Darf ich das?

Die neu­en Stra­fen von Frau Mer­kel und Minis­ter­prä­si­den­tIn­nen – wie erin­ner­lich eines Gre­mi­ums, das die Ver­fas­sung nicht vor­sieht – bestimmen:

»Künf­tig sind pri­va­te Zusam­men­künf­te nur noch im Kreis der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des und mit maxi­mal einer wei­te­ren nicht im Haus­halt leben­den Per­son gestattet.«

Das ver­un­si­chert mich. Wenn ein befreun­de­tes Paar mit mir eine "Zusam­men­kunft" begeht, ist das offen­bar gedul­det. Mache ich mich umge­kehrt straf­bar in die­ser Kon­stel­la­ti­on? Schließ­lich umfaßt für mich die "Zusam­men­kunft" dann mehr als eine Per­son des frem­den Hausstands.

Muß ich fer­ner stets auf dem Lau­fen­den sein, was mei­ne aktu­el­le Sie­ben-Tage-Inzi­denz aus­macht, um die 15-Kilo­me­ter-Gren­ze nicht zu über­schrei­ten? Und wie ermit­te­le ich die? "Man fan­ge nicht an, den Weg von Mit­te nach Span­dau oder Mar­zahn abzu­mes­sen, dies sei nicht prak­ti­ka­bel." Die 30 km sind mir schon mal gestat­tet. In der Mil­lio­nen­stadt Ber­lin sind 30 km in Ord­nung, ins men­schen­lee­re Bran­den­burg darf ich aber nur 15 km fah­ren? Ich soll­te nicht so vie­le Fra­gen stel­len. Son­dern ein­fach losfahren.

14 Antworten auf „Darf ich das?“

  1. Ich bin schon sehr gespannt, wie genau die Ver­ord­nungs­tex­te lau­ten wer­den. Oder die All­ge­mein­ver­fü­gun­gen; es soll ja von den loka­len "Inzi­denz­zah­len" abhängen.

    Ich woh­ne bspw. an der fran­zö­sisch-saar­län­di­schen Gren­ze. Der vom Wohn­ort abhän­gi­ge Radi­us gilt dann logi­scher­wei­se nur für das jewei­li­ge Bun­des­land oder den jewei­li­gen Kreis. Also kann ich m. M. n. unbe­hel­ligt durch das gesam­te Saar­land radeln, denn deren Ver­ord­nung gilt für mich Pfäl­zer ja dann eigent­lich nicht.

    Außer­dem mei­ne ich, dass man nun auch sogar eine lega­le Mög­lich­keit hat, bei der Poli­zei, sofern sie einem kon­trol­lie­ren möch­te, die Anga­be der Per­so­na­li­en zu ver­wei­gern. Andern­falls müss­te man sich selbst einer Owi belasten. 

    Ich wer­de mir aber auf jeden Fall einen Pas­sier­schein A 38 ausdrucken. 😀

    Aber im Ernst: Ich scheiß denen was. Kom­plett. Die­se Regie­run­gen haben jeg­li­che Legi­ti­mi­tät ver­spielt. Die wol­len einen Bür­ger­krieg – und den wer­den sie frü­her oder spä­ter auch bekommen.

    1. "Außer­dem mei­ne ich, dass man nun auch sogar eine lega­le Mög­lich­keit hat, bei der Poli­zei, sofern sie einem kon­trol­lie­ren möch­te, die Anga­be der Per­so­na­li­en zu ver­wei­gern. Andern­falls müss­te man sich selbst einer Owi belasten. "

      Die Per­so­na­li­en müs­sen Sie immer ange­ben, wenn die Poli­zei Sie dazu auf­for­dert. Falls Sie das nicht tun (oder fal­sche Anga­ben machen), ist das selbst eine Ord­nungs­wid­rig­keit, § 111 OWiG. Zudem ris­kie­ren Sie in die­sen Zei­ten, wo den Behör­den Recht nichts mehr gilt, dass Sie ver­mö­belt und / oder mit­ge­nom­men wer­den. Per­so­na­li­en sind KEIN Schuld­ein­ge­ständ­nis! Tipp von RA Hof­mann: machen Sie KEINE Anga­ben zum Sach­ver­halt, GAR KEINE. Die Poli­zei muss Ihnen nach­wei­sen, dass Sie eine Ord­nungs­wid­rig­keit began­gen haben, wider­ste­hen Sie der mög­li­chen Pro­vo­ka­ti­on: sagen Sie NICHTS, gar NICHTS. Sie kön­nen danach in aller Ruhe die Schrei­ben abwar­ten und so den Appa­rat blockieren.

      1. Da bin ich ande­rer Ansicht; ich muss mich nicht selbst belas­ten. Und wenn ich mich dadurch "belas­te", indem ich mei­nen Wohn­ort ange­be, muss ich das nicht tun. Aber ja, man muss es auch nicht unbe­dingt "eska­lie­ren" lassen.

        Im Übri­gen wird die Unge­heu­er­lich­keit der­ar­ti­ger Rege­lun­gen kaum wahr­ge­nom­men: Die Poli­zei kann jetzt anlass­los jeden ver­däch­ti­gen und beläs­ti­gen, der sich im öffent­li­chen Raum bewegt; ohne jeden objek­ti­ven Anhalts­punkt eines Fehl­ver­hal­tens. Das wäre ein unzu­läs­si­ger Gene­ral­ver­dacht und eine Umkeh­rung der Unschulds­ver­mu­tung. Und der letz­te Beleg dafür, dass wir in einem Poli­zei­staat gelan­det sind.

        1. @DS-pektiven
          Der Zweck der Norm ist die Iden­ti­fi­ka­ti­on, die not­wen­dig ist, um beim Ver­dacht eines Ver­sto­ßes ein Ver­fah­ren über­haupt ein­lei­ten zu kön­nen. Dass es in die­sem spe­zi­el­len Fall auch ein "ers­tes Indiz" für eine began­ge­ne Owi im Staat ist, spielt juris­tisch kei­ne Rol­le. Zudem ist Ihnen auch der Ver­weis auf DSGVO ver­wehrt, da in die­sem Fall die JI-Richt­li­nie greift, die für sol­che Ver­fah­ren die Rech­te der Betrof­fe­nen beschnei­det und die Ver­fol­gung prio­ri­siert. M.a.W.: damit kom­men Sie schlicht nicht durch! Das ist eine recht­li­che Bewer­tung, kei­ne mora­li­sche, die ich damit äußere.
          Für die ande­ren Erwä­gun­gen steht das Fei­gen­blatt des Art. 20 Abs. 4 GG offen, der wohl­weis­lich jedes Risi­ko dem Wider­stän­di­gen aufhalst.

          1. Ja, eben. Die müss­ten mir, wenn sie mich irgend­wo anhal­ten, ja aber erst ein­mal einen begrün­de­ten Ver­dacht nen­nen, dass ich gegen irgend­ei­ne Regel ver­sto­ßen, also mich bspw. mehr als 15 km von zuhau­se ent­fernt, hät­te. Das kön­nen sie aber nicht, ohne Bemü­hung eines Gene­ral­ver­dachts. Und dann bin ich auch nicht ver­pflich­tet, den uni­for­mier­ten Papp­na­sen mei­ne Iden­ti­tät zu offen­ba­ren oder zu sagen, wo ich woh­ne. Und wenn sie mir dann noch dumm kom­men, ver­wei­se ich auf §§ 239, 240, 344 StGB.

            Die­se mal wie­der ver­fas­sungs­wid­ri­ge Rege­lung ver­stößt sowie­so aus meh­re­ren Grün­den gegen das Bestimmt­heits­ge­bot.

    2. Das ist der Punkt. Die wol­len den, um end­gül­tig den Über­wa­chungs­staat zu etablieren.
      Wenn sie es schaf­fen, die Bevöl­ke­rung gegen­ein­an­der auf­zu­het­zen, bekom­men sie den.

  2. Grün­den Sie mit allen Ihren Haus­hal­ten eine GbR. Zur Arbeit dür­fen Sie über­all hin und sich mit Haus­hal­ten tref­fen, soviel Sie wollen.

  3. Hal­lo. 🙂
    Soweit ist doch alles ganz logisch. 😉
    Wenn ich, allein­ste­hend, einen wei­te­ren Haus­halt besu­chen gehe, ist die Chan­ce nur ein­fach vor­han­den, dass ich ande­re infi­zie­ren könnte.
    Im Gegen­satz, wenn ich, allein­ste­hend, Besuch einer 4‑köpfigen Fami­lie bekä­me, dem Risi­ko vier­fach aus­ge­setzt wäre.. Ganz easy, gell? 

    Der 15km-Bewe­gungs­ra­di­us… puh. In wel­chem Bun­ker, und wie tief vor­al­lem, sit­zen die­se Men­schen, die sich so einen Quatsch ausdenken…

    Wir leben in Absur­di­stan. Haupt­städ­te Ber­lin und München

    1. Vor allem haben sie in Mathe gepennt.
      Wenn alle sich nur noch im Umkreis von 15km bewe­gen und die Bevöl­ke­rungs­dich­te 232,5 Per­so­nen pro Qua­drat­ki­lo­me­ter beträgt, wie vie­le Men­schen tref­fen sich weniger?

  4. Irgend­wann ist ein­fach Schluss. Mir wol­len sie ver­bie­ten, für mei­ne Fami­lie, bestehend aus Kin­dern, Schwie­ger­kin­dern und Enkeln zu kochen? Da las­sen wir ein Ord­nungs­wid­rigs­keits­ver­fah­ren ein­fach mal auf uns zukommen.

  5. Mal ehr­lich, Leute.

    Gibt es irgend­je­man­den, egal ob Poli­ti­ker (m/w/d) oder ganz nor­ma­ler Bür­ger (m/w/d), der die­sen Schwach­sinn tat­säch­lich glaubt oder ernst nimmt?!

    In Luxem­burg haben sie jetzt fest­ge­stellt, daß (vor allem jun­ge) Leu­te ver­mehrt in die Psych­ia­trie ein­ge­wie­sen wer­den. Tja, wen wundert's.

    Da kom­men wir sicher­lich auch noch hin.
    Ich emp­feh­le aller­dings vor­her zivi­len Unge­hor­sam en masse.

  6. Wie hat es Prof. Schwab doch tref­fend gesagt: Du bist ein Mör­der, nur weil aus­at­mest. Die­ses Men­schen­recht schei­nen die Leu­te im Dika­to­ren­tem­pel in Ber­lin einen noch neh­men zu wol­len. Atmen. Wil­kom­men in dem Land, wel­ches ein­mal das Land der Frei­heit gewe­sen war.

  7. Hier hat man im Wahn des Ver­bie­tens mal wie­der einen Aus­set­zer gehabt, anders ist das nicht zu erklä­ren. War­um wird einer­seits von "Haus­stän­den" und dann plötz­lich von "Ein­zel­per­so­nen" gespro­chen. Per­son A aus Haus­stand 1 darf legal zu dem Paar B+C in Haus­stand 2, aber B+C dür­fen nicht zu A?
    Im ande­ren Fall darf ein Paar aus einem Haus­halt nicht zu einem ande­ren Paar, also der klas­si­sche Besuch der Eltern/Schwiegereltern, son­dern einer müss­te jeweils vorm Haus war­ten oder im PKW sit­zen blei­ben und dann wird nach einer Stun­de gewechselt?
    Das zeigt, dass hier nicht mehr über­legt und mit Sinn, Hirn und Ver­stand ope­riert wird, son­dern nur noch Aktio­nis­mus und Plan­lo­sig­keit zu die­sen nicht mehr nach­voll­zieh­ba­ren Gän­ge­lei­en führen.

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