Dafür ist plagiatsgutachten.com dann doch wieder gut. Dort wird der Pressesprecher der Deutschen Nationalbibliothek so zitiert:
»Auf meinen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, sondern eine eigenständige Schrift sei, präzisierte der Pressesprecher:
"Sie haben Recht und ich bitte insoweit um Entschuldigung: Es handelt sich ausweislich des gescannten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand aufgenommenen Veröffentlichung anscheinend nicht um drei Aufsätze. Ich habe heute früh nicht in das Inhaltsverzeichnis hineingeschaut, das aber jetzt nachgeholt. Auch die UB Frankfurt hat übrigens das Inhaltsverzeichnis gescannt. Sie finden es auch dort am Katalogeintrag: https://hds.hebis.de/ubffm/Record/HEB465078648
Eine veröffentlichte Dissertation fällt grundsätzlich unter die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek.
Sie wird, wie jede Veröffentlichung, bei uns katalogisiert in den Bestand aufgenommen und zur Nutzung in den Lesesälen bereit gestellt.
Wir haben, als wir im Frühjahr das Nichtvorliegen einer Dissertation bemerkten, von der Universität erfahren, es habe keiner gesonderten Veröffentlichung bedurft. Von der dann in der UB katalogisierten und als Dissertation gekennzeichneten Schrift haben wir je eine Kopie in unseren Bestand in Leipzig und Frankfurt aufgenommen und damit die Lücke in unserer Sammlung geschlossen.
Zu den Details des Promotionsverfahrens haben wir keine Kenntnis. Aus unserer Sicht konnte die Bestandslücke geschlossen werden."«
Damit wird noch unverständlicher, wie von plagiatsgutachten.com geschlossen werden konnte: "Herrn Drosten ist kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen."
Denn nun ist klar: Die Behauptung der Goethe-Universität, die Dissertation sei eigentlich in drei Aufsätzen erfolgt, ist falsch. Sie ist der Ablieferungspflicht erst 17 Jahre nach Ausstellung der Promotionsurkunde nachgekommen. Eine Veröffentlichung der inzwischen der DNB vorliegenden Schrift erfolgte erst im Jahr 2020. Damit greift § 12 der Promotionsordnung, in dem es heißt:
»(4) Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.
Siehe auch Drosten-Dissertation: Zusammenfassung des Standes.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Frage an AA, weil ich noch nicht ganz durchblicke::
Hat nun die Goethe-Universität die Veröffentlichungsfrist versäumt, oder war es Prof. Drosten?
@Ehrlicher Handwerker: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand hat Drosten die Frist versäumt. Die Veröffentlichung war seine Pflicht, nicht die der Uni. Die Hochschule hätte aber die Promotionsurkunde nicht ausstellen dürfen. Das kann auch nicht 17 Jahre später mit einer Veröffentlichung geheilt werden. Die Tatsache, daß die Dissertation über eine so lange Zeit nirgendwo (!) vorhanden war, also nicht nur versehentlich nicht an die DNB geschickt wurde, spricht Bände. Über die Abgründe will ich gar nicht spekulieren.
Nein, das stimmt nicht, weil gemäß „Frankfurter Publikationslogik“ die Veröffentlichung der Dissertation bereits durch die (Vor-)Veröffentlichung in den drei Aufsätzen geschah, weshalb eine originäre weitere Veröffentlichung nicht mehr notwendig war. Herr Drosten hat seine deutschsprachige Promotionsschrift quasi fürs Kellerarchiv geschrieben, bis 2020 das Interesse an seiner Vita aufkam.
Hr. Weber, laut dem Pressesprecher der DNB, Zitat:
"Es handelt sich ausweislich des gescannten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand aufgenommenen Veröffentlichung anscheinend nicht um drei Aufsätze. "
handelt es sich eben nicht um drei Aufsätze. Wie kommen Sie also zu Ihrer absurden Behauptung einer Vorveröffentlichung? Und wie kann es angehen, dass überhaupt nicht ersichtlich ist, welchen Anteil an den Vorveröffentlichungen Hr. Drosten geleistet hat, also diese für eine Dissertation von Hr. Drosten irgendwie geeignet wären? Sie klären nicht auf sondern Vernebeln nur. Und zwar gleich mehrere Sachverhalte. Welche Interessen verfolgen Sie? Redlichkeit und klare Sachverhalte in der Wissenschaft wohl nicht!
Ihre Webseite (zum Thema) glänzt übrigens auch durch maximale Verwirrung und Unklarheit.
Lieber AA!
1) Warum folgt aus dem Wissen, dass die Universität Frankfurt die Dissertation 17 Jahre lang nicht an die DNB abgeliefert hat, die Schlussfolgerung, dass Herr Drosten es schuldhaft versäumt hat, innerhalb eines Jahres Exemplare an die Universität Frankfurt abzugeben?
2) Der damalige Promotionsausschuss entschied offenbar, dass die Veröffentlichung der Promotionsschrift nicht notwendig sei, wenn eine Veröffentlichung (korrekterweise: von Teilen daraus) bereits in einer Zeitschrift (korrekterweise: in mehreren Zeitschriften) erfolgt sei. Ich halte diese Vorgangsweise für Unsinn, denn dann könnte man sich die Mühen einer deutschsprachigen Dissertation gleich sparen. Aber offenbar hat man es so betrachtet. Man müsste weitere Fälle finden – oder eben nicht.
3) Solange wir nicht wissen, ob sich die zentralen empirischen Befunde/Inhalte der Dissertation in den drei Papers wiederfinden, ist jede Spekulation darüber, ob diese drei Papers im Wesentlichen eine Veröffentlichung der Diss darstellen oder nicht, überflüssig. Für mich wäre das die nächste Forschungsfrage.
4) Weder Sie noch Herr Kühbacher haben verstanden, dass die Uni Frankfurt die Promotionsschrift (genauer: die 3 Exemplare) gemäß der zugegeben sonderbaren Auslegung von § 12 gar nicht als Veröffentlichung ansah.
@Stefan Weber: "In dubio pro reo" oder "in dubio pro emptore"? Die Dissertation ist erstmals 2020 veröffentlicht worden. Da hilft es nicht, sie im "Kellerarchiv" zu bunkern und sie dann – in welcher Verson? – 17 Jahre später hervorzuholen. Eine Veröffentlichung in drei Aufsätzen war nach der Promotionsordnung nicht möglich. Wenn denn ein Promotionsausschuß (nach mündlicher Prüfung an einem Samstag) entschieden haben sollte (was niemand definitiv weiß, die Unterlagen dazu müßte die Uni zur Verfügung stellen), dann hat er gegen geltendes Recht verstoßen. Man muß da keine "weiteren Fälle" suchen. Was wollen Sie mit Punkt 4) sagen?
Sehr geehrter Herr Aschmoneit,
um welche drei Aufsätze handelt es sich denn im Einzelnen und wo und wann wurden diese veröffentlicht? Dazu sollte es doch Linkverweise bzw. komplette Scans geben. Wenn Ihnen diese bekannt sind, wäre es schön wenn sie hier noch einmal den Bezug herstellen könnten, damit man sich einen Eindruck verschaffen kann.
Das hätten Sie zwar auch leicht selbst machen können, aber hier bitte:
Hier steht's
https://plagiatsgutachten.com/blog/unsinnigkeit-des-medizinischen-promotionswesens/
"Evaluation of a new PCR assay with competitive internal control sequence for blood donor screening"
"NAT and viral savety in blood transfusion"
"TaqMan 5'-nuclease human immunodeficiency virus type 1 PCR assy wiwth phage-packaged competitiove internal control for high-throughput blood donor screening"
laut Angaben in seiner Diss.
Einfach Titel kopieren und Gockeln bei Interesse
Und ich als einfacher Mensch dachte immer, eine Doktorarbeit muss man alleine schreiben, zwar mit etwas Hilfe, aber dann doch am Ende alleine. So wie die Steuererklärung, die man beim Steuerfachmann machen lässt, dann aber selbst unterschreiben muss und auch dafür die Lorbeeren einheimst oder gerade stehen muss.
Ich bin schon ziemlich verwirrt, dass die drei Aufsätze (sind Aufsätze echte Arbeiten im Sinne einer DoktorARBEIT?) von ca. 4 Co.Autoren verfasst und veröffentlicht wurden, dann aber das Nesthäkchen dafür die Dokrotwürde erlangt…an einem Samstag, wo keiner sonst im Hause ist..
mmmhhh… Herr Weber, Herr Weber… vielleicht sollten Sie sich einfach auf ihre Spezialgebiet zurückziehen und einfach nur prüfen, wer bei wem abgeschrieben hat und ob der Drosty überhaupt eine Zeile selbst verfasst hat oder alles bereits vorher schon mal geschrieben stand? Beim Doktorvater vielleicht? Das müsste Ihnen doch leicht fallen, dies herauszufinden – als Plagiatsgutachter
da fällt mir gerade noch einen Anekdote ein: neulich bei nebenan.de (übrigens auch so ein scheinheiliger Laden, dem es nur ums Geld geht, aber so tut er sei sozial, und alles über eine Stiftung laufen lässt, etc…)
Jedenfalls wurde ich Zeuge davon, dass eine profesionelle, angeheuerte Journalistin als sogenannte "Chat-Nanny" fungierte…also hinter einer Maske verdeckt ermittelte und genauso wie Sie es gerade tun, Herr Weber, mit schnell erlangtem Halbwissen, als Kontrapunkt zu allen Kritischen Stimmen fungierte…bis sie aufflog…dann war sie schnell weg… Jetzt schreibts sie wahrscheinlich für die Faktenchecker bei Facebook..
Der Sinn, warum es veröffentlicht werden musste, ist mir nicht klar. Da muss doch jemand, der Prof. Drosten als Promovierten kennt und der seine Arbeit lesen will die Möglichkeit haben, diese Arbeit zu finden. Warum soll er sonst gerade seine Diss. veröffentlichen und nicht unbedingt nur andere eigene Werke? So wie es kam, konnte man zwar die Artikel, Aufsätze lesen, wusste aber nicht, dass es sich um eine Diss. handelt, auch nicht um seine – aber auch nur wenn man zufällig alle drei kombiniert. Es sieht aus wie die Absicht zum einen das deutsche Dokument zu verstecken und zweitens die englischen Aufsätze auch unauffällig zu halten (weil nichts darauf verweist). Auch die Zeitschriften sind sehr unbekannt.
Ich kenne als arbeitsloser FH-Informatiker etwas ähnliches: Die heimlichen Stelleninserate. Firmen suchen auf der eigenen Homepage wie verrückt – nur nicht bei der Arbeitsagentur. Einmal ging ich zur Arbeitsagentur/AG-Service und wollte die Aufnahme eines heimlichen Stelleninserates in die Jobsuche erzwingen, flog dort aber unverrichteter Dinge raus.
Nach der "inneren Gedankenwelt" der Uni bestand die Diss. ja aus den drei Aufsätzen. Das hat wohl schon jemand geschrieben: Warum macht er dann 122 Seiten in deutsch. Hätte er doch einfach eine Seite mit den drei Quellen gemacht, aus den drei Zeitschriften mit der Rasierklinge die Seiten rausgeschnitten, eingeklebt und es so abgegeben. Er hätte es in English (INGLISCH) verteidigen können!