Das Imperium schlägt zurück.
»Die einstweilige Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hat für den zuständigen Richter am Amtsgericht Weimar womöglich Konsequenzen. Es seien drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt dem SPIEGEL. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.
Ein Familienrichter hatte am Montag der Klage einer Mutter stattgegeben…
Begründet hatte der Einzelrichter diesen Schritt auf fast 200 Seiten mithilfe zweifelhafter Belege. Demzufolge ergibt sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung. Sogenannte Querdenker und Coronaleugner hatten den Gerichtsbeschluss gefeiert. Verfassungsrechtler hatten dagegen Zweifel geäußert, ob der Amtsrichter überhaupt zu einer solch pauschalen Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betroffenen Schulen befugt war…
Wie das Amtsgericht Weimar am Dienstag auf SPIEGEL-Anfrage mitteilte, hat das thüringische Bildungsministerium inzwischen Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Zudem behält sich das Ministerium vor, einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu stellen. Der Fall dürfte die Justiz also in jedem Fall noch länger beschäftigen.
Klagen sollten offenbar gezielt bei Richter landen
Dass ausgerechnet der nun in der Kritik stehende Richter für dieses Verfahren zuständig war, ist offenbar kein Zufall. Wie die »Thüringer Allgemeine« berichtet, soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe für eine solche Klage gezielt Klägerinnen und Kläger gesucht haben, deren Kinder Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X haben. Es sind laut der Zeitung genau jene Anfangsbuchstaben, für die der Einzelrichter laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zuständig ist.«
spiegel.de
Ja, das "Imperium schlägt zurück"…
aber wer die Trilogie kennt, weiß was danach kommt ! 😉
Es wird immer b(l)öser!
Man versucht also, den Richter formaljuristisch anzugreifen und die Gutachter zu diskreditieren ("zweifelhafte Belege"), um nicht auf die wissenschaftlichen Argumente eingehen zu müssen. Denn schließlich weiß man ja, dass Masken unentbehrlich sind und niemandem schaden, dazu braucht man keine Professoren der Hygiene und Kinderpsychologie. Das Vorgehen zielt natürlich auch darauf ab, andere Richter einzuschüchtern. Doch es gibt ja aus Weilheim bereits ein ähnliches Urteil, und es ist zu hoffen, dass bald weitere folgen werden (hoffentlich auch mit anderen Gutachtern, damit Frau Kappstein, Frau Kämmerer und Herr Kuhbandner nicht mehr als Einzelfälle und Außenseiter diffamiert werden können).
Es war zu erwarten, dass die Politik diesen Richter abservieren will. Deutsche Politiker werfen der polnischen Regierung seit längerer Zeit vor, die Unabhängigkeit der Justiz abschaffen zu wollen. Nun handeln sie genau so. Die Gewaltenteilung wird gerade durch das neue Infektionsschutzgesetz weiter ausgehebelt und ein Haufen verängstigter und schlecht informierter Abgeordneter wird diesem Ermächtigungsgesetz zustimmen. Haben die nichts aus der Geschichte gelernt?
Wenn sich nicht spätestens jetzt massiv Widerstand regt, sehe ich für den Fortbestand der Demokratie schwarz.
Nur noch pervers. Ich habe 3 Kinder. Ihnen wird mit der Maske schwindelig, schlecht und sie kriegen Kopfschmerzen. Was, wenn nicht Kindeswohlgefährdung wäre es, sie unter den Voraussetzungen in die Schule zu schicken?
"Verfassungsrechtler hatten dagegen Zweifel geäußert, ob der Amtsrichter überhaupt zu einer solch pauschalen Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betroffenen Schulen befugt war"
Lies: Pauschale Aufhebung einer Anordnung.
Merke: Ob die Anordnungsgeber zur Anordnung befugt waren/sind,
prüften "Verfassungsrechtler" nicht.
Ich freue mich schon darauf, wie Physiker, Modellierer und Public-Health- Experten die "200 Seiten zweifelhafter Belege" gnadenlos widerlegen werden und uns allen beweisen, dass es nichts gesünderes für Kinder gibt, als maskiert, täglich getestet und vereinzelt ihre unbeschwerte Kindheit zu erleben.
Was für eine kranke Gesellschaft…
Masken stärken doch die Atemmuskulatur und ersparen dadurch den Schülern das Fitnessstudio.
War klar.
Insiderwissen also. Dieses elende Mist…
Wer es noch nicht geglaubt hat, der weiß es jetzt
Telegram ist vom Verfassungsschutz durchsetzt.
Man muss schon sehr naiv sein um zu glauben das man dort ungehindert Nachrichten austauschen kann.
China ist ein Scheißdreck dagegen.
So würde man vorgehen wenn man einen begünstigenden Richter sucht
und genauso würde man vorgehen
wenn man gezietl einen Richter diffamieren will.
Das ist ja kein Staatsgeheimnis was ein Geschäftsverteilungsplan ist.
Ein Staatsgeheimnis scheint aber zu sein welche 172 sozialen Medien Geld von der Bundesregireung bekommen, was Reitschuster aufgespürt hat.
Wer bei Verstand ist prüft die Argumente auf dem Tisch und hält sich von Verschwörungstheorien fern.
Und wo soll nun das Problem sein, dass man die Kinder nach dem Anfangsbuchstaben des Vornamen wählt? Ist doch ein pfiffer Trick.
Auch Schoßhündchen-Staatsanwälte und andere Propaganda-Papageien können irgendwann begreifen, dass sowohl die eigene Gesundheit als auch die von ihrer Familie mehr als je zuvor in Gefahr und Manipulierbarkeit gebracht werden kann, wenn sich die Regierungen einer korrekt wissenschaftlichen und juristischen Auseinandersetzung mit den Behauptungen, Konzepten und Antreibern ihrer Berater widersetzen.
99 % der Menschen interessiert nur, dass am Monatsende / ‑anfang Geld auf dem Konto ankommt. Und dafür tun und dulden sie alles. Vor allem dann, wenn sie beim Staat beschäftigt sind und noch ein wenig aufsteigen wollen.
Lasst sie prüfen.
Beim 1. Urteil aus Weimar ( Kontaktverbot vom Frühjahr verfassungswidrig: https://www.corodok.de/regelung-corona-verordnung/ ) wurde auch angedroht zu prüfen.
Bis jetzt hat man nichts gehört das dort geprüft wurde oder dass das Urteil aufgehoben wurde.
Das sind nur Einschüchterungsversuche.
Die Staatsanwälte handeln vermutlich auf Weisung,
Man erkennt aber wieder die Fratze des Gegners.
Bestenfalls entsteht ein Solidareffekt bei anderen Richtern.
Wie ungewöhnlich ist solch ein Vorgehen gegen einen Richter ?
Wie dem Text zu entnehmen ist sind drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, wir können nur spekulieren von wem und wir kennen die Begründung nicht, die nun von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Dazu ist sie sowieso verpflichtet, dazu bedarf es keiner Anweisung. Erst wenn die Prüfung den Anfangsverdacht einer Straftat ergibt wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Allerfrühestens dann wäre das Ganze überhaupt eine Mitteilung wert.
AhA! Dem Richter wird quasi Befangenheit unterstellt, da jemand nach Klägern gesucht habe, deren Nachnamen mit den Buchstaben anfangen, um die sich der Richter kümmert.
Die Thüringer Allgemeine hat aber keinerlei Befangenheitsvorwürfe übrig für die Schergen, die bei der Schweinegrippe schon extrem zwielichtig in Erscheinung traten und kolossal danebenlagen, und jetzt wieder ganz vorne mit dabei sind?
Sehe ich das richtig, oder verunglimpfe ich die Thüringer Allgemeine zu Unrecht?
Inzwischen scheint dieses Regime mit demokratischen Mitteln nur noch schwer aufzuhalten zu sein.
Es gibt klare Indizien dafür, dass (auch) in der Judikative gezielte Vorbereitungen (national /international) getroffen
wurden, um erwartbare, Widerstände zu neutralisieren.
Fraglich ist aber wie gut diese Antizipation gelungen ist und welche unvorhersehbaren Störungen noch entstehen.
Die Achillesferse jeder Planung bleibt immer der Faktor Mensch.
(auch bei akribischer Vorbereitung)
man braucht doch gar keine Vorkehrungen, es wird doch schon seit Monaten alles erfolgreich ignoriert oder ausgehebelt per neuer Verordnung
Wir sind am Arsch.…tut mir leid, aber so isses.
@ T.T.
"Kein Operationsplan reicht mit einiger Sicherheit über das erste Zusammentreffen mit der feindlichen Hauptmacht hinaus.“ (Helmuth von Moltke)
Wo sollten Staatsanwaltschaften und Gerichte noch prüfen?:
"Das ist für die Regierenden praktisch, denn so „drohen“ keine „störenden“ Entscheidungen von in der Republik verteilten Gerichten. Zumal gerade die seitens der Politik beliebte Ausgangssperre aktuell bereits von mehreren Gerichten
und ihre mutmaßliche Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Gleichwohl soll die Ausgangssperre in ein Gesetz geschrieben werden, gegen das sich Bürger:innen nicht mehr effektiv wehren können.
Ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet? Bislang übten sich die Hüter:innen der Verfassung in nur schwer zu ertragender Zurückhaltung. Nachdem sich jüngst der
zur Corona-Politik äußerte und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezipiert wurde, stellt sich durchaus die Frage, was nach derartigen Äußerungen noch zu erwarten ist.
Es ist nicht der erste Fall einer entfesselten Staatsmacht in der Bundesrepublik ist. Schon einmal tagten inoffizielle Krisenstäbe, wurden fragwürdige Gesetze erlassen und eine Nachrichtensperre verhängt. Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982, kommentierte die Geschehnisse rund um den Deutschen Herbst im Jahr 1977 später mit den Worten: „
.“
Das Zitat siehe im hervorragenden Gastbeitrag von Jessica Hamed
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/anwaeltin-entwurf-zur-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-verfassungswidrig-li.152338
Ich bin total geschockt! Jetzt wird sich kein weiterer Richter mehr trauen ein nicht regierungskonformes Urteil zu fällen…
Wieviele moralisch integer und interessenlos rechtsprechende Richter und Assistenten gibt es wohl im BVfG?
Deutlich weniger als Sie denken?
Ob etwas im Vorschlags- oder Wahlverfahren dieser Richter falsch läuft?
Wenn, dann kann man es leider nicht ändern, so ist sie halt, die Juristerei.
Denn es läuft doch dort ganz gut, würde manche entsprechend gesinnte Politiker sagen…
@SabineB – 13. April 2021 um 18:43 Uhr
Nein. Auch bei Richtern gibt es und gab es immer schon eine kleine Minderheit die fuchsig wird wenn man ihr unabhängiges Urteil überfahren will.
Wesentlich scheint mir etwas anderes: bisher konnte man erfolgreich jede substantielle Kritik einfach als Äußerung von Spinnern, Aluhüten usw. abwimmeln. Man mußte sich nie damit auseinandersetzen. Jetzt aber liegen Gutachten auf einem amtlichen Tisch. Aussitzen geht jetzt nicht mehr. Man muss sich mit ihnen auseinandersetzen – und hat sie damit als auf Augenhöhe zu akzeptieren. Aussitzen hieße es würde ohne Widerspruch rechtskräftig. Offenbar hat man erfolglos geblufft als man sich zur Sache überhaupt nicht geäußert hatte.
Ich halte das für entscheidend. Vielleicht gar für einen Wendepunkt.
@gelegentlich Ich befürchte, dass diese renommierten Wissenschaftler wie schon im Focus geschehen als dubiose und der Querdenkerszene nahestehenden Gutachter abgetan werden und das ganze im Sande verläuft! In 3 Tagen hören wir von diesem Urteil nichts mehr, genau so wie von den Urteilen aus Wien, Portugal und dem 1.Urteil aus Weimar. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt und ich bete, dass Sie recht behalten. Denn die ganze Situation wird immer unerträglicher!
Hmmm … „mithilfe zweifelhafter Belege“?
Ein deutsches Gericht wartet meiner Kenntnis nach noch immer auf ein Gutachten auf „echter“ wissenschaftlicher Grundlage von einem gewissen Star-Wissenschaftsexperten …
Warum liefert dieser nicht einfach? Damit könnte er doch die „zweifelhaften Belege“ der vermeintlichen Pseudowissenschaftlerin Prof. Kämmerer einfach ganz schnell widerlegen …
Operative Hektik ersetzt geistige Windstille. Das geistig verwirrte Imperium wird sehr schnell schmerzlich begreifen, dass es beim Spiel um Paragraph 1666 BGB gar nicht mitspielen darf. Mein Lieblingsspruch in der Grundschule war immer: „Du bist schnell und stark! – Schnell vor die Pumpe geflitzt und stark wieder abgeprallt.“ Danke Weimar und Weilheim, mögen die Spiele beginnen!
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Aktualisiert: 13.04.202117:26
Corona-Masken bei Kindern: Umfrage-Ergebnisse veröffentlicht
Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass die Quellenbasis für diesen Artikel nicht unseren journalistischen Standards entspricht. Für die Veröffentlichung des Artikels möchten wir uns bei unseren Lesern entschuldigen.
https://www.merkur.de/welt/corona-masken-kinder-deutschland-nebenwirkungen-gefaehrdung-studie-risiko-90437220.html
Merkur wurde auch genötigt. Weil nicht sein darf was nicht den Vorstellungen der Politik entspricht. Besonders übel: hier geht es um Kinder!
Die Studie gibt es noch - hier
https://www.researchsquare.com/article/rs-124394/v3
In bester Nazi-Tradition werden jetzt Richter diffamiert und von Staatsanwälten verfolgt.
Wer kann jetzt noch leugnen, dass wir uns bereits in einer Diktatur befinden?
@Flore: Ich. In der Diktatur dürften wir uns hier nicht austauschen, sondern säßen im Lager. Richter mit abweichenden Urteilen gäbe es nicht. Es gibt schlimme Entwicklungen, die in eine solche Richtung gehen. Die bürgerlichen Freiheiten werden unerträglich eingeschränkt. Aber die Herrschenden müssen Gegenwehr hinnehmen. Sie können sie behindern, aber nicht völlig unterdrücken. In dem Maße, wie sie zu Gewalt (psychologisch, polizeilich, juristisch, mit Verwaltungsakten uws.) Zuflucht nehmen müssen, sinkt ihre Glaubwürdigkeit. Darauf können und müssen wir bauen.
Boah, aa!
Nein, es gibt auch Diktaturen, in denen man nicht sofort verschwindet. Komisch, dass du, der sich sonst jeden schiefen Vergleich mit der Nazi-Zeit verbittet, den Begriff "Diktatur" genauso eng auslegst, wie es 90 % der Coronazis bei Twitter machen.
Wir leben seit einem Jahr in einer (faschistischen) Diktatur. Einer mehrschichtigen, verschleierten Diktatur, die durch die Gehirnwäsche der Massenmedien ermöglicht und geschaffen wurde.
Denn wir wenigen haben auch keine Chance mehr, dort durch "Wahlen" wieder rauszukommen. Wie BaWü und RLP unzweifelhaft gezeigt haben. Und wenn nun auch noch unbequeme Richter von den Kettenhunden der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften (die seit über einem Jahr zu allen Verbrechen der Exekutive schweigen) angegangen werden, dann ist das ebenfalls ein eindeutiger Beleg für eine Diktatur.
Diktatur-Leugner! 😛
@aa 13.April 21:42h
Danke, auch für den Hinweis der sinkenden Glaubwürdigkeit der Regierung. Das wird vermutlich für die größten Teil der Bevölkerung einfacher und einleuchtender zu erkennen sein, als die Ausführungen zu Viren, PCR-Schell-Selbsttests, R‑, Inzidenzwerten und anderen Lügereien, hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.
Zwar zahm, aber das sind so die kleinen Nadelstiche für den politisch Pfusch ....
Gericht/Institution: VG Stuttgart
Erscheinungsdatum: 13.04.2021
Entscheidungsdatum: 31.03.2021
Aktenzeichen: 16 K 789/21
Quelle: juris Logo
Eilantrag gegen erweiterte Maskenpflicht in Heilbronn erfolgreich
Das VG Stuttgart hat dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen die durch Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn vom 01.02.2021 angeordnete, über die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinausgehende Maskenpflicht gewandt hatte.
Die Stadt Heilbronn hatte wegen der gestiegenen Zahl von SARS-CoV-2-Infektionen mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2021 unter anderem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in der Heilbronner Innenstadt sowie im gesamten Stadtgebiet in Warteschlangen, auf öffentlichen Spielplätzen für Personen ab 14 Jahren und auf den Recyclinghöfen der Stadt angeordnet. Die in der ersten Fassung der Allgemeinverfügung enthaltene Regelung, wonach die Maßnahme entfällt, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, wurde durch die Stadt Heilbronn am 05.03.2021 ersatzlos aufgehoben. Gegen diese Allgemeinverfügung hatte der Antragsteller Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beantragt.
Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung aller Voraussicht nach bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie nicht mit einer beschränkten Geltungsdauer erlassen wurde. Auf das Infektionsschutzgesetz gestützte Allgemeinverfügungen müssten, wie entsprechende Rechtsverordnungen, zeitlich befristet werden. Die Geltungsdauer betrage nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich vier Wochen und könne nach Überprüfung der Notwendigkeit verlängert werden. Dem werde die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn vom 1. Februar 2021 nicht gerecht.
Zudem spreche vieles dafür, dass infektionsschützende Maßnahmen zwingend einer auflösenden Bedingung bedürften. Als eine solche komme etwa die in der ursprünglichen Fassung der Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn enthaltene Verknüpfung mit einer bestimmten 7-Tage-Inzidenz in Betracht, die jedoch aufgehoben worden sei.
Der Beschluss gilt unmittelbar nur zugunsten des Antragstellers. Die aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg folgende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt von der Entscheidung unberührt.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einzulegen ist.
Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 13.04.2021
Frage an die Juristen hier:
Wir nehmen an es kommt zu einre Hauptverhandlung und man führt die bekannten Gesichter als Gegengutachter auf. Da das Gericht sich nicht anmaßen kann über wissenschaftliche Fragen zu entscheiden kann es nur anerkennen dass der Sachverhalt wissenschaftlich umstritten ist und muss dann einräumen, dass es für den Masken- und Testzwang keine gesicherte unumstrittene Grundlage gibt. Das Urteil wäre damit bekräftigt.
Ich meine das ganz ernst. Ein Gericht kann nicht Gutachter 1 als seriös und Gutachter 2 als "Außenseiter" qualifizieren.
Natürlich kann es das.
Dazu muss man kein Jurist sein. Ein Gutachter ist gesetzlich verpflichtet sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten, andernfalls macht er sich strafbar. Entscheidend ist, dass die Aussagen für das Gericht schlüssig, nachvollziehbar und überprüfbar sind. Das Quellenverzeichnis des Gutachtens von Frau Prof. Dr. med. Ines Kappstein z.B. weist auf ca. 9 Seiten 150 Quellen aus.
Damit dürfte jede ihrer Aussagen von neutraler Seite überprüfbar sein. So sieht wissenschaftliches Arbeiten aus.
Was das Urteil aus Sicht der Regierenden so gefährlich macht ist die Begründung. Sie lässt sich nicht widerlegen und die zur Beweiserhebung erstatteten Gutachten können nun in jedem anderen Verfahren vor jedem Gericht überall in der Welt verwendet werden.
Daran lässt sich nichts mehr ändern, auch wenn man nun tatsächlich gegen den Richter vorgehen sollte.
@gelegentlich
Die Hauptverhandlung wird immer vom gleichen Richter geführt, der auch den Beweisbeschluss erhoben hat. DESWEGEN versucht *man* ja nun, diesen Richter wegzubekommen im Bestreben, dass eine Hauptverhandlung dann bei einem geschmeidigeren (und durch die Aktion eingeschüchterten) Kollegen stattfinden muss.
Richter haben die Aufgabe, einen Sachverhalt zu ermitteln. D.h. dass sie sich durch Beweiserhebung wie Zeugenbefragungen und Gutachten selbst ein Bild machen müssen und danach in "freiem richterlichen Ermessen" entscheiden. So die Theorie – also: das ist die Aufgabe. Selten wird sie jedoch genauso erfüllt.
Im Übrigen blieb es Thüringen unbenommen – und ich nehme an, sie wurden auch dazu aufgefordert! – eigene Gutachter zu benennen. Vermutlich haben sie das in Thüringen ausgesessen und mimen nur den "Überraschten". Eine bei Politikern und Behörden ausgesprochen bewährte und erfolgreiche Strategie bislang!
WAHR ist vor Gericht, was der Richter/das Gericht für wahr HÄLT.
Also ich glaube an alles , aber das nun eine Rechtsanwältin einen geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes liest und danach die Eltern aussucht würde ja bedeuten man führt den gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG völlig falsch an .