Was ändert sich an der Impfverordnung?

Das erklärt am 11.3. tages​schau​.de:

» Heu­te wur­de die Neu­fas­sung ver­öf­fent­licht: Sie tritt rück­wir­kend zum 8. März in Kraft.

Abwei­chung von Impf­rei­hen­fol­ge möglich
… Beschäf­tig­te in Aus­lands­ver­tre­tun­gen oder von poli­ti­schen Stif­tun­gen, die an Orten tätig sind, an denen die gesund­heit­li­che Ver­sor­gung unzu­rei­chend ist, wer­den nun in die­ser Grup­pe gelis­tet. Neu in der drit­ten Kate­go­rie – "Schutz­imp­fun­gen mit erhöh­ter Prio­ri­tät" – sind unter ande­rem Wahlhelfer…

Abstand zwi­schen Erst- und Zweit­imp­fung ausreizen
In der neu­en Ver­ord­nung wird nicht mehr dazu gera­ten, den Astra­Ze­ne­ca-Impf­stoff vor­ran­gig für Men­schen unter 65 Jah­re zu ver­wen­den. Grund dafür ist, dass die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) das Mit­tel inzwi­schen auch für Älte­re empfiehlt.

Die Ver­ord­nung sieht jetzt auch vor, den Abstand zwi­schen Erst- und Zweit­imp­fung so weit wie mög­lich auszudehnen…

Außer­dem kön­nen künf­tig gesetz­li­che und pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen anhand der ihnen vor­lie­gen­den Daten Per­so­nen ermit­teln, die wegen einer Erkran­kung einen Anspruch auf prio­ri­sier­te Imp­fung haben, und die­se dann dar­über infor­mie­ren. Bis zum 18. März soll der Spit­zen­ver­band der Kran­ken­kas­sen eine Zuord­nung der ent­spre­chen­den Dia­gno­se­schlüs­sel erstel­len und dar­über dann den PKV-Spit­zen­ver­band infor­mie­ren. Vor­ge­se­hen ist auch, dass die jewei­li­gen Schrei­ben der Ver­si­che­run­gen als Beleg für die Impf­be­rech­ti­gung gel­ten. Das müss­ten aber jeweils die zustän­di­gen Lan­des­ge­sund­heits­be­hör­den so fest­le­gen.«

Sie­he dazu auch Neue U‑Kodes im Zusam­men­hang mit Imp­fun­gen gegen COVID-19 publi­ziert.

7 Antworten auf „Was ändert sich an der Impfverordnung?“

  1. Was machen dann wenn die den Dreck auch in der Alters­grup­pe nicht los­wer­den? Ver­ti­cken ihn dann bei den unter 40jährigen mit einem Steu­er­bo­nus oder an die Abitu­ri­en­ten mit einem Sti­pen­di­um bzw. an Babis mit einer Riesterrente?

  2. Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on kann sich mit dem Aus­druck größ­ten Respek­tes ihre Emp­feh­lung dahin ste­cken, wo das gehor­te­te, mehr­la­gi­ge Papier zur Anwen­dung kommt.

  3. War­um wohl soll der Zeit­raum mög­lichst aus­ge­dehnt werden??

    Mög­li­che Absicht:
    Der Zeit­raum für mehr posi­ti­ve Test­ergeb­nis­se im Anschluß an erfolg­te Imp­fun­gen wird dann eben­falls ausgedehnt.

    Ergeb­nis:
    Panik­ma­che und "Maß­nah­men" kön­nen wei­ter aus­ge­dehnt werden.

  4. Es gibt wirk­lich genü­gend Honk… sor­ry, Gut­gläu­bi­ge, die sich zur Imp­fung genau­so in eine lan­ge Rei­he stel­len, wie für die völ­lig nutz- und sinn­lo­sen Selbst­test. Es geht nur dar­um, die Bevöl­ke­rung wei­ter unter Druck zu hal­ten. Hof­fent­lich pas­siert es nicht, wie bei einem Schnell­koch­topf bei ver­stopf­ten Not­ven­til. Noch funk­tio­niert es gera­de so. Aber es kocht.

  5. "Außer­dem kön­nen künf­tig gesetz­li­che und pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen anhand der ihnen vor­lie­gen­den Daten Per­so­nen ermit­teln, die wegen einer Erkran­kung einen Anspruch auf prio­ri­sier­te Imp­fung haben, und die­se dann dar­über infor­mie­ren."

    Kran­ken­ver­si­che­run­gen dür­fen jetzt bestim­men, wen sie am schnells­ten los­wer­den wollen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.