So ist ein Artikel auf waz.de vom 13.12.22 überschrieben, in dem es heißt:
»Der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) ist am Dienstag vor dem Landgericht vom Vorwurf, unrichtige Atteste zur Befreiung von der Corona-Maske ausgestellt zu haben, freigesprochen worden. Das Urteil löste bei seinen Sympathisanten im und vor dem Justizzentrum riesigen Jubel aus: „Oh, wie ist das schööön!“, schallte es aus einem vor dem Justizzentrum aufgestellten Lautsprecher. „So ein Tag so wunderschön wie heute!“
Triebel, der mehrfach auf Querdenken-Demos als Redner auftrat und die staatlichen Corona-Maßnahmen kritisierte, bedankte sich vor den fast 100 Sympathisanten, die bei allen sechs Sitzungstagen anwesend waren…
Oberstaatsanwalt wollte Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro
Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hatte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefordert, weil er überzeugt war, dass der Angeklagte im Jahr 2020 in 21 Fällen Atteste zur Maskenfreiung ausgestellt habe, ohne die Patienten zuvor hinreichend untersucht zu haben. Damit seien die Atteste ein unrichtiges Gesundheitszeugnis.
Der Ankläger warf Triebel „kriminelles Handeln“ vor. Er habe die Atteste „wider besseres Wissen“ ausgestellt…
Strafkammer hatte Zweifel an einem strafbaren Verhalten des Arztes
Faber-Tochter kündigt Mitarbeiter- Zweifel an Maskenattest[sic]Die 1. Strafkammer hatte aber „Zweifel“, ob sich Triebel strafbar gemacht hat. Alle betroffenen Patienten hatten im Zeugenstand bekundet, dass Triebel mit ihnen vor dem Ausstellen des Attests in seiner Praxis gesprochen und sich dabei einen persönlichen Eindruck von dem Masken-Problem verschafft und teilweise auch ein Stethoskop eingesetzt habe. Außerdem wurden in einigen Fällen ärztliche Unterlagen von früheren Untersuchungen gesichtet. Deshalb sei es „nicht mit der erforderlichen Sicherheit“ feststellbar, dass der Arzt „von vornherein zur Attestausstellung entschlossen“ gewesen wäre, wie Richter Thorsten Fülber sagte. Er verwies auch auf ärztlichen „Ermessensspielraum“ und Therapiefreiheit. Einige Patienten hatten auch psychisch bedingte Probleme mit der Maske.
Zwar gebe es „Indizien“, so Fülber, die den Angeklagten belasten würden. Diese seien aber nicht ausreichend für eine Verurteilung.
Entschädigung für zwei polizeiliche Durchsuchungen der Bochumer Arztpraxis
Die Praxis des Arztes war zweimal, im November 2020 und im Februar 2021, von der Polizei durchsucht worden. Unterlagen wurden beschlagnahmt. Für diese Maßnahmen muss Triebel jetzt entschädigt werden, entschied die Strafkammer. Auch die Auslagen, die er wegen des Prozesses hatte, übernimmt der Staat…
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.«
Ich war bei allen Prozesstagen zugegen und hatte auch vorab die Hintergründe des Falls erläutert: https://www.demokratie-reloaded.de/im-namen-der-presse-schuldig/
Wenn man weiß, dass die WAZ die Ermittlungen erst mit Fallschbehauptungen lanciert hat verwundert es nicht, dass sie nun wesentliche Punkte verschweigt. So hat der Richter verlesen, es sei wahr, dass der Arzt keine Atteste im Internet angeboten hat – das hat die WAZ behauptet und bis heute nicht klargestellt. Der Richter hat auch erklärt, die Beweisaufnahme habe ergeben, dass jedes der in der Anklageschrift behandelten Atteste nur nach eingehendem Gespräch mit dem Arzt ausgestellt wurde. Indizien für seine Schuld gab es, aber nicht in den angeklagten Fällen, sondern in einem Fall, der gar nicht Teil der Anklage war. Von den Rund hunder Personen im Saal trug übrigens nur einer Maske – der WAZ-Reporter…
Das Urteil ist dem Richter in jedem Fall hoch anzurechnen. Er hat sich dem öffentlichen Druck widersetzt und die Freiheit der ärztlichen Diagnose betont. In Bochum gab es die letzten zwei Jahre eine Hetzjagd gegen den Arzt und seine Patienten. Fünf mal hat man ihm die Praxis durchsucht und erst letzte Woche musste sich eine junge Patienten vor dem Landgericht rechtfertigen, weil sie ein Attest des Arztes vorgezeigt hatte. Das Amtsgericht hatte sie freigesprochen, der Staatsanwalt (derselbe wie im Arztprozess) Berufung eingelegt. Sie ist nur eine von vielen denen daselbe passiert ist. Der Hauptkommissar hatte ausgesagt, dass innerhalb von zwei Monaten so viele Atteste beschlagnahmt und Anzeigen erstattet wurden, dass er nicht mehr wusste wie er das stemmen soll. Es sind weitere Verfahren anhängig. Alles dank der willfährigen Hilfe der WAZ. Darüber berichtet niemand…
Atteste zur Befreiung von Helm‑, Gurt- oder Sonstwaspflicht gibt es doch seit Jahrzehnten.
Wie viele davon wurden durch Polizisten beschlagnahmt?
Och! Geht doch, weiter so…