»Das Europäische Gericht wird jetzt über den BioNTech-Impfstoff entscheiden. Reitschuster.de berichtete gestern exklusiv über die Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des Wirkstoffs Comirnaty. Der Gerichts-Präsident hat entschieden, die Klageschrift zu akzeptieren, obwohl ihre Seitenzahl die Höchstzahl von 50 überschreitet. Die Nichtigkeitsklage wurde von der Kanzlei des Europäischen Gerichts bereits der Europäischen Kommission zugestellt. Diese hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stellungnahme zu einem beschleunigten Entscheidungsverfahren abzugeben.«
Das berichtet heute reitschuster.de. Dort ist auch von Diffamierungen der Klärgerin Renate Holzeisen auf Wikipedia zu lesen. Sie sind nicht nicht mehr nachzuvollziehen, weil ein User den Eintrag heute gelöscht hat:
»09:37, 18. Feb. 2021 Karsten11 Diskussion Beiträge löschte die Seite Renate Holzeisen (Zweifelsfrei fehlende enzyklopädische Relevanz: + eindeutige LD)«
Man könnte nun Wetten abschliessen, wie entschieden wird. Bis jetzt wurden alle störenden juristischen Hürden entweder beseitigt oder ignoriert. Also abwarten, bevor man die Korken knallen lässt!
Cancel culture.
@some1: ?
Holzeisen wurde auf Wiki gelöscht … so, wie bald viele Kanäle verschwinden werden.
Der Medienstaatsvertrag macht es möglich. Ab einer bestimmten Reichweite mit meinungsbildendem Charakter brauchen Sie künftig eine Rundfunklizenz. Die setzt unter anderem voraus, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht verwirkt wurde, Art. 18 GG. Darüber entscheidet das BVerfG.
Die Dinge nehmen ihren Lauf … während Juristen sich auf bestehende Gesetze berufen, räumt man hinter Ihnen auf, indem weitere Gesetze auf den Weg gebracht werden. Genial, wenn auch auf düstere Art. Dank der juristischen Interventionen finden sie die Lücken, die zu stopfen noch vergessen worden sind.
Ob Rieux das überleben wird?
@ some1
"(…) Dank der juristischen Interventionen finden sie die Lücken, die zu stopfen noch vergessen worden sind."
Klug beobachtet, Respekt!
@ some1
Nicht ganz. Sie hat ja nicht das N‑Wort gebraucht oder sonstwie Äußerungen außerhalb derLGBTXXX- political correctness gemacht. 😉
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fake-news-im-internet-medienstaatsvertrag-kuemmert-sich-17201173.html
Sollte man nicht unter den Tisch fallen lassen.
Auch wenn die Hoffnungen groß sind – der Impfstoff wurde bereits tausendfach verimpft; wenn es jetzt die Entscheidung gäbe, die Zulassung zurückzunehmen, kämen tausendfach Schadensersatzforderungen auf die EMA zu. Das wird die EU-Kommission bei ihrer Stellungnahme aktiv im Hinterkopf haben.
Beim Coronaausschuss konnte ich einer klugen Frau zuhören, die mir aus der Seele gesprochen hat. Zum Glück gibt es
auch mutige Rechtsanwälte.
Der Corona Ausschuß ist das Beste, was es derzeit gibt.
@ some1 – 18. Februar 2021 um 21:37 Uhr
Danke, eigentlich der perfekte Text für ein Entlassungsschreiben: wer so denkt darf unter keinen Umständen solch ein Amt haben. Die hat das wesentlichste Prinip freier Meinungsbildung überhaupt nicht verstanden : es gibt prinzipiell keine a priori feststehende Wahrheit gegenüber „Desinformation“. Das ist immer wieder neu zu untersuchen und zu diskutieren. Alles andree legt die Axt an die Wurzeln unserer aufgeklärten Zivilisation: der freien unbehinderten Kommunikation.
Ich bin mir nicht sicher, ob ein Erfolg der Nichtigkeitsklage einen direkten Einfluß auf Deutschland hätte – bei uns hat die STIKO (Robert-Koch-Institut) zusätzlich den Impfstoff "überprüft" und empfohlen.
Es hat gute Gründe, weswegen weder die Klage von Dr. Holzeisen im Netz kursiert noch der exklusiv berichtende Herr Euler bei Reitschuster Details preisgibt. er nennt Art. 263 AEUV und die Kläger – mehr nicht.
Man erkennt m.E. unqualifizierte Anwälte daran, dass sie sich auf diese beiden Informationen gestützt zu einer Klageschrift äußern, die sie nicht kennen. Das hat mich bewogen, nach "Anwalt Jun" zu sehen, und in der Tat: es gibt bereits ein Video von ihm dazu.
Ich habe ihn dort kaum wieder erkannt, denn er benimmt sich ungefähr so, wie man es von einem Anwalt erwarten kann – dass diese Neuerung auch anderen Zusehern auffiel, kann man dort in den Kommentaren nachlesen. So hat er sich also des Art. 263 AEUV und der Tatsache angenommen, ob die Klage überhaupt zulässig sei. Nach einer kurzen allgemeinsprachlichen (m.E. eher nicht juristisch fundierten) Erklärung, weshalb seiner Meinung nach die Voraussetzungen nicht vorliegen, belässt er es bei einem – Disclaimer.
Inhaltlich war es nicht sehr spannend, und ich werde mich hüten, hierzu Nachhilfe beizusteuern. Was jedoch bleibt, ist der Eindruck, dass hier wohl "jemand" eine Abmahnung erhalten haben könnte, die er sich zu Herzen genommen haben könnte .…
Es ist übrigens schon das zweite Mal, daß der Eintrag Renate Holzeisen aus der deutschen Wikipedia angeblich wg. mangelnder Relevanz entfernt wurde. Das erste Mal war 2019.
Wer's blau auf weiß haben will, bitte hier entlang:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Logbuch/delete&page=Renate_Holzeisen
Nicht einmal in Italien scheint Frau Holzeisen einen Eintrag zu haben. Aber vielleicht waren da auch propere Administratoren am Löschbutton.
Hallo Leute.
Gibt es eigentlich was neues bezüglich dieser Klage.