Langsam kommt Bewegung in diesen "Nebenkriegsschauplatz" um die Dissertation von Christian Drosten. Auf vienna.at ist am 29.4. zu lesen:
»Die Promotion des deutschen Virologen Christian Drosten steht im Mittelpunkt eines Verfahrens zwischen zwei auf Wissenschaftsbetrug spezialisierten Personen. Der deutsche Journalist und Chemiker Markus Kühbacher klagt dabei den Salzburger Medienwissenschafter Stefan Weber – letzterer hatte ihn in seinem Blog wegen Drostens Dissertation kurzzeitig der Verbreitung von "Fake News" geziehen. Ende Juli soll in Stuttgart der Prozess beginnen.
Die Vorgeschichte des Prozesses ist durchaus skurril und fußt in den Details der Promotionsordnung der Universität Frankfurt. Im Endeffekt dürfte es in dem Verfahren auch darum gehen, Drosten selbst als Zeugen vor Gericht zu bringen.
Journalist Markus Kühbacher zweifelt Dissertation an
Im Sommer des Vorjahrs tauchten im Internet anonym Videos auf, wonach der kurz zuvor aufgrund der Corona-Pandemie ins Rampenlicht geratene deutsche Virologe seinen Doktortitel zu Unrecht führe. Vorwurf damals: In der Uni-Bibliothek sei Drostens Dissertation nicht auffindbar – später wurde nachgelegt, dass sie zwar mittlerweile da sei, aber erst nachträglich eingestellt wurde.
Plagiatsjäger Weber: Alles sauber
Dieses lautet ungefähr so: Drosten habe damals drei Pflichtexemplare seiner Dissertation abgegeben. Zwei gingen an den Erst- und Zweitbegutachter, die dritte wanderte ins Archiv – laut der damaligen Promotionsordnung habe dies gereicht, so Weber zur APA. In der Medizin habe es nämlich die Usance gegeben, dass die Dissertation dann nicht in die Bibliothek müsse, wenn die Promotion aufgrund der Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten in Fachjournalen erfolgt sei. Dies sei bei Drosten der Fall gewesen: Der Mediziner habe drei Artikel in drei Fachjournalen veröffentlicht und diese zusätzlich dann in einer Dissertation zusammengefasst.
Hier hakt wiederum Kühbacher ein: In der Promotionsordnung stehe, dass eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift nötig sei – Drosten habe aber in drei verschiedenen publiziert. Außerdem würde sich die (deutschsprachige) Dissertation von den (englischsprachigen) Zeitschriften-Beiträgen unterscheiden. Das findet Weber als Haarspalterei: "Mit wissenschaftlichem Fehlverhalten Drostens hat das nichts zu tun, allenfalls mit einer unscharfen Formulierung in der Promotionsordnung. Man müsste den Promotionsausschuss fragen, ob ihm die drei Zeitschriftenbeiträge gereicht haben – und natürlich werden die gesagt haben, dass ihnen die drei Aufsätze reichen." Sonst wäre ja keine Promotion erfolgt.
Kühbacher klagt Weber: Drosten möglicher Zeuge
Die eigentliche Klage Kühbachers dreht sich aber weniger um diese Fragen, sondern um einen weiteren Strang der Geschichte. Im Zuge der Diskussion um Drosten kam es zu zahlreichen Anfragen auf Einsichtnahme in die Original-Dissertation, die aber aus obigen Gründen nicht in der Uni-Bibliothek zu finden war. Der Wissenschafter stellte daraufhin ein weiteres Exemplar zur Verfügung, weil das Original im Archiv Wasserschäden aufwies – was wiederum Kühbacher genauso wie die Existenz von Exemplaren im Archiv anzweifelte. Im Folge dieser Debatte kam es dann zum "Fake News"-Blogeintrag Webers, den er wenig später wieder entfernte.
Nun begehrt Kühbacher von Weber Unterlassung, Schadenersatz und Schmerzensgeld – wobei der Prozess offenbar zumindest auch ein Vehikel sein soll, um Drosten zumindest als Zeugen vor Gericht zu bringen. Der Virologe hatte nämlich auf provokante Tweets Kühbachers, ihn doch für seine Aussagen zu klagen, einfach nicht reagiert. Neben Drosten wurde vom Kläger auch der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn als Zeuge beantragt.«
Das trifft zwar nicht zu, aber eine gute Idee ist es schon.
Am 29.4. ist auf kurier.at zu lesen:
»Streit um Drosten-Dissertation: "Ich bin ein Bauernopfer"
KURIER: Sie sind wegen eines Rechtsstreits in die Schlagzeilen geraten, der nicht einer gewissen Skurrilität entbehrt. Im Sommer 2020, inmitten der Corona-Pandemie, untersuchten sowohl Sie als auch der deutsche Journalist und Chemiker Markus Kühbacher die Dissertation von Christian Drosten. Sie kamen zum Ergebnis, dass Drosten kein wissenschaftliches Fehlverhalten unterstellt werden kann. Kühbacher ist anderer Meinung und klagt sie nun. Was konkret wirft Kühbacher Ihnen vor?
Stefan Weber: … Kühbacher klagte mich, weil ich geschrieben habe, er – Kühbacher – habe "Fake News“ behauptet, nämlich, dass Herr Drosten seinen Doktortitel zu Unrecht führe und die Universität Frankfurt, die ihn promoviert hat, diese "Straftat“ vereitle. Ich bin da nur ein Bauernopfer.
Hatten Sie Kontakt mit Dr. Drosten, der selbst als Zeuge im Juli geladen werden soll – ebenso wie Gesundheitsminister Jens Spahn?
Ich habe ein einziges E‑Mail von Christian Drosten erhalten. In diesem schrieb er: "Ich habe mitbekommen, dass im Internet zu meiner Dissertation Unsinn gestreut wird. Bitte wenden Sie sich doch bei Fragen dazu direkt an die Uni Frankfurt.“ Das habe ich getan. Alles spricht derzeit dafür, dass die Promotion entsprechend der damaligen Promotionsordnung verlaufen ist. Übrigens hat natürlich nicht das Gericht Herrn Drosten und Herrn Spahn geladen, sondern Herr Kühbacher hat diese via Twitter zum Prozess "eingeladen“, wie auch Herrn Lauterbach…«
Kühbacher kontert so:
Schon am 23.4 hatte die Stuttgarter Zeitung berichtet:
»EXKLUSIV Gerichtsstreit wegen Promotion von Virenforscher
Plagiatsjäger prozessieren um Drostens Doktortitel
Hat mit dem Doktortitel von Christian Drosten alles seine Richtigkeit? Zweifeln daran sind zwei Experten nachgegangen, mit unterschiedlichem Ergebnis. Nun verklagt der eine den anderen vor dem Landgericht Stuttgart.
Stuttgart – Als „Plagiatsjäger“ kann Stefan Weber eine Reihe von Erfolgen vorweisen. Rund ein Dutzend mehr oder weniger prominente Schummler hat der promovierte Medienwissenschaftler aus Salzburg schon um ihre akademischen Titel gebracht. Zuletzt führten seine Recherchen zum Rücktritt der österreichischen Familien- und Arbeitsministerin, in deren Dissertation er abgeschriebene Passagen und „Kauderwelsch“ moniert hatte.«
Mehr steht hinter der Bezahlschranke.
Zur Drosten-Dissertation siehe neben zahlreichen anderen Beiträgen
Wer ist Christian Drosten – und wie viele? und
Rechtsstreit um Lagerung der Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten.
Vielleicht ist er ja ein symptomloser Dr. ?
Abgesehen davon, daß die meisten Promotionen in den medizinischen Fächern das Papier nicht wert sind, auf das sie gedruckt wurden, weil diese Arbeiten so gut wie nie einen wissenschaftlichen Fortschritt enthalten, wäre es trotzdem schön, zu erleben, daß der nicht habilitierte und keine Lehrverpflichtungen habende PROFESSOR Dr. Osten mitsamt seinem Quandt – und Gates – finanzierten Leerstuhl in der Versenkung verschwinden würde. Ein Sabberer und Schwurbler und Sprach- und Gedankenvernichter weniger täte dieser Welt gut.
Exekutive Legislative Judikative. Einfach lächerlich.
Erfurt = DDR
Ja, wer heute immer noch glaubt, vor Gericht auch nur einen Bruchteil WAHRHEIT erstreiten zu können, ist mit einer bewundernswerten ,kindlichen Naivität ausgestattet.
Der Veröffentlichungspflicht nicht nachzukommen, ist alles andere als ein harmloses "Detail[…] der Promotionsordnung der Universität Frankfurt."
Warum schraubt das CDC nun den ct-Wert runter?:
"Die unter der Hand Veränderung, die das CDC hier vornimmt, ist ein Indiz dafür, dass das folgende Kalkül, die folgende Lügenspirale, hinter der Inszenierung der SARS-CoV‑2 Panik steht:
Übertriebene Fallzahlen werden absichtlich produziert und genutzt, um die Verbreitung von SARS-CoV‑2 zu übertreiben und auf dieser Grundlage eine Gefahr aufzubauen, die es gar nicht gibt. Das Ziel ist, Angst in der Bevölkerung herzustellen. Instrumentell, um übertriebene Fallzahlen zu produzieren, ist eine zu hohe Obergrenze beim ct-Wert.
Die Angst in der Bevölkerung wird genutzt, um restriktive Maßnahmen durchzusetzen und Impfungen als Wundermittel anzupreisen, das den Weg aus der Pandemie weist.
Damit Impfungen als die Wundermittel, die die Gefahr, sich mit SARS-CoV‑2 zu infizieren, deutlich reduzieren, auch in Daten auftauchen, ist es notwendig zu verhindern, dass mit RT-PCR Tests alles, was ein Virus gewesen sein könnte, als SARS-CoV‑2 identifiziert wird.
Instrumentell, um keine übertriebenen Fallzahlen zu produzieren, ist die Reduzierung der Obergrenze des ct-Werts.
Die Impfung wiederung ist instrumentell, um Kontrolle und Überwachung unter dem Vorwand durchzusetzen, dass damit die Gesundheit “der Menschen” geschützt werden solle, um damit Freiheitsrechte zerstören zu können."
https://sciencefiles.org/2021/04/30/um-rund-das-1000fache-ubertrieben-das-nachste-level-in-der-covid-pcr-lugenspirale/
Der Ct-cutoff ab wann eine Probe als positiv zu werten ist wird nicht verändert. Es geht bei dem CDC-Dokument um die Auswahl von Proben für eine vollständige Sequenzierung. Dieses kleine aber wichtige Detail darf man nicht übersehen.
Der hier kann ALLES gleich gut:
https://twitter.com/ergroovt/status/1261039865183027207/photo/1
Möge er einen Preis initiieren, den er nach sich selbst benenne, z.B. den "Michael-Meyer-Hermann-Preis für komplexe Dilletanten-Forschung, immunologische Modellmassen-veraschung und panästhetische Kernfiesik".
Der Preis wäre undotiert, unbestimmbar und könnte weder abgelehnt noch angenommen werden. (Näheres siehe Schrödinger et al.)
Spätestens seit 2020 sind die sog. akademische Titel aus Deutschland nicht mehr das Papier wert. Ausser vielleicht noch als Ideologie-Konformitäts-Indikatoren für die beste DDR die wir jeh hatten – hoffentlich nicht mehr zu lange.
Wenn sich zwei streiten, bereut es der Dritte.
Ich finde die Idee genial, dass sich zwei Unbeteiligte über eine Sache streiten, damit der eigentlich interessante Typ als Zeuge vernommen werden kann. Im Zeugenstand darf man nämlich nicht schwindeln und nicht die Aussage verweigern.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/384.html
Das steht dann aber in der Zeitung …
Der selbst ernannte Plagiatsexperte Priv Doz Dr Stefan Weber aus Salzburg ist Philologe. Er ist nicht in der Lage, die Dissertation von Christian Drosten kognitiv wahrzunehmen, genau so wenig wie alle anderen einschlägig bekannten "Medienexperten", die in der Schule Chemie, Physik und Mathematik abgewählt haben, und mit Tanzen & beten die Matura abgelegt haben. Diskussionsbeiträge dieser "Berufsgruppe" zum Inhalt dieser Drosten-Dissertation mit molekularbiologischem Urheberrechtsgut sind spektakulär und genau so überraschend, wie die Rechtsposition der Drosophila zur aktuellen Politik.……
@Hamburg: Sie haben an verschiedenen Stellen hierzu genug gegen andere gepöbelt, ohne irgendetwas in der Sache beizutragen. Das reicht jetzt.