Nichtigkeitsklage gegen Impfstoff akzeptiert

»Das Euro­päi­sche Gericht wird jetzt über den BioNTech-Impf­stoff ent­schei­den. Reit​schus​ter​.de berich­te­te ges­tern exklu­siv über die Nich­tig­keits­kla­ge gegen die Zulas­sung des Wirk­stoffs Comirna­ty. Der Gerichts-Prä­si­dent hat ent­schie­den, die Kla­ge­schrift zu akzep­tie­ren, obwohl ihre Sei­ten­zahl die Höchst­zahl von 50 über­schrei­tet. Die Nich­tig­keits­kla­ge wur­de von der Kanz­lei des Euro­päi­schen Gerichts bereits der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zuge­stellt. Die­se hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stel­lung­nah­me zu einem beschleu­nig­ten Ent­schei­dungs­ver­fah­ren abzugeben.«

Das berich­tet heu­te reit​schus​ter​.de. Dort ist auch von Dif­fa­mie­run­gen der Klär­ge­rin Rena­te Holz­ei­sen auf Wiki­pe­dia zu lesen. Sie sind nicht nicht mehr nach­zu­voll­zie­hen, weil ein User den Ein­trag heu­te gelöscht hat:

»09:37, 18. Feb. 2021 Karsten11 Dis­kus­si­on Bei­trä­ge lösch­te die Sei­te Rena­te Holz­ei­sen (Zwei­fels­frei feh­len­de enzy­klo­pä­di­sche Rele­vanz: + ein­deu­ti­ge LD)«

15 Antworten auf „Nichtigkeitsklage gegen Impfstoff akzeptiert“

  1. Man könn­te nun Wet­ten abschlies­sen, wie ent­schie­den wird. Bis jetzt wur­den alle stö­ren­den juris­ti­schen Hür­den ent­we­der besei­tigt oder igno­riert. Also abwar­ten, bevor man die Kor­ken knal­len lässt!

      1. Holz­ei­sen wur­de auf Wiki gelöscht … so, wie bald vie­le Kanä­le ver­schwin­den werden.

        Der Medi­en­staats­ver­trag macht es mög­lich. Ab einer bestimm­ten Reich­wei­te mit mei­nungs­bil­den­dem Cha­rak­ter brau­chen Sie künf­tig eine Rund­funk­li­zenz. Die setzt unter ande­rem vor­aus, dass das Grund­recht der Mei­nungs­frei­heit nicht ver­wirkt wur­de, Art. 18 GG. Dar­über ent­schei­det das BVerfG. 

        Die Din­ge neh­men ihren Lauf … wäh­rend Juris­ten sich auf bestehen­de Geset­ze beru­fen, räumt man hin­ter Ihnen auf, indem wei­te­re Geset­ze auf den Weg gebracht wer­den. Geni­al, wenn auch auf düs­te­re Art. Dank der juris­ti­schen Inter­ven­tio­nen fin­den sie die Lücken, die zu stop­fen noch ver­ges­sen wor­den sind.

        Ob Rieux das über­le­ben wird?

        1. @ some1

          "(…) Dank der juris­ti­schen Inter­ven­tio­nen fin­den sie die Lücken, die zu stop­fen noch ver­ges­sen wor­den sind."

          Klug beob­ach­tet, Respekt!

    1. @ some1

      Nicht ganz. Sie hat ja nicht das N‑Wort gebraucht oder sonst­wie Äuße­run­gen außer­halb derLGBT­XXX- poli­ti­cal cor­rect­ness gemacht. 😉

  2. Auch wenn die Hoff­nun­gen groß sind – der Impf­stoff wur­de bereits tau­send­fach ver­impft; wenn es jetzt die Ent­schei­dung gäbe, die Zulas­sung zurück­zu­neh­men, kämen tau­send­fach Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen auf die EMA zu. Das wird die EU-Kom­mis­si­on bei ihrer Stel­lung­nah­me aktiv im Hin­ter­kopf haben.

  3. Beim Coro­na­aus­schuss konn­te ich einer klu­gen Frau zuhö­ren, die mir aus der See­le gespro­chen hat. Zum Glück gibt es
    auch muti­ge Rechtsanwälte.

  4. @ some1 – 18. Febru­ar 2021 um 21:37 Uhr 

    Dan­ke, eigent­lich der per­fek­te Text für ein Ent­las­sungs­schrei­ben: wer so denkt darf unter kei­nen Umstän­den solch ein Amt haben. Die hat das wesent­lichs­te Pri­nip frei­er Mei­nungs­bil­dung über­haupt nicht ver­stan­den : es gibt prin­zi­pi­ell kei­ne a prio­ri fest­ste­hen­de Wahr­heit gegen­über „Des­in­for­ma­ti­on“. Das ist immer wie­der neu zu unter­su­chen und zu dis­ku­tie­ren. Alles and­ree legt die Axt an die Wur­zeln unse­rer auf­ge­klär­ten Zivi­li­sa­ti­on: der frei­en unbe­hin­der­ten Kommunikation.

  5. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Erfolg der Nich­tig­keits­kla­ge einen direk­ten Ein­fluß auf Deutsch­land hät­te – bei uns hat die STIKO (Robert-Koch-Insti­tut) zusätz­lich den Impf­stoff "über­prüft" und empfohlen.

  6. Es hat gute Grün­de, wes­we­gen weder die Kla­ge von Dr. Holz­ei­sen im Netz kur­siert noch der exklu­siv berich­ten­de Herr Euler bei Reit­schus­ter Details preis­gibt. er nennt Art. 263 AEUV und die Klä­ger – mehr nicht.

    Man erkennt m.E. unqua­li­fi­zier­te Anwäl­te dar­an, dass sie sich auf die­se bei­den Infor­ma­tio­nen gestützt zu einer Kla­ge­schrift äußern, die sie nicht ken­nen. Das hat mich bewo­gen, nach "Anwalt Jun" zu sehen, und in der Tat: es gibt bereits ein Video von ihm dazu.

    Ich habe ihn dort kaum wie­der erkannt, denn er benimmt sich unge­fähr so, wie man es von einem Anwalt erwar­ten kann – dass die­se Neue­rung auch ande­ren Zuse­hern auf­fiel, kann man dort in den Kom­men­ta­ren nach­le­sen. So hat er sich also des Art. 263 AEUV und der Tat­sa­che ange­nom­men, ob die Kla­ge über­haupt zuläs­sig sei. Nach einer kur­zen all­ge­mein­sprach­li­chen (m.E. eher nicht juris­tisch fun­dier­ten) Erklä­rung, wes­halb sei­ner Mei­nung nach die Vor­aus­set­zun­gen nicht vor­lie­gen, belässt er es bei einem – Disclaimer.

    Inhalt­lich war es nicht sehr span­nend, und ich wer­de mich hüten, hier­zu Nach­hil­fe bei­zu­steu­ern. Was jedoch bleibt, ist der Ein­druck, dass hier wohl "jemand" eine Abmah­nung erhal­ten haben könn­te, die er sich zu Her­zen genom­men haben könnte .…

  7. Es ist übri­gens schon das zwei­te Mal, daß der Ein­trag Rena­te Holz­ei­sen aus der deut­schen Wiki­pe­dia angeb­lich wg. man­geln­der Rele­vanz ent­fernt wur­de. Das ers­te Mal war 2019.

    Wer's blau auf weiß haben will, bit­te hier entlang:
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​t​i​t​l​e​=​S​p​e​z​i​a​l​:​L​o​g​b​u​c​h​/​d​e​l​e​t​e​&​p​a​g​e​=​R​e​n​a​t​e​_​H​o​l​z​e​i​sen

    Nicht ein­mal in Ita­li­en scheint Frau Holz­ei­sen einen Ein­trag zu haben. Aber viel­leicht waren da auch pro­pe­re Admi­nis­tra­to­ren am Löschbutton.

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