"Soldaten müssen Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen"

Die­se Fest­stel­lung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts ist fast schon drol­lig. Hier bezieht sie sich auf eine Ent­schei­dung zur Impf­pflicht für Sol­da­ten, über die am 18.1. faz​.net so berichtet:

»…In dem zugrun­de­lie­gen­den Ver­fah­ren hat­te sich der 2. Wehr­dienst­se­nat des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts mit einem Haupt­feld­we­bel beschäf­tigt, der die Teil­nah­me an der mili­tä­ri­schen Basis­imp­fung ver­wei­ger­te, einer für alle Sol­da­ten vor­ge­se­he­nen Imp­fung gegen klas­si­sche Krank­heits­er­re­ger wie Teta­nus, Diph­the­rie und Keuch­hus­ten. Die bis­her ver­füg­ba­ren Covid-19-Impf­stof­fe sind dar­in noch nicht erfasst, doch berei­tet das Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­um nach Infor­ma­tio­nen der Deut­schen Pres­se-Agen­tur der­zeit eine Ent­schei­dung vor, „ob und wann die Imp­fung gegen SARS-CoV‑2 in das Port­fo­lio der dul­dungs­pflich­ti­gen Imp­fun­gen für die Bun­des­wehr auf­ge­nom­men wer­den kann“.

Der Sol­dat war der Ansicht, sein Asth­ma und sei­ne Neu­ro­der­mi­tis gin­gen auf eine frü­he­re Imp­fung zurück, wes­halb er schwe­re Gesund­heits­schä­den befürch­te­te. Die behan­deln­den Trup­pen­ärz­te hiel­ten das für unbe­grün­det. Daher befahl der Ein­heits­füh­rer die Teil­nah­me an der Imp­fung und ver­häng­te nach wie­der­hol­ter Befehls­ver­wei­ge­rung acht Tage Disziplinarrest.

Nach Ein­ho­lung eines medi­zi­ni­schen Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens bil­lig­te auch das zustän­di­ge Trup­pen­dienst­ge­richt die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me. Zu recht, wie die Leip­zi­ger Rich­ter nun befan­den. Denn aus dem Sol­da­ten­ge­setz erge­be sich aus­drück­lich eine Pflicht zur Dul­dung von Imp­fun­gen als Teil der sol­da­ti­schen Gesund­erhal­tungs­pflicht, die das Grund­recht auf kör­per­li­che Selbst­be­stim­mung ein­schrän­ke. Die Rege­lung beru­he auf der Erwä­gung, dass die Ver­brei­tung über­trag­ba­rer Krank­hei­ten die Ein­satz­be­reit­schaft mili­tä­ri­scher Ver­bän­de erheb­lich schwä­chen kön­ne…«

5 Antworten auf „"Soldaten müssen Gesundheitsgefahren von Berufs wegen hinnehmen"“

  1. Sol­da­ten sind also "Leib­ei­ge­ne" des Staa­tes, ein Sta­tus, der über das Ein­ge­hen eines hohen Ver­let­zungs­ri­si­kos in Kampf­ein­sät­zen hin­aus­geht! Das soll­te jeder wis­sen, der dort frei­wil­lig hingeht!

  2. Asth­ma und Neurodermitis?
    Und so einer will unse­re Frei­heit am Hin­du­kusch verteidigen?
    Was macht der, wenn er in Chi­na unse­re Frei­heit ver­tei­di­gen soll?
    Oder in Russ­land? Mit den lan­gen Wintern?
    Oder damals in den Arden­nen… (wie der Opa in "Klim­bim")?
    Sol­da­ten, wollt Ihr ewig leben?
    Kano­nen­fut­ter im ers­ten Him­mel­fahrts­kom­man­do wür­de ich sagen.

  3. Ich war auch Sol­dat (Wehr­dienst für 15 Mona­te). Befeh­le, die die Men­schen­wür­de des Sol­da­ten ver­let­zen, brau­chen nicht befolgt zu wer­den. Befeh­le, die eine Straf­tat beinhal­ten, DÜRFEN NICHT befolgt wer­den. In wel­che Kate­go­rie gehört die Corona-Impfung?

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