Er ist Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Frankfurt und Leiter des Planungsstabs stationäre Versorgung beim hessischen Gesundheitsministerium. Was er weiß, paßt nicht zu den Aussagen des Gesundheitsministers:


In der "FAZ" heißt es:
»… Stand Freitag müssen nach Angaben des hessischen Sozialministeriums 69 Patienten mit einer Covid-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden. In den meisten Fällen tauche die Diagnose „Corona“ jedoch nur als Begleitdiagnose, nicht als Behandlungsgrund auf, erzählt Graf. Kollegen anderer Kliniken hätten ihm diesen Eindruck bestätigt.
Kritik übt der Ärztliche Direktor an der vom 1. Oktober an geltenden Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses sieht das Tragen von FFP2-Masken in der Klinik vor. Besucher und Personal müssen sich ausnahmslos daran halten. Bisher galt in den Kliniken das Tragen des chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes in den meisten Situationen als ausreichend. Die Regelverschärfung sei den Mitarbeitern nur schwer zu vermitteln. Im Alltag würden die Corona-Maßnahmen gelockert, weil die infektiologische Gefährdung des Einzelnen abgenommen habe. In den Kliniken, in denen der Schutz vor Ansteckung in den vergangenen Jahren immer sehr ernst genommen worden sei, würden sie hingegen verschärft. Das könne dazu führen, dass die zuvor von den Krankenhäusern getroffenen Regelungen fälschlicherweise als „nicht ausreichend“ wahrgenommen werden.
Die FFP2-Maske erschwere laut Graf das Atmen, weshalb nach 70 Minuten Pausen von 30 Minuten vorgeschrieben seien. Zeit, die an anderer Stelle wieder fehle und im Extremfall dazu führe, dass Kliniken weniger Patienten behandeln können.
Nur wenige an System angeschlossen
Ebenfalls kritisch äußert sich der Ärztliche Direktor zu den neuen Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Anstieg der Neuinfektionen an die Krankenhäuser gestellt werden. Die Meldung etwa, wie viele Betten einer Klinik belegt sind und wie viele Corona-Patienten aktuell behandelt werden, sollen seit einigen Wochen über ein bundesweit einheitliches Portal zusammenlaufen und somit einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen und die Kapazitäten im Gesundheitssystem geben. Problem nur: Bisher sind laut Graf nur wenige Häuser an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz, kurz Demis, angeschlossen. Die Daten müssen in vielen Fällen händisch an das Robert-Koch-Institut übermittelt werden. Die angedachte zeitliche Entlastung stelle sich als Zusatzbelastung für das Personal heraus. „Das hilft uns nicht wirklich weiter“, sagt Graf. Es seien Verpflichtungen auferlegt worden, ohne die technischen Grundlagen zu klären…«
Ähnlich liest man in der "Ärztezeitung":
»… Aktuell gebe es hessenweit rund 550 Patienten auf Normalstationen und 70 auf Intensivstationen. Bei den meisten sei eine Corona-Infektion ein Nebenbefund, die Patienten seien wegen anderer Diagnosen auf die Intensivstationen gekommen. Auch für den Fall, dass die Zahlen im Herbst oder Winter wieder steigen, sieht Graf die Kliniken organisatorisch vorbereitet: „Wir sind gut gerüstet.“
Kritik an Tests und FFP2-Masken
Zwei Punkte des Infektionsschutzgesetzes kritisiert Graf besonders: das anlasslose Testen und die FFP2-Maskenpflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Mitarbeiter dreimal die Woche getestet werden müssen. „Ich sehe nicht, dass das der Lage angemessen ist oder die Patienten- oder Mitarbeitersicherheit erhöht“, sagte Graf. Grundsätzlich mit FFP2-Maske zu arbeiten, sei für die Mitarbeiter „eine zusätzliche Beschwernis“. Beide Maßnahmen könnten zu Personalausfällen führen und damit auch die Kapazitäten einschränken…«
Wer ist bloß dieser Prof. Graf? Und was hat der an der Drosten-Universität Frankfurt zu suchen? Kann man da nicht einfach mal jemanden fragen, der wirklich Ahnung hat … wie Frau Prof. Ciesek?