plagiatsgutachten.com ist ein wenig ratlos, was die Dissertation von C. Drosten angeht. Es wird zitiert aus der Vorschrift der Deutschen Nationalbibliothek:
»Online-Veröffentlichungen müssen grundsätzlich an uns abgeliefert werden. Erscheint eine Hochschulschrift mit identischem Inhalt auch in körperlicher Form, nehmen wir nur die Online-Ausgabe in unsere Sammlungen auf. Wird sie mit abweichendem Inhalt oder ausschließlich in körperlicher Form verbreitet, sind davon zwei Pflichtexemplare abzuliefern. Die Auflagenhöhe ist dabei unerheblich.«
und weiter ausgeführt:
»Das heißt: Unter der Voraussetzung, dass Herr Drosten völlig korrekt gehandelt hat, müssten vier Dinge zusammengekommen sein:
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- Zwei Pflichtexemplare für die DNB wurden nie an diese übermittelt oder sind sonstwie verloren gegangen.
- Es gab nie einen Katalogeintrag zur Dissertation, weder in Frankfurt noch in der DNB, sie war also bis 2020 nicht der Öffentlichkeit zugänglich.
- Es gab irgendwann (vor einigen Jahren?) einen Wasserschaden am Standort der Exemplare oder des Exemplars in Frankfurt, der diese oder dieses unbenutzbar machte. Man ist aber auch dann nicht auf die Idee gekommen, die Punkte 1 und 2 zu korrigieren (wichtig!).
- Die Scans aus dem Jahr 2020 wurden nicht von einem Mängelexemplar angefertigt.
Das ganze ist also ein Skandal der Universität Frankfurt – oder am Ende doch von jemand anderem. Ich bin nach vielen Stunden Recherche so schlau wie ganz zu Beginn.«
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Zum angeblichen Wasserschaden könnte er hier fündig werden: Drosten-Dissertation: Wenigstens den Wasserschaden gab es
Gab es denn noch andere Dissertationen mit Wasserschaden? Oder ist der Wasserkocher dummerweise nur über diese besonderen Exemplare ausgeschüttet worden…?
@Tiffany: The answer, my friend, is blowin’ in the wind