Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Schon zum wiederholten Male reicht mein Verstand nicht aus, einen Beitrag von aa zu verstehen… schade! (Ich bin mir sicher, dass es an mir liegt)
Satire?
Das ist ein Tatsachenbericht.
Ich hatte auch ein MRT, kürzlich und bekam auf dem Flur, wo man wartet bis man dran ist eben genau so einen Zettel zum Unterschreiben.
Weit und breit kein Mensch, dem man Fragen stellen könnte und beim MRT selber keine Zeit für Fragen.
Dem medizinischen Personal vor Augen halten und darauf pochen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630e Aufklärungspflichten
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
(2) Die Aufklärung muss
1.
mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
2.
so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
3.
für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
(3) Der Aufklärung des Patienten bedarf es nicht, soweit diese ausnahmsweise aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist, insbesondere wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat.
(4) Ist nach § 630d Absatz 1 Satz 2 die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, ist dieser nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 aufzuklären.
(5) Im Fall des § 630d Absatz 1 Satz 2 sind die wesentlichen Umstände nach Absatz 1 auch dem Patienten entsprechend seinem Verständnis zu erläutern, soweit dieser aufgrund seines Entwicklungsstandes und seiner Verständnismöglichkeiten in der Lage ist, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies seinem Wohl nicht zuwiderläuft. Absatz 3 gilt entsprechend.
Das kenne ich genauso von MRT-/CT- Untersuchungen: man füllt die Zettel im Wartebereich alleine aus (auch mit evtl. Vorerkrankungen, Risikofaktoren etc.) und unterschreibt ohne Arztkontakt, dass man ausreichend aufgeklärt ist und mit allem einverstanden.
Ich habe solche Zettel bei Bedarf auch jeweils klaglos unterschrieben, weil eine Notwendigkeit für eine diagnostische Abklärung bestand, die zur Entscheidung über die Weiterbehandlung erforderlich war.
Das ist sicher so nicht okay – und wahrscheinlich hätte dann doch ein Arztgespräch vorher stattgefunden, wenn ich darauf bestanden hätte. Dafür war mir aber jeweils der Energieaufwand zu hoch, weil es in diesem Fall keinen Unterschied gemacht hätte, ob ich die Risiken kenne.
Andererseits habe ich einmal meine ganze Energie aufgewendet, um eine schwerwiegende Behandlung abzulehnen, weil ich nicht vom Ergebnis überzeugt war, was sich zum Glück im Nachhinein als sehr gute Entscheidung herausgestellt hat!
Ich wünsche Ihnen ganz herzlich alles Gute, dass es Ihnen gut geht und Sie Ihre Energie stets sinnvoll für sich selbst und für wirklich Wichtiges einsetzen können!
Die Aufklärung MRT hätte ich vorab übers Internet vorgenommen und vor der Unterschrift den vorletzten Satz gestrichen und vermerkt "gilt nur für MRT".
welcome back. Missed you.
Genauso machen wir das auch. Was nicht paßt wird gestrichen oder handschriftlich ergänzt.
Leider ist es aber so, daß der Arzt am längeren Hebel sitzt. Er macht es einfach nicht. Egal, was man für Gründe vorbringt, ob der Anwalt dabei sitzt oder nicht, er lehnt die Behandlung ab, wenn man nicht unterschreibt. Peng aus.
Er muß es ja nicht tun (gilt auch und gerade für Ärztinnen) und eh man einen Medizinmann gefunden hat, der sich darauf einläßt, hat sich das Problem schon selbst gelöst. So oder so.
Man hat mich tatsächlich mal für eine (eher Kleinigkeit) auf 0700 in die Klinik bestellt (selbstverständlich war ich pünktlich) um mir dann zu eröffnen, man wolle um 1200 eine Röntgenaufnahme der Lunge machen und dann über die weitere Behandlung entscheiden. Da ich wegen Schmerzen im Knie (!!!) erschienen war, habe ich ihnen höflich gesagt, sie könnten sich ihre Röntgenaufnahme dorthin stecken wo die Sonne niemals hinkommt und bin wohlgemut nach Hause gefahren. Seitdem funktioniert das Knie ausgezeichnet.
Wie ist das juristisch zu bewerten?:
Der Arzt hat mit einer "Unterschrift" etwas wissentlich bestätigt.
Das Bestätigte hat aber nicht stattgefunden.
Ist das eine Falschbeurkundung, oder hat man einen Kunstgriff getätigt, indem der Arzt seine Signatur mitten im Text hingeschrieben hat und es ist somit gar keine Unterschrift, weil die, wie der Name schon sagt, unter einen Text kommt?
„zum Zeichen der Anerkennung des Inhalts unter den Text einer Urkunde gesetzte eigenhändig geschriebene Name einer Person“
Rechtlich ist es nicht eindeutig oder ich bin verwirrt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
MM geht das in Richtung StGB §§ 277,278, da Aufklärungsbögen Beweis-/Urkundencharakter haben, und hier wohl eine eindeutige Falschattestierung vorliegt, und ggf. diverse Verstöße gegen die Berufsordnung bestimmt auch.…..
Deshalb sowas als Patient NIEMALS unterschreiben.….
@aa hier nur aus meinem Gedaechniss re Kontrastmittel:
Zuletzt sind die Radiologen von Ungefaehrlich zu mindestens Problematisch geschwungen.
Problem sind die ummantelten magnetischen Metalle. Die Ummantelung ist nicht perfekt und somit werden die feinsten Partikel toxisch.
Damals nahm man an, das diese alle brav ausgeschieden werden, bevor Sie schaden koennten.
Dies ist leider nicht (immer) der Fall.
Somit gibt es schon zu viele, welche 'irgendwelche Symptome' aufweisen – querbeet. Die Partikel landen im Koerper ueberall.
Manche klagen ueber Haut, manche Kopfschmerzen .. etc etc
Habe darueber lesen muessen, da meine Frau ebenfalls vor einer solche Untersuchung stand – obwohl es nur ein entzuendetes Handgelenk (2–5 Monate) war. Ist nun seit langem wieder alles gut, ist klar.
Ich habe mit dem Arzt und dem Radiologen via Telefon gesprochen ueber o.g. Risiken und diese wurden dann bejaht. Sonst fragt aber keiner 🙂
Der Termin wurde natuerlich abgesagt, da einfach unverhaeltnissmaessig.
Ergo: Wenn es um eine wirkliche Gefahr geht (verdacht auf XYZ) – mag sein, Risiko abwaegen. Aber bei einer normalen Entzuendung oder Nervensache von weniger als 3 Montagen .. naja. IMHO Wahnsinn.
Liebe Gruesse.
PS: Es wird an Alternativen gearbeitet.
Vor dieser Frage stand ich auch mal. Und weil ich dem Kontrastmittel nicht zugestimmt hatte, redete mir der Ausführende ins Gewissen, also daß es dann meine Schuld ist wenn die Untersuchung nicht gemacht werden kann. Diese Art der Unterhaltung machte mir klar, daß ich auch auf diese Art von Untersuchung verzichten kann. Und heute, einige Jahre später weiß ich daß meine Entscheidung richtig war. Um es mal so zu sagen:
Für einen Schlaganfallpatienten der nie wieder im Leben richtig laufen wird, laufe ich ganz gut. Man darf eben nicht alles glauben was einem erzählt wird.
Schönen Sonntag!
Schon selbst wirklich gründlich kundig gemacht zum Krankheitsbild und alternative Heilmethoden erkundet? Bin kein Arzt oder so, aber gerade deshalb, weil man kein Arzt ist. Ich war jedenfalls lange Zeit sehr gutgläubig, was ärztliche Empfehlungen betraf. Selbst bei Produktkäufen war ich gründlicher. Gute Gesundheit wünsche ich. 🙂
Wenn man lange genug vor einem Brillengeschäft herumsteht, bekommt man eine Brille verpasst 😉
Das dient nur der rechtlichen Absicherung.
Das ist wie mit den AGBs, wenn man einen Vertrag abschließt, z.B. für einen Handytarif. Da wird unterschrieben oder auf das "OK-Feld" geklickt. Wirklich gelesen oder besprochen wird das nicht.
Auf einem öffentlichen Gehweg darf man laufen, weil er per Verwaltungsakt für den Gemeingebrauch gewidmet ist.
Es ist alles verrechtlicht oder zumindest fast alles.….
"Was die Luft zum Atmen betrifft, so besteht daran zwar faktisch Gemeingebrauch, jedoch nicht im
rechtlichen Sinne, denn dieser Gebrauch ist ein natürliches
Erfordernis und bedarf keines Rechtsakts. Hinzukommt, dass
an Luft als solcher – anders als am Luftraum – mangels Abgrenzbarkeit kein Herrschaftsverhältnis begründet werden kann." Quelle: doi.org/10.1515/jura-2012–0197