»Sachsen eine neue Schutzverordnung beschlossen. Die neuen Regeln gelten vom 15. Februar bis zum 7. März, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Freitag in Dresden nach einer Kabinettssitzung mitteilte.
Neue Corona-Regeln in Sachsen: Maskenpflicht bei mehr als einem Hausstand im Auto
Unter anderem gilt dann eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Auto, wenn mehr als ein Hausstand mitfährt. Das gelte besonders für berufliche Fahrgemeinschaften, sagte Köpping. Auch der Fahrer müsse dann eine Maske tragen – das verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.«
mz-web.de
»Die Gesetzeslage bildet hier die Straßenverkehrsordnung (StVO):
"(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. […]" (§ 23 Abs. 4 StVO)
Demnach ist zum einen das Fahren mit Maske, o. ä. verboten. Zum anderen schließt das Vermummungsverbot auch Schleier mit ein, wie etwa einen Nikab oder eine Burka. Wer sich verhüllt bzw. vermummt hinter das Steuer setzt, sodass das Gesicht nicht mehr erkennbar ist, hat gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 60 Euro zu erwarten.«
anwalt-kg.de
Der Irrsinn setzt mal wieder eins drauf. Das ist kriminell! Verkehrsgefährdung im höchsten Maße.
Ich als Brillenträger habe in der kalten Lift unweigerlich beschlagene Brillengläser, das wäre ein glatter Blindfahrer. Dieses Problem haben sicher auch andere. Zudem ist bei der geringeren Sauerstoffsättigung Konzentrationsmangel vorprogrammiert.
Die Regierung kriminalisiert sich mit den Verordnungen zunehmend.
Das ist nicht nur verboten, sondern auch richtig gefährlich.
Denn das Sichtfeld ist bei vielen Leuten durch die Maske so eingeschränkt das man leicht einen Unfall bauen kann, außerdem kann die Maske bei Kopfbewegungen verrutschen.
Ich denke hier will man grundsätzlich Fahrgemeinschaften verhindern.
Artikel 31 GG: Bundesrecht (StVO) bricht Landesrecht (Corona-VO). Ansonsten: Normenhierarchie.
Denselben Schwachsinn gibt es ja bei Demonstrationen, wo die Menschen ständig durch städtische Allgemeinverfügungen oder von der Polizei aufgefordert werden, eine Straftat(!) zu begehen, indem sie gegen das bundes- oder landesgesetzlich geregelte Vermummungsverbot verstoßen. Nach § 44 (2) Nr. 5 VwVfG ist das alles nichtig und unwirksam. Interessiert aber keinen oder weiß keiner; nicht einmal die widerständigen Juristen.
Letztens kämpften Haintz und Sattelmaier ja in den Gerichten um die Anwendung des § 176 (2) GVG. Hat die coronoiden, rechtsbeugenden Richter auch nicht interessiert.
@DS-psektiven
Zweck der Norm beachten: Sofern Mund-Nasenschutz die biometrische Identifikation des Autofahrers (Ausnahme: § 21a StVO) oder Versammlungsteilnehmers nach 17a VersG noch ermöglichen, bricht Ihr Gebäude zusammen. Und das tut sie, den so lustige Dinge wie Stirn, Haaransatz, Augenabstand, Augenbrauen, Ohrläppchen etcpp. lassen sich vermessen. S.a. biometrische Passbilder § 5 PassV – Kopfbedeckung als Ausnahme, Brille .… Außer Spesen nix gewesen.
@some1
Genau, Zweck der Norm beachten: Der Mund-Nasenschutz ist ungeeignet, um die Verbreitung respektive Aufnahme respiratorischer Viren signifikant zu verringern oder gar zu verhindern. Worüber reden wir also eigentlich?
@some1
Tatsächlich? Haare über den Ohren und dem Haaransatz, evtl. die Kapuze eines ganz normalen Kapuzenpulli hochgezogen oder – bei diesem Wetter gang und gäbe – eine Mütze tief im Gesicht, beim Autofahren Spiegelreflexe in der oberen Frontscheibe … mir fielen da noch einige Umstände ein, die im Zusammenhang mit dem Maskengebot effektiv vermummend wirken.
Ich sah im Netz mal eine Beispielseite, auf der dokumentiert wird, was biometrisch zu erfassen ist und was diese Erfassung verhindert. Habe leider den Link nicht gespeichert. Lässt sich aber bestimmt über ne Suchmaschine finden.
@Kirsten: Ich sollte einmal für ein Blitzer-Foto zahlen, das eine langhaarige blonde Frau am Pkw-Steuer zeigte. Als eher kurzgeschorener, eher dunkelhaariger, eher männlicher Motorradfahrer konnte ich das Bußgeld mit Verweis auf diese Umstände abwenden (das Kennzeichen stimmte aber wenigstens). Ich bin mir nicht sicher, ob ein Algorithmus nach Durchdigitalisierung der Ämter auch so einsichtig gewesen wäre.
Den Einwand(?) versteh ich nicht ganz. Im § 23 (4) StVO steht "erkennbar". Und diesen Tatbestand würde ich ausdrücklich nicht ausschließlich technokratisch auslegen. Es lassen sich sicher viele Beispiele aus der Prä-Corona-Zeit finden, bei denen eine gleichartige Vermummung von Autofahrern oder Demo-Teilnehmern zu einem Bußgeld oder gar einem Strafprozess führte. Das gilt insb. im Hinblick auch auf das Thema Kopftuch- bzw. Verschleierungsverbot. Zum Beispiel:
Außerdem, fügte das VG hinzu, ermögliche nur das unverdeckte Gesicht den Behörden, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden. Bei einem verhüllten Gesicht steige die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten. Das gefährdet laut Gericht die Verkehrssicherheit, vor allem Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Der Niqab könne zudem die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend einschränken, wenn es während der Fahrt verrutsche. Es beeinträchtige außerdem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei.
VG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20. LTO
Ja, wir Sachsen haben ein Spitzenpersonal ! Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, aber der Herr MP macht's ja vor und da kann man ja von den Minister/ innen nichts anderes erwarten. Vereint im Psychoterror, nur weiter so…
Sonnenbrille ist passé und ein Hut erst recht!
Fahrgemeinschaften dürfen dann nach Ankunft unmaskiert auf Baustellen für Mindestlohn schuften!
"Der sächsische Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar wies zwar darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt sei, maskiert am Steuer zu sitzen. Man werde deswegen aber kein Bußgeld erheben. Anders sei der Fall, wenn der Fahrer nun zusätzlich zur Maske auch einen Sonnenbrille und einen Hut trage.
Für Blitzer sei die Maske dagegen kein Problem, sagte Kretzschmar: "Die Blitzer, die im Freistaat Sachsen verwandt werden, kommen mit der Augenpartie gut zurecht und werden im Einzelfall auch odie Identität des Fahrzeugsführers feststellen können – unabhängig, ob er Maske…" Freie Presse
Dann kassiert die Blitzer- Mafia auf jeden Fall; entweder fürs zu schnell Fahren, oder fürs Vermummen.
Wobei dann die Identität gar nicht nachweisbar und der Knollen wegen Geschwindigkeits- Überschreitung hinfällig ist.
Also sind Hut und Sonnenbrille ab jetzt im Auto verboten?
Ich dachte, der Schwachsinn hat mal seinen Höhepunkt erreicht, aber es geht immer noch bissel mehr
Wer hat diese Kanaillen nur gewählt?
Finden in Sachsen auch Wahlen statt in diesem Jahr?
Von Irrsinn kann da keine Rede mehr sein, auch wenn es im Falle einiger Akteure zutreffen mag. Hier passt nur noch der Satz von Christopher Hitchens. Auch wenn er sich spät politisch eher verirrt hat, hier liegt er richtig:
“The true essence of a dictatorship is in fact not its regularity but its unpredictability and caprice; those who live under it must never be able to relax, must never be quite sure if they have followed the rules correctly or not.”
Auf telegram kann man schon Wetten darüber abschließen, ob, wann und wo zuerst die "Zweitmaske" eingeführt wird.
Auch diese Aussicht passt dazu:
"Hamburg rechnet mit Maskenpflicht beim Einkaufen bis Jahresende"
http://www.dernewsticker.de/news.php?id=406896
Und für die Freunde von Klabauterbach hier mal schauen:
http://www.dernewsticker.de/news.php?id=406902
Das Bayrische Orakel hat sich dazu schon geäußert:
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen, die Haartracht und in aller Regel auch die Ohren noch erkennen.
Dies dürfte in der Regel ausreichend sein, um im Zweifel die Identität von Kraftfahrzeugführern feststellen zu können. Der Gesundheitsschutz geht während der Corona-Pandemie in jedem Falle vor.
Liegen aber belastbare Indizien vor, dass die Verhüllung von Mund und Nase darauf abzielt, die Identitätsfeststellung zu verhindern, wird dies entsprechend geahndet.
https://toni-schuberl.de/fileadmin/Speicherplatz/bayern/personen/toni-schuberl.de/Schriftliche_Anfragen/Schriftliche_Anfragen_2021/18_0008891_Vermummungsverbot_und_Maskenpflicht.pdf
Belastbare Indizien = vom Mufti angewiesene oder willkürliche Interpretation der Ordnungsmacht.
Das ist eine total verrückte Anordnung!
Der ADAC-Juristen beten diesen Blödsinn nach, der in sich völlig widersprüchlich ist:
Müssen Gesichtsmasken auch beim Autofahren getragen werden?
Gesichtsmasken sind im Privat-Pkw in Berlin und Sachsen verpflichtend.
Sind die Gesichtszüge durch Mundschutz nicht erkennbar, droht Bußgeld.
(Frage: wie sollen denn die Gesichtszüge mit Maske erkennbar bleiben?)
Für Brillenträger: Beschlagene Gläser gefährden Sicht und Sicherheit . (ach nee?)
.….…
Im Fahrschulunterricht oder bei Fahrprüfungen ist es sogar Pflicht.
.……
Für Berlin gilt: Ausgenommen sind der Fahrer und bei Fahrten im privaten Pkw die Mitglieder des eigenen Haushalts.
Für Sachsen gilt: Auch der Fahrer muss eine Gesichtsmaske tragen, wenn Personen unterschiedlicher Haushalte in einem Wagen gemeinsam unterwegs sind.
https://www.adac.de/news/corona-auto-fahren/
Ich hatte eigentlich erwartet dass die Sachsen und insbesondere die sogenannten neuen Länder weiter wären, solange ist es ja noch nicht her..eigentlich ist ein sehr großes Wort..