In der Begründung für den "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV‑2 (SARSCovImpfG)" von Dahmen, Lauterbach, Scholz und Anderen heißt es:
»Absatz 3 regelt die (sofort vollziehbare) Befugnis der zuständigen Behörden zur anlasslosen Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird. Dies gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum.
Auf Anforderung der zuständigen Behörde haben Personen nach Absatz 1 Satz 1 neben einem amtlichen Lichtbildausweis entweder einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder 2 oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass eine Schwangerschaft im ersten Trimenon oder eine medizinische Kontraindikation besteht oder ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 2 Satz 1 in den letzten sechs Monaten vorlag…
In Absatz 4 wird parallel zu den Kontrollen gemäß Absatz 3 eine strukturierte umfassende Nachweisführung der allgemeinen Impfpflicht eingeführt.
Erwachsene Personen nach Absatz 1 Satz 1 sind verpflichtet ab dem 1. Oktober 2022 Nachweise gemäß Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 2 auf Anforderung vorzulegen. Die Frist ermöglicht es zwischenzeitlich auch bisher nicht oder nicht-vollständig geimpften Personen einen vollständigen Impfschutz entsprechend dem empfohlenen Impfschema zu erlangen.
Die Personen nach Absatz 1 Satz 1 haben die Nachweise der zuständigen Stelle gemäß den Nummern 1 bis 4 daher bis zum 1. Oktober 2022 vorzulegen. Zuständig ist jeweils die Krankenkasse, das private Krankenversicherungsunternehmen oder sonstige Stelle, bei der die Person krankenversichert ist oder von der sie im Krankheitsfall Leistungen beanspruchen kann. Bloße Zusatzversicherungen bleiben außer Betracht. ..
Die Stellen nach Absatz 4 Satz 1 haben zu diesem Zweck von den Versicherten die erforderlichen Nachweise nach Absatz 3 Satz 1 anzufordern, zu erheben, zu speichern und stichprobenbezogen auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen Weiterhin werden sie berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten, d.h. insbesondere Adressdaten den zuständigen Behörden gemäß § 54 („Sanktionsbehörden“) zu übermitteln. Das Nähere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird in einer Rechtsverordnung festgelegt (siehe Absatz 8).«
Es werden hier zwei Verpflichtungen formuliert: Die eine bedeutet die Pflicht, sich den "zuständigen Behörden" gegenüber mit Lichtbildausweis und "Impfnachweis" zu legitimieren. Die zweite formuliert den Zwang, der Krankenkasse die "Impfung" nachzuweisen. Diese ist in dem Fall die "zuständige Stelle". Nirgends in dem Gesetzentwurf wird benannt, wer die "zuständigen Behörden" sind, die anlaßlos kontrollieren dürfen.
Es ist nicht davon auszugehen, daß Krankenkassen oder gar überlastete Gesundheitsämter diese Kontrollen durchführen. Sie würden sicher auch nicht "grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum" agieren. Zu befürchten ist, daß Polizei und Ordnungsämter ermächtigt werden, willkürlich dort Überprüfungen vorzunehmen.
Das wäre ein Bruch mit bisherigen Grundsätzen der Bewegungsfreiheit. Bislang gibt es keine Verpflichtung, einen Ausweis mit sich zu führen, und anlaßlose Personenkontrollen gelten als "no go". Auch wenn es solche Fälle gibt – nicht mitteleuropäisch aussehende Bahnreisende beispielsweise können ein Lied davon singen –, so werden sie regelmäßig von Gerichten als rechtswidrig kassiert.
Siehe zu diesem Thema "Mit dem Impfpflichtgesetz würde auf kaltem Wege eine Ausweismitführungspflicht eingeführt" am 7.3. auf norberthaering.de.
Es erwartet uns also ein totaler Überwachungsstaat! Interessant wäre jetzt noch, zu wissen, was passiert, wenn man da nicht mitspielt – dann kann man sich schon mal innerlich darauf einstellen.
Die über uns Herrschenden haben das aber auch alles sehr blöd angestellt – das hätten sie auf jeden Fall zumindest „scheindemokratischer“ lösen können. So ist das schon sehr plump auf Gehorsam ausgerichtet!
Was passiert? Schlaft ihr alle? Ihr werdet eingesperrt. Sie kommen zu dir nach Hause und holen dich ab.
Mannmannmann
Ist das auch ein Zitat von J. Goebbels ? No dann:
„Impfung“, „Impfung“ über alles !
Offensichtlich geht es nicht um Gesundheit.
@ b. m. buerger
Ging es nie.
In Nordrhein-Westfalen wurde nun die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zunächst auf den 15. Juni 2022 verschoben – aus bürokratischen und praktischen Gründen, wie es heißt. Dadurch bekämen Pflegeeinrichtungen und kommunale Gesundheitsämter mehr Zeit, den Impfstatus der betroffenen Mitarbeiter zu überprüfen.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vermutet, dass etwa 50.000 bis 100.000 medizinisch Beschäftigte noch keinen vollständigen Impfstatus hätten. Sie alle wären dann ab dem 15. März von einem möglichen Betretungsverbot ihres Arbeitsplatzes bedroht.
Jedoch sei es bis dahin ein langer Weg: „Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen“, so das Ministerium.
https://multipolar-magazin.de/artikel/proteste-lagebericht-10
@NRW verschiebt…: Mehrfach genäht hält besser; gab es hier auch am 3.3. 🙂
"… Die Stellen nach Absatz 4 Satz 1 haben zu diesem Zweck von den Versicherten die erforderlichen Nachweise nach Absatz 3 Satz 1 anzufordern, zu erheben, zu speichern und stichprobenbezogen auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit zu prüfen Weiterhin werden sie berechtigt und verpflichtet, personenbezogene Daten, d.h. insbesondere Adressdaten den zuständigen Behörden gemäß § 54 („Sanktionsbehörden“) zu übermitteln. Das Nähere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten wird in einer Rechtsverordnung festgelegt (siehe Absatz 8).« …"
Dahmen, Lauterbach und Scholz in der Tradition 🙁 der SA, des KGB und der Staatssicherheit der DDR.
@Der SA-…: Man kann Inlandsgeheimdienste sämtlich für böse halten. Bei Ihrer Aufzählung fehlen gewichtige Institutionen, und sie alle über einen Kamm zu scheren, ist auch etwas kurz gedacht.
Ich bleibe bei meiner Aussage, als dass Dahmen, Lauterbach und Scholz den Praktiken der SA, zu Teilen der Stasi (betirfft nicht die Spionage-Abwehr und auch nicht die Abwehr von Industrie-Spionage in der DDR) und des KGB zu frönen, gegen die eigene Bevölkerung.
@Der SA…: Und ich bleibe bei dem Rat, sich mit den Praktiken der SA zu beschäftigen.
Es wird mit Sicherheit eine praktische App geben, die uns das Leben im Faschismus einfacher macht. Es ist doch praktisch, wenn die „zuständige Behörde“ gleich mit auslesen kann, ob ich letzte Woche Mittwoch verbotenerweise im Restaurant essen war.
@ Chefmutante:
Gemäß aa, leben wir doch gar nicht im Faschismus. Diese Aussage von aa entspricht _nicht_ meiner Aussage.
Oh. Eine App, was kann die dann? Das interessiert mich. Bitte schreib mir falls du eine solche App entdecken solltest. Ich werde sie mir sicher holen. Die wissen doch eh schon alles, wenn sie wollen.
-.-
Wenn nun niemand mehr einen Ausweis bei sich führte, wäre das vom Tisch.
Aber das sehe ich nicht. Schau'n wir mal zu wieviel Gehorsam wir so fähig sind.
Ihr Ausweis befindet sich demnächst mit Impfpass im Smartphone…
Das Gruseligste ist die (mutmaßliche) Reaktion der Rechtgläubigen:
ein schulterzuckendes "Na und?", bei manchen "Liberalen" garniert mit der augenzwinkernden Bemerkung "gilt doch nur bis zum 31.12.2023".
Dass diese Ungeheuerlichkeiten "von den Gerichten kassiert" werden (welcher?), halte ich für ein Gerücht: im günstigsten Fall gibt's (bereits mehrfach erfolgreich angewandte) Schmankerl, wie den "Verzicht" darauf, das subito wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit zu kippen und man doch eine "Entscheidung in der Hauptsache" abwarten möge (die natürlich nicht vor dem 31.12.2023 erfolgen kann), nebst hilfreicher Tipps, wie sich die Chance auf den gewünschten Ausgang des Verfahrens verbessern lässt.
Bin gespannt, wie das mit der Einschätzung des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) zusammengehen soll:
" Die Schutzwirkung gegenüber einer Infektion lässt allerdings nach wenigen Monaten nach, sodass angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen die konsequente Einhaltung der AHA+L‑Regeln und eine Kontaktreduktion weiter zur Reduktion des Infektionsriskos [sic!] erforderlich sind."
"Untersuchungen zeigen, dass auch die Impfungen das Risiko von Übertragungen reduzieren, insbesondere in den ersten Wochen nach einer Impfung. Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit der Übertragung haben neben Verhalten und Impfstatus auch die regionale Verbreitung und die Lebensbedingungen."
Rechtfertigen Monate bis Wochen diese Maßnahmen? Ach, ich Dummerle, rechtfertigen kann man schließlich alles! Satz von Isso!
Wie heißt es in dem Film "12 Monkeys"?
"Es geht nicht mehr um das Virus, es geht darum Befehle zu befolgen. Das ist alles, was jetzt noch zählt."
Sehr prophetisch …
S.P.
Raus aus Deutschland, wer kann!
@Getriebesand: Wenn mir mal einer sagt, wohin???
Albanien, Mazedonien, Griechenland, Ungarn, Rumänien oder Bulgarien wäre mein Vorschlag. ☀️
Über die allgemeine Vera… anhand der GRUENEN-Lebensempfehlungen demonstriert:
https://twitter.com/ZusammenAlle/status/1501206456909115392/photo/1
Nur eine andere Art der Unterdrückung. Überraschung?
Wird dringend Zeit, den "Personalausweis" (den man seit letzten Sommer nur noch mit Fingerabdrücken erhält) in der gleichen Weise zu verdammen, wie die geplanten "Impfausweise". Diesen faschistischen Staat gehen diese Daten (wie ich aussehe, welche Fingerabdrücke ich habe, wo ich wohne etc.) überhaupt nichts an.
es ist schon irgendwie ein Reichssicherheitshauptamtgesetz.
das Bundesministerium der Gesundheit "wird ermächtigt" (S. 13).
der polizeistaat wird vom gesundheitsministerium aus, aufgezogen.
ein überwachungsstaat mit kontrollwahn wird installiert.
aus der kontrolle wird verfolgung entstehen.
die verfolgung bedeutet ausweitung der kontrolle.
die kontrolle durch polizei und ordnungsamt entlastet die wirtschaft, die dann keinen ordnungsdienst mehr braucht, um zertifikate am einlass zu überprüfen.
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
(hier: Seite 28):
Mit diesem Gesetz wird eine allgemeine Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren eingeführt, … Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht greift in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ein. Der Eingriff ist jedoch durch die damit verfolgten Ziele des Gesundheitsschutzes, die ihrerseits Ausdruck des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit sind, gerechtfertigt.
Das Grundgesetz lässt es zu, dass in die körperliche Unversehrtheit aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden kann (Artikel 2 Absatz 2 Satz 3 GG), sofern das Gesetz die Grenzen der Verhältnismäßigkeit wahrt. Diesen Anforderungen genügt die allgemeine Impfpflicht. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Impfquote in der Bevölkerung zu steigern und alle Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Infektionswellen mit SARS-CoV‑2 und deren Folgen im Herbst und Winter 2022/2023 und nachfolgenden Jahren zu schützen. Die Einführung einer Impfpflicht dient dazu, durch die Erreichung hinreichend hoher Impfquoten in der Bevölkerung die hohe Sterblichkeit, die langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen großer Bevölkerungsteile sowie die drohende Überlastung des Gesundheitssystems und kritischer Infrastrukturen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV‑2 zu verhindern. Das Gesundheitssystem soll in seiner Leistungsfähigkeit erhalten werden, um eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung aller Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Gleichzeitig gilt es, von vornherein Situationen zu vermeiden, in denen Entscheidungen über die Zuteilung von begrenzten Ressourcen in der Behandlung mit potentiellen
Folgen für das Überleben aller betroffenen Patientinnen und Patienten nötig würden.
die who bereitet die nächsten katastrophen vor …
die haben alle einen schuss in der birne – vollkommen kriminell und geisteskrankt
Und tschüss Deutschland.…Steuern zahl ich nach meinen Verlusten der letzen 2 Jahre ohnehin nicht mehr..meine Mitarbeiter gehen mit…
Mal sehen wo es uns hin verschlägt…ich bleibe nicht unter Nazis und Faschisten. Ich habe ein paar jüdische Vorfahren und polnische und russische…die wissen wie das damals war und angefangen hat.
Das hier wird noch schlimmer.
also. man kann als nicht geimpfter nicht mehr demonstrieren, weil man eine ordnungswidrigkeit begeht, wenn man als nicht geimpfter auf offener straße angetroffen wird.
man bewegt sich illegal im öffentlichen raum.
wenn die einlasskontrollen aufgehoben werden, weil theoretisch jeder mensch, der eintritt, geimpft ist, und deswegen keine einlasskontrollen mehr stattfinden, begeht man eine ordnungswidrigkeit, wenn man erwischt wird.
jedes geschäft, auch die lebensmittelgeschäfte, sind nur noch geimpft zu betreten, sonst begeht man eine ordnungswidrigkeit.
die meinungsfreiheit wird für nicht geimpfte abgeschafft, weil es nicht geimpfte nicht geben darf.
geimpfte können nicht gegen die impfung demonstrieren, höchstens noch für das aussetzen der auffrischungspflicht.
im gesetzentwurf ist ständig von drei impfungen die rede, aber es geht um den schutz für die "nachfolgenden Jahre".
d. h., auffrischung wird das tägliche brot.
der impfstatus wird zur geschäftsgrundlage, zur lebensbedingung in deutschland.
welcher totalitäre, autoritäre geist denkt sich so ein gesetz aus?
ein impfstoffabsatzgesetz mit kontrollzwang.
https://www.focus.de/gesundheit/news/corona-news-oesterreich-setzt-corona-impfpflicht-aus_id_65287048.html
"Österreich setzt Corona-Impfpflicht aus
Österreichs Regierung hat die Corona-Impfpflicht ausgesetzt, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Der Ministerrat des Landes teilte die Entscheidung nach seiner Sitzung am Mittwoch mit.
Wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) ausführte, sei die Pflicht bei der vorherrschenden Variante, Omikron, nicht verhältnismäßig. In drei Monaten soll neu entschieden werden. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen.
Basis für die Entscheidung zur Aussetzung ist der Bericht einer Experten-Kommission. Die darin enthaltenen Empfehlungen würden „selbstverständlich“ umgesetzt, betonte Edtstadler."
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Nummer 2
§ 20a (Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene, Verordnungsermächtigung) (ab Seite 36)
Der Nachweispflicht unterfallen Personen über 18 Jahre.
Diese Personen sind verpflichtet ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen.
Von dem Ziel, die Impfquote in der Bevölkerung zu steigern, können Bewohner in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften nicht ausgenommen werden. Ihre Einbeziehung in die allgemeine Impfpflicht ist daher nicht anders zu bewerten, als in Bezug auf die Bevölkerung insgesamt.
Absatz 3 regelt die (sofort vollziehbare) Befugnis der zuständigen Behörden zur anlasslosen Überprüfung, ob die Verpflichtung erfüllt wird.
Dies gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum.
Auf Anforderung der zuständigen Behörde haben Personen neben einem amtlichen Lichtbildausweis entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass eine Schwangerschaft im ersten Trimenon oder eine medizinische Kontraindikation besteht oder ein Ausnahmetatbestand in den letzten sechs Monaten vorlag.
Als ärztliches Zeugnis darüber, dass sich eine Person im ersten Schwangerschaftsdrittel befindet, ist auch der Mutterpass geeignet. Behauptet eine Person, dass sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat sie zur Überprüfung dieser Behauptung auf Anforderung einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Behauptet eine Person, dass sie nicht seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat sie zur Überprüfung dieser Behauptung auf Anforderung einerseits einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen sowie zum anderen diese Behauptung glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist es ausreichend, wenn es überwiegend wahrscheinlich erscheint, dass die Person nicht seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat (beispielsweise durch Vorlage eines Studierendenausweises einer nichtdeutschen Universität).
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das ist kein dem Deutschen Bundestag würdiges Gesetz, müßte ein demokrat sagen.
warum wird dieses gesetz nicht öffentlich zerpflügt?
das ist doch verfassungsfeindlich, ein diskriminierungsgesetz.
die nicht geimpften personen werden aus dem öffentlichen raum gedrängt, sie müssen sich aus angst vor kontrolle um die ecken schleichen. man wird nicht arbeiten dürfen.
man hat quasi zutrittsverbot, zum öffentlichen raum und zu geschäftsräumen und arbeitsstätten sowieso.
man wird illegal.
ich bin gesund, und muß meine gesundheit als ungefährlich beweisen, während der erkrankte seine "nichtansteckungsfähigkeit" durch einen impfnachweis belegt.
man darf mit impfung krank sein, man darf nicht geimpft nicht gesund sein.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
§ 20a (Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene, Verordnungsermächtigung)
Seite 42:
Im Verfahren bei der Nachweispflicht fallen bei den zur Überprüfung verpflichteten Stellen wertvolle Daten zu den (sic!) Impfstatus an. Um gemeinnützige Forschung im Bereich des Coronavirus und von Fragen der Infektiologie, Epidemiologie und Virologie zu ermöglichen, und damit insbesondere für die künftige Pandemievorsorge, werden die Krankenkassen verpflichtet diese an das Forschungsdatenzentrum zu übermitteln. Die Daten werden dort in pseudonymisierter Form in einem sicheren Verfahren für Forschungszwecke und für weitere gemeinnützige Zwecke bereitgestellt. Durch die Überführung der Daten zum Impfstatus der Versicherten bei den Krankenkassen wird der Datenbestand des Forschungsdatenzentrums um eine wertvolle Facette erweitert. Hierdurch wird pandemierelevante Forschung auch in Deutschland in einer neuen Quantität und Qualität ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass die gesamte Bevölkerung von den Daten profitiert.
ich bin fast durch. Seite 46:
§ 54c Satz 1 sieht vor, dass die Vollstreckung einer Anforderung nach § 20c Absatz 1 und Absatz 2 ausschließlich durch die Verhängung eines Zwangsgeldes erfolgen kann. Im Falle der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ist die Anordnung von Ersatzzwangshaft oder (einige Bundesländer betreffend) Erzwingungshaft durch § 54c Satz 2 ausgeschlossen.
Die Beschränkung der Zwangsmittel auf das Zwangsgeld und der Ausschluss der Ersatzzwangshaft bzw. Erzwingungshaft sind aus gesellschaftspolitischen Gründen gerechtfertigt. Die zuständigen staatlichen Stellen sind längere Zeit davon ausgegangen, dass eine Impfpflicht nicht erforderlich sein werde, und haben dies entsprechend kommuniziert. Vor diesem Hintergrund würde eine mit dem vollen Arsenal staatlicher Zwangsmittel verknüpfte
Impfpflicht als besonders schwerwiegend empfunden werden, so dass in diesem Ausnahmefall von diesen Zwangsmitteln nur eingeschränkt Gebrauch gemacht werden soll.
.….……
das kann sich auch ändern.
aber: die impfpflicht ist notwendig, weil die impfung auffrischungen in kurzen abständen braucht, weil die impfmüdigkeit zu zwangsmaßnahmen zwingt, nicht die bestehende impflücke, sondern die entstehende impflücke soll per gesetz verhindert werden.
die entstehende impflücke ist der einbruch des marktes.
Es werden folgende neuen Bußgeldtatbestände eingeführt:
a) die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung
b) die nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgte Vorlage eines Nachweises,
c) denjenigen, der nicht dafür sorgt, dass eine genannte Verpflichtung eingehalten wird.
folgender neuer Bußgeldtatbestand wird eingeführt:
Absatz 1a Nummer 7k sanktioniert die nachweispflichtigen Personen, die entgegen allgemeine Nachweispflicht oder einrichtungsbezogene Impfpflicht einen dort genannten Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen oder eine dort genannte Glaubhaftmachung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringen oder eine dort genannte Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgeben.
Eine Ordnungswidrigkeit der Nummer 7k kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
die Erzwingungshaft wird ausgeschlossen. Die Erzwingungshaft kann nach ihrer gesetzgeberischen Intention gegen Betroffene angeordnet werden, die zwar zahlungsfähig, aber nicht zahlungswillig sind. Der Ausschluss der Erzwingungshaft bei den bußgeldbewehrten Nachweis- bzw. Erbringungspflichten im Rahmen der Impfpflicht ist sachgerecht, weil eine mit diesem sehr stark wirkenden staatlichen Zwangsmittel verknüpfte Nachweis- bzw. Erbringungspflicht im Rahmen der Impfpflicht als besonders schwerwiegend empfunden werden würde und die Befolgungsbereitschaft gefährden könnte. Eine breite Akzeptanz für die Impfpflicht in der Gesellschaft ist aber erforderlich, um durch eine hohe Impfquote die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Deshalb soll in diesem Ausnahmefall vom Mittel der Erzwingungshaft kein Gebrauch gemacht werden.
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fertig
welchen zweck haben anlaßlos durchgeführte kontrollen?
man bewegt sich unbefugt im öffentlichen raum, wenn man räume betritt, die für nicht geimpfte gesperrt sind, die also 2g oder 2g plus sind.
wer nicht geimpft eine 2g-zone betritt, muß damit rechnen, von einer zuständigen stelle, polizei oder ordnungsamt, kontrolliert zu werden. die privatwirtschaft, behörden, bibliotheken werden nicht mehr den einlass kontrollieren.
es könnte aber plötzlich "kontrolle" sein.
wenn man erwischt wird, ist man einer ordnungswidrigkeit überführt, wie z. B. der Pflicht zum Maskentragen im freien bei einer demonstration. das kostet ein bußgeld.
wer seine "nichtansteckungsfähigkeit" nicht bis zum stichtag nachweist, wird mit einem bußgeld belegt, das wahrscheinlich einkommensabhängig ist, aber nicht höher als 2.500 euro.
wie oft kann man den nachweis versäumen?
wie oft kann man sich ordnungswidrig verhalten?
die öffentlichen verkehrsmittel werden 2g werden.
es wird alles 2g werden, wahrscheinlich sogar die lebensmittelversorgung, sonst müßte man ja keine angst vor kontrolle haben.
ein spaziergang als nicht geimpfter ist ein selbstausweis, man ist als nicht geimpft bekannt.
man kann nicht als nicht geimpfter demonstrieren, weil man gegen die auflagen verstößt, sich selbst anzeigt.
das sind so die ersten phantasien, wie das werden könnte.
vielleicht hat ja noch jemand andere phantasien, über das, was werden könnte?
ja, auswandern, hat jemand eine gute idee ???