Haben die nen Vogel?Auf rp-online.de ist heute zu lesen:
»Das Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass die Maskenpflicht im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet rechtswidrig ist. Das bedeutet aber nicht, dass nun alle Düsseldorfer von der Maske befreit sind – das Urteil gilt nur für die Person, die den Antrag gestellt hat.
Dieser Bürger muss im Stadtgebiet nun keine Maske mehr tragen. Alle anderen müssen sich weiterhin an die Allgemeinverfügung halten. Grund dafür ist das Verwaltungsrecht. „Das Verwaltungsgericht kann immer nur im Rechtsverhältnis entscheiden“, sagt ein Sprecher des Gerichts. Das heißt, die Entscheidung betrifft nur den Beschwerdeführer. „Wir können nicht die kommunale Allgemeinverfügung aufheben.“
Anders ist es zum Beispiel bei der Corona-Schutzverordnung des Landes. Hier gilt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Beteiligten und somit in ganz Nordrhein-Westfalen.
Dennoch kann die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Auswirkungen auf die Allgemeinverfügung der Stadt haben. Denn in der Regel reagiert die Stadtverwaltung auf solche Entscheidungen. Es könnte also sein, dass die Stadt die Maskenpflicht wieder aufhebt oder die Allgemeinverfügung verändert.«
Siehe dazu Ohne Maske nur in Grünanlagen – Mindestabstand 5 Meter.
Update: tagesschau.de weiß:
»Das Gericht begründete seine Entscheidung so: Für den Bürger sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. "Vielmehr müsse er anhand der unbestimmten Begriffe 'Tageszeit, räumliche Situation und Passantenfrequenz' selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein Begegnungsverkehr 'objektiv ausgeschlossen' sei." Und es kritisiert, dass die Orte für die Maskenpflicht nicht eindeutig genug definiert seien.
Fünf weitere Eilanträge noch beim Gericht
Sechs Eilanträge lagen dem Gericht bis Freitagnachmittag insgesamt vor. Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht komplett kippt, liegt am Verwaltungsrecht. Bevor über die weiteren fünf Anträge entschieden wird, will das Gericht zunächst abwarten, ob die Stadt Düsseldorf reagiert und die Regelung zur Maskenpflicht möglicherweise abändert.
Die Stadt Düsseldorf hatte die Maskenpflicht im öffentlichen Raum am vergangenen Mittwoch eingeführt. Sie gilt bisher in ganz Düsseldorf für Verkehrsteilnehmer, die den Gehweg benutzen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind unter anderem Parks, Grünanlagen und Friedhöfe.
Wer dagegen verstößt, soll mit einem Bußgeld von 50 bis maximal 25.000 Euro bestraft werden. Die Stadt hatte angekündigt, mit Bußgeldern zu warten, bis das Gericht heute entschieden hat.«
… hat die Stadt Düsseldorf eigentlich Denunziationsformulare für maskenverweigernde Vögel ? Die beiden Federviecher auf der Anzeigetafel sind mir unheimlich …
Nachtrag :
… als Hobby-Ornithologe mit dem Schwerpunkt Virologie deutet meines Erachtens die Haltung beider Schildbesetzer eindeutig auf H5N1 hin …
Ihr Düsseldorfer seid gerade nicht zu beneiden – nicht nur Euer Bier ist und schmeckt (wenn auch neumodisch maskengefiltert) alt … Jetzt droht Euch noch die Vogelgrippe dazu …
Zwei verschieden Virus-Schnipsel auf den Gehwegen schreien förmlich nach Verdoppelungsverordnung : Richtet Euch also schon mal auf zwei Masken übereinander und zehn Meter Abstand ein …