Was ändert sich an der Impfverordnung?

Das erklärt am 11.3. tages​schau​.de:

» Heute wur­de die Neufassung ver­öf­fent­licht: Sie tritt rück­wir­kend zum 8. März in Kraft.

Abweichung von Impfreihenfolge möglich
… Beschäftigte in Auslandsvertretungen oder von poli­ti­schen Stiftungen, die an Orten tätig sind, an denen die gesund­heit­li­che Versorgung unzu­rei­chend ist, wer­den nun in die­ser Gruppe geli­stet. Neu in der drit­ten Kategorie – "Schutzimpfungen mit erhöh­ter Priorität" – sind unter ande­rem Wahlhelfer…

Abstand zwi­schen Erst- und Zweitimpfung ausreizen
In der neu­en Verordnung wird nicht mehr dazu gera­ten, den AstraZeneca-Impfstoff vor­ran­gig für Menschen unter 65 Jahre zu ver­wen­den. Grund dafür ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) das Mittel inzwi­schen auch für Ältere empfiehlt.

Die Verordnung sieht jetzt auch vor, den Abstand zwi­schen Erst- und Zweitimpfung so weit wie mög­lich auszudehnen…

Außerdem kön­nen künf­tig gesetz­li­che und pri­va­te Krankenversicherungen anhand der ihnen vor­lie­gen­den Daten Personen ermit­teln, die wegen einer Erkrankung einen Anspruch auf prio­ri­sier­te Impfung haben, und die­se dann dar­über infor­mie­ren. Bis zum 18. März soll der Spitzenverband der Krankenkassen eine Zuordnung der ent­spre­chen­den Diagnoseschlüssel erstel­len und dar­über dann den PKV-Spitzenverband infor­mie­ren. Vorgesehen ist auch, dass die jewei­li­gen Schreiben der Versicherungen als Beleg für die Impfberechtigung gel­ten. Das müss­ten aber jeweils die zustän­di­gen Landesgesundheitsbehörden so fest­le­gen.«

Siehe dazu auch Neue U‑Kodes im Zusammenhang mit Impfungen gegen COVID-19 publi­ziert.

7 Antworten auf „Was ändert sich an der Impfverordnung?“

  1. Was machen dann wenn die den Dreck auch in der Altersgruppe nicht los­wer­den? Verticken ihn dann bei den unter 40jährigen mit einem Steuerbonus oder an die Abiturienten mit einem Stipendium bzw. an Babis mit einer Riesterrente?

  2. Die Ständige Impfkommission kann sich mit dem Ausdruck größ­ten Respektes ihre Empfehlung dahin stecken, wo das gehor­te­te, mehr­la­gi­ge Papier zur Anwendung kommt.

  3. Warum wohl soll der Zeitraum mög­lichst aus­ge­dehnt werden??

    Mögliche Absicht:
    Der Zeitraum für mehr posi­ti­ve Testergebnisse im Anschluß an erfolg­te Impfungen wird dann eben­falls ausgedehnt.

    Ergebnis:
    Panikmache und "Maßnahmen" kön­nen wei­ter aus­ge­dehnt werden.

  4. Es gibt wirk­lich genü­gend Honk… sor­ry, Gutgläubige, die sich zur Impfung genau­so in eine lan­ge Reihe stel­len, wie für die völ­lig nutz- und sinn­lo­sen Selbsttest. Es geht nur dar­um, die Bevölkerung wei­ter unter Druck zu hal­ten. Hoffentlich pas­siert es nicht, wie bei einem Schnellkochtopf bei ver­stopf­ten Notventil. Noch funk­tio­niert es gera­de so. Aber es kocht.

  5. "Außerdem kön­nen künf­tig gesetz­li­che und pri­va­te Krankenversicherungen anhand der ihnen vor­lie­gen­den Daten Personen ermit­teln, die wegen einer Erkrankung einen Anspruch auf prio­ri­sier­te Impfung haben, und die­se dann dar­über infor­mie­ren."

    Krankenversicherungen dür­fen jetzt bestim­men, wen sie am schnell­sten los­wer­den wollen?

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