»Die Thüringer Rechtsanwaltskammer (RAK) hat die sofortige Aufhebung aller Corona-Zugangsbeschränkungen an Thüringer Gerichten gefordert. Sie bedeuteten einen "erheblichen und nicht hinnehmbaren Eingriff in die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens", erklärte die Kammer am Montag.
Teilweise hätten Gerichtsentscheidungen schon auf dem Weg des Versäumnisurteils gefällt werden müssen, weil Prozessbevollmächtigte wegen der 3G-Regel (Geimpft, genesen, getestet) nicht in das Gebäude gelassen worden seien, erläuterte Kammerpräsident Jan Helge Kestel. "Dieser Zustand ist nicht akzeptabel und ist insbesondere nicht zur Pandemiebekämpfung erforderlich."
Prozesse öffentlich zu führen, sei eines der wesentlichsten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verfahrens, betonte Kestel…
Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Corona-bedingten Zugangsbeschränkungen zu Gerichten kritisch: "Das ist eine nicht vertretbare Einschränkung des Zugangs zum Recht. Der Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht und ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Der Staat hat die Justiz als Daseinsvorsorge bereitzuhalten. Ein Gericht ist damit viel eher vergleichbar mit einer Apotheke – und eben nicht mit einem Bekleidungsgeschäft", hieß es auf eine LTO-Anfrage hin…«
lto.de (24.1.)
Sind die Rechtsanwälte etwa aufgewacht?
Ex Dänemark lux!
https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark-politik-gesellschaft/medienbericht-regierungschefin-will-alle-corona-beschraenkungen
Lügen Dänen?
In NY ist bald auch Ende: "State Supreme Court judge ruled New York's mask mandate 'unconstitutional,' and declared it 'null, void and unenforceable.'"
https://t.me/disclosetv/6620
Masken-Ende ist (Anfang vom) Plandemie-Ende.
Natürlich werden die Feinde der Demokratie und Freisler-Erben das nicht bald und auch nicht freiwillig machen. Hinfort damit!
Was Spaziergänge an der frischen Luft, und Demos, weltweit, so an Vernunftvermehrung bewirken können…schön, wenn endlich hinterfragt wird.
"Das Bundesverfassungsgericht im Abgrund.
Nach schon immer merkwürdigeren Urteilen, seitdem Herr Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt jedes Maß verloren.
JEDER, der ins BVerfG will, jeder Besucher, aber auch Kläger, Beklagte, deren Anwälte, Gutachter und Richter, dürfen das nur noct mit 2G plus Maske plus PCR-Test, maximal 48 Stunden alt ...
In seiner maximalen Überzogenheit würde ich behaupten, dass das kein rechtliches sondern ein politisches Statement des BVerfG ist. Es schließt Nicht-Geimpfte von der Möglichkeit, ihr Recht vor dem BVerfG zu vertreten, aus.
Damit sind unantastbare Grundsätze unserer Republik: Grundgesetz Artikel 19, Absatz 4: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen" und Grundgesetz Artikel 103, Absatz 1 "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör" außer Kraft gesetzt.
Außer Kraft gesetzt ist auch das Diskriminierungsverbot: Es ist medizinisch/sachlich NICHT zu verstehen, warum nur 2G-ler mit negativem PCR-Test - aber nicht Ungeimpfte mit negativem PCR-Test das Gebäude betreten dürfen. Beide Gruppen sind potentiell gleichermaßen infektiös - und beide Gruppen erhalten mit einem negativen PCR-Test IN GLEICHER WEISE den "Persilschein".
Kurz: Es handelt sich um eine regierungsunterwürfige POLITISCHE Entscheidung, die dem Wesen und dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes radikal WIDERSPRICHT. Verbunden mit dem offenen Unwillen des Gerichtes, sich die vielfach vorgebrachten sachlichen Argumente der sog. Impf- und Maßnahmenkritiker auch nur anzuschauen, ist zu sagen:
Die Bundesrepublik mit ihrem Schutz der Menschenrechte existiert zur Zeit (?) nicht mehr.
Klar ist, dass bei diesem Signal des BVerfG unseren Politikern jetzt auch der Weg zur Zwangsimpfung völlig offen zu stehen scheint.
Sagt hier ein unbeugsamer Geist.
Bitte, bitte, wenn Ihr doch schon so faktenbezogen seid und Fakes hasst wie der Teufel das Weihwasser, dann bitte .… benennt doch unbedingt Eure Quellen … und bitte nciht falsch zitieren .,… die Anführungszeichen in Eurem Text stimmen bereits zu beginn nicht. Das ist kein guter Stil. Ein Link oder so ist hilfreicher als zu sagend der und der war´s … mit der Info-Qualität, die ihr in Euren Informationen liefert, seid Ihr ja auch nicht unbedingt besser, als alle diejenigen, die ihre Fakes im Netz verbreiten … bitte seid seriös und nennt nicht nur Ross & Reiter, sondern gebt die Informationen bitte, bitte so heraus, dass jeder Interessierte sich die auch noch einmal ansehen kann. Oft steckt nämlich in den Details noch viel viel mehr, als was Ihr Euch so vorstellen könnt.
Ihr dürft mich auch gerne noch mal ansprechen, ich kann Euch darüber sehr, sehr viel erläutern … (wissenschaftlich fundiert versteht sich …)
LG Harry
@Harry Keller: Wie stets ist auch hier die Quelle angegeben. Wo sind die Anführungszeichen falsch?
Hi, ich noch mal …
habe euch hier mal beispielhaft die eine oder andere FaktenSeite herausgesucht, auf diese z.B. kann man sich ehrlich berufen:
https://rak-thueringen.de/
https://www.brak.de/presse/presseerklaerungen/
Der letzte Link geht zur Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Euer Beitrag ist übrigens übernommen aus einer anderen Publikation … wort-wörtlich, ohne dass ihr diese Quelle benennt. Hier ist sie:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/rak-thueringen-fordert-aufhebung-corona-zugangsbeschraenkungen-gericht/
So etwas würde ich an Eurer Stelle sein lassen, auch wenn Euch das Thema noch so sehr gefällt … … und genau darin seid Ihr ja auch nicht alleine!
LG Harry
@Harry Keller: Bitte doch mal genau hinsehen! Unter dem Artikel ist sehr wohl die durchaus seriöse Quelle lto.de benannt. Daß es eine "wortwörtliche Übernahme" ist, wird wie üblich an den Anführungszeichen kenntlich. Wo liegt das Problem?
Hi, … leider kann ich mit "aa" nicht so viel anfangen und eine Mail-Adresse, um Euch zu erreichen, hab ich gerade nicht zur Hand .… aber Ihr habt ja meine! .… grins .…