Die "Fakten-Checker" haben ja Recht. Es gibt eine Doktorarbeit von Christian Drosten. Sie hätten sich die Recherche sparen können, wenn sie hier nachgelesen hätten.
Ihre Checks ähneln sich. Es wird eine völlig absurde Behauptung widerlegt ("D. hat gar keinen Dr.-Titel") und damit ist die weiterführende Frage, warum es schwierig bis unmöglich ist, die Dissertation zu lesen, ad acta gelegt. So beim sich links gebenden Volksverpetzer ("Echten Corona-Expert*innen wie Dr. Drosten oder der WHO glauben sie nicht" Quelle) oder auf mimikama.at ("Zuerst denken, dann klicken").
Unterdessen bleibt es dabei: Es gibt absehbar keinen Zugang zu den beiden einzigen öffentlich bereitgestellten Exemplaren des Werks. Beide sind ausgeliehen, Vormerkungen nicht möglich.
Anfragen zur von der Universitätsbilbiothek Frankfurt vorgesehenen Digitialisierung wurden mehrfach negativ beschieden. Das sei nur möglich, "wenn der Urheber oder die Urheberin bereits über 70 Jahren tot ist".
Das ist aus mehreren Gründen Unfug. Die bei der Abfassung der Arbeit gültige Promotionsordnung des Fachbereichs Humanmedizin der Johann Wolfgang GoetheUniversität Frankfurt am Main vom 3. April 1997 (Dank an einen Mitleser für diese Info!) sieht für die Veröffentlichung vor:
»(1) Nach erfolgreichem Abschluß des Prüfungsverfahrens hat der/die Doktorand/in unentgeltlich abzuliefern:
entweder
a) mindestens 30 Exemplare, jeweils in Buch- oder Photodruck zum Zwecke der Verbreitung oder
b) drei Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist
oder
c) drei Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf der Rückseite des Titelblatts die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsorts ausgewiesen ist
oder
d) drei Exemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der Mutterkopie und 30 weiteren Kopien in Form von Mikrofiches.
(2) In den Fällen a) und d) überträgt der/die Doktorand/in der Hochschule das Recht, weitere Kopien von der Dissertation herzustellen und zu verbreiten. «
Das als einziger Bestandteil der Dissertation veröffentliche Inhaltsverzeichnis legt nahe, daß es sich hier um den Punkt d) handelt.
Wenn nicht gravierende Fehler vorliegen, besitzt die Bibliothek also drei Exemplare und 30 Kopien.
Auch eine Anfrage beim Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie des DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen gemeinnützige GmbH, dem Ort, an dem Drosten dem Inhaltsverzeichnis zufolge die Arbeit erstellte, blieb erfolglos.
Inzwischen drängt sich die Frage auf: Gibt es in dieser Dissertation etwas, das der Öffentlichkeit verborgen bleiben soll?
Das Werk kann eingesehen werden in der DNB Frankfurt
http://d‑nb.info/1213667046
Ansonsten hätten Sie sich vormerken lassen können, als Sie den Artikel vom 26.6. geschrieben haben. Jetzt müssen Sie halt täglich nachschaun, ob Sie sich vormerken lassen können. Haben Sie es schon per Fernleihe versucht? Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie sich sonderlich schlau anstellen. Einen (Uni-)Bibliotheksausweis braucht es schon.
Ein netter Versuch!
Wie Sie der MARC21-XML-und der BIBFRAME-Repräsentation des Datensatzes entnehmen können, wurde der Titel am 14.7. hier eingestellt.
Und einsehen läßt sich die Arbeit auch hier nicht…
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Die Arbeit wird in Frankfurt bereitgestellt und das hat der Author im Blog schon längst erklärt. Da ist die Arbeit ausgeliehen. Wenn Sie jemals eine Universitätsbibliothek benutzt hätten, dann wüssten Sie dass man normalerweise jederzeit vormerken kann. Fernleihe wird auch schwierig, da Uni Bibliotheken dank Corona geschlossen sind.
Leider ist nur das Inhaltsverzeichnis einsehbar. Die Arbeit von Drosten fehlt. Ist das ein zweiter "Zu Guttenberg" Skandal?
LMAO dass die Arbeit jetzt x‑mal vorgemerkt ist, haben Sie doch selber maßgeblich mitverursacht, mit dem ganzen Getöse, das sie seit Wochen veranstalten. Davor hat sich kein Mensch für die Arbeit interessiert. Aber nein, das kann natürlich nicht sein, das ist alles eine Verschwööööörung :)))
Janet,
wäre es nicht das Einfachste und würde jeden Gedanken an Verschwörung im Keime ersticken, wenn die UB rasch die 122 Seiten digitalisierte und zum Download zur Verfügung stellte?
Ich würde es sogar auf mich nehmen, nach Frankfurt zu fahren, dort zu versuchen, mir einen Bibliotheksausweis ausstellen zu lassen und Einsicht in die Arbeit zu nehmen, wenn es denn wenigstens möglich wäre, eine Vormerkung zu bestellen. Leider ist aber auch dieser Weg nicht möglich.
Und ja, ich hätte eigentlich Besseres zu tun.
Das Einfachste ist aber leider ein klein wenig illegal. Die UB darf nicht einfach ein urheberrechtlich geschütztes Werk einscannen. Und nein, das Weglassen von zwei bis vier Seiten genügt da nicht.
Jede UB hat eine Grenze, bis zu der sie Vormerkungen annimmt. Normalerweise so drei bis fünf. Es macht einfach keinen Sinn, ein Buch für eine Rückgabe in 10 Monaten vorzumerken. Wie gesagt, dass es so viele Vormerkungen gibt, haben Sie maßgeblich sich selber zuzuschreiben :))
Vielen Dank übrigens für den Unterhaltungswert, ist wirklich inzwischen großes Komödiantenstadl, das Sie da veranstalten.
Es dürfte sich übrigens entgegen ihrer Vermutung um Fall b) handeln. Wie Sie richtig erkannt haben in Ihrem früheren Blog-Beitrag, sind aus der Diss drei Zeitschriftenartikel hervorgegangen.
Ich fürchte, da irren Sie. Die Dissertation ist in keiner Zeitschrift veröffentlicht worden.
Das veröffentlichte Inhaltsverzeichnis sieht mir auch eher nach "kopierfähiger Maschinenschrift" aus.
Der Inhalt muss veröffentlicht sein. Diese Zeitschriftenartikel hatten Sie damals ja schon moniert, komplett mit impliziter Unterstellung, die Diss enthalte keine eigenständigen Forschungsergebnisse.