Weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Arns­ber­ger Rechts­an­walt Rein­hard Wil­helm "ist wert­kon­ser­va­tiv, huma­nis­tisch und gegen Hass und Extre­mis­mus". Auch er hat am 4.3. eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de in Karls­ru­he ein­ge­reicht, die hier ein­ge­se­hen wer­den kann. Es heißt darin:

»Im Kern wird mit der Ver­fas­sungs­be­schwer­de, die grund­le­gen­de Fest­stel­lung beabsichtigt: 

1. dass Grund­ge­set­ze durch ein­fa­che Geset­ze nicht auf unbe­stimm­te Zeit außer Kraft gesetzt wer­den dür­fen. Grund­ge­setz­än­de­run­gen unter­lie­gen beson­de­ren par­la­men­ta­ri­schen Mehr­heits­ver­hält­nis­sen und dür­fen in ihrem Wesens­ge­halt nicht auf­ge­ho­ben werden.

2. Die Bun­des­re­gie­rung über­schrei­tet als Exe­ku­ti­ve ihre Kom­pe­ten­zen, wenn sie die öffent­li­che Mei­nung mas­siv durch aus­ge­dehn­te Wer­be­kam­pa­gnen und durch eine sog. „maxi­ma­le Kol­la­bo­ra­ti­on“ mit der Wis­sen­schaft prägt, weil sie dadurch letzt­end­lich den Gesetz­ge­bungs­ver­lauf prägt, was gegen die Gewal­ten­tei­lung verstößt. 

3. Eine lang­fris­ti­ge Auf­he­bung von Grund­rech­ten muss nach­voll­zieh­bar durch Fak­ten begrün­det sein. Die Regie­rung darf lang­fris­ti­ge Grund­rechts­auf­he­bun­gen nicht auf Nicht­wis­sen stüt­zen oder zulas­sen, son­dern hat viel­mehr alles zu tun, um für die Ent­schei­dun­gen not­wen­di­ge Fak­ten zu ermitteln. 

4. Die Bun­des­re­gie­rung ist nicht befugt, höchst­per­sön­li­che Daten zu sam­meln, so dass Pro­fi­le erkenn­bar wer­den kön­nen und die Gefahr einer Zuord­nung entsteht.«

13 Antworten auf „Weitere Verfassungsbeschwerde gegen die Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

  1. Har­barth wird die Inter­es­sen derer,
    die ihn im BVfG ein­setz­ten, sicher­lich gut vertreten.

    Wahr­schein­lich wird die­se Beschwer­de natür­lich als unbe­grün­det zurückgewiesen/abgelehnt.

    Aber nett, dass Sie mal ange­fragt haben.
    Ist ja grund­ge­setz­lich nicht verboten.

    1. @Fristlos, form­los, frucht­los, wenn nach­ge­wie­sen wer­den kann das es für die All­ge­mein­heit sehr wich­tig ist, kann selbst die­ser Gau­ner die Kla­ge nicht ablehnen.

      Aller­dings kann er selbst ein posi­ti­ves Urteil (und das hat er schon bei der ent­schei­dung zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit von Hartz IV Sank­tio­nen oder abge­lehn­ten Demos – dies sei nicht ver­fas­sungs­wid­rig) mit nur einer ein­zi­gen Rand­num­mer das eigent­li­che Urteil umdrehen.

      Die Rich­ter und Rich­te­rin­nen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes täten gut dar­an sich die­ses kri­mi­nel­len Ele­ments, die­se Ver­fas­sungs­fein­des, zu ent­le­di­gen. Er ist mei­ner Mei­nung nach, dort völ­lig fehl am Platz.

  2. Gibt es für das Vefas­sungs­ge­richt ein Verfahren
    (wie ein Befan­gen­heits­an­trag) um den Prä­si­den­ten in Fra­ge zu stel­len, oder hat man ihn bewußt vor poli­ti­scher Ein­fluß­nah­me geschützt? (Zynis­mus)
    Es ist wirk­lich atem­be­rau­bend was der Typ auf dem Kerb­holz hat. (z.B. ist ihm Cum Ex nicht ganz unbekannt)
    Wenn es dar­um geht die Ver­kom­men­heit des Sys­tems zu reprä­sen­tie­ren, ist er aller­dings eine Top-Besetzung.
    Wel­ches Gesell­schafts­bild die­ser Mann ver­tritt und wie offen­sicht­lich er wie­der­holt Eli­te­inter­es­sen gegen die Inter­es­sen der Mehr­heit durch­setzt hat ihn wohl für die­ses Amt prä­de­sti­niert. Es scheint wirk­lich banal:
    Um das gan­ze Sys­tem zu kapern reicht es eini­ge wich­ti­ge Schlüs­sel­po­si­tio­nen zu beset­zen und Top Down alles auf Linie zu bringen.
    Die vie­len Jah­re Gro­Ko waren ein soli­des Fun­da­ment für die Eska­la­ti­on der aktu­el­len Krise.
    (z.B. Dys­funk­tio­na­li­tät von Parlament/ Justiz/ staat­li­che Medien/ Polizei)

  3. Sehr lesens­wer­ter Bei­trag zum The­ma "Juris­ti­sche Bananenrepublik":

    hen­ning rosenbusch@rosenbusch_
    ·
    4. März
    "Via M. Gel­au, Thread: Schon mal von Ste­phan Har­barth gehört? Seit beginn der "Coro­na-Kri­se" ist der ehe­ma­li­ge CDU-Abge­ord­ne­te Obers­ter Rich­ter unse­res Lan­des und ent­schei­det in letz­ter Instanz über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der von der CDU-Regie­rung ver­kün­de­ten Corona-Maßnahmen.1/"

    https://​twit​ter​.com/​r​o​s​e​n​b​u​s​c​h​_​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​6​7​4​1​0​4​3​3​0​0​3​5​5​6​865

  4. Mei, die Juris­ten und ihr Deutsch … "Grund­ge­setz­än­de­run­gen (…) dür­fen in ihrem Wesens­ge­halt nicht auf­ge­ho­ben wer­den." Was sol­len die Rich­ter da den­ken, wenn's schon so los­geht? Wär's das nicht wert gewe­sen, vor dem Abschi­cken noch mal drüberzulesen?

  5. Wie unge­sund Exe­ku­ti­ve, Legis­la­ti­ve und Judi­ka­ti­ve mit­ein­an­der ver­ban­delt sind, wird so rich­tig erst in einer pre­kä­ren Lage wie der­zeit offen­sicht­lich. Den ein­zi­gen Feh­ler, den man jetzt machen kann, ist, sich auf den recht­li­chen Weg allein zu verlassen.
    Auch habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass es kaum Abge­ord­ne­te aus den Regie­rungs­par­tei­en gibt, die sich in die­ser Situa­ti­on die Frei­heit ihres 'Gewis­sens' neh­men und sich der Zustim­mung zu den dik­ta­to­ri­schen Voll­mach­ten für die Regie­rung ver­wei­gern. Denn dass die alle unin­for­miert sind und die Maß­nah­men für rich­tig hal­ten kann mir kei­ner weis­ma­chen. Das Argu­ment, dass jetzt kom­men kann, über­zeugt mich nicht kom­plett. Aber viel­leicht muß es sich nur rich­tig aus­zah­len, über die Mas­ken­de­als z.B., wie für eini­ge offensichtlich:
    https://www.sueddeutsche.de/politik/masken-lobbyismus-bundestag-korruption‑1.5225744

    1. @Bri: "Auch habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass es kaum Abge­ord­ne­te aus den Regie­rungs­par­tei­en gibt, die sich in die­ser Situa­ti­on die Frei­heit ihres 'Gewis­sens' neh­men und sich der Zustim­mung zu den dik­ta­to­ri­schen Voll­mach­ten für die Regie­rung verweigern."

      Eine Erklä­rung dafür dürf­te sein, dass jetzt die Kan­di­da­ten­auf­stel­lun­gen für die Bun­des­tags­wahl anlau­fen und ein Auf­mu­cken gegen die Regie­rungs­li­nie die eige­nen Chan­cen schmä­lern könn­te. Es ist sicher­lich kein Zufall, dass der ein­zi­ge SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, von dem kri­ti­sche Töne zu hören waren, einer ist, der nicht mehr antritt.

    2. @ Bri

      Es ist, wie immer, eine Mischung aus Erpress­bar­keit, Gewinn­stre­ben, Her­den­trieb, Kada­ver­ge­hor­sam, intel­lek­tu­el­len und mora­li­schen Defi­zi­ten und sozia­ler Distanz auf Akteurs­ebe­ne und insti­tu­tio­nel­len Struk­tu­ren, die die Aus­wahl und För­de­rung jener Kan­di­da­ten, die die­se Vor­aus­set­zun­gen mit­brin­gen, begünstigen.

  6. Solan­ge kein Jurist gegen die mit Völ­ker­recht und mit davon abge­lei­te­ter Ver­fas­sung kol­li­die­ren­de Absur­di­tät des Relik­tes der impe­ri­ale­li­ta­ris­ti­schen 'Indem­ni­tät' im somit unver­züg­lich zu kor­ri­gie­ren­den Arti­kel 46 GG vor­geht und solan­ge eben­falls kein Jour­na­list dar­über Bewusst­sein ver­brei­tet, solan­ge wird sich das auch nicht ändern:

    'Indem­ni­tät' ist der 'grund­sätz­li­che Genuss von Straf­frei­heit für alle deut­schen Bundestagsabgeordneten'.

    Begriffs­er­klä­rung 'Indem­ni­tät':

    https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​i​n​d​e​m​n​i​t​aet

    t.me/Artikel_20_4_GG

  7. 23.04.2021: Car­los A. Gebau­er, Ach­gut Gast­au­tor: "Gemein­sam mit Flo­ri­an Post (MdB SPD) und drei wei­te­ren Beschwer­de­füh­rern habe ich ges­tern gegen das Vier­te Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te Ver­fas­sungs­be­schwer­de bei dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ru­he ein­ge­legt. Prof. Dr. Diet­rich Murs­wiek, der ohne Zwei­fel einer der renom­mier­tes­ten deut­schen Staats­recht­ler ist, ver­tritt uns. …"
    https://​www​.ach​gut​.com/​a​r​t​i​k​e​l​/​u​n​s​e​r​e​_​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​_​g​e​g​e​n​_​d​a​s​_​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​tzg
    51-sei­ti­ge Ver­fas­sungs­be­schwer­de im Wortlaut:
    https://​www​.ach​gut​.com/​i​m​a​g​e​s​/​u​p​l​o​a​d​s​/​v​M​x​7​R​Z​5​K​E​w​3​3​e​Y​a​3​/​V​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​b​e​s​c​h​w​e​r​d​e​_​G​e​b​a​u​e​r​_​u​a​_​a​n​o​.​pdf

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