In Rechtsstreit um Lagerung der Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Christian Drosten wurde hier über eine juristische Auseinandersetzung berichtet, in der es um den Umgang mit Tatsachen im Zusammenhang mit der Promotion von Christian Drosten geht. Einer der Beteiligten, Dr. Stefan Weber,
Sachverständiger für Plagiatsprüfung in Salzburg und von Dr. Markus Kühbacher Beschuldigter, hat freundlicherweise zur Klarstellung geantwortet:
»Herr Kühbacher hat dies auf Twitter verbreitet und u.a. Herrn Drosten in den Zeugenstand gerufen und Herrn Spahn informiert, wie er ja auch auf Twitter dokumentiert hat. Ich habe bislang keinen Hinweis, keine Ladung o.Ä. erhalten. Ich wüsste auch nicht, was mir vorzuwerfen wäre. Offen gesagt finde ich die ganze Sache nur noch lächerlich. Welche Tat sollte ich denn begangen haben? Bitte klären Sie mich auf!
Es geht ja offenbar um den Passus, in dem ich geschrieben habe, dass Herr Kühbacher „Fake News“ verbreite, weil er ja vielerorts behauptet hat, Herr Drosten würde seinen Doktorgrad zu Unrecht führen. Das stand 1–2 Tage so in meinem Blog und das habe ich dann nach seiner „Beschwerde“ abgeschwächt (obwohl ich weiter der Auffassung bin). Wenn nun ein deutsches Gericht hier tatsächlich auf diese Sache aufspringt, kann ich nur den Kopf schütteln und ich wiederhole, ich wüsste nicht, was mir vorzuwerfen wäre. Vielleicht kenne ich das deutsche Rechtssystem da auch zu schlecht und in Deutschland kann mehr oder weniger jeder wegen allem geklagt werden. Aber wie erwähnt: Ich habe keine Klagsschrift und keine Ladung erhalten, bis dato.«
Herr Kühbacher ist eingeladen, seine Sicht der Dinge darzustellen.
diesem "Küh"bacher würde ich nichtmal EIN Pfifferling nachweinen: der Mann weiß nichma was ein Spitzhackgelbfink ist aber will hier dem Drosten etwas nachweisen ? urkomisch ist das – sonst nix !!!
Das ist ja verrückt. Wenn Herr Kühbacher schon ein Aktenzeichen und einen Termin für eine mündliche Verhandlung hat, dann muss doch der Beklagte, also Herr Weber, schon wenigstens die Klageschrift erhalten haben. Hat die Post was verschlust?
Hoffentlich wird Herr Dr. Kühbacher diesem Drosten, Hochstapelei mit falschen Doktortitel nachweisen können. Die Indizien stehen ja gut und Herr Dr. Kühbacher hat Ahnung von dem was er tut und das 100% ig.
Immerhin hat ja die Uni Frankfurt selbst zugegeben eine Falschaussage zum angeblichen Dr. Titel dieses Drostens gemacht zu haben.
Den Streit hier mit Herrn Dr Weber versteh ich nicht ganz und bilde mir da noch keine Meinung.
Prozess schreibt man doch nicht mit ß, oder?
@Wolfgang: Nach alter Rechtschreibung schon, und die benutzt der Betreiber dieses Blogs, wie man etwa auch an seiner Schreibung des Wortes "daß" erkennen kann. Die Vorgaben des Duden gelten nämlich nur für amtliche Verlautbarungen sowie den Bildungsbereich.
Seit Abschaffung des korrekten Deutsches im Zuge der gezielten Massenverblödung nicht mehr, nein.
Zu diesem Thema empfehle ich übrigens diesen sehr interessanten Artikel:
https://www.rubikon.news/artikel/der-grosse-bluff
Alles halb so wild.
Ich bin sowieso dafür, dass der Duden mehr befolgt wird.
Vielleicht brauchen wir auch das Binnen I nicht mehr.
Bestimmt lassen sich manche Dinge auch mit Menschin ersetzen.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Menschin
@Wolfgang: Sind Sie sicher, daß das jemanden hier interessiert, woran Sie sich mit diesem Ihrem Grammatik-Fetishism immer wieder abarbeiten?
Abgesehen vor der Beurteilung als eher akademischen Nebenschauplatz ist die ganze Sache irgendwie dubios bis absurd: Kühbacher bezieht sich ja auf das Spezialproblem der "Lagerung", während Herr Weber evident nicht weiß, wie ihm geschieht und warum.
Weber schreibt
Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Herrn Drosten ist nach heutigem Stand wahrscheinlich doch kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 keine Exemplare seiner Dissertation öffentlich zugänglich waren, folgt offenbar nicht, dass Herr Drosten anlässlich seiner Promotion 2003 keine Pflichtexemplare an die Universität abgeliefert hat. Denn aus der Tatsache, dass er diese abgeliefert hat, folgte wiederum nicht, dass die Universität Frankfurt diese Exemplare auch veröffentlichen musste! Man muss § 12 der PromO so interpretieren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaubhaft, dass alle drei Exemplare tatsächlich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten.
Darauf scheint sich Kühbacher aus irgendeinem Grund in irgendeiner Weise zu beziehen, während Weber etwas völlig anderes vermutet.
In beiden Fällen ist vollkommen unplausibel (mir jedenfalls), wozu Drosten als Zeuge aussagen soll? Er kann ja zur "Lagerung" nichts sagen und ist zudem gem. § 384 ZPO auch nicht verpflichtet, als Zeuge zu erscheinen.
Langsam verstehe ich, weshalb Sie "sonst eigentlich keine" Twittermeldungen für Ihr Blog ohne Prüfung verwenden … dem hier wäre eine vorherige Prüfung auch gut bekommen.… Kühbacher scheint sich da aus meiner Sicht etwas verrannt zu haben.
@some1: We'll see…
@aa Käffchen? Tüte Popcorn?
Sehr, sehr verehrte Damen, meine Herren, Ihr lieben Kinderlein,
irgendetwas ist doch hier MEGAFAUL ?
Die westliche Welt lässt sich gerade darauf ein, sich mit Hilfe einer aus China stammenden Corona-Scheiße bzw. den darauf beruhenden (ZERSTÖRUNGS-)"Maßnahmen" SELBST von innen heraus ZUGRUNDE ZU RICHTEN, und dieser Artur Aschmoneit schwadroniert von irgendwelchen undurchschaubaren Prozessen eines unwichtigen Kühbacher vs. unbekanntem Weber ?
Hintergrund:
Dieser Aschmoneit ist offenbar ein TROCKIST, eines der erbarmungsloseste Menschen der je gab ! Hier geht es offenbar um chinesisch gesteuerte Entrisierung der Anti-Corona- Bewegung VON INNEN ?
WER IST EIN "ART(H??!??)UR" ASCHMONEIT UND WILL WAS VON WEM WARUM ?
@rutrA tyenomshA: Sind Sie sicher, daß das jemanden hier interessiert, woran Sie sich immer wieder abarbeiten?