Wer nicht hören will…

»Gericht ent­schei­det 
Geimpf­te müs­sen bei Coro­na-Kon­takt wei­ter­hin in Quarantäne

Bereits gegen das Coro­na­vi­rus geimpf­te Men­schen müs­sen sich laut einem Urteil bei Anste­ckung eines Haus­halts­mit­glieds trotz­dem zwei Wochen lang iso­lie­ren. Das Ver­wal­tungs­ge­richt in Neu­stadt an der Wein­stra­ße lehn­te einen Eil­an­trag eines Ärz­te-Ehe­paars aus der Vor­der­pfalz gegen die Dau­er der Iso­lie­rung ab, wie es am Diens­tag mit­teil­te. Die Toch­ter des Ehe­paars hat­te sich mit Coro­na infiziert. 

Bei­de Ehe­part­ner arbei­ten als All­ge­mein­me­di­zi­ner und wur­den im Janu­ar und Febru­ar mit dem Biontech-Vak­zin geimpft. Anfang März wur­de die Toch­ter posi­tiv getes­tet und iso­liert sich seit­dem in der obe­ren Eta­ge des Hau­ses der Fami­lie. Vier Tage nach dem Test schick­te der Rhein-Pfalz-Kreis den Ärz­ten eine Beschei­ni­gung über die Dau­er ihrer Qua­ran­tä­ne als Kon­takt­per­so­nen. Die­se soll­te 14 Tage dauern.

Noch kei­ne Bele­ge, dass Geimpf­te nicht infek­ti­ös erkranken
Dage­gen zogen die bei­den vor Gericht. Sie mach­ten unter Beru­fung auf eine israe­li­sche Stu­die gel­tend, dass sie schon geimpft sei­en und dar­um kei­ne Krank­heits­er­re­ger mehr über­tra­gen könn­ten. Zudem sei­en ein PCR-Test und zwei Schnell­tests bei ihnen nega­tiv ausgefallen.

Das Gericht folg­te der Argu­men­ta­ti­on aber nicht. Noch lägen kei­ne aus­rei­chen­den Bele­ge dafür vor, dass Geimpf­te nicht infek­ti­ös erkrank­ten, teil­te es mit. Sie zähl­ten als Kon­takt­per­so­nen ers­ten Gra­des wei­ter zu den Anste­ckungs­ver­däch­ti­gen. Das Robert Koch-Insti­tut spre­che sich wegen der Zunah­me von besorg­nis­er­re­gen­den Mutan­ten der­zeit dafür aus, die Qua­ran­tä­ne­zeit nicht durch einen nega­ti­ven Test zu verkürzen.«
t‑online.de (16.3.)

7 Antworten auf „Wer nicht hören will…“

  1. Febru­ar 2020:
    Ich höre noch mein schal­len­des Lachen über die Qua­ran­tä­ne-Gefäng­nis­se in Chi­na. An Stel­le des Ärz­te­ehe­paa­res wür­de ich schnells­tens das Land ver­las­sen oder Wan­dern gehen. Danach gegen den evtl. Buß­geld­be­scheid Ein­spruch ein­le­gen. Alles Ande­re wäre Selbsttäuschung.…

  2. Unschul­dig? Kei­ne Indizien?
    Das Gericht folg­te der Argu­men­ta­ti­on nicht. Noch lägen kei­ne aus­rei­chen­den Bele­ge dafür vor, dass Nicht­vor­be­straf­te nicht kri­mi­nell han­deln könn­ten, teil­te es mit.

  3. Ach, das "Ver­wal­tungs­ge­richt" Neu­stadt mal wie­der. Es wür­de mich stark wun­dern, wenn die Quo­te erfolg­rei­cher Kla­gen dort bei über einem Pro­zent lie­gen würde.

  4. Am Sonn­abend, 20. März 2021 fin­det welt­weit ein Pro­test gegen die Coro­na-Maß­nah­men statt. Deut­scher Ver­samm­lungs­ort ist Kassel.

    Pas­send dazu hat die bri­ti­sche Regie­rung schon mal "lau­te" und "unan­ge­neh­me" Demons­tra­tio­nen ver­bo­ten und Zuwi­der­hand­lun­gen mit bis zu 10 Jah­ren Haft belegt:

    https://www.businessinsider.com/boris-johnson-outlaw-protests-that-are-noisy-or-cause-annoyance-2021–3?r=DE&IR=T

  5. Wofür denn dann imp­fen??? Ich kann dem nicht mehr fol­gen. Es erin­nert mich immer mehr an die Machen­schaf­ten von Mons­an­to. Es darf nur noch gen­ver­än­der­tes Saat­gut gepflanzt wer­den und nur noch die Pro­duk­te von Mons­an­to hel­fen dann die Ern­te nicht zu ver­lie­ren. Wenn bei allen Men­schen durch die Imp­fung das Immun­sys­tem ver­än­dert wird kön­nen sie nur noch mit jähr­li­cher Imp­fung wei­ter­le­ben. Will­kom­men schö­ne neue Welt!!

  6. Wer geglaubt hat das Ende des Wahn­sinn kön­ne via "Imp­fen" erreicht wer­den, möge doch nach Isra­el schau­en. 90 Pro­zent geimpft, und den­noch Mas­ken­pflicht, Abstand…Einkauf, Kul­tur, Fit­ness nur mit grü­nem Pass (erin­nert mich an grü­nen Punkt) Und die weni­gen Unge­impf­ten dür­fen halt im Grun­de garnichts.
    Wenn es hier nicht end­lich ordent­lich rap­pelt in allen Tei­len, dann wis­sen wir wel­chen Preis wir für einen ver­meint­li­chen Burg­frie­den zu zah­len haben werden.

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