten sind. Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung hat ein Hygienekonzept her­aus­ge­ge­ben, das Empfehlungen für die Durchführung der Qualitätsprüfungen in der Pandemie abgibt. Die gesetz­lich gefor­der­ten Konkretisierungen durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen könn­ten zum Beispiel auf die­ses Hygienekonzept sowie auf bereits durch­ge­führ­te Impfungen Bezug neh­men. Die Lockerung der Prüfpflicht gilt bis Ende 2021, ab dem Jahr 2022 gilt gemäß § 114 Absatz 2 Satz 1 die unein­ge­schränk­te Pflicht, alle Einrichtungen ein­mal zu prü­fen. Das Erfahrungswissen über die Qualitätsprüfungen unter Pandemiebedingungen soll vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen zusam­men­ge­fasst und dem Bundesministerium für Gesundheit zum 30. September 2021 als Bericht vor­ge­legt wer­den kön­nen. Ob die Anlassprüfungen in Form einer Begehung der Pflegeeinrichtung oder der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen statt­fin­den kön­nen, haben die Landesverbände der Pflegekassen und die Medizinischen Dienste in Absprache mit den loka­len Behörden, ins­be­son­de­re den Gesundheitsämtern im Einzelfall zu entscheiden. …
    … Die Einführungsphase zur Erhebung und Übermittlung von Qualitätsdaten durch die voll­sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen nach § 114b wur­de zunächst durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz bis zum 31. Dezember 2020 ver­län­gert und im Anschluss die Verpflichtung zur Datenerhebung per Verordnung bis zum 31. März 2021 aus­ge­setzt („Verordnung zur Aussetzung der gesetz­li­chen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indi­ka­to­ren­be­zo­ge­nen Daten in voll­sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen“ des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Januar 2021). Die mit der Erhebung und Übermittlung der indikatorenbezogenen
    Qualitätsdaten ver­bun­de­nen Fristen in § 114b Absatz 1 und 2 wer­den nun­mehr um jeweils zwölf Monate ver­scho­ben. Zur Entlastung der voll­sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen wäh­rend der Corona-Pandemie endet die Einführungsphase der Datenerfassungen somit erst am 31. Dezember 2021. Bis dahin sol­len alle voll­sta­tio­nä­ren Pflegeeinrichtungen eine Datenerhebung durch­ge­führt und an die Datenauswertungsstelle über­mit­telt haben. Die Veröffentlichung der Qualitätsdaten gemäß Qualitätsdarstellungsvereinbarung beginnt erst mit den ab dem 1. Januar 2022 durch­zu­füh­ren­den Datenerhebungen. …
    … § 114c Absatz 3 ver­pflich­tet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, dem Bundesministerium für Gesundheit über die Erfahrungen der Pflegekassen mit dem neu­en voll­sta­tio­nä­ren Qualitätssystem zu berich­ten. Die Aussetzungen der Qualitätsprüfungen und die Verschiebungen bezüg­lich der Erhebung und Übermittlung der indi­ka­to­ren­be­zo­ge­nen Qualitätsdaten auf­grund der COVID-19-Pandemie füh­ren dazu, dass die für die Berichterstattung not­wen­di­gen Erfahrungen der Pflegekassen erst zu einem spä­te­ren Zeitpunkt in aus­rei­chen­dem Maße vor­lie­gen. Aus die­sem Grund wird die Pflicht zur Vorlage des ersten Berichts auf den 30. Juni 2022 verschoben. …“

    https://​dip21​.bun​des​tag​.de/​d​i​p​2​1​/​b​t​d​/​1​9​/​2​6​5​/​1​9​2​6​5​4​5​.​pdf

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