Polizei beschädigt Streifenwagen bei Jagd auf einen Jugendlichen

In einem Ham­bur­ger Park fei­ern 70–100 Jugend­li­che. Sie räu­men ihre Fla­schen nicht weg. Ein anstän­di­ges deut­sches Bür­ger­paar macht ein Beweis­vi­deo und ruft die Poli­zei. Auf der come­dy­rei­fen Jagd nach einem Jugend­li­chen fährt der Strei­fen­wa­gen erst fast meh­re­re Kol­le­gen an und anschlie­ßend den Jugend­li­chen fast um. "Der Flüch­ten­de soll im Park zuvor meh­re­re Leu­te umarmt haben."

Das voll­stän­di­ge Video – mit empö­ren­den zer­bro­che­nen Fla­schen und Müll – vom 25.2. gibt es in dem Bei­trag "Ille­ga­le Par­tys in Ham­burgs Innen­stadt und in Parks" auf ndr​.de.


Dazu schreibt der Chef­re­dak­teur der "Welt" am 26.2. unter dem Titel "Jagd­sze­nen aus Deutsch­land":

»Der schwe­re, mas­si­ge Poli­zei­kom­bi drif­tet über den vor­neh­men Park, kracht über eine Boden­wel­le, ver­liert ein Stück der Ver­klei­dung und hat den Täter fast erreicht. Die Video­auf­nah­men einer Poli­zei­jagd auf einen 17-Jäh­ri­gen im bür­ger­li­chen Ham­bur­ger Elb­vor­ort ist sym­bol­po­li­ti­sche Ren­di­te einer ins Auto­ri­tä­re gedrif­te­ten Repu­blik. Der Jun­ge woll­te sich mit einer Umar­mung von sei­nen Freun­den ver­ab­schie­den. Wie konn­te es zu so einem Unsinn kom­men? Wer Angst und Panik zulässt oder gar schürt, senkt die Hemm­schwel­len für Aktio­nis­mus und treibt eine freie Gesell­schaft in psy­cho­ti­sche Überreaktionen.

In Düs­sel­dorf und Köln, bis­lang Hoch­bur­gen rhei­ni­scher Lebens­freu­de, gel­ten ein Ver­weil­ver­bot und eine Mas­ken­pflicht auch in Parks. Was von den Freun­den der No- bezie­hungs­wei­se Zero-Covid-Stra­te­gie noch als Lais­sez-fai­re abge­tan wird, hat die Gesell­schaft längst ent­stellt. In den Parks lau­ern War­te, die unstatt­haf­te Nähe foto­gra­fie­ren, um sie zu mel­den oder auf dem digi­ta­len Pran­ger aus­zu­stel­len. Wäre die Poli­tik den Panik­freun­den gefolgt in Rich­tung No-Covid-Lock­down, die Bil­der aus dem bür­ger­li­chen Ham­burg wären wohl über­all zu bestau­nen gewe­sen. Die Poli­zei im Ein­satz gegen sozia­le Regun­gen und mensch­li­che Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten…«

15 Antworten auf „Polizei beschädigt Streifenwagen bei Jagd auf einen Jugendlichen“

  1. Die­se gan­ze Situa­ti­on ist so unfass­bar krank. Dem Staat ist abso­lut rein gar nichts zu blö­de. Am Wochen­en­de wer­den wir sehen wie sie genau so Jagd machen auf mas­ken­lo­se Jog­ger an der Alster.

  2. Hof­fent­lich hat der über­mo­ti­vier­te Strei­fen­wa­gen­fah­rer wenigs­tens ein biss­chen "Spaß" wegen dem ram­po­nier­ten Dienstwagen.

  3. Frü­her hät­te jeder statt »fast berührt« und »nahe gekom­men« gesagt, der Poli­zei­wa­gen hät­te die ande­ren Beam­ten und den jun­gen Mann »bei­na­he überollt«.

    Erschre­ckend ist für mich, die zahl­rei­chen Ände­run­gen in der Spra­che zu beob­ach­ten, die inner­halb von weni­gen Mona­ten zur neu­en Rea­li­tät gewor­den sind.

  4. Unab­hän­gig von dem gezeig­ten Aus­schnitt plan­lo­ser Hilf­lo­sig­keit der Ord­nungs­hü­ter wün­sche ich mir ein Durch­grei­fen wenn Gela­ge dazu füh­ren dass eine mit Scher­ben über­sä­te Wie­se in einem Park wo Kin­der spie­len und Hun­de lau­fen zur Gefah­ren­zo­ne wird.

    1. @Bella: Ja, das sind unschö­ne Bil­der. Ein paar Scher­ben aus Bier­fla­schen sind aller­dings eher harm­lo­se Reak­tio­nen von Jugend­li­chen, denen seit Mona­ten ihre Lebens­räu­me genom­men wer­den. Ange­sagt wäre etwas ganz Anderes.

  5. @Bella: ist das ein Hundename ?
    @aa: ich habe mir den Video-Aus­schnitt min­des­tens fünf­mal ange­se­hen und jedes­mal laut schal­lend gelacht. Dan­ke für die­sen Link, You Made my Fri­day­night, Artur !!!!!!!! 

  6. Hier ist Straf­an­zei­ge gegen die blaue Prü­gel­gar­de ange­bracht. Denn wie man ein­drück­lich auf dem Video sieht, ist die Trak­ti­on eines Autos auf Rasen "etwas ein­ge­schränkt". Man er erkennt es am Schleu­dern beim Los­fah­ren. Jetzt stellt sich die Fra­ge, wie der den Flüch­ten­den ver­fol­gen­de Fah­rer die­sen stel­len woll­te? Von hin­ten in die Hach­sen fah­ren und recht­zei­tig stop­pen wol­len? Was wäre, wenn der gestol­pert wäre? Eins ist sicher, der Fah­rer hät­te die Kar­re nicht zum Ste­hen bekom­men, ohne den Flüch­ten­den zu über­rol­len. Damit kom­men wir in den 17. Abschnitt des StGB Straf­ta­ten gegen die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit §224, Abs.1, Zif­fer 2. Ich hof­fe der Betrof­fe­ne hat einen guten Anwalt, der das ent­spre­chend aufgreift.

  7. Ich hof­fe, es wird von jeman­dem Straf­an­zei­ge wegen ver­such­ten Tot­schlags gegen den Fah­rer des Poli­zei­wa­gens gestellt wer­den. Bei der Geschwin­dig­keit plus die­ser Boden­be­schaf­fen­heit muss hier von beding­tem Vor­satz aus­ge­gan­gen werden.

  8. Zu beden­ken ist außer­dem, dass der Jugend­li­che nur eine oder meh­re­re Ord­nungs­wid­rig­kei­ten begeht, kei­ne Straf­ta­ten. Das ist nur noch Irrsinn.

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