Tagesschau von Live-Berichterstattung über RKI-Pressekonferenz ausgesperrt

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»Am Mittwoch ab 15 Uhr haben das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bezirksamt Berlin-Mitte auf einer Pressekonferenz über eine Studie zur Verbreitung des neu­ar­ti­gen Coronavirus SARS-CoV‑2 berichtet.

Vom 17. November bis zum 5. Dezember 2020 wur­den für die Untersuchung rund 2000 Erwachsene auf Antikörper unter­sucht und zu ihrer Gesundheit befragt. Herausgefunden wer­den soll­te, wie vie­le Menschen bereits Antikörper gegen das neu­ar­ti­ge Coronavirus gebil­det haben, wie vie­le Menschen ohne Krankheitssymptome infi­ziert waren, wel­che Menschen häu­fi­ger von einer Covid-19-Erkrankung betrof­fen sind und wie oft die Erkrankung im Krankenhaus und auf der Intensivstation behan­delt wer­den muss.

Bezirksamt verhindert Livestream der Pressekonferenz

Die tages­schau woll­te die­se Pressekonferenz, die auf­grund der Corona-Pandemie als Videokonferenz statt­fin­det, als Livestream im Netz über­tra­gen, wie sie es in den ver­gan­ge­nen Wochen und Monaten bei vie­len ande­ren RKI‑, Bundes- und Landespressekonferenzen zur Pandemie auch getan hat. Denn das Thema ist von über­ra­gen­der poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Bedeutung.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin unter­sag­te die geplan­te Live-Übertragung jedoch mit fol­gen­der Begründung:

"Nach unse­rer Auffassung wäre eine Einverständniserklärung aller Teilnehmenden erfor­der­lich, die den Mitschnitt und die anschlie­ßen­de Veröffentlichung eini­ger Passagen gut­hei­ßen müss­ten, wür­de man Ihnen hier die Erlaubnis zum Mitschneiden und Veröffentlichen ertei­len wol­len. Dies ist nicht mehr zu bewerk­stel­li­gen. Hinzu kämen offe­ne Fragen des Datenschutzes sowie womög­lich auch des Urheberrechts, die das RKI als Urheberin der prä­sen­tier­ten Studiendaten pri­mär prü­fen und beant­wor­ten müsste.

Das BA Mitte kann für sei­nen Teil Ihr Ansinnen daher ledig­lich in der kurz erläu­ter­ten pau­scha­len Form ver­nei­nen und auf die allen inter­es­sier­ten Medienvertretenden ange­bo­te­ne Form der Teilnahme an der Videokonferenz verweisen." 

Um der Öffentlichkeit zu erklä­ren, war­um die Pressekonferenz nicht live über­tra­gen wer­den konn­te, doku­men­tiert die Redaktion den Vorgang trans­pa­rent. Die Teilnehmenden der Pressekonferenz, unter ande­rem RKI-Präsident Lothar Wieler, der Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, sowie die Studienleiterin, der Gesundheitsstadtrat und ein Amtsarzt beklei­den öffent­li­che Ämter und tre­ten in ihrer Funktion auf. Die Presse muss dar­über ohne Einschränkungen berich­ten können.

Juliane Leopold, Chefredakteurin Digitales von ARD-aktu­ell, erklärt dazu:

"Die Corona-Pandemie betrifft alle Lebensbereiche. Wir wol­len und müs­sen die Menschen dar­über so gut wie mög­lich infor­mie­ren und sie dabei unter­stüt­zen, sich selbst ein Bild zu machen. Wir fin­den einen Präzedenzfall gefähr­lich, Livestreaming einer Pressekonferenz zur Corona-Lage zu verhindern."

DJV kritisiert Entscheidung scharf

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) ist über die Begründung der Behörde erstaunt und empört, wie Sprecher Hendrik Zörner der tages­schau auf Anfrage mit­ge­teilt hat:

"Eine Pressekonferenz ist nicht ein pri­va­ter Plausch, der Außenstehende nichts angeht. Und außer­dem ist die Corona-Pandemie das seit Monaten wich­tig­ste Thema für die Menschen, über das Medien berich­ten wol­len und müs­sen. Mit die­sem Vorgehen befeu­ert man gera­de­zu Verschwörungsideologien, die behaup­ten, da wer­de hin­ter ver­schlos­se­nen Türen gekungelt.

Es gibt kei­nen ein­zi­gen nach­voll­zieh­ba­ren Grund, die Pressekonferenz nicht im Livestream zu über­tra­gen. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sind jeden­falls bei einer Pressekonferenz kei­ne Hinderungsgründe. Das Bezirksamt Mitte soll­te sei­ne Blockadehaltung auf­ge­ben. Die Behörde macht sich lächerlich."

Das RKI ver­wies auf das Bezirksamt und woll­te sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang äußern.«

8 Antworten auf „Tagesschau von Live-Berichterstattung über RKI-Pressekonferenz ausgesperrt“

  1. Der wah­re Grund ist m.E. ein ande­rer. Der Wieler hat sich zu oft ver­quatscht. Eine der­ar­ti­ge Demaskierung muß unbe­dingt ver­hin­dert wer­den. Das gelingt, wenn das anschlie­ßend öffent­lich Publizierte vor­her einen Zensur durch­läuft. Das BA wird nur als Buhmann vorgeschoben.

    1. Genau. Das ist der wah­re Grund. Der Tierarzt hat schon öfter etwas aus­ge­plau­dert, was nicht sein soll­te. Aktuell kann man ihn nicht vor die Tür set­zen, weil er ja noch einen ganz guten Knecht abgibt mit sei­nem zwie­lich­ti­gen Professorentitel. Aber er steht wegen sei­ner däm­li­chen Quatsch-Pkn schon auf der Abschussliste. So dumm, wie er ist, hat er das wahr­schein­lich noch gar nicht gemerkt. Sein Parvenueverhalten ist ein­fach wider­lich. Schmierlapp mit Bundesverdienstkreuz.

  2. Alles Erwachsene in der Stichprobe. Sonst kein Wort über die genaue Altersverteilung (was aber wich­tig wäre). Wie signi­fi­kant sind dann die Ergebnisse bei n=2000?

    Ich habe den Eindruck, hier soll er ein Disput vor­ge­täuscht wer­den, wo in Wirklichkeit kei­ner ist. 

    Die schreck­li­che TageSSchau hat jede Glaubwürdigkeit ver­spielt. Niemals wird ein ver­nunft­be­gab­ter Mensch denen wie­der ver­trau­en kön­nen. Sie haben für immer und ewig ver­schis­sen und soll­ten berech­tig­ter­wei­se Angst haben, irgend­wann zur Rechenschaft gezo­gen zu werden.

  3. Das sehe ich genau­so wie Iwan, sie trau­en ihren eige­nen Marionetten nichts mehr zu. Alles Geld der Welt wird der Davos Clique und Bill nicht vor der Gerechtigkeit schüt­zen, sie haben sich Volldioten und Narzissten als Hauptdarsteller ausgesucht..und dar­an wer­den sie scheitern!

  4. Ich ken­ne den wah­ren Grund nicht, ver­mu­te aber – ANGST.

    Es sind ja nicht nur Menschen auf der Bühne, son­dern wün­schens­wert auch davor. Der "Super-GAU" wäre doch dort ein Herr Reitschuster …

  5. Das ver­ste­he ich natür­lich auch nicht. Mich hat weder die Anfrage der ARD noch unse­re Absage erreicht. Forsche gera­de sel­ber, wer hier was falsch ver­stan­den hat mit dem Datenschutz. Wir freu­en uns dich, wenn unse­re Arbeit und die Kooperation vom RKI gelobt wird.Fortsetzung folgt!

    Nix Geheimhaltung, wir haben prak­tisch live berich­tet. Das näch­ste Mal wer­den wir ein Livestreaming ermög­li­chen, natür­lich unter dem Vorbehalt, dass alle Beteiligten – inklu­si­ve ange­mel­de­ter Journalist*innen – vor Beginn der PK zustim­men. Und Hinweise dazu ele­gan­ter formulieren.

    Pressestelle woll­te nie­mand der Teilnehmenden oder Angemeldeten ein­fach vor voll­ende­te Tatsachen stel­len. Aber natür­lich hät­te man zu Beginn der PK ein­fach fra­gen kön­nen, ob jemand gegen das Streaming etwas hat. Diese Unsicherheit wäre der ARD aber wohl auch nicht Recht gewesen.

    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​0​8​6​6​2​3​2​2​0​0​1​5​107
    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​0​9​8​1​5​3​9​4​0​4​7​5​907
    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​1​6​2​6​6​7​3​9​8​5​6​1​793

  6. Das Bezirksamt hat m.E. völ­lig rich­tig gehandelt.

    Hier steht noch etwas mehr zu den Gründen, die aber m.E. feh­ler­haft aus­ge­schlos­sen werden:
    https://www.golem.de/news/datenschutz-urheberrecht-berliner-bezirksamt-untersagt-livestream-der-tagesschau-2102–154329.html

    1. Selbstverständlich gilt das Medienprivileg, es beinhal­tet aber nicht die Erlaubnis, eine Veranstaltung zu strea­men – der Jorunalist kann ja zuhö­ren und ‑sehen und mit­schrei­ben – ist die schrift­li­che Fassung von Aussagen schon der­art müh­sam, dass Journalisten nur noch Filmchen können?

    2. Selbstverständlich muss den Teilnehmern der Kreis der ande­ren bekannt sein und sie müs­sen auch vor­her infor­miert und um ihr Einverständnis gebe­ten wer­den. Beim Streaming ist aber die Welt Teilnehmer, nie­mand aus­ge­schlos­sen. Und da ist nie­mand gezwun­gen, ein­ver­stan­den zu sein – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind davon betrof­fen, ja.

    3. Auch die Urheber"fach"frau bei Golem irrt: selbst­ver­ständ­lich ist auch das Urheberrecht betrof­fen, denn lt. § 22 Kunsturhebergesetz gibt es das Recht am eige­nen Bild.

    Alles es in allem Respekt vor dem Bezirksamt das aber nun gelernt hat, Datenschutz, Persönlichkeits- und Urheberrecht künf­tig zu igno­rie­ren, weil es sich damit nur Ärger einhandelt.

    ApplausApplaus!

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