Warum Pirmasens den Tritt auf die Corona-Notbremse verweigert

»Minis­ter­prä­si­den­tin Malu Drey­er (SPD) hat­te … am Sams­tag erklärt: „In Kom­mu­nen, in denen die Inzi­denz drei Tage ober­halb der 50 liegt, müs­sen zusätz­li­che Schutz­me­cha­nis­men ein­ge­baut wer­den: In den meis­ten Geschäf­ten wird dann nur noch ein Ter­min-Shop­ping mög­lich sein.“…

Doch aus­ge­rech­net die Stadt mit der am Sonn­tag höchs­ten Inzi­denz in ganz Rhein­land-Pfalz – Pir­ma­sens mit 154,1 – wider­setzt sich offen der beschlos­se­nen Not­brem­se-Pflicht. Zwar erließ Ober­bür­ger­meis­ter Mar­kus Zwick (CDU) eine All­ge­mein­ver­fü­gung (die bereits ab Mon­tag gilt) mit ein­zel­nen Ver­schär­fun­gen. Aber: Obwohl die Sie­ben-Tage-Inzi­denz in der „Sie­ben­hü­gel­stadt“ (wie sich Pir­ma­sens am Sonn­tag in der Pres­se­mit­tei­lung selbst bezeich­ne­te) weit über der Not­brem­se-Schwel­le von 100 liegt, bleibt das „Shop­ping für alle“ erlaubt – statt wie von Bund und Län­dern vor­ge­ge­ben ganz zu schlie­ßen. Auch Kos­me­tik­stu­di­os dür­fen in Pir­ma­sens wei­ter öffnen…

Eine gänz­li­che Schlie­ßung sei „auf­grund der beson­de­ren Situa­ti­on vor Ort unver­hält­nis­mä­ßig und rechts­wid­rig“, argu­men­tier­te Zwick. Der Ober­bür­ger­meis­ter ver­wies dabei auch auf das Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Saar­lou­is, dass es am ver­gan­ge­nen Diens­tag für rechts­wid­rig erklärt hat­te, im Saar­land Geschäf­ten Ter­min­ver­ga­ben vor­zu­schrei­ben, wäh­rend Buch­hand­lun­gen und Blu­men­lä­den auf­grund der Bund-Län­der-Beschlüs­se nor­mal öff­nen dürfen.

Pir­ma­sens ver­wei­gert auch eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re und die Ein­schrän­kung der Bewe­gungs­frei­heit auf einen 15-Kilo­me­ter-Radi­us rund um die Stadt…«

Das ist am 15.3. zu lesen im "Pfäl­zi­schen Mer­kur".

15 Antworten auf „Warum Pirmasens den Tritt auf die Corona-Notbremse verweigert“

  1. In Fran­ken­thal Pfalz, ein klei­ner Stadt­kreis in der Vor­der­pfalz, eben­falls seit letz­ter Woche mit "Inzi­denz" über 100 durch einen "Aus­bruch" in einer Kita blei­ben dafür die Schu­len geschlos­sen, die Geschäf­te schlie­ßen nach drei Tagen Öff­nung wie­der und es gibt sogar wie­der eine Aus­gangs­sper­re (weil sich die Kin­der­gar­ten­kin­der und deren Eltern ja vor allem nachts drau­ßen her­um­trei­ben). Übri­gens: auf der Inten­siv­sta­ti­on in FT sind genau 0 Covid Pati­en­ten, die meis­ten der Schü­ler auf den wei­ter­füh­ren­den Schu­len kom­men aus dem Umkreis und die Leu­te kön­nen nach Lud­wigs­ha­fen und Worms zum Ein­kau­fen fahren.
    Wie­der ein pas­sen­des Bei­spiel für den Spruch: an Coro­na sind mitt­ler­wei­le mehr ver­blö­det als gestorben.

  2. Super gut! Wei­ter so! Traut Euch! Lie­be Kom­mu­nal­po­li­ti­ker, nehmt Euch ein Bei­spiel dar­an. Eure Bevöl­ke­rung wird es Euch danken!

  3. Das War­um ist nicht schlüs­sig. Mit Sicher­heit nicht um den Staats­bür­gern einen Gefal­len zu tun. Die Prot­ago­nis­ten Drey­re, Zwcik und wie die alle hei­ßen mögen, soll­ten sich end­lich mal in ihrer selbst behaup­te­ten Trans­pa­renz üben und ihre Auf­tragg­ber und Hin­ter­män­ner sicht­bar machen!

  4. Glo­ba­li­sie­rungs­op­fer Pir­ma­sens weiß, was es heißt, nicht mehr auf ganz so gro­ßem Fuss leben zu kön­nen. Die Immo­bi­li­en­prei­se sol­len die güns­tigs­ten im Gebiet der alten Bun­des­län­der sein.

    1. Die Pir­ma­sen­ser nann­te man in mei­ner Kind­heit die "Schlab­be­fli­cker".… Ist heu­te bestimmt rassistisch.

  5. Rhe­to­ri­sche Frage:
    Ob die­se Gesetze/Verordnungen auch nach der Pan­de­mie wie­der zurück­ge­baut werden?

    "Wenn sich die Arbeits­stät­te in einer Woh­nung befin­det, dür­fen die mit der Über­wa­chung beauf­trag­ten Per­so­nen die Maß­nah­men nach den Sät­zen 1 und 2 ohne Ein­ver­ständ­nis der Bewoh­ner oder Nut­zungs­be­rech­tig­ten nur tref­fen, soweit sie zur Ver­hü­tung drin­gen­der Gefah­ren für die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung erfor­der­lich sind. Die aus­kunfts­pflich­ti­ge Per­son hat die Maß­nah­men nach den Sät­zen 1, 2, 5 und 6 zu dul­den. Die Sät­ze 1 und 5 gel­ten ent­spre­chend, wenn nicht fest­steht, ob in der Arbeits­stät­te Per­so­nen beschäf­tigt wer­den, jedoch Tat­sa­chen gege­ben sind, die die­se Annah­me recht­fer­ti­gen. Das Grund­recht der Unver­letz­lich­keit der Woh­nung (Arti­kel 13 des Grund­ge­set­zes) wird inso­weit eingeschränkt.”

    Das Gesetz, das dem Schutz der Gesund­heit der Arbeit­neh­mer dient, wird hier zum Vor­wand genom­men, um Grund­rech­te, die im Grund­ge­setz fest­ge­schrie­ben sind, außer Kraft zu set­zen. Behör­den haben das grund­sätz­li­che Recht, Sie vor Gesund­he­ist­s­schä­den dadurch zu schüt­zen, dass sie Ihre Grund­rech­te mit Füßen tre­ten, sich Zugang zu Ihrer Woh­nung ver­schaf­fen, um dort her­aus­zu­fin­den, ob ihr Home Office Arbeits­platz eine Gefahr für Ihre Gesund­heit dar­stellt. Allein die Auf­nah­me die­ser Pas­sa­ge in ein Gesetz, das angeb­lich dem Schutz von Arbeit­neh­mern dient, ist ver­rä­te­risch. Wel­che drin­gen­de Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit soll von einem Home Office aus­ge­hen, etwa, wenn der Moni­tor nicht im vor­ge­schrie­be­nen Abstand zur Nase des­sen auf­ge­stellt ist, der dar­auf stiert oder wenn die Brand­schutz­be­stim­mun­gen im Wohn­zim­mer, das zum Home Office umfunk­tio­niert wur­de, nicht ein­ge­hal­ten wer­den oder das Ers­te Hil­fe Set nicht im vor­ge­schrie­be­nen Abstand griff­be­reit liegt, oder der Tisch, auf dem der Com­pu­ter steht, nicht den bau­tech­ni­schen Bestim­mun­gen für tra­gen­de Tisch­ein­hei­ten zur Nut­zung als sta­bi­le Unter­flä­che unter einem daten­ver­ar­bei­ten­den Gerät ent­spricht usw.?"

    https://​sci​ence​files​.org/​2​0​2​1​/​0​3​/​1​5​/​i​n​s​g​e​h​e​i​m​e​-​g​e​s​e​t​z​e​s​a​n​d​e​r​u​n​g​-​h​o​m​e​o​f​f​i​c​e​-​s​e​t​z​t​-​u​n​v​e​r​l​e​t​z​l​i​c​h​k​e​i​t​-​d​e​r​-​w​o​h​n​u​n​g​-​a​u​s​e​r​-​k​r​a​ft/

  6. Guter Mann, der Bürgermeisternde!

    Das zehn‑, hun­dert- und tau­send­fach wie­der­holt und ver­stärkt und die Grö­KaZ kann mit ihrer Gau­lei­ter­run­de einpacken.

  7. Vor­schlag zur voll­stän­di­gen Öff­nung der Läden, ohne Regis­trie­rung, Mas­ken­pflicht, Abstands­re­geln und Hygienegedöns:
    An unge­ra­den Tagen dür­fen nur posi­tiv getes­te­te Per­so­nen (Ter­mi­nus RKI ,,Infi­zier­te") zum Shop­pen in die Geschäf­te und in Hotels und Gast­stät­ten sowie in sämt­li­che Sport­stät­ten und zu öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, also voll­stän­di­ge alte Nor­ma­li­tät. Zum Nach­weis genügt ein posi­ti­ver PCR oder Schnell­test. Vor­teil: Jeder ist "infi­ziert", alle Hygie­ne­kon­zep­te – auch Imp­fen – voll­kom­men über­flüs­sig, denn ein wei­te­res Infi­zie­ren ist aus­ge­schlos­sen. Qua­ran­tä­ne wäre dann nur an jedem zwei­ten Tag erfor­der­lich, aber das wäre die Sache wert.
    An gera­den Tagen dür­fen nur Per­so­nen ohne Sym­pto­me am nor­ma­len Leben teil­neh­men. Nach­wei­se hier­für sind nicht erfor­der­lich, denn soll­te sich jemand ,,infi­zie­ren" kann das nor­ma­le Leben pro­blem­los an unge­ra­den Tagen statt­fin­den. Schu­len und Kin­der­gär­ten könn­ten so umge­hend täg­lich öff­nen. Aller­dings weiß ich nicht, ob man auf Dau­er genug posi­tiv getes­te­tes Ver­kaufs­per­so­nal für die unge­ra­den Tage fin­det. Ein auf 45 Zyklen ein­ge­stell­ter PCR Test soll­te die­ses Pro­blem aber zuver­läs­sig lösen.

  8. Ich lebe in Pir­ma­sens und kann die­se Jube­lei hier nicht ver­ste­hen; das ist nun­mal die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung. Das haben mir die Minis­te­ri­en und Auf­sichs­be­hör­den auch wegen ande­rer Sachen immer wie­der geschrieben.

    Vor einer Wei­le hat­te ich jenen OB gebe­ten, mir mal ex post zu erläu­tern, was sei­ne nächt­li­che Aus­gangs­sper­re, die er uns an Hei­lig­abend ver­pass­te, eigent­lich gebracht hat­te? Woll­te er mir nicht sagen. Ich hat­te ihm viel­leicht aber auch aus­rei­chend Angst gemacht, dass eine sich hin­ter­her als rechts­wid­rig her­aus­stel­len­de Aus­gangs­sper­re u. a. den Straf­tat­be­stand der Frei­heits­be­rau­bung erfül­len könnte?

    Übri­gens waren die Pfle­ge­hei­me über län­ge­re Zeit hier in PS (sehr alte Stadt) regel­rech­te Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis­se. Macht den CDU-Mann also bit­te nicht zu einem Freiheitskämpfer.

    Die 15-km-Lei­ne wäre neben­bei sowie­so kom­plett sinn­frei, weil das Stadt­ge­biet klei­ner ist und eine sol­che All­ge­mein­ver­fü­gung im umlie­gen­den Kreis gar kei­ne recht­li­che Wir­kung ent­fal­ten kann.

  9. Erlass der Lan­des­re­gie­rung regelt Corona-Notbremse

    STAND – 16.3.2021, 5:28 Uhr
    Die Lan­des­re­gie­rung will die Stadt Pir­ma­sens per Erlass dazu zwin­gen, stren­ge­re Coro­na-Maß­nah­men umzusetzen.
    Mit einem Inzi­denz­wert von 169 hat Pir­ma­sens der­zeit lan­des­weit den höchs­ten Wert.
    Wenn die soge­nann­te „Not­brem­se“ in Kraft tritt, müs­sen die meis­ten Geschäf­te in Pir­ma­sens wie­der schließen.
    Nur ein Ein­kauf nach Ter­min sei dann noch möglich.
    Die Stadt hat­te zuvor ver­hin­dern wol­len, dass es zu Schlie­ßun­gen im Ein­zel­han­del kommt.
    Ober­bür­ger­meis­ter Mar­kus Zwick hat­te dar­auf ver­wie­sen, dass die meis­ten Coro­na-Infek­tio­nen der ver­gan­ge­nen Tage auf Fäl­le in Kin­der­ta­ges­stät­ten zurück­zu­füh­ren seien.
    Daher hielt Zwick die ange­ord­ne­ten Schutz­maß­nah­men für unver­hält­nis­mä­ßig und rechtswidrig.

    Autor: SWR

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