Tagesschau von Live-Berichterstattung über RKI-Pressekonferenz ausgesperrt

https://​www​.tages​schau​.de/​i​n​v​e​s​t​i​g​a​t​i​v​/​s​t​u​d​i​e​-​r​k​i​-​b​e​r​l​i​n​-​1​0​1​.​h​tml

»Am Mitt­woch ab 15 Uhr haben das Robert Koch-Insti­tut (RKI) und das Bezirks­amt Ber­lin-Mit­te auf einer Pres­se­kon­fe­renz über eine Stu­die zur Ver­brei­tung des neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 berichtet.

Vom 17. Novem­ber bis zum 5. Dezem­ber 2020 wur­den für die Unter­su­chung rund 2000 Erwach­se­ne auf Anti­kör­per unter­sucht und zu ihrer Gesund­heit befragt. Her­aus­ge­fun­den wer­den soll­te, wie vie­le Men­schen bereits Anti­kör­per gegen das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus gebil­det haben, wie vie­le Men­schen ohne Krank­heits­sym­pto­me infi­ziert waren, wel­che Men­schen häu­fi­ger von einer Covid-19-Erkran­kung betrof­fen sind und wie oft die Erkran­kung im Kran­ken­haus und auf der Inten­siv­sta­ti­on behan­delt wer­den muss.

Bezirksamt verhindert Livestream der Pressekonferenz

Die tages­schau woll­te die­se Pres­se­kon­fe­renz, die auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie als Video­kon­fe­renz statt­fin­det, als Live­stream im Netz über­tra­gen, wie sie es in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten bei vie­len ande­ren RKI‑, Bun­des- und Lan­des­pres­se­kon­fe­ren­zen zur Pan­de­mie auch getan hat. Denn das The­ma ist von über­ra­gen­der poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Bedeutung.

Das Bezirks­amt Mit­te von Ber­lin unter­sag­te die geplan­te Live-Über­tra­gung jedoch mit fol­gen­der Begründung:

"Nach unse­rer Auf­fas­sung wäre eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung aller Teil­neh­men­den erfor­der­lich, die den Mit­schnitt und die anschlie­ßen­de Ver­öf­fent­li­chung eini­ger Pas­sa­gen gut­hei­ßen müss­ten, wür­de man Ihnen hier die Erlaub­nis zum Mit­schnei­den und Ver­öf­fent­li­chen ertei­len wol­len. Dies ist nicht mehr zu bewerk­stel­li­gen. Hin­zu kämen offe­ne Fra­gen des Daten­schut­zes sowie womög­lich auch des Urhe­ber­rechts, die das RKI als Urhe­be­rin der prä­sen­tier­ten Stu­di­en­da­ten pri­mär prü­fen und beant­wor­ten müsste.

Das BA Mit­te kann für sei­nen Teil Ihr Ansin­nen daher ledig­lich in der kurz erläu­ter­ten pau­scha­len Form ver­nei­nen und auf die allen inter­es­sier­ten Medi­en­ver­tre­ten­den ange­bo­te­ne Form der Teil­nah­me an der Video­kon­fe­renz verweisen." 

Um der Öffent­lich­keit zu erklä­ren, war­um die Pres­se­kon­fe­renz nicht live über­tra­gen wer­den konn­te, doku­men­tiert die Redak­ti­on den Vor­gang trans­pa­rent. Die Teil­neh­men­den der Pres­se­kon­fe­renz, unter ande­rem RKI-Prä­si­dent Lothar Wie­ler, der Bezirks­bür­ger­meis­ter Ste­phan von Das­sel, sowie die Stu­di­en­lei­te­rin, der Gesund­heits­stadt­rat und ein Amts­arzt beklei­den öffent­li­che Ämter und tre­ten in ihrer Funk­ti­on auf. Die Pres­se muss dar­über ohne Ein­schrän­kun­gen berich­ten können.

Julia­ne Leo­pold, Chef­re­dak­teu­rin Digi­ta­les von ARD-aktu­ell, erklärt dazu:

"Die Coro­na-Pan­de­mie betrifft alle Lebens­be­rei­che. Wir wol­len und müs­sen die Men­schen dar­über so gut wie mög­lich infor­mie­ren und sie dabei unter­stüt­zen, sich selbst ein Bild zu machen. Wir fin­den einen Prä­ze­denz­fall gefähr­lich, Live­strea­ming einer Pres­se­kon­fe­renz zur Coro­na-Lage zu verhindern."

DJV kritisiert Entscheidung scharf

Auch der Deut­sche Jour­na­lis­ten­ver­band (DJV) ist über die Begrün­dung der Behör­de erstaunt und empört, wie Spre­cher Hen­drik Zör­ner der tages­schau auf Anfra­ge mit­ge­teilt hat:

"Eine Pres­se­kon­fe­renz ist nicht ein pri­va­ter Plausch, der Außen­ste­hen­de nichts angeht. Und außer­dem ist die Coro­na-Pan­de­mie das seit Mona­ten wich­tigs­te The­ma für die Men­schen, über das Medi­en berich­ten wol­len und müs­sen. Mit die­sem Vor­ge­hen befeu­ert man gera­de­zu Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gien, die behaup­ten, da wer­de hin­ter ver­schlos­se­nen Türen gekungelt.

Es gibt kei­nen ein­zi­gen nach­voll­zieh­ba­ren Grund, die Pres­se­kon­fe­renz nicht im Live­stream zu über­tra­gen. Daten­schutz und Schutz der Pri­vat­sphä­re sind jeden­falls bei einer Pres­se­kon­fe­renz kei­ne Hin­de­rungs­grün­de. Das Bezirks­amt Mit­te soll­te sei­ne Blo­cka­de­hal­tung auf­ge­ben. Die Behör­de macht sich lächerlich."

Das RKI ver­wies auf das Bezirks­amt und woll­te sich auf Anfra­ge nicht zu dem Vor­gang äußern.«

8 Antworten auf „Tagesschau von Live-Berichterstattung über RKI-Pressekonferenz ausgesperrt“

  1. Der wah­re Grund ist m.E. ein ande­rer. Der Wie­ler hat sich zu oft ver­quatscht. Eine der­ar­ti­ge Demas­kie­rung muß unbe­dingt ver­hin­dert wer­den. Das gelingt, wenn das anschlie­ßend öffent­lich Publi­zier­te vor­her einen Zen­sur durch­läuft. Das BA wird nur als Buh­mann vorgeschoben.

    1. Genau. Das ist der wah­re Grund. Der Tier­arzt hat schon öfter etwas aus­ge­plau­dert, was nicht sein soll­te. Aktu­ell kann man ihn nicht vor die Tür set­zen, weil er ja noch einen ganz guten Knecht abgibt mit sei­nem zwie­lich­ti­gen Pro­fes­so­ren­ti­tel. Aber er steht wegen sei­ner däm­li­chen Quatsch-Pkn schon auf der Abschuss­lis­te. So dumm, wie er ist, hat er das wahr­schein­lich noch gar nicht gemerkt. Sein Par­venue­ver­hal­ten ist ein­fach wider­lich. Schmier­lapp mit Bundesverdienstkreuz.

  2. Alles Erwach­se­ne in der Stich­pro­be. Sonst kein Wort über die genaue Alters­ver­tei­lung (was aber wich­tig wäre). Wie signi­fi­kant sind dann die Ergeb­nis­se bei n=2000?

    Ich habe den Ein­druck, hier soll er ein Dis­put vor­ge­täuscht wer­den, wo in Wirk­lich­keit kei­ner ist. 

    Die schreck­li­che TageS­Schau hat jede Glaub­wür­dig­keit ver­spielt. Nie­mals wird ein ver­nunft­be­gab­ter Mensch denen wie­der ver­trau­en kön­nen. Sie haben für immer und ewig ver­schis­sen und soll­ten berech­tig­ter­wei­se Angst haben, irgend­wann zur Rechen­schaft gezo­gen zu werden.

  3. Das sehe ich genau­so wie Iwan, sie trau­en ihren eige­nen Mario­net­ten nichts mehr zu. Alles Geld der Welt wird der Davos Cli­que und Bill nicht vor der Gerech­tig­keit schüt­zen, sie haben sich Voll­dio­ten und Nar­ziss­ten als Haupt­dar­stel­ler ausgesucht..und dar­an wer­den sie scheitern!

  4. Ich ken­ne den wah­ren Grund nicht, ver­mu­te aber – ANGST.

    Es sind ja nicht nur Men­schen auf der Büh­ne, son­dern wün­schens­wert auch davor. Der "Super-GAU" wäre doch dort ein Herr Reitschuster …

  5. Das ver­ste­he ich natür­lich auch nicht. Mich hat weder die Anfra­ge der ARD noch unse­re Absa­ge erreicht. For­sche gera­de sel­ber, wer hier was falsch ver­stan­den hat mit dem Daten­schutz. Wir freu­en uns dich, wenn unse­re Arbeit und die Koope­ra­ti­on vom RKI gelobt wird.Fortsetzung folgt!

    Nix Geheim­hal­tung, wir haben prak­tisch live berich­tet. Das nächs­te Mal wer­den wir ein Live­strea­ming ermög­li­chen, natür­lich unter dem Vor­be­halt, dass alle Betei­lig­ten – inklu­si­ve ange­mel­de­ter Journalist*innen – vor Beginn der PK zustim­men. Und Hin­wei­se dazu ele­gan­ter formulieren.

    Pres­se­stel­le woll­te nie­mand der Teil­neh­men­den oder Ange­mel­de­ten ein­fach vor voll­ende­te Tat­sa­chen stel­len. Aber natür­lich hät­te man zu Beginn der PK ein­fach fra­gen kön­nen, ob jemand gegen das Strea­ming etwas hat. Die­se Unsi­cher­heit wäre der ARD aber wohl auch nicht Recht gewesen.

    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​0​8​6​6​2​3​2​2​0​0​1​5​107
    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​0​9​8​1​5​3​9​4​0​4​7​5​907
    https://​twit​ter​.com/​D​a​s​s​e​l​V​o​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​2​1​6​2​6​6​7​3​9​8​5​6​1​793

  6. Das Bezirks­amt hat m.E. völ­lig rich­tig gehandelt.

    Hier steht noch etwas mehr zu den Grün­den, die aber m.E. feh­ler­haft aus­ge­schlos­sen werden:
    https://www.golem.de/news/datenschutz-urheberrecht-berliner-bezirksamt-untersagt-livestream-der-tagesschau-2102–154329.html

    1. Selbst­ver­ständ­lich gilt das Medi­en­pri­vi­leg, es beinhal­tet aber nicht die Erlaub­nis, eine Ver­an­stal­tung zu strea­men – der Jor­u­na­list kann ja zuhö­ren und ‑sehen und mit­schrei­ben – ist die schrift­li­che Fas­sung von Aus­sa­gen schon der­art müh­sam, dass Jour­na­lis­ten nur noch Film­chen können?

    2. Selbst­ver­ständ­lich muss den Teil­neh­mern der Kreis der ande­ren bekannt sein und sie müs­sen auch vor­her infor­miert und um ihr Ein­ver­ständ­nis gebe­ten wer­den. Beim Strea­ming ist aber die Welt Teil­neh­mer, nie­mand aus­ge­schlos­sen. Und da ist nie­mand gezwun­gen, ein­ver­stan­den zu sein – Daten­schutz und Per­sön­lich­keits­rech­te sind davon betrof­fen, ja.

    3. Auch die Urheber"fach"frau bei Golem irrt: selbst­ver­ständ­lich ist auch das Urhe­ber­recht betrof­fen, denn lt. § 22 Kunst­ur­he­ber­ge­setz gibt es das Recht am eige­nen Bild.

    Alles es in allem Respekt vor dem Bezirks­amt das aber nun gelernt hat, Daten­schutz, Per­sön­lich­keits- und Urhe­ber­recht künf­tig zu igno­rie­ren, weil es sich damit nur Ärger einhandelt.

    Applaus­Ap­plaus!

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