15 Antworten auf „Sex in der Ausgangssperre“

  1. Coro­na­pan­de­mie: „Die Situa­ti­on der Kin­der spitzt sich jetzt dra­ma­tisch zu“

    "Kin­der und Jugend­li­che sind für unse­re Gesell­schaft sehr sys­tem­re­le­vant“, sag­te Bene­dikt Wald­herr, Vor­sit­zen­der des Bun­des­ver­bands der Ver­trags­psy­cho­the­ra­peu­ten (bvvp). .."

    https://​www​.aerz​te​blatt​.de/​a​r​c​h​i​v​/​2​1​8​7​0​4​/​C​o​r​o​n​a​p​a​n​d​e​m​i​e​-​D​i​e​-​S​i​t​u​a​t​i​o​n​-​d​e​r​-​K​i​n​d​e​r​-​s​p​i​t​z​t​-​s​i​c​h​-​j​e​t​z​t​-​d​r​a​m​a​t​i​s​c​h​-zu

    https://t.me/aerztefueraufklaerungoffiziell/922

    Ich möch­te noch hin­zu­fü­gen, Kin­der sind für das Sys­tem ent­schei­dend im Kampf gegen das Virus! Wir brau­chen künf­tig mehr Ärzt:innen, Polizist:innen, Pfeger:innen, Medienmacher:innen usw. um die neu­en Wel­len der Virus-Mutan­ten zu brechen!

  2. Ja, die ste­hen wie­der in der Kai­ser­stra­ße. Das war die letz­ten 30 ? Jah­re ver­schwun­den, es gab da bekann­te Räu­me. Die sind jetzt weg. Die "Kri­se" wird auf jeder Ebe­ne auf dem Rücken von Frau­en aus­ge­tra­gen: Die sind jetzt bei Kin­der, Küche, Home-Office, Coro­na gelan­det oder sie haben ihren nicht Home-Office Job ver­lo­ren, da kei­ne Kin­der­be­treu­ung, oder sie sind "sys­tem­re­le­vant" in Pfle­ge und Kran­ken­haus und wer­den mit Tests und Imp­fun­gen gequält. Außer­dem hängt der schlecht gelaun­te Mann plötz­lich die meis­te Zeit in der Woh­nung rum.

  3. All­tags­mas­ken haben uns zu Beginn der Pan­de­mie geschützt.

    Doch wie schüt­zen sich , und uns, eigent­lich unse­re kirch­li­chen Wür­den­trä­ger, wenn zu fest­li­chen Anläs­se gela­den wird? Wir haben nachgefragt-

    https://​www​.red​dit​.com/​r​/​C​h​u​r​c​h​O​f​C​O​V​I​D​/​c​o​m​m​e​n​t​s​/​m​w​i​c​p​4​/​t​h​e​_​o​n​l​y​_​a​c​c​e​p​t​a​b​l​e​_​f​a​c​e​_​m​a​sk/

  4. Jetzt bin ich aber scho­nen biss­chen irritiert!

    Wäre es kei­ne Ord­nungs­wid­rig­keit, wenn bei­de ein Gesichts­kon­dom benutzt hätten?

    Na gut: da steht auch „unter ande­rem“, ohne dies näher zu spezifizieren!

  5. In 10 Jah­ren wer­den wir es total eke­lig fin­den, wie frü­her die Leu­te sich beim Sex geküsst hat­ten. Viel­leicht auch noch mit Zungenkuss.
    Sowas wird gar nicht mehr gehen! Sodomie!
    Sex nur mit FFP2-Mas­ke, ist doch klar!
    Die wer­den beim Kon­dom im Dop­pel­pack immer dazu gegeben.
    Die gan­zen alten Hol­ly­wood­strei­fen, die frü­her mit der Kuss­sze­ne ende­ten wer­den digi­tal nach­be­ar­bei­tet oder die grau­en­haf­te Sze­ne entfernt.
    Was waren die Leu­te doch frü­her schmuddelig!
    Was müs­sen die für Krank­hei­ten gehabt haben!

  6. Ist eh ver­fas­sungs­wid­rig. Also die Aus­gangs­sper­re, nicht das öffent­li­che Pimpern.

    (…) Wie von den Sach­ver­stän­di­gen Möl­lers und Kieß­ling im Gesund­heits­aus­schuss des Bun­des­tags kri­tisch ange­merkt, voll­zieht § 28b I 1 Nr. 2 IfSG den Ein­griff selbst, als self-exe­cu­ting Maß­nah­me­ge­setz. Art. 2 II 3 und Art. 104 I GG erlau­ben aller­dings eine Ein­schrän­kung des Grund­rechts der Frei­heit der Per­son nur auf Grund eines Geset­zes, nicht durch Gesetz. Weil § 28b I 1 Nr. 2 IfSG die­se wich­ti­ge for­mel­le Schran­ke nicht beach­tet, ist die Aus­gangs­be­schrän­kung jen­seits von Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­fra­gen ver­fas­sungs­recht­lich unzulässig. (…)

    Tris­tan Wiß­gott, Ver­fas­sungs­blog.

    1. @DS-pektiven: Super, Dan­ke, habs kapiert. Könnt ihr das alle wei­ter­ver­tei­len, ja? 🙂

      "..Wor­in liegt der Unter­schied? Wird ein Grund­recht durch Gesetz ein­ge­schränkt, voll­zieht das Gesetz den Ein­griff selbst; bei einer Ein­schrän­kung auf Grund eines Geset­zes ist eine wei­te­re Stel­le zwi­schen­ge­schal­tet .. Das mag wie abs­trak­te Begriffs­ju­ris­pru­denz klin­gen, aller­dings soll­ten die Unter­schie­de in der Sache aber nicht aus den Augen gera­ten. Bei­de For­meln eint, dass die den einen grund­recht­li­chen Geset­zes­vor­be­halt nor­mie­ren. Die „auf Grund“-Formel hat aber einen dar­über­hin­aus­ge­hen­den Bedeu­tungs­ge­halt: die Legis­la­ti­ve soll in die­ser For­mu­lie­rung nicht abso­lu­te Ver­fü­gungs­ge­walt über den Ein­griff erhal­ten. Viel­mehr wird die Frei­heit auch ihr gegen­über abge­si­chert, indem kei­ne selbst­voll­zie­hen­den Geset­ze erlas­sen wer­den dürfen .."

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