Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter

Das Imperium schlägt zurück.

»Die einst­wei­li­ge Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hat für den zustän­di­gen Richter am Amtsgericht Weimar womög­lich Konsequenzen. Es sei­en drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung ein­ge­gan­gen, bestä­tig­te die Staatsanwaltschaft Erfurt dem SPIEGEL. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Ein Familienrichter hat­te am Montag der Klage einer Mutter statt­ge­ge­ben

Begründet hat­te der Einzelrichter die­sen Schritt auf fast 200 Seiten mit­hil­fe zwei­fel­haf­ter Belege. Demzufolge ergibt sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung. Sogenannte Querdenker und Coronaleugner hat­ten den Gerichtsbeschluss gefei­ert. Verfassungsrechtler hat­ten dage­gen Zweifel geäu­ßert, ob der Amtsrichter über­haupt zu einer solch pau­scha­len Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betrof­fe­nen Schulen befugt war…

42 Antworten auf „Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter“

  1. Man ver­sucht also, den Richter for­mal­ju­ri­stisch anzu­grei­fen und die Gutachter zu dis­kre­di­tie­ren ("zwei­fel­haf­te Belege"), um nicht auf die wis­sen­schaft­li­chen Argumente ein­ge­hen zu müs­sen. Denn schließ­lich weiß man ja, dass Masken unent­behr­lich sind und nie­man­dem scha­den, dazu braucht man kei­ne Professoren der Hygiene und Kinderpsychologie. Das Vorgehen zielt natür­lich auch dar­auf ab, ande­re Richter ein­zu­schüch­tern. Doch es gibt ja aus Weilheim bereits ein ähn­li­ches Urteil, und es ist zu hof­fen, dass bald wei­te­re fol­gen wer­den (hof­fent­lich auch mit ande­ren Gutachtern, damit Frau Kappstein, Frau Kämmerer und Herr Kuhbandner nicht mehr als Einzelfälle und Außenseiter dif­fa­miert wer­den können).

  2. Es war zu erwar­ten, dass die Politik die­sen Richter abser­vie­ren will. Deutsche Politiker wer­fen der pol­ni­schen Regierung seit län­ge­rer Zeit vor, die Unabhängigkeit der Justiz abschaf­fen zu wol­len. Nun han­deln sie genau so. Die Gewaltenteilung wird gera­de durch das neue Infektionsschutzgesetz wei­ter aus­ge­he­belt und ein Haufen ver­äng­stig­ter und schlecht infor­mier­ter Abgeordneter wird die­sem Ermächtigungsgesetz zustim­men. Haben die nichts aus der Geschichte gelernt?
    Wenn sich nicht spä­te­stens jetzt mas­siv Widerstand regt, sehe ich für den Fortbestand der Demokratie schwarz.

  3. Nur noch per­vers. Ich habe 3 Kinder. Ihnen wird mit der Maske schwin­de­lig, schlecht und sie krie­gen Kopfschmerzen. Was, wenn nicht Kindeswohlgefährdung wäre es, sie unter den Voraussetzungen in die Schule zu schicken?

  4. "Verfassungsrechtler hat­ten dage­gen Zweifel geäu­ßert, ob der Amtsrichter über­haupt zu einer solch pau­scha­len Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betrof­fe­nen Schulen befugt war"

    Lies: Pauschale Aufhebung einer Anordnung.
    Merke: Ob die Anordnungsgeber zur Anordnung befugt waren/sind,
    prüf­ten "Verfassungsrechtler" nicht.

  5. Ich freue mich schon dar­auf, wie Physiker, Modellierer und Public-Health- Experten die "200 Seiten zwei­fel­haf­ter Belege" gna­den­los wider­le­gen wer­den und uns allen bewei­sen, dass es nichts gesün­de­res für Kinder gibt, als mas­kiert, täg­lich gete­stet und ver­ein­zelt ihre unbe­schwer­te Kindheit zu erleben.
    Was für eine kran­ke Gesellschaft…

    1. Wer es noch nicht geglaubt hat, der weiß es jetzt
      Telegram ist vom Verfassungsschutz durchsetzt.
      Man muss schon sehr naiv sein um zu glau­ben das man dort unge­hin­dert Nachrichten aus­tau­schen kann.
      China ist ein Scheißdreck dagegen.

  6. So wür­de man vor­ge­hen wenn man einen begün­sti­gen­den Richter sucht
    und genau­so wür­de man vorgehen
    wenn man gezietl einen Richter dif­fa­mie­ren will.
    Das ist ja kein Staatsgeheimnis was ein Geschäftsverteilungsplan ist.
    Ein Staatsgeheimnis scheint aber zu sein wel­che 172 sozia­len Medien Geld von der Bundesregireung bekom­men, was Reitschuster auf­ge­spürt hat.
    Wer bei Verstand ist prüft die Argumente auf dem Tisch und hält sich von Verschwörungstheorien fern.

  7. Und wo soll nun das Problem sein, dass man die Kinder nach dem Anfangsbuchstaben des Vornamen wählt? Ist doch ein pfif­fer Trick.

  8. Auch Schoßhündchen-Staatsanwälte und ande­re Propaganda-Papageien kön­nen irgend­wann begrei­fen, dass sowohl die eige­ne Gesundheit als auch die von ihrer Familie mehr als je zuvor in Gefahr und Manipulierbarkeit gebracht wer­den kann, wenn sich die Regierungen einer kor­rekt wis­sen­schaft­li­chen und juri­sti­schen Auseinandersetzung mit den Behauptungen, Konzepten und Antreibern ihrer Berater widersetzen.

    1. 99 % der Menschen inter­es­siert nur, dass am Monatsende / ‑anfang Geld auf dem Konto ankommt. Und dafür tun und dul­den sie alles. Vor allem dann, wenn sie beim Staat beschäf­tigt sind und noch ein wenig auf­stei­gen wollen.

    1. Die Staatsanwälte han­deln ver­mut­lich auf Weisung,
      Man erkennt aber wie­der die Fratze des Gegners.
      Bestenfalls ent­steht ein Solidareffekt bei ande­ren Richtern.
      Wie unge­wöhn­lich ist solch ein Vorgehen gegen einen Richter ?

      1. Wie dem Text zu ent­neh­men ist sind drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung ein­ge­gan­gen, wir kön­nen nur spe­ku­lie­ren von wem und wir ken­nen die Begründung nicht, die nun von der Staatsanwaltschaft geprüft wer­den. Dazu ist sie sowie­so ver­pflich­tet, dazu bedarf es kei­ner Anweisung. Erst wenn die Prüfung den Anfangsverdacht einer Straftat ergibt wird ein Ermittlungsverfahren ein­ge­lei­tet. Allerfrühestens dann wäre das Ganze über­haupt eine Mitteilung wert.

  9. AhA! Dem Richter wird qua­si Befangenheit unter­stellt, da jemand nach Klägern gesucht habe, deren Nachnamen mit den Buchstaben anfan­gen, um die sich der Richter kümmert.

    Die Thüringer Allgemeine hat aber kei­ner­lei Befangenheitsvorwürfe übrig für die Schergen, die bei der Schweinegrippe schon extrem zwie­lich­tig in Erscheinung tra­ten und kolos­sal dane­ben­la­gen, und jetzt wie­der ganz vor­ne mit dabei sind?

    Sehe ich das rich­tig, oder ver­un­glimp­fe ich die Thüringer Allgemeine zu Unrecht?

  10. Inzwischen scheint die­ses Regime mit demo­kra­ti­schen Mitteln nur noch schwer auf­zu­hal­ten zu sein.
    Es gibt kla­re Indizien dafür, dass (auch) in der Judikative geziel­te Vorbereitungen (natio­nal /international) getroffen
    wur­den, um erwart­ba­re, Widerstände zu neutralisieren.
    Fraglich ist aber wie gut die­se Antizipation gelun­gen ist und wel­che unvor­her­seh­ba­ren Störungen noch entstehen.
    Die Achillesferse jeder Planung bleibt immer der Faktor Mensch.
    (auch bei akri­bi­scher Vorbereitung)

    1. man braucht doch gar kei­ne Vorkehrungen, es wird doch schon seit Monaten alles erfolg­reich igno­riert oder aus­ge­he­belt per neu­er Verordnung

      Wir sind am Arsch.…tut mir leid, aber so isses.

    2. @ T.T.

      "Kein Operationsplan reicht mit eini­ger Sicherheit über das erste Zusammentreffen mit der feind­li­chen Hauptmacht hin­aus.“ (Helmuth von Moltke)

  11. Wo soll­ten Staatsanwaltschaften und Gerichte noch prüfen?:

    "Das ist für die Regierenden prak­tisch, denn so „dro­hen“ kei­ne „stö­ren­den“ Entscheidungen von in der Republik ver­teil­ten Gerichten. Zumal gera­de die sei­tens der Politik belieb­te Ausgangssperre aktu­ell bereits von meh­re­ren Gerichten

    und ihre mut­maß­li­che Rechtswidrigkeit fest­ge­stellt wur­de. Gleichwohl soll die Ausgangssperre in ein Gesetz geschrie­ben wer­den, gegen das sich Bürger:innen nicht mehr effek­tiv weh­ren können.

    Ist zu erwar­ten, dass das Bundesverfassungsgericht ein­schrei­tet? Bislang übten sich die Hüter:innen der Verfassung in nur schwer zu ertra­gen­der Zurückhaltung. Nachdem sich jüngst der

    zur Corona-Politik äußer­te und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezi­piert wur­de, stellt sich durch­aus die Frage, was nach der­ar­ti­gen Äußerungen noch zu erwar­ten ist.

    Es ist nicht der erste Fall einer ent­fes­sel­ten Staatsmacht in der Bundesrepublik ist. Schon ein­mal tag­ten inof­fi­zi­el­le Krisenstäbe, wur­den frag­wür­di­ge Gesetze erlas­sen und eine Nachrichtensperre ver­hängt. Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982, kom­men­tier­te die Geschehnisse rund um den Deutschen Herbst im Jahr 1977 spä­ter mit den Worten: „
    .“
    Das Zitat sie­he im her­vor­ra­gen­den Gastbeitrag von Jessica Hamed

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​p​o​l​i​t​i​k​-​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​a​n​w​a​e​l​t​i​n​-​e​n​t​w​u​r​f​-​z​u​r​-​a​e​n​d​e​r​u​n​g​-​d​e​s​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​e​s​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​l​i​.​1​5​2​338

  12. Ich bin total geschockt! Jetzt wird sich kein wei­te­rer Richter mehr trau­en ein nicht regie­rungs­kon­for­mes Urteil zu fällen…

  13. Wieviele mora­lisch inte­ger und inter­es­sen­los recht­spre­chen­de Richter und Assistenten gibt es wohl im BVfG?

    Deutlich weni­ger als Sie denken?

    Ob etwas im Vorschlags- oder Wahlverfahren die­ser Richter falsch läuft?

    Wenn, dann kann man es lei­der nicht ändern, so ist sie halt, die Juristerei.
    Denn es läuft doch dort ganz gut, wür­de man­che ent­spre­chend gesinn­te Politiker sagen…

  14. @SabineB – 13. April 2021 um 18:43 Uhr
    Nein. Auch bei Richtern gibt es und gab es immer schon eine klei­ne Minderheit die fuch­sig wird wenn man ihr unab­hän­gi­ges Urteil über­fah­ren will.
    Wesentlich scheint mir etwas ande­res: bis­her konn­te man erfolg­reich jede sub­stan­ti­el­le Kritik ein­fach als Äußerung von Spinnern, Aluhüten usw. abwim­meln. Man muß­te sich nie damit aus­ein­an­der­set­zen. Jetzt aber lie­gen Gutachten auf einem amt­li­chen Tisch. Aussitzen geht jetzt nicht mehr. Man muss sich mit ihnen aus­ein­an­der­set­zen – und hat sie damit als auf Augenhöhe zu akzep­tie­ren. Aussitzen hie­ße es wür­de ohne Widerspruch rechts­kräf­tig. Offenbar hat man erfolg­los geblufft als man sich zur Sache über­haupt nicht geäu­ßert hatte.
    Ich hal­te das für ent­schei­dend. Vielleicht gar für einen Wendepunkt.

    1. @gelegentlich Ich befürch­te, dass die­se renom­mier­ten Wissenschaftler wie schon im Focus gesche­hen als dubio­se und der Querdenkerszene nahe­ste­hen­den Gutachter abge­tan wer­den und das gan­ze im Sande ver­läuft! In 3 Tagen hören wir von die­sem Urteil nichts mehr, genau so wie von den Urteilen aus Wien, Portugal und dem 1.Urteil aus Weimar. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt und ich bete, dass Sie recht behal­ten. Denn die gan­ze Situation wird immer unerträglicher!

  15. Hmmm … „mit­hil­fe zwei­fel­haf­ter Belege“?

    Ein deut­sches Gericht war­tet mei­ner Kenntnis nach noch immer auf ein Gutachten auf „ech­ter“ wis­sen­schaft­li­cher Grundlage von einem gewis­sen Star-Wissenschaftsexperten …
    Warum lie­fert die­ser nicht ein­fach? Damit könn­te er doch die „zwei­fel­haf­ten Belege“ der ver­meint­li­chen Pseudowissenschaftlerin Prof. Kämmerer ein­fach ganz schnell widerlegen …

  16. Operative Hektik ersetzt gei­sti­ge Windstille. Das gei­stig ver­wirr­te Imperium wird sehr schnell schmerz­lich begrei­fen, dass es beim Spiel um Paragraph 1666 BGB gar nicht mit­spie­len darf. Mein Lieblingsspruch in der Grundschule war immer: „Du bist schnell und stark! – Schnell vor die Pumpe geflitzt und stark wie­der abge­prallt.“ Danke Weimar und Weilheim, mögen die Spiele beginnen!

  17. 0
    Aktualisiert: 13.04.202117:26

    Corona-Masken bei Kindern: Umfrage-Ergebnisse veröffentlicht
    Nach eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass die Quellenbasis für diesen Artikel nicht unseren journalistischen Standards entspricht. Für die Veröffentlichung des Artikels möchten wir uns bei unseren Lesern entschuldigen.

    https://www.merkur.de/welt/corona-masken-kinder-deutschland-nebenwirkungen-gefaehrdung-studie-risiko-90437220.html

    Merkur wurde auch genötigt. Weil nicht sein darf was nicht den Vorstellungen der Politik entspricht. Besonders übel: hier geht es um Kinder!

    Die Studie gibt es noch - hier
    https://www.researchsquare.com/article/rs-124394/v3

    1. @Flore: Ich. In der Diktatur dürf­ten wir uns hier nicht aus­tau­schen, son­dern säßen im Lager. Richter mit abwei­chen­den Urteilen gäbe es nicht. Es gibt schlim­me Entwicklungen, die in eine sol­che Richtung gehen. Die bür­ger­li­chen Freiheiten wer­den uner­träg­lich ein­ge­schränkt. Aber die Herrschenden müs­sen Gegenwehr hin­neh­men. Sie kön­nen sie behin­dern, aber nicht völ­lig unter­drücken. In dem Maße, wie sie zu Gewalt (psy­cho­lo­gisch, poli­zei­lich, juri­stisch, mit Verwaltungsakten uws.) Zuflucht neh­men müs­sen, sinkt ihre Glaubwürdigkeit. Darauf kön­nen und müs­sen wir bauen.

      1. Boah, aa!

        Nein, es gibt auch Diktaturen, in denen man nicht sofort ver­schwin­det. Komisch, dass du, der sich sonst jeden schie­fen Vergleich mit der Nazi-Zeit ver­bit­tet, den Begriff "Diktatur" genau­so eng aus­legst, wie es 90 % der Coronazis bei Twitter machen.

        Wir leben seit einem Jahr in einer (faschi­sti­schen) Diktatur. Einer mehr­schich­ti­gen, ver­schlei­er­ten Diktatur, die durch die Gehirnwäsche der Massenmedien ermög­licht und geschaf­fen wurde.

        Denn wir weni­gen haben auch kei­ne Chance mehr, dort durch "Wahlen" wie­der raus­zu­kom­men. Wie BaWü und RLP unzwei­fel­haft gezeigt haben. Und wenn nun auch noch unbe­que­me Richter von den Kettenhunden der wei­sungs­ge­bun­de­nen Staatsanwaltschaften (die seit über einem Jahr zu allen Verbrechen der Exekutive schwei­gen) ange­gan­gen wer­den, dann ist das eben­falls ein ein­deu­ti­ger Beleg für eine Diktatur.

        Diktatur-Leugner! 😛

      2. @aa 13.April 21:42h
        Danke, auch für den Hinweis der sin­ken­den Glaubwürdigkeit der Regierung. Das wird ver­mut­lich für die größ­ten Teil der Bevölkerung ein­fa­cher und ein­leuch­ten­der zu erken­nen sein, als die Ausführungen zu Viren, PCR-Schell-Selbsttests, R‑, Inzidenzwerten und ande­ren Lügereien, hat­te ich noch gar nicht auf dem Schirm.

  18. Zwar zahm, aber das sind so die kleinen Nadelstiche für den politisch Pfusch ....

    Gericht/Institution: VG Stuttgart
    Erscheinungsdatum: 13.04.2021
    Entscheidungsdatum: 31.03.2021
    Aktenzeichen: 16 K 789/21
    Quelle: juris Logo
    Eilantrag gegen erweiterte Maskenpflicht in Heilbronn erfolgreich

    Das VG Stuttgart hat dem Antrag eines Bürgers stattgegeben, der sich gegen die durch Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn vom 01.02.2021 angeordnete, über die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hinausgehende Maskenpflicht gewandt hatte.

    Die Stadt Heilbronn hatte wegen der gestiegenen Zahl von SARS-CoV-2-Infektionen mit sofort vollziehbarer Allgemeinverfügung vom 01. Februar 2021 unter anderem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in der Heilbronner Innenstadt sowie im gesamten Stadtgebiet in Warteschlangen, auf öffentlichen Spielplätzen für Personen ab 14 Jahren und auf den Recyclinghöfen der Stadt angeordnet. Die in der ersten Fassung der Allgemeinverfügung enthaltene Regelung, wonach die Maßnahme entfällt, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, wurde durch die Stadt Heilbronn am 05.03.2021 ersatzlos aufgehoben. Gegen diese Allgemeinverfügung hatte der Antragsteller Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs beantragt.

    Zur Begründung ihrer Entscheidung hat die 16. Kammer ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung aller Voraussicht nach bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie nicht mit einer beschränkten Geltungsdauer erlassen wurde. Auf das Infektionsschutzgesetz gestützte Allgemeinverfügungen müssten, wie entsprechende Rechtsverordnungen, zeitlich befristet werden. Die Geltungsdauer betrage nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich vier Wochen und könne nach Überprüfung der Notwendigkeit verlängert werden. Dem werde die Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn vom 1. Februar 2021 nicht gerecht.

    Zudem spreche vieles dafür, dass infektionsschützende Maßnahmen zwingend einer auflösenden Bedingung bedürften. Als eine solche komme etwa die in der ursprünglichen Fassung der Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn enthaltene Verknüpfung mit einer bestimmten 7-Tage-Inzidenz in Betracht, die jedoch aufgehoben worden sei.

    Der Beschluss gilt unmittelbar nur zugunsten des Antragstellers. Die aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg folgende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bleibt von der Entscheidung unberührt.

    Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einzulegen ist.

    Quelle: Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 13.04.2021

  19. Frage an die Juristen hier:
    Wir neh­men an es kommt zu ein­re Hauptverhandlung und man führt die bekann­ten Gesichter als Gegengutachter auf. Da das Gericht sich nicht anma­ßen kann über wis­sen­schaft­li­che Fragen zu ent­schei­den kann es nur aner­ken­nen dass der Sachverhalt wis­sen­schaft­lich umstrit­ten ist und muss dann ein­räu­men, dass es für den Masken- und Testzwang kei­ne gesi­cher­te unum­strit­te­ne Grundlage gibt. Das Urteil wäre damit bekräftigt.
    Ich mei­ne das ganz ernst. Ein Gericht kann nicht Gutachter 1 als seri­ös und Gutachter 2 als "Außenseiter" qualifizieren.

    1. Dazu muss man kein Jurist sein. Ein Gutachter ist gesetz­lich ver­pflich­tet sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstat­ten, andern­falls macht er sich straf­bar. Entscheidend ist, dass die Aussagen für das Gericht schlüs­sig, nach­voll­zieh­bar und über­prüf­bar sind. Das Quellenverzeichnis des Gutachtens von Frau Prof. Dr. med. Ines Kappstein z.B. weist auf ca. 9 Seiten 150 Quellen aus.
      Damit dürf­te jede ihrer Aussagen von neu­tra­ler Seite über­prüf­bar sein. So sieht wis­sen­schaft­li­ches Arbeiten aus.
      Was das Urteil aus Sicht der Regierenden so gefähr­lich macht ist die Begründung. Sie lässt sich nicht wider­le­gen und die zur Beweiserhebung erstat­te­ten Gutachten kön­nen nun in jedem ande­ren Verfahren vor jedem Gericht über­all in der Welt ver­wen­det werden.
      Daran lässt sich nichts mehr ändern, auch wenn man nun tat­säch­lich gegen den Richter vor­ge­hen sollte.

    2. @gelegentlich

      Die Hauptverhandlung wird immer vom glei­chen Richter geführt, der auch den Beweisbeschluss erho­ben hat. DESWEGEN ver­sucht *man* ja nun, die­sen Richter weg­zu­be­kom­men im Bestreben, dass eine Hauptverhandlung dann bei einem geschmei­di­ge­ren (und durch die Aktion ein­ge­schüch­ter­ten) Kollegen statt­fin­den muss.

      Richter haben die Aufgabe, einen Sachverhalt zu ermit­teln. D.h. dass sie sich durch Beweiserhebung wie Zeugenbefragungen und Gutachten selbst ein Bild machen müs­sen und danach in "frei­em rich­ter­li­chen Ermessen" ent­schei­den. So die Theorie – also: das ist die Aufgabe. Selten wird sie jedoch genau­so erfüllt.

      Im Übrigen blieb es Thüringen unbe­nom­men – und ich neh­me an, sie wur­den auch dazu auf­ge­for­dert! – eige­ne Gutachter zu benen­nen. Vermutlich haben sie das in Thüringen aus­ge­ses­sen und mimen nur den "Überraschten". Eine bei Politikern und Behörden aus­ge­spro­chen bewähr­te und erfolg­rei­che Strategie bislang!

  20. Also ich glau­be an alles , aber das nun eine Rechtsanwältin einen geschäfts­ver­tei­lungs­plan eines Gerichtes liest und danach die Eltern aus­sucht wür­de ja bedeu­ten man führt den gesetz­li­chen Richter nach Artikel 101 GG völ­lig falsch an .

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