Dazu wird vom "Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe" eine ganze Serie von youtube-Videos, u.a. mit Prof. Carsten Watzl, aufgeboten. Tenor: Die Impfstoffe sind super, Nebenwirkungen sowas von harmlos und Todesfälle bei Ü‑80 – so what? 113 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung verharmlost er so:
»Ungefähr 50 Todesfälle sind bisher ungeklärt, von der Ursache. Wenn man da aber wieder die Statistik bemüht, würde man bei einer gleich großen Bevölkerungszahl, die man jetzt geimpft hat, von dem gleichen Alter, in dem gleichen Beobachtungszeitraum, ungefähr 77 spontane Todesfälle auch erwarten, weil wir impfen ja hier im Moment die Älteren – das mittlere Alter der Verstorbenen ist 84 – und auch da zeigt sich halt, dass die Impfung keine erhöhten Todeszahlen auslöst, aber auch hier wird natürlich jeder Todesfall genauestens beobachtet und auch nachverfolgt. Aber alles in allem zeigen sich jetzt aktuell keine neuen Nebenwirkungen zusätzlich zu denen, die wir schon kannten, und das ist ja eigentlich die gute Nachricht.«
Quelle: youtube.com (17.2.21)
Nicht so gut ist Folgendes, aber auch auch da weiß Watzl was:
»Auf die induzierten Nebenwirkungen möchte ich noch mal ganz kurz zurückkommen, weil es da auch wieder in den letzten Tagen viel durch die Presse ging, dass sich Leute nach der Impfung krank geschrieben haben: Das sind wie gesagt, die induzierten Nebenwirkungen, die darauf beruhen, dass die Impfung eine Immunreaktion auslöst und man sich deshalb auch krank fühlt, als wenn man infiziert wäre, das kann mehr als die Hälfte der Geimpften betreffen. Die meisten haben natürlich nur leichte Symptome, aber einige können auch schwere Symptome haben. Und da ist jetzt der AstraZeneca-Impfstoff nicht schlechter als die anderen Impfstoffe…
Das muss man einfach wissen, wenn man eine Einrichtung komplett durchimmunisiert, dass man natürlich ein paar Leute dabei haben wird, die schwerere Nebenwirkungen von dieser Art haben werden. Sie dauern halt in den meisten Fällen nur ein bis zwei Tage an, und danach sind die Leute auch wieder fit.«
Selbstverständlich ist nicht zu billigen, wenn es vielleicht Einigen in den Fingern juckt, mal in diese Presse zu schlagen.
Vor allem, wenn man beobachtet, daß Kommentare wie dieser gerne mal gelöscht werden:
Dann kann man ebenso argumentieren, dass 95% der Coronatodesopfer als "spontane Todesfãlle sowieso erwartbar gewesen sind".
Zwar Offtopic, aber da das neue "Versammlungsfreiheitsgesetz" in Berlin noch kaum in Alternativmedien aufgegriffen wurde, möchte ich darauf hier hinweisen.
In den Leitmedien kamen letzte Wochen Meldungen, dass Berlin das Versammlungsrecht liberalisiere und Demo-Verbote damit erschwere.
Nicht berichtet wurde, dass mit dem neuen Gesetz jetzt zwischen "normalen" Demonstrationen und "Hassdemonstrationen" unterschieden wird. Für die von der Politik befürworteten "normalen" Demonstrationen wurden tatsächlich die Möglichkeiten der Polizei eingeschränkt und die Vermummungsverbote gelockert. Politisch beliebte Antifa-Demos sind damit leichter möglich und schlechter durch die Polizei begrenzbar.
Für "Hassdemonstrationen" hingegen wurden die Verbotsmöglichkeiten verbessert, so dass die nächsten Corona-Demos in Berlin vermutlich "gerichtsfester" verboten werden können. Auch muss der Verlauf jeder Demo vorab veröffentlicht werden, so dass Gegendemos der Antifa wirkungsvoller und spontan positioniert werden können. Das Gesetz sollte wirklich in der Maßnahmen-kritischen Szene erörtert werden. Man braucht nur ein paar Agents Provokateurs mit rechter Symbolik einzuschleusen oder die Kritik von Corona-Verordnungen als "Gefahr für die Öffentlichkeit" kennzeichnen für Verbote in Berlin.
Der Link zum beschlossenen Gesetz:
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2764.pdf
Der problematische Artikel 14 in Auszügen:
"§ 14 Beschränkungen, Verbot, Auflösung
(1) Die zuständige Behörde kann die Durchführung einer Versammlung unter freiem Himmel beschränken oder verbieten und die Versammlung nach deren Beginn auflösen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Maßnahmen erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
(2) Eine Versammlung kann insbesondere verboten, beschränkt oder nach deren Beginn aufgelöst werden, wenn
1. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die unmittelbare Gefahr besteht, dass in der Versammlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
a) gegen eine nationale, durch rassistische Zuschreibung beschriebene, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder
gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder
b) die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, dass eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder ein Einzelner wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, bös-
willig verächtlich gemacht oder verleumdet wird
…
Gleiches gilt, wenn die Versammlung aufgrund der konkreten Art und Weise ihrer Durchführung
1. geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln.
2. in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft
und dadurch einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt.
(3) Verbot oder Auflösung setzen voraus, dass Beschränkungen nicht ausreichen.
…
(6) Eine verbotene Versammlung soll aufgelöst werden. Sobald die Versammlung für aufgelöst erklärt ist, haben alle anwesenden Personen sich unverzüglich zu entfernen. Es ist verboten,
anstelle der aufgelösten Versammlung eine Ersatzversammlung am gleichen Ort durchzuführen.
(7) Es ist verboten, öffentlich, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer Versammlung unter freiem Himmel aufzufordern, deren Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt oder deren vollziehbare Auflösung angeordnet worden ist."
Ob der Al-Quds-Tag unter den Begriff "Hass-Demonstration" fällt? Diese Berliner Regierung marschiert dabei am liebsten vorneweg mit ihrer Integrationssenatorin Chebli.
@Johannes Schumann: Ich bin kein Chebli-Fan, aber das ist wirklich Quatsch.
Was mich gleichzeitig fasziniert und anwidert ist, wie die "Parlamentarier" das alles mitmachen. Ist bekannt, ob es Enthaltungen oder Nein-Stimmen gab? Oder sind alle ihrem Pöstchen und dem illegalen Fraktionszwang verpflichtet gewesen?
Der Passus, dass Abgeordnete allein ihrem Gewissen verpflichtet sind hatte selten mehr kabarettistischen Wert als heute. Obwohl es schon häufig Gelegenheit zum Staunen gab.
Kann mir jemand erklären, weshalb sich gesunde Pflegekräfte einem derart hohen Risiko an Nebenwirkungen wie Schüttelfrost und Ähnlichem aussetzen sollten, nur auf den Verdacht hin, dass sie dann geschützt seien bzw. andere nicht anstecken?
Während meiner aktiven Zeit wurde mir eine Hepatitis-B-Schutzimpfung nahegelegt, die ich dann auch über mich ergehen ließ. Danach lag ich zwei Tage mit hohem Fieber und Schüttelfrost flach und es ging mir schlechter als während einer heftigen Entzündung der Nierenbecken. Schüttelfrost und Fieber wurden von der Betriebsärztin als "Allergie" abgetan; immerhin hat mich diese "Diagnose" vor der Folgeimpfung bewahrt.
Sollten die Nebenwirkungen bei den jetzigen Impfungen ähnlich beschaffen sein, dann ist es geradezu dreist, zu verlangen, dass sich ein gesunder Mensch mehrere Tage mit Fieber und Schüttelfrost sowie weiteren Symptomen herumschlägt.
Die Berufsverbände wie der DBfK waren schon immer gut darin, selbstschädigendes Verhalten zu fördern und ethisch-moralisch aufzuhübschen, zur Not auch mit Hilfe von Pfeifen wie dem Watzl und in der Neunzigern auch gern mal dem Klabauterbach.
Schüttelfrost ist doch gut, wenn man SPON glauben darf:
"Warum Schüttelfrost nach der Corona-Impfung ein gutes Zeichen ist"
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-des-tages-markus-soeder-politischer-aschermittwoch-impfnebenwirkungen-la-gomera-a-f71f7b9d-11e3-4e5f-be62-be8895ebcad5)
Die Ethikkomission der Pflegekammer Niedersachsens hat eine 21 seitige Stellungnahme verfasst in der 'Dilemmata' bearbeitet werden, die in der aktuellen Situation entstehen würden:
https://ethikkommission.pflegekammer-nds.de/files/images/ethik/ethischer-standpunkt-2-altenpflege-covid.pdf
Das Ding schließt mit folgendem Fazit:
"Die im Januar 2021 angelaufenen Impfungen von Bewohner:innen und Mitarbeitenden werden hoffentlich
in absehbarer Zeitzu einer Entspannung der Situation führen. Die Ethikkommission begrüßt, dass die besonders gefährdete Gruppe der pflegebedürftigen Personen und die diese Gruppe versorgenden Personen prioritär geimpft werden. Die dargestellten Probleme machen deutlich, dass das Wahrnehmen der Impfmög-
lichkeit gerade für Mitarbeitende in der Pflege dringend zu empfehlen ist: Es stellt derzeit den einzigen ab-
sehbaren Ausweg aus den vielfältigen moralischen Konflikten dar, die sich in der Pandemie auftun."
Na denn.….…
https://www.google.com/url?q=https://klagepaten.eu/2021/02/12/%25F0%259F%2594%25B4-keine-impfpflicht-im-job-so-kommst-du-zu-deinem-recht-mit-elmar-becker-und-tina-romdhani-29/&sa=U&ved=2ahUKEwjqy-uwhvLuAhXSolwKHW7rASwQFjAAegQIBBAB&usg=AOvVaw2EtCfxeT2BA919zTvz9Bju
A propos Youtube- Kommentar- Löschungen:
Mir kommt es aus eigener Erfahrung so vor, dass dort Kommentare oder Fragen, die exakt den Finger in die Wunde legen, sehr schnell gelöscht werden, wohingegen jeder 0–8‑1–5- Kommentar natürlich bleiben kann.
Dass überhaupt in die Kommentarfunktion ohne Begründung und Benachrichtigung der jeweils Betroffenen eingegriffen wird bzw. werden darf, hat mich schon schwer verärgert!!!!