corodok ist seit dem 1.4.23 Geschichte. (Nicht ganz)
Siehe auch von Illa: Artur, Thomas und icke.
Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Hörstück aus der neuen Normalität.
https://t.me/FaktenFriedenFreiheit/8531
Den Füllmich derart unter Druck zu setzen ist nicht die richtige Umgangsweise.
Erstens leistet der enorme zeitaufwändige Ermittlungsarbeit und Koordination und zweitens – und es scheint zu verwundern, dass gerade Langemann, dessen Kanal ich übrigens ansonsten nicht als Informationsquelle nutze, dies nicht zu wissen scheint – ist dies ein außergewöhnlicher Sonderfall, welchem die besondere Schwierigkeit zugrunde liegt, dass es sich um konzernpolitisch rauberpresserischen und staatlichen Terrorismus handelt und das in von deutschen Despoten ausgehenden internationalen Umfang.
Als Füllmich vor ein paar Wochen bereits erklärte, dass die Gebührenzahlung als Abschlusszahlung verbucht und das Verfahren damit zu den Akten gelegt wurde war mir folgendes sogleich klar:
Manche mögen das bloß als absurden Witz betrachten, jedoch ist diese Absurdität nicht etwa als Witz gemeint, sondern rührt daher, dass – wie Füllmich das auch erklärt – deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig, sondern politisch weisungsgebunden sind, siehe GVG § 146, 147, was somit unverzüglich korrigiert werden muss, sowie deutsche Bundestagsabgeordnete die unverzüglich zu korrigierende elitaristische Absurdität "grundsätzlicher Straffreiheit genießen", siehe Artikel 46 GG, Indemnität; diese Absurdität, die Gebührenzahlung für das Verfahren als Abschlusszahlung zu verbuchen, das wurde politisch so angewiesen und bedeutet im Klartext: "Mach nicht weiter Füllmich, wir betrachten das hiermit als beendet."
Noch deutlicher: Das war eine konzernpolitisch signalisierende Drohung, weil in dem Fall kann das nicht als Warnung gelten, weil es sich um konzernpolitische Kriminalität handelt; die versuchen das was Anwälte wie Füllmich tun mit genau solchen absurden "Botschaften" zu verhindern.
Man sollte Anwälten wie Füllmich daher den entsprechenden Respekt zollen für das was sie tun.
Begriffserklärung 'Indemnität':
https://www.juraforum.de/lexikon/indemnitaet
Dann solltest du den Kanal , aber als Informationsquelle nutzen. Langemann hat das Recht kritisch nachzufragen. Er hat eines der ersten Interviews überhaupt mit Fuellmich gemacht. Von Anfang an über das Panikpapier berichtet. Er stellt sämtliche Dokumente , die er in die FINGER BEKOMMT der Öffentlichkeit zu Verfügung und versucht auch hier kritisch zu sein. Nicht jeder guckt ständig den Corona Ausschuss und ist auch kein Juraprofessor. Man kann schon einmal nachfragen, warum manche Prozesse so lange dauern. Vor 2 Wochen war übrigens noch ein Informatiker aus München im Auschuss und hat über die Lage in Peru berichtet. Rate mal wo er das zuerst veröffentlicht hat! Nimm mal die Scheuklappen von den Augen!!!
Den Anwälten sollte man Respekt schenken, ja , aber einen heiligenKult aus dem Team machen hilft keinen weiter. Wir haben schon einen Kult., mir reicht das !!!
Respektlose Grüsse
PS : Wegen der Ettikette habe ich auf erhrverletzende Äusserungen verzichtet. Welche das gewesen sein könnten? Alle die ihnen in den Sinn kommen !!!
Internationale Klagen, dauern, habe selbst damit etwas zu tun! Ich hörte mit RA. Füllich an, er hat viel erreicht. Das ist Alles viel komplizierter, als man denkt und Deutsche Justiz, die kann man vergessen. Aber am Besten kommen die Italiner voran. mit einer Tribunal Klage, gegen die zurück getretene "Conti" Regierung, die haben auch alle Akten, Server, emails beschlagnahmt, über den Parlaments Untersuchungs Ausschuss, wo nur Anti Mafia, Geheimdienste sitzen. Draghi wird wohl deshalb auch abgehört, was die so treiben. Der einzige Bericht in den Main Stream Medien, das die Ermittlung der Conti Regierung mitgeteilt wurde, Anfang August 2020, vom PM sogar persönlich geschrieben
Covid, avvisi di garanzia a Conte e sei ministri. Il pm: da archiviare. Il premier: "Mi assumo responsabilità politica"
Giuseppe Conte
https://www.repubblica.it/politica/2020/08/13/news/inchiesta_coronavirus_avvisi_garanzia_conte_e_ministri-264550317/
Schade, dass Langemann in seinem Blog in den Kommentaren ziemlich umfangreich zensiert. Da gibt man sich Mühe mit einem wirklich nicht unsachlichen Kommentar – und weg isser. Wie auch > 30 weitere Kommentare.
Ja, Füllmich hatte Erwartungen geweckt, die unrealistisch waren. Und auch in diesem Interview weicht er den wesentlichen Fragen wieder aus; die vielgerühmte "Class Action" scheint also im Sande zu verlaufen – bzw. gar keine so große Nummer zu sein, wie sie dargestellt wurde?
Sachliche Kritik am juristischen Teil des Widerstands ist m. E. generell nötig. Ralf Ludwig erfährt erst im Februar vom wegweisenden Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz aus dem Jahr 2006, die Uneinschränkbarkeit von Versammlungen im geschlossenen Raum nach Artikel 8 GG ist den Anwälten scheinbar auch schon seit jeher unbekannt und auch in Sachen Verwaltungsrecht, wie z. B. bei Normkollisionen und Nichtigkeiten von Allgemeinverfügungen (Siehe Vermummungspflicht auf Demos oder neuerdings in Autos) scheint mir – ich bin mal so dreist – das Wissen auch teils ausbaufähig zu sein.
Ja, ich bin den Juristen äußerst dankbar für deren Arbeit. Aber auch hier sind m. E. hin und wieder auch mal Impulse durch sachliche Kritik mehr als nötig.
@DS-pektiven: Sie schreiben mir aus der Seele. Zu Beginn war ich sehr begeistert von den Aktivitäten bzw. Gesprächen des Corona-Ausschusses, jedoch bröckelte mein Vertrauen erstmals , als ich das Video über die Parteigründung am Prenzlauer Berg sah. Dort wurde doch sehr deutlich, wie hilflos Dr. Füllmich und Frau Fischer gegenüber der Polizei waren und offenbar nicht wussten, wie sie ihrem Recht Nachdruck verleihen können.
Ebenso die Veranstaltung "Recht und Gesetz" mit Gunnar Kaiser, Dr. Füllmich, einer ehemaligen Mitarbeiterin des Kanzleramtes und eines weiteren Juristen, die mehrfach von "Ordnungskräften" wegen Maskenkontrolle der Zuschauer gestört wurde, und keiner der hochqualifizierten Personen erhob dagegen wesentlichen Einspruch. "Die Faust in der Tasche" (so Dr. Füllmich) ist in solchen Situationen nicht angebracht.
Immer heißt es, die Bevölkerung muss sich wehren gegen diese Maßnahmen und dann lassen sich in aller Öffentlichkeit solche Aktivisten unterbuttern und fügen sich.
Das Ausweichen bezüglich der Class-Action wurde auch in einer der letzten Ausschuss-Sitzungen deutlich, dadurch verspielt er Vertrauen, weil man diese Strategie von den etablierten Politikern hinreichend kennt. Besser wäre es, einfach die Fakten zu benennen.
Was mich auch am Auftreten des Dr. Füllmich stört, ist die teils unreflektierte, doch sehr spontane Art zu reagieren, die einerseits – hoffentlich – auf Ehrlichkeit und Offenheit hinweist, andererseits sachlichen Naturen nicht ganz gefällt.
Das klingt jetzt alles so, als wäre ich gegen den Corona-Ausschuss eingestellt, das bin ich nicht, ich halte es für eine sehr gute Sache, ich bewundere das Engagement und den Mut dieser
Leute, befürchte aber, dass diese sich in ihrer inzwischen selbst geschaffenen Blase verirren.
So wurde auf der letzten Sitzung lang und breit über notwendige Reformen unseres Staatswesens diskutiert, obwohl es immer noch nicht gelungen ist, die Maskenpflicht zu beseitigen.
An diesem zentralen Punkt zeigt sich die Hilflosigkeit ALLER in den Gegenbewegungen tätigen.
Ich könnte am Leben verzweifeln, denn keiner ist mächtig und oder qualifiziert und erfahren genug, um sich diesem bis in das letzte Glied durchorganisierten und kontrollierten Machtapparat zu behaupten.
@Truede: Vielleicht haben sich die Menschen vom Corona-Ausschuss zu viel vorgenommen und geraten deshalb in Gefahr, sich zu versteigen. Inhaltliche Aufklärung zu verschiedenen Aspekten des Themas, juristische Aufarbeitung, Parteigründungen allerlei Art lassen sich nicht von einer Handvoll noch so motivierter Leute stemmen. Die Versuchung vollmundiger Ankündigungen erwischt leider auch andere Sektoren der Corona-Bewegung. Wir sollten gelassener und ehrlicher sein. Damit fahren wir offenbar ganz gut.
@DS-pektiven
Juristen sind nicht allwissend, aber ihre Kritiker sind es meist auch weniger als sie es von sich annehmen.
Ludwig ist ein Stratege, der nach Aspekten und Analogien sucht, die "der Sache" helfen oder auch: sie bedrohen könnten. Das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz – behaupte ich – wird ihm wenig nützen, da der Anwendungsbereich ein völlig anderer ist. Ich werde mich dazu aber nicht weiter auslassen – mir ist nicht daran gelegen auf diesem Weg dem MS Tipps zu geben.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html
Lesen Sie Rn. 85 (mindestens).
Versammlungen in geschlossenen Räumen können durchaus mit Auflagen versehen werden. Es ist hier – das ist nicht böse gemeint – der typische Laienfehler, ins GG zu schauen und zu sagen "da stehts doch". Tut es nicht, denn es gibt Kollisionen bei den Grundrechten, auf die sich die Auflagen juristisch argumentierbar stützen können. Hier ist es die Kollision mit Art 2 GG , die den Art. 8 einschränken kann und auch herangezogen wird. Dann ist eine Güterabwägung angesagt und die Beurteilung von Eignung – Erforderlichkeit und Angemessenheit – nach diesem Trio werden Grundrechtskollisionen stets geprüft. Auch die BReg, habe ich gefunden, wollte hier auf der sicheren Seite sein und hat den WD damit beauftragt:
https://www.bundestag.de/resource/blob/701874/33b372fd1961333e7c39d6f5ca87bddd/WD‑3–092-20-pdf-data.pdf
Bei Interesse ist es lohnend, das zu studieren, da es einen sorgfältigen Eindruck macht. Es ist auch der Grund, weshalb ich das im Gegensatz zum Luftsicherheitsgesetz ausgeführt habe – es gibt diese Ausarbeitung und ist dem MS bereits bekannt.
Beim Verwaltungsrecht wird nicht recht deutlich, was genau Sie kritisieren. So absurd die Mundschutz-Sonnenbrille-Kollision insbesondere angesichts einer blendenden Sonne mit Unfallverursachung auch tatsächlich IST: juristisch ist das damit begründbar, dass Mundschutz allein eine biometrische Identifikation i.S. der StVO zulässt, das zusätzliche Tragen einer Brille diese jedoch verhindert.
Ich bin – siehe unten – sehr für Transparenz und sachliche Kritik. Man sollte sie aber nicht unfundiert pauschal dazu benutzen, seiner Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen, finde ich.
Nunja, letzten Endes ist das im juristischen Bereich immer Auslegungssache. Wenn man doch (angeblich, ich sehe das leider nicht wirklich) strategisch vorgeht, warum argumentiert man immer auf eine m. E. relativ "einfache" Art und Weise?
Eine Grundrechtskollision bei Versammlungen, an denen ja keiner teilnehmen (also sich "gefährden") muss, der das nicht will, sehe ich erst überhaupt keine; nicht einmal nach den vollkommen ins Absurde verschobenen "Maßstäben" seit Beginn der Corona-Diktatur. Das grundgesetzlich garantierte und unbeschränkte Versammlungsrecht im privaten Raum kann auch nicht durch willkürliche Auflagen ausgehebelt werden.
Und zum Urteil zum Luftsicherheitsgesetz habe ich eben eine andere Meinung, jenes ist sehr wohl, vor allem hinsichtlich des Punktes "Menschenwürde" und "Verobjektivierungsverbot" mit das schwerste Kaliber, was man auffahren kann. Aber es wurde fast ein Jahr lang nicht getan. Dabei erinnerte ich mich bereits im vergangenen Frühjahr daran.
Zur Vermummungspflicht: Auch hier bleibe ich bei meiner konträren Ansicht; es ist (bundesrechtlich) per Gesetz bzw. Verordnung verboten (wie bspw. auch vor Gericht). Es ist nichtig und unwirksam bzw. erfüllt m. E. sogar den Straftatbestand der Anstiftung bzw. Aufruf zu Straftaten. Komisch, dass du diese beliebige Willkür für rechtmäßig erachtest? In keiner Rechtsnorm steht drin, dass "biometrische" Erkennbarkeit ausreichend wäre. Zum Thema Verhüllung im Auto hatte ich im Zuge unserer letzten Diskussion sogar auf ein aktuelles Urteil verwiesen.
Und doch, man darf seiner Unzufriedenheit sehr wohl Ausdruck verleihen. Auch deshalb, weil der juristische Widerstand seit Monaten ausnahmslos in der Defensive agiert. Klar, das liegt zum Teil auch daran, dass Rechtsbeugung und ‑bruch inzwischen Alltag an den deutschen Gerichten sind. Man könnte es – und das ist meine Kritik – diesen durchaus etwas schwerer machen. Und man könnte auch etwas transparenter agieren.
Was mich nebenbei auch immer etwas überrascht: Fast alle positiven Beschlüsse wurden offenbar immer von Anwälten erwirkt, die gerade nicht in den bekannten Vereinigungen aktiv sind?
@ DS-pektiven
Sie können gerne mit der Rechtsdogmatik ( = Spielregeln) unzufrieden sein und ihre eigene entwerfen. Diskussion ist dann aber keine möglich, zumal Sie nicht nachvollziehbar argumentieren ,sondern vor dem Hintergrund "WEIL ICH ES SO WILL" andere Regeln einführen wollen. Wenn der eine Fußball, der andere Handball spielen will, können sie nicht miteinander spielen, obgleich in beiden Spielen ein Ball vorkommt.
Sie sollten aber Ihren Unmut dann gegen die Erfinder dieser Dogmatik (Regeln) kundtun und nicht gegen Juristen, die sie anzuwenden gelernt haben.
Beides zu vermischen, halte ich für unfair.
Was mich nebenbei auch immer etwas überrascht: Fast alle positiven Beschlüsse wurden offenbar immer von Anwälten erwirkt, die gerade nicht in den bekannten Vereinigungen aktiv sind?
Haben Sie eine Mitgliederliste? … es ist auch gut so, dass niemand eine hat.
Konstruktive Kritik fände ich gut. Defätismus nicht.
@some1
Ich weiß nicht, ob Sie hier noch mitlesen.
Ansonsten würde ich die Diskussion nochmal an anderer Stelle fortsetzen.
Sie werfen DS-pektiven vor, er hätte keine Argumente und will andere Regeln einführen.
Im Gegenteil, er möchte die Regeln so beibehalten, wie das vor der angeblichen Pandemie eben war. Somit wäre nicht er in der Beweispflicht, sondern eben genau die Leute, die bestimmte Artikel des Grundgesetzes aushebeln wollen. Da Sie auf der Seite dieser Leute stehen, warum auch immer, müssten Sie erklären, warum Art. 8 GG auf einmal nicht mehr so gelten soll, wie er dort steht. Und einfach Art. 2 GG einzuwerfen ohne irgendwelche Erklärungen ist schon sehr dürftig.
Ich möchte trotzdem auf das Argument eingehen, dass Art. 8 GG derzeit wegen Art. 2 GG eingeschränkt werden könne.
Ich denke, Sie spielen hier auf folgenden Satz an:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Könnten Sie erklären, wieso dieses Grundrecht verwirkt wird, wenn jemand in geschlossenen Räumen eine Versammlung abhält?
Meine Meinung:
1. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedeutet nicht, dass hier 100 prozentige Gesundheit für jeden Bürger garantiert werden muss. Wie soll das auch gehen? Sollte es so sein, dann müsste das komplette öffentliche Leben eingestellt werden. 100 % Gesundheit gibt es nicht und bedeutet dieser Satz auch überhaupt nicht.
2. Selbst wenn damit Gesundheit über alles bedeuten würde, niemand wird gezwungen einer Versammlung in geschlossenen Räumen teilzunehmen. Sonst könnte der Gesetzgeber alle Risikosportarten verbieten. Beim Fallschirmspringen kann immer etwas schiefgehen. Ergo 100 Prozent Gesundheit ist nicht gegeben. Ergo kann Fallschirmspringen somit verboten werden. Warum tut man es nicht?
3. Artikel 8 GG kann nicht durch andere Gesetze eingeschränkt werden. Siehe dazu Punkt 4 und 5.
4. Auflagen und Einschränkungen sind für Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht vorgesehen und nicht nötig. Mit welcher Begründung soll dies auf einmal möglich sein?
5. Versammlungen innerhalb geschlossener Räume müssen nicht angemeldet werden. Mit welcher Begründung soll dies auf einmal nötig sein?
6. Eine Versammlung innerhalb geschlossener Räume kann aufgelöst werden wenn "unmittelbar Gefahr für Leib und Leben" ausgeht. Dies bedeutet nicht, dass vielleicht jemand ein gefährliches Killervirus in sich trägt und dann vielleicht alle anderen infiziert, wo dann nach einigen Wochen vielleicht ein Teilnehmer der Versammlung daran stirbt.
Als Beispiel: Unmittelbar wäre, wenn ein Versammlungsteilnehmer einen Anderen auf der Versammlung verprügeln will und dies nur verhindert werden könnte, wenn die Versammlung aufgelöst wird, da sonst mit weiteren Gewalttaten zu rechnen ist.
Ich wüsste nicht, mit welchen Argumenten man eine Versammlung innerhalb geschlossener Räume verbieten, einschränken oder mit Auflagen versehen könnte.
Aber vielleicht haben Sie ein überzeugendes Argument oder können meine Argumente widerlegen.
Ich stimme somit komplett mit DS-pektiven überein.
Auch bei der Vermummung bin ich seiner Ansicht. Aber hier soll es erst mal um das wichtige Thema Versammlungen gehen.
Ich finde da ist Langemann über sein eigenes, sich selbst gesetztes Ziel hinausgeschossen, schade!
Langemanns Befragung kommt recht inquisitorisch daher. Aber kritische Rückfrage GERADE auch bei den "eigenen" Leuten ist zulässig und notwendig, zumal er dem durch die Dauer und die Frotzeleien der "Anwalt Juns" aufgebauten Misstrauen Ausdruck verleiht, das bei dem einen oder anderen entstanden ist und das durch Vertuschen sicher nicht verschwindet.
Daher .. sollte man in der "eigenen Stube" jene Transparenz, deren völliges Fehlen man ja gerade dem Mainstream anlastet, auch pflegen und so … mit gutem Beispiel vorangehen? Vielleicht, aber der Punkt ist ein anderer: es trübt den Blick auch für fremdes Vertuschen, wenn man ihn "in den eigenen Reihen" verhindert.
Füllmich als Initiator und "Gesicht" der weltweiten juristischen Anstrengungen ist dabei in einer doppelten Bredouille:
zum einen wäre es dumm, per Interview den Gegner allzu genau über die eigenen Absichten in Kenntnis zu setzen, denn gerade die hören solche Verlautbarungen eben AUCH.
Da mag es fallweise sogar ein Gebot der Klugheit sein, sich schwächer zu stellen, als man tatsächlich ist, auch wenn das die Eitelkeit betrüben kann.
Zum anderen gibt es – wie stets in Wissenschaft und Juristerei – Winkelzüge, die man nicht vorausgeahnt hat. Dass NY z.B. jene Verordnung "freiwillig" zurücknimmt, gegen die sich die Klage nicht nur, aber vor allem richtet, ist ein exzellenter Schachzug des Gegners – der sie wieder in Kraft setzen würde, sobald die Kläger aufgeben. Sie haben die Klage um den schnellen und sicheren Erfolg gebracht, indem sie den Gegenstand freiwillig zurücknahmen – einstweilen. Ich erinnere an Weber / Kühbacher: Weber hat die "Fake"-Behauptung auf seiner Website auch zurückgenommen, um einer juristischen Auseinandersetzung zu entgehen. In beiden Fällen erschwert und verzögert das die Sache, macht sie aber nicht unmöglich. Wer freilich damit gerechnet hat, dass die Juristen schnell und strahlend ohne Gegenwehr durchmarschieren können hat sich getäuscht wie Millionen anderer, die bei "eigentlich klaren Sachverhalten" auf die Justiz vertraut haben.
Das andere ist das Verbuddeln der Klagezustellung durch die Behörden. Hier kann man den Anwälten nur raten, nachzusetzen und kleinteilig nach dem Verbleib von Schriftstücken immer wieder zu fragen,, sich niemals darauf zu verlassen, dass "es" funktioniert. Bei deutschen Behörden funktioniert gar nichts! Noch ein wenig Intention dazu und sie können den, der mit ihr zusammenarbeiten will oder muss zur Verzweiflung treiben, ohne dass dieser ihn je zur Rechenschaft ziehen kann. Das sehe ich auch im Fall Kühbacher kritisch, denn auch Hochschulen sind Behörden: man muss verdammt tief graben um noch zu finden, was die tatsächlich versenkt haben.
Alles in allem beginnt die Mühle erst zu mahlen. Da es eine internationale Strategie mit vielen Ansatzpunkten ist, bin ich gespannt auf den ersten "Treffer". Dass es den geben wird, dessen bin ich mir sicher. Ob er auslösen kann, was er soll, nicht.
Man sollte es auf jeden Fall weiter verfolgen und begleiten.
PS: den Einwand der Staatsinsolvenz von Ludwig halte ich für müßig. Er ist von derselben Art wie "Merkel wählen um AfD zu vermeiden". Was ist das Ergebnis? Eine faktische Merkel-Diktatur. Schlimmeres könnte selbst eine NPD sich nicht einfallen lassen, nur, dass es eine andere Zielgruppe träfe. So ähnlich ist es auch mit der Staatsinsolvenz: wer kann denn Merkel vor ihrem Auftrag abschalten oder abbringen oder schützen? Soll man sie denn schonen, weil es danach noch schlimmer kommen könnte? ich bin nicht der Auffassung, dass das irgendeinen Effekt hat außer dem, dass man dann selbst zurecht zu den Gläubigern (!) des insolventen Staates gehören könnte, wenn man dazu geschickt genug ist.
Assez dit.
Sorry – aber gerade damit muss man auf dieser Ebene immer rechnen – und die Klage daher hilfsweise auch als Feststellungsklage führen. Die Verordnungen hier in D werden doch auch gerade deshalb alle paar Wochen neu geändert oder neu erlassen, damit effektiver Rechtsschutz quasi komplett unmöglich wird. Bereits gekippte Regelungen werden dann einfach neu erlassen, in leicht modifizierter Form.
@DS-Pespektiven
Ist doch alles in Ordnung – die Klage wird weitergeführt. Wo ist Ihr Problem? Wissen Sie immer alles im Voraus – in Ihrem Bereich?
Sehr gut, wieder von Herrn Füllmich zu hören, er beantwortet alle Fragen gewissenhaft. Die Class Action Klage rollt also an.
Man darf also gespannt sein.
Natürlich meckern die Besserwisser wieder rum, aber sowas ist man ja gewöhnt.
09.02.2021 Deutscher Bundestag
Drucksache 19/26545
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
25.02.2021 reitschuster.de
Kritik an Gesetzesentwurf:
Pandemische Lage: Verlängerung jetzt, Erkenntnisse in neun Monaten
(…) Drucksache 19/26545 „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ von Unions- und SPD-Fraktion. Das geplante Gesetz soll „sicherstellen, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 31. März 2021 hinaus gelten.“ (…)
die entscheidende Stelle: „Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.. Das Ergebnis der Evaluierung soll bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden. Die Bundesregierung übersendet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2022 das Ergebnis der Evaluierung sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Ergebnis.“
Ich war so baff, dass ich dem Abgeordneten sofort eine Sprachnachricht schickte (…)
https://reitschuster.de/post/pandemische-lage-verlaengerung-jetzt-erkenntnisse-in-neun-monaten/
@Edward von Roy: Die Überraschung von Herrn Reiterschuster wäre nicht ganz so groß, hätte er den hier am 8.2. veröffentlichten Beitrag Staatsstreich soll weiterschleichen: "Epidemische Lage" auf ewig? gelesen. Das ist nicht böse gemeint.
@aa Durchaus ja, das dürfte so sein.
.
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Fortgeltung BevSchG) BT-Drucksache 19/26545
https://www.bundestag.de/resource/blob/823136/6a3d728f83c85ddeea1d0fc30f1fb309/19_14_0288-16-_Sozialverband-vdk-Deutschland_EpiLage-Fortgeltungsgesetz-data.pdf
file:///C:/Users/isold/AppData/Local/Temp/Stellungnahme%20zum%20Gesetz%20zur%20Fortgeltung%20der%20die%20epidemische%20Lage%20betreffenden%20Regelungen.pdf
BÄK
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (Drucksache 19/26545)
Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2021
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Stellungnahmen/EpiLage-FortgeltungsG_GE_SN_BAEK_17022021_final.pdf
Die Formulierung "sich Champagner in die Scheibenwischanlage zu füllen" war mir bisher unbekannt. Stelle ich mir Füllmich und Langemann nebeneinander vor, traue ich das Langemann eher zu. Sei's drum.
Was wollte er eigentlich auf diese Art "investigativ" herausbekommen? Einzelheiten zu laufenden Verfahren in Übersee, die Füllmich noch nicht mal persönlich führt?
Über Füllmich weiß man inzwischen einiges – privat und beruflich. Er hat immer mal wieder etwas erzählt in den letzten Monaten.
Mit wem ist denn Langemann verbandelt – privat wie beruflich?
Für wen hat er denn da den Wadenbeißer gemimt?
Er mag oberflächlich mehr schwarz-weißen Werberstyle haben als Füllmich.
Intelligenter ist er nicht, weder intellektuell noch emotional noch sozial. Und ich mag Füllmichs ehrliche Augenringe sowieso lieber als das Loungegedudel.
Ab davon ab war es einfach ein unprofessionelles Interview vom Interviewer. Null eingelassen. Null interessiert. Nur Abwatschmotiviert.
Weiteres Interview mit Füllmich zu den Klagen:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/dr-reiner-fuellmich-zu-pcr-test-klagen-die-politik-arbeitet-mit-allen-moeglichen-taschenspielertricks-a3454126.html