Sachsen hat einen am Köpping

»Sach­sen eine neue Schutz­ver­ord­nung beschlos­sen. Die neu­en Regeln gel­ten vom 15. Febru­ar bis zum 7. März, wie Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping (SPD) am Frei­tag in Dres­den nach einer Kabi­netts­sit­zung mitteilte.

Neue Coro­na-Regeln in Sach­sen: Mas­ken­pflicht bei mehr als einem Haus­stand im Auto

Unter ande­rem gilt dann eine Pflicht zum Tra­gen medi­zi­ni­scher Mas­ken im Auto, wenn mehr als ein Haus­stand mit­fährt. Das gel­te beson­ders für beruf­li­che Fahr­ge­mein­schaf­ten, sag­te Köp­ping. Auch der Fah­rer müs­se dann eine Mas­ke tra­gen – das ver­sto­ße nicht gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung.«
mz​-web​.de

»Die Geset­zes­la­ge bil­det hier die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO):

"(4) Wer ein Kraft­fahr­zeug führt, darf sein Gesicht nicht so ver­hül­len oder ver­de­cken, dass er nicht mehr erkenn­bar ist. […]" (§ 23 Abs. 4 StVO)

Dem­nach ist zum einen das Fah­ren mit Mas­ke, o. ä. ver­bo­ten. Zum ande­ren schließt das Ver­mum­mungs­ver­bot auch Schlei­er mit ein, wie etwa einen Nikab oder eine Bur­ka. Wer sich ver­hüllt bzw. ver­mummt hin­ter das Steu­er setzt, sodass das Gesicht nicht mehr erkenn­bar ist, hat gemäß Buß­geld­ka­ta­log ein Buß­geld von 60 Euro zu erwar­ten.«
anwalt​-kg​.de

17 Antworten auf „Sachsen hat einen am Köpping“

  1. Der Irr­sinn setzt mal wie­der eins drauf. Das ist kri­mi­nell! Ver­kehrs­ge­fähr­dung im höchs­ten Maße.
    Ich als Bril­len­trä­ger habe in der kal­ten Lift unwei­ger­lich beschla­ge­ne Bril­len­glä­ser, das wäre ein glat­ter Blind­fah­rer. Die­ses Pro­blem haben sicher auch ande­re. Zudem ist bei der gerin­ge­ren Sau­er­stoff­sät­ti­gung Kon­zen­tra­ti­ons­man­gel vorprogrammiert.
    Die Regie­rung kri­mi­na­li­siert sich mit den Ver­ord­nun­gen zunehmend.

  2. Das ist nicht nur ver­bo­ten, son­dern auch rich­tig gefährlich.
    Denn das Sicht­feld ist bei vie­len Leu­ten durch die Mas­ke so ein­ge­schränkt das man leicht einen Unfall bau­en kann, außer­dem kann die Mas­ke bei Kopf­be­we­gun­gen verrutschen.
    Ich den­ke hier will man grund­sätz­lich Fahr­ge­mein­schaf­ten verhindern.

  3. Arti­kel 31 GG: Bun­des­recht (StVO) bricht Lan­des­recht (Coro­na-VO). Ansons­ten: Normenhierarchie.

    Den­sel­ben Schwach­sinn gibt es ja bei Demons­tra­tio­nen, wo die Men­schen stän­dig durch städ­ti­sche All­ge­mein­ver­fü­gun­gen oder von der Poli­zei auf­ge­for­dert wer­den, eine Straf­tat(!) zu bege­hen, indem sie gegen das bun­des- oder lan­des­ge­setz­lich gere­gel­te Ver­mum­mungs­ver­bot ver­sto­ßen. Nach § 44 (2) Nr. 5 VwVfG ist das alles nich­tig und unwirk­sam. Inter­es­siert aber kei­nen oder weiß kei­ner; nicht ein­mal die wider­stän­di­gen Juristen.

    Letz­tens kämpf­ten Haintz und Sat­tel­mai­er ja in den Gerich­ten um die Anwen­dung des § 176 (2) GVG. Hat die coro­no­iden, rechts­beu­gen­den Rich­ter auch nicht interessiert.

    1. @DS-psektiven
      Zweck der Norm beach­ten: Sofern Mund-Nasen­schutz die bio­me­tri­sche Iden­ti­fi­ka­ti­on des Auto­fah­rers (Aus­nah­me: § 21a StVO) oder Ver­samm­lungs­teil­neh­mers nach 17a VersG noch ermög­li­chen, bricht Ihr Gebäu­de zusam­men. Und das tut sie, den so lus­ti­ge Din­ge wie Stirn, Haar­an­satz, Augen­ab­stand, Augen­brau­en, Ohr­läpp­chen etcpp. las­sen sich ver­mes­sen. S.a. bio­me­tri­sche Pass­bil­der § 5 PassV – Kopf­be­de­ckung als Aus­nah­me, Bril­le .… Außer Spe­sen nix gewesen.

      1. @some1

        Genau, Zweck der Norm beach­ten: Der Mund-Nasen­schutz ist unge­eig­net, um die Ver­brei­tung respek­ti­ve Auf­nah­me respi­ra­to­ri­scher Viren signi­fi­kant zu ver­rin­gern oder gar zu ver­hin­dern. Wor­über reden wir also eigentlich?

      2. @some1

        Tat­säch­lich? Haa­re über den Ohren und dem Haar­an­satz, evtl. die Kapu­ze eines ganz nor­ma­len Kapu­zen­pul­li hoch­ge­zo­gen oder – bei die­sem Wet­ter gang und gäbe – eine Müt­ze tief im Gesicht, beim Auto­fah­ren Spie­gel­re­fle­xe in der obe­ren Front­schei­be … mir fie­len da noch eini­ge Umstän­de ein, die im Zusam­men­hang mit dem Mas­ken­ge­bot effek­tiv ver­mum­mend wirken.
        Ich sah im Netz mal eine Bei­spiel­sei­te, auf der doku­men­tiert wird, was bio­me­trisch zu erfas­sen ist und was die­se Erfas­sung ver­hin­dert. Habe lei­der den Link nicht gespei­chert. Lässt sich aber bestimmt über ne Such­ma­schi­ne finden.

        1. @Kirsten: Ich soll­te ein­mal für ein Blit­zer-Foto zah­len, das eine lang­haa­ri­ge blon­de Frau am Pkw-Steu­er zeig­te. Als eher kurz­ge­scho­re­ner, eher dun­kel­haa­ri­ger, eher männ­li­cher Motor­rad­fah­rer konn­te ich das Buß­geld mit Ver­weis auf die­se Umstän­de abwen­den (das Kenn­zei­chen stimm­te aber wenigs­tens). Ich bin mir nicht sicher, ob ein Algo­rith­mus nach Durch­di­gi­ta­li­sie­rung der Ämter auch so ein­sich­tig gewe­sen wäre.

      3. Den Einwand(?) versteh ich nicht ganz. Im § 23 (4) StVO steht "erkennbar". Und diesen Tatbestand würde ich ausdrücklich nicht ausschließlich technokratisch auslegen. Es lassen sich sicher viele Beispiele aus der Prä-Corona-Zeit finden, bei denen eine gleichartige Vermummung von Autofahrern oder Demo-Teilnehmern zu einem Bußgeld oder gar einem Strafprozess führte. Das gilt insb. im Hinblick auch auf das Thema Kopftuch- bzw. Verschleierungsverbot. Zum Beispiel:

        Außerdem, fügte das VG hinzu, ermögliche nur das unverdeckte Gesicht den Behörden, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden. Bei einem verhüllten Gesicht steige die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten. Das gefährdet laut Gericht die Verkehrssicherheit, vor allem Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Der Niqab könne zudem die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend einschränken, wenn es während der Fahrt verrutsche. Es beeinträchtige außerdem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei.

        VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20. LTO

  4. Ja, wir Sach­sen haben ein Spit­zen­per­so­nal ! Da kann man nur mit dem Kopf schüt­teln, aber der Herr MP macht's ja vor und da kann man ja von den Minister/ innen nichts ande­res erwar­ten. Ver­eint im Psy­cho­ter­ror, nur wei­ter so…

  5. Son­nen­bril­le ist pas­sé und ein Hut erst recht!
    Fahr­ge­mein­schaf­ten dür­fen dann nach Ankunft unmas­kiert auf Bau­stel­len für Min­dest­lohn schuften! 

    "Der säch­si­sche Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent Horst Kretz­schmar wies zwar dar­auf hin, dass es laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung nicht erlaubt sei, mas­kiert am Steu­er zu sit­zen. Man wer­de des­we­gen aber kein Buß­geld erhe­ben. Anders sei der Fall, wenn der Fah­rer nun zusätz­lich zur Mas­ke auch einen Son­nen­bril­le und einen Hut trage.

    Für Blit­zer sei die Mas­ke dage­gen kein Pro­blem, sag­te Kretz­schmar: "Die Blit­zer, die im Frei­staat Sach­sen ver­wandt wer­den, kom­men mit der Augen­par­tie gut zurecht und wer­den im Ein­zel­fall auch odie Iden­ti­tät des Fahr­zeugsfüh­rers fest­stel­len kön­nen – unab­hän­gig, ob er Mas­ke…" Freie Presse

  6. Dann kas­siert die Blit­zer- Mafia auf jeden Fall; ent­we­der fürs zu schnell Fah­ren, oder fürs Vermummen.
    Wobei dann die Iden­ti­tät gar nicht nach­weis­bar und der Knol­len wegen Geschwin­dig­keits- Über­schrei­tung hin­fäl­lig ist.

  7. Also sind Hut und Son­nen­bril­le ab jetzt im Auto verboten?
    Ich dach­te, der Schwach­sinn hat mal sei­nen Höhe­punkt erreicht, aber es geht immer noch bis­sel mehr
    Wer hat die­se Kanail­len nur gewählt?

  8. Fin­den in Sach­sen auch Wah­len statt in die­sem Jahr?
    Von Irr­sinn kann da kei­ne Rede mehr sein, auch wenn es im Fal­le eini­ger Akteu­re zutref­fen mag. Hier passt nur noch der Satz von Chris­to­pher Hit­chens. Auch wenn er sich spät poli­tisch eher ver­irrt hat, hier liegt er richtig:
    “The true essence of a dic­ta­tor­ship is in fact not its regu­la­ri­ty but its unpre­dic­ta­bi­li­ty and capri­ce; tho­se who live under it must never be able to relax, must never be quite sure if they have fol­lo­wed the rules cor­rect­ly or not.”
    Auf tele­gram kann man schon Wet­ten dar­über abschlie­ßen, ob, wann und wo zuerst die "Zweit­mas­ke" ein­ge­führt wird.

  9. Das Bay­ri­sche Ora­kel hat sich dazu schon geäußert:

    Das Tra­gen eines Mund- und Nasen­schut­zes ver­deckt zwar Nasen- und Mund­par­tie, lässt aber die Augen, die Haar­tracht und in aller Regel auch die Ohren noch erkennen.
    Dies dürf­te in der Regel aus­rei­chend sein, um im Zwei­fel die Iden­ti­tät von Kraft­fahr­zeug­füh­rern fest­stel­len zu kön­nen. Der Gesund­heits­schutz geht wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie in jedem Fal­le vor.
    Lie­gen aber belast­ba­re Indi­zi­en vor, dass die Ver­hül­lung von Mund und Nase dar­auf abzielt, die Iden­ti­täts­fest­stel­lung zu ver­hin­dern, wird dies ent­spre­chend geahndet. 

    https://​toni​-schu​berl​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​S​p​e​i​c​h​e​r​p​l​a​t​z​/​b​a​y​e​r​n​/​p​e​r​s​o​n​e​n​/​t​o​n​i​-​s​c​h​u​b​e​r​l​.​d​e​/​S​c​h​r​i​f​t​l​i​c​h​e​_​A​n​f​r​a​g​e​n​/​S​c​h​r​i​f​t​l​i​c​h​e​_​A​n​f​r​a​g​e​n​_​2​0​2​1​/​1​8​_​0​0​0​8​8​9​1​_​V​e​r​m​u​m​m​u​n​g​s​v​e​r​b​o​t​_​u​n​d​_​M​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​.​pdf

    Belast­ba­re Indi­zi­en = vom Muf­ti ange­wie­se­ne oder will­kür­li­che Inter­pre­ta­ti­on der Ordnungsmacht.

  10. Das ist eine total ver­rück­te Anordnung!
    Der ADAC-Juris­ten beten die­sen Blöd­sinn nach, der in sich völ­lig wider­sprüch­lich ist:
    Müs­sen Gesichts­mas­ken auch beim Auto­fah­ren getra­gen werden?
    Gesichts­mas­ken sind im Pri­vat-Pkw in Ber­lin und Sach­sen verpflichtend.
    Sind die Gesichts­zü­ge durch Mund­schutz nicht erkenn­bar, droht Bußgeld.
    (Fra­ge: wie sol­len denn die Gesichts­zü­ge mit Mas­ke erkenn­bar bleiben?)
    Für Bril­len­trä­ger: Beschla­ge­ne Glä­ser gefähr­den Sicht und Sicher­heit . (ach nee?)
    .….…
    Im Fahr­schul­un­ter­richt oder bei Fahr­prü­fun­gen ist es sogar Pflicht.
    .……
    Für Ber­lin gilt: Aus­ge­nom­men sind der Fah­rer und bei Fahr­ten im pri­va­ten Pkw die Mit­glie­der des eige­nen Haushalts.
    Für Sach­sen gilt: Auch der Fah­rer muss eine Gesichts­mas­ke tra­gen, wenn Per­so­nen unter­schied­li­cher Haus­hal­te in einem Wagen gemein­sam unter­wegs sind.

    https://​www​.adac​.de/​n​e​w​s​/​c​o​r​o​n​a​-​a​u​t​o​-​f​a​h​r​en/

  11. Ich hat­te eigent­lich erwar­tet dass die Sach­sen und ins­be­son­de­re die soge­nann­ten neu­en Län­der wei­ter wären, solan­ge ist es ja noch nicht her..eigentlich ist ein sehr gro­ßes Wort..

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