Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?

In Rechts­streit um Lage­rung der Pflicht­ex­em­pla­re der Dis­ser­ta­ti­on von Herrn Chris­ti­an Dros­ten wur­de hier über eine juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung berich­tet, in der es um den Umgang mit Tat­sa­chen im Zusam­men­hang mit der Pro­mo­ti­on von Chris­ti­an Dros­ten geht. Einer der Betei­lig­ten, Dr. Ste­fan Weber,
Sach­ver­stän­di­ger für Pla­gi­ats­prü­fung in Salz­burg und von Dr. Mar­kus Küh­ba­cher Beschul­dig­ter, hat freund­li­cher­wei­se zur Klar­stel­lung geantwortet:

»Herr Küh­ba­cher hat dies auf Twit­ter ver­brei­tet und u.a. Herrn Dros­ten in den Zeu­gen­stand geru­fen und Herrn Spahn infor­miert, wie er ja auch auf Twit­ter doku­men­tiert hat. Ich habe bis­lang kei­nen Hin­weis, kei­ne Ladung o.Ä. erhal­ten. Ich wüss­te auch nicht, was mir vor­zu­wer­fen wäre. Offen gesagt fin­de ich die gan­ze Sache nur noch lächer­lich. Wel­che Tat soll­te ich denn began­gen haben? Bit­te klä­ren Sie mich auf!

Es geht ja offen­bar um den Pas­sus, in dem ich geschrie­ben habe, dass Herr Küh­ba­cher „Fake News“ ver­brei­te, weil er ja vie­ler­orts behaup­tet hat, Herr Dros­ten wür­de sei­nen Dok­tor­grad zu Unrecht füh­ren. Das stand 1–2 Tage so in mei­nem Blog und das habe ich dann nach sei­ner „Beschwer­de“ abge­schwächt (obwohl ich wei­ter der Auf­fas­sung bin). Wenn nun ein deut­sches Gericht hier tat­säch­lich auf die­se Sache auf­springt, kann ich nur den Kopf schüt­teln und ich wie­der­ho­le, ich wüss­te nicht, was mir vor­zu­wer­fen wäre. Viel­leicht ken­ne ich das deut­sche Rechts­sys­tem da auch zu schlecht und in Deutsch­land kann mehr oder weni­ger jeder wegen allem geklagt wer­den. Aber wie erwähnt: Ich habe kei­ne Klags­schrift und kei­ne Ladung erhal­ten, bis dato.«

Herr Küh­ba­cher ist ein­ge­la­den, sei­ne Sicht der Din­ge darzustellen.

13 Antworten auf „Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?“

  1. die­sem "Küh"bacher wür­de ich nicht­mal EIN Pfif­fer­ling nach­wei­nen: der Mann weiß nich­ma was ein Spitz­hack­gelb­fink ist aber will hier dem Dros­ten etwas nach­wei­sen ? urko­misch ist das – sonst nix !!!

  2. Das ist ja ver­rückt. Wenn Herr Küh­ba­cher schon ein Akten­zei­chen und einen Ter­min für eine münd­li­che Ver­hand­lung hat, dann muss doch der Beklag­te, also Herr Weber, schon wenigs­tens die Kla­ge­schrift erhal­ten haben. Hat die Post was verschlust?

  3. Hof­fent­lich wird Herr Dr. Küh­ba­cher die­sem Dros­ten, Hoch­sta­pe­lei mit fal­schen Dok­tor­ti­tel nach­wei­sen kön­nen. Die Indi­zi­en ste­hen ja gut und Herr Dr. Küh­ba­cher hat Ahnung von dem was er tut und das 100% ig.
    Immer­hin hat ja die Uni Frank­furt selbst zuge­ge­ben eine Falsch­aus­sa­ge zum angeb­li­chen Dr. Titel die­ses Dros­tens gemacht zu haben.

    Den Streit hier mit Herrn Dr Weber ver­steh ich nicht ganz und bil­de mir da noch kei­ne Meinung.

    1. @Wolfgang: Nach alter Recht­schrei­bung schon, und die benutzt der Betrei­ber die­ses Blogs, wie man etwa auch an sei­ner Schrei­bung des Wor­tes "daß" erken­nen kann. Die Vor­ga­ben des Duden gel­ten näm­lich nur für amt­li­che Ver­laut­ba­run­gen sowie den Bildungsbereich.

  4. Abge­se­hen vor der Beur­tei­lung als eher aka­de­mi­schen Neben­schau­platz ist die gan­ze Sache irgend­wie dubi­os bis absurd: Küh­ba­cher bezieht sich ja auf das Spe­zi­al­pro­blem der "Lage­rung", wäh­rend Herr Weber evi­dent nicht weiß, wie ihm geschieht und warum.

    Weber schreibt
    Vier­tes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Herrn Dros­ten ist nach heu­ti­gem Stand wahr­schein­lich doch kein schuld­haf­tes Ver­hal­ten oder Fehl­ver­hal­ten vor­zu­wer­fen: Aus der Tat­sa­che, dass bis 2020 kei­ne Exem­pla­re sei­ner Dis­ser­ta­ti­on öffent­lich zugäng­lich waren, folgt offen­bar nicht, dass Herr Dros­ten anläss­lich sei­ner Pro­mo­ti­on 2003 kei­ne Pflicht­ex­em­pla­re an die Uni­ver­si­tät abge­lie­fert hat. Denn aus der Tat­sa­che, dass er die­se abge­lie­fert hat, folg­te wie­der­um nicht, dass die Uni­ver­si­tät Frank­furt die­se Exem­pla­re auch ver­öf­fent­li­chen muss­te! Man muss § 12 der Pro­mO so inter­pre­tie­ren: Die drei Exem­pla­re waren nicht für die Ver­öf­fent­li­chung bestimmt, weil die­se ja bereits im Fall von Herrn Dros­ten durch die Ver­öf­fent­li­chung in den Zeit­schrif­ten erfolgt ist! Somit wird auch glaub­haft, dass alle drei Exem­pla­re tat­säch­lich im Archiv des Frank­fur­ter Deka­nats lagerten.

    Dar­auf scheint sich Küh­ba­cher aus irgend­ei­nem Grund in irgend­ei­ner Wei­se zu bezie­hen, wäh­rend Weber etwas völ­lig ande­res vermutet.

    In bei­den Fäl­len ist voll­kom­men unplau­si­bel (mir jeden­falls), wozu Dros­ten als Zeu­ge aus­sa­gen soll? Er kann ja zur "Lage­rung" nichts sagen und ist zudem gem. § 384 ZPO auch nicht ver­pflich­tet, als Zeu­ge zu erscheinen.

    Lang­sam ver­ste­he ich, wes­halb Sie "sonst eigent­lich kei­ne" Twit­ter­mel­dun­gen für Ihr Blog ohne Prü­fung ver­wen­den … dem hier wäre eine vor­he­ri­ge Prü­fung auch gut bekom­men.… Küh­ba­cher scheint sich da aus mei­ner Sicht etwas ver­rannt zu haben.

  5. Sehr, sehr ver­ehr­te Damen, mei­ne Her­ren, Ihr lie­ben Kinderlein,
    irgend­et­was ist doch hier MEGAFAUL ?
    Die west­li­che Welt lässt sich gera­de dar­auf ein, sich mit Hil­fe einer aus Chi­na stam­men­den Coro­na-Schei­ße bzw. den dar­auf beru­hen­den (ZERSTÖRUNGS-)"Maßnahmen" SELBST von innen her­aus ZUGRUNDE ZU RICHTEN, und die­ser Artur Asch­mon­eit schwa­dro­niert von irgend­wel­chen undurch­schau­ba­ren Pro­zes­sen eines unwich­ti­gen Küh­ba­cher vs. unbe­kann­tem Weber ?
    Hintergrund:
    Die­ser Asch­mon­eit ist offen­bar ein TROCKIST, eines der erbar­mungs­lo­ses­te Men­schen der je gab ! Hier geht es offen­bar um chi­ne­sisch gesteu­er­te Ent­ri­sie­rung der Anti-Coro­na- Bewe­gung VON INNEN ?

    WER IST EIN "ART(H??!??)UR" ASCHMONEIT UND WILL WAS VON WEM WARUM ?

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