»Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte … am Samstag erklärt: „In Kommunen, in denen die Inzidenz drei Tage oberhalb der 50 liegt, müssen zusätzliche Schutzmechanismen eingebaut werden: In den meisten Geschäften wird dann nur noch ein Termin-Shopping möglich sein.“…
Doch ausgerechnet die Stadt mit der am Sonntag höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz – Pirmasens mit 154,1 – widersetzt sich offen der beschlossenen Notbremse-Pflicht. Zwar erließ Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) eine Allgemeinverfügung (die bereits ab Montag gilt) mit einzelnen Verschärfungen. Aber: Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in der „Siebenhügelstadt“ (wie sich Pirmasens am Sonntag in der Pressemitteilung selbst bezeichnete) weit über der Notbremse-Schwelle von 100 liegt, bleibt das „Shopping für alle“ erlaubt – statt wie von Bund und Ländern vorgegeben ganz zu schließen. Auch Kosmetikstudios dürfen in Pirmasens weiter öffnen…
Eine gänzliche Schließung sei „aufgrund der besonderen Situation vor Ort unverhältnismäßig und rechtswidrig“, argumentierte Zwick. Der Oberbürgermeister verwies dabei auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, dass es am vergangenen Dienstag für rechtswidrig erklärt hatte, im Saarland Geschäften Terminvergaben vorzuschreiben, während Buchhandlungen und Blumenläden aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse normal öffnen dürfen.
Pirmasens verweigert auch eine nächtliche Ausgangssperre und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen 15-Kilometer-Radius rund um die Stadt…«
Das ist am 15.3. zu lesen im "Pfälzischen Merkur".
So fängt es doch gut an in Pirmasens.
Es scheint doch noch denkende, mutige Verantwortliche zu geben.
Chapeau an die Kommunalverantwortlichen!
Ein winziges Licht am Horizont
In Frankenthal Pfalz, ein kleiner Stadtkreis in der Vorderpfalz, ebenfalls seit letzter Woche mit "Inzidenz" über 100 durch einen "Ausbruch" in einer Kita bleiben dafür die Schulen geschlossen, die Geschäfte schließen nach drei Tagen Öffnung wieder und es gibt sogar wieder eine Ausgangssperre (weil sich die Kindergartenkinder und deren Eltern ja vor allem nachts draußen herumtreiben). Übrigens: auf der Intensivstation in FT sind genau 0 Covid Patienten, die meisten der Schüler auf den weiterführenden Schulen kommen aus dem Umkreis und die Leute können nach Ludwigshafen und Worms zum Einkaufen fahren.
Wieder ein passendes Beispiel für den Spruch: an Corona sind mittlerweile mehr verblödet als gestorben.
Super gut! Weiter so! Traut Euch! Liebe Kommunalpolitiker, nehmt Euch ein Beispiel daran. Eure Bevölkerung wird es Euch danken!
Das Warum ist nicht schlüssig. Mit Sicherheit nicht um den Staatsbürgern einen Gefallen zu tun. Die Protagonisten Dreyre, Zwcik und wie die alle heißen mögen, sollten sich endlich mal in ihrer selbst behaupteten Transparenz üben und ihre Auftraggber und Hintermänner sichtbar machen!
Globalisierungsopfer Pirmasens weiß, was es heißt, nicht mehr auf ganz so großem Fuss leben zu können. Die Immobilienpreise sollen die günstigsten im Gebiet der alten Bundesländer sein.
Die Pirmasenser nannte man in meiner Kindheit die "Schlabbeflicker".… Ist heute bestimmt rassistisch.
Sind wir eine Rasse? Wir nennen uns doch selber so; eins der Stadtfeste ist gar danach benannt.
Rhetorische Frage:
Ob diese Gesetze/Verordnungen auch nach der Pandemie wieder zurückgebaut werden?
"Wenn sich die Arbeitsstätte in einer Wohnung befindet, dürfen die mit der Überwachung beauftragten Personen die Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ohne Einverständnis der Bewohner oder Nutzungsberechtigten nur treffen, soweit sie zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind. Die auskunftspflichtige Person hat die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2, 5 und 6 zu dulden. Die Sätze 1 und 5 gelten entsprechend, wenn nicht feststeht, ob in der Arbeitsstätte Personen beschäftigt werden, jedoch Tatsachen gegeben sind, die diese Annahme rechtfertigen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”
Das Gesetz, das dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer dient, wird hier zum Vorwand genommen, um Grundrechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind, außer Kraft zu setzen. Behörden haben das grundsätzliche Recht, Sie vor Gesundheistsschäden dadurch zu schützen, dass sie Ihre Grundrechte mit Füßen treten, sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, um dort herauszufinden, ob ihr Home Office Arbeitsplatz eine Gefahr für Ihre Gesundheit darstellt. Allein die Aufnahme dieser Passage in ein Gesetz, das angeblich dem Schutz von Arbeitnehmern dient, ist verräterisch. Welche dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit soll von einem Home Office ausgehen, etwa, wenn der Monitor nicht im vorgeschriebenen Abstand zur Nase dessen aufgestellt ist, der darauf stiert oder wenn die Brandschutzbestimmungen im Wohnzimmer, das zum Home Office umfunktioniert wurde, nicht eingehalten werden oder das Erste Hilfe Set nicht im vorgeschriebenen Abstand griffbereit liegt, oder der Tisch, auf dem der Computer steht, nicht den bautechnischen Bestimmungen für tragende Tischeinheiten zur Nutzung als stabile Unterfläche unter einem datenverarbeitenden Gerät entspricht usw.?"
https://sciencefiles.org/2021/03/15/insgeheime-gesetzesanderung-homeoffice-setzt-unverletzlichkeit-der-wohnung-auser-kraft/
Guter Mann, der Bürgermeisternde!
Das zehn‑, hundert- und tausendfach wiederholt und verstärkt und die GröKaZ kann mit ihrer Gauleiterrunde einpacken.
Vorschlag zur vollständigen Öffnung der Läden, ohne Registrierung, Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienegedöns:
An ungeraden Tagen dürfen nur positiv getestete Personen (Terminus RKI ,,Infizierte") zum Shoppen in die Geschäfte und in Hotels und Gaststätten sowie in sämtliche Sportstätten und zu öffentlichen Veranstaltungen, also vollständige alte Normalität. Zum Nachweis genügt ein positiver PCR oder Schnelltest. Vorteil: Jeder ist "infiziert", alle Hygienekonzepte – auch Impfen – vollkommen überflüssig, denn ein weiteres Infizieren ist ausgeschlossen. Quarantäne wäre dann nur an jedem zweiten Tag erforderlich, aber das wäre die Sache wert.
An geraden Tagen dürfen nur Personen ohne Symptome am normalen Leben teilnehmen. Nachweise hierfür sind nicht erforderlich, denn sollte sich jemand ,,infizieren" kann das normale Leben problemlos an ungeraden Tagen stattfinden. Schulen und Kindergärten könnten so umgehend täglich öffnen. Allerdings weiß ich nicht, ob man auf Dauer genug positiv getestetes Verkaufspersonal für die ungeraden Tage findet. Ein auf 45 Zyklen eingestellter PCR Test sollte dieses Problem aber zuverlässig lösen.
Ich lebe in Pirmasens und kann diese Jubelei hier nicht verstehen; das ist nunmal die kommunale Selbstverwaltung. Das haben mir die Ministerien und Aufsichsbehörden auch wegen anderer Sachen immer wieder geschrieben.
Vor einer Weile hatte ich jenen OB gebeten, mir mal ex post zu erläutern, was seine nächtliche Ausgangssperre, die er uns an Heiligabend verpasste, eigentlich gebracht hatte? Wollte er mir nicht sagen. Ich hatte ihm vielleicht aber auch ausreichend Angst gemacht, dass eine sich hinterher als rechtswidrig herausstellende Ausgangssperre u. a. den Straftatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen könnte?
Übrigens waren die Pflegeheime über längere Zeit hier in PS (sehr alte Stadt) regelrechte Hochsicherheitsgefängnisse. Macht den CDU-Mann also bitte nicht zu einem Freiheitskämpfer.
Die 15-km-Leine wäre nebenbei sowieso komplett sinnfrei, weil das Stadtgebiet kleiner ist und eine solche Allgemeinverfügung im umliegenden Kreis gar keine rechtliche Wirkung entfalten kann.
Erlass der Landesregierung regelt Corona-Notbremse
STAND – 16.3.2021, 5:28 Uhr
Die Landesregierung will die Stadt Pirmasens per Erlass dazu zwingen, strengere Corona-Maßnahmen umzusetzen.
Mit einem Inzidenzwert von 169 hat Pirmasens derzeit landesweit den höchsten Wert.
Wenn die sogenannte „Notbremse“ in Kraft tritt, müssen die meisten Geschäfte in Pirmasens wieder schließen.
Nur ein Einkauf nach Termin sei dann noch möglich.
Die Stadt hatte zuvor verhindern wollen, dass es zu Schließungen im Einzelhandel kommt.
Oberbürgermeister Markus Zwick hatte darauf verwiesen, dass die meisten Corona-Infektionen der vergangenen Tage auf Fälle in Kindertagesstätten zurückzuführen seien.
Daher hielt Zwick die angeordneten Schutzmaßnahmen für unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Autor: SWR
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/pirmasens-erlass-der-landesregierung-regelt-corona-notbremse-100.html
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STAND 8.2.2018, 9:24 Uhr
Was treibt der SWR hier für ein Schindluder?