12 Antworten auf „Fast 25.000 Euro für Mutter gesammelt“

  1. Dem Rich­ter gehört der Betrag in 1 Euro-Cent Mün­zen auf den Schreib­tisch geknallt. Ok, wird bei 4.290,42 kg (200 Säcke à 21,45 kg) etwas schwie­rig. Aber den Rich­ter beim Weg­schaf­fen des Gel­des, natür­lich mit vor­schrifts­mä­ßig ange­leg­ter FFP2-Mas­ke, zu beob­ach­ten wäre die Sache wert. Mich wür­de ernst­haft inter­es­sie­ren, wie danach sein Urteil über Mas­ken ausfällt.

  2. Wir hal­ten zusam­men! Sol­che Urtei­le kön­nen nicht abschre­cken aber hof­fent­lich immer noch mehr Menschen
    aufwecken!

  3. Wir kön­nen alle an das Amts­ge­richt Leip­zig schrei­ben und eine Dienst­auf­sichts­be­schwer­de gegen den Rich­ter beantragen.(

  4. Ganz tol­le Aktion!!!

    Wo blei­ben eigent­lich die Straf­an­zei­gen wegen Rechts­beu­gung gegen die­sen Richter?

    Aber selbst ohne Straf­an­zei­gen müss­te die Staats­an­walt­schaft tätig wer­den – Rechts­beu­gung ist ein Verbrechen!

  5. Hat schon jemand Straf­an­zei­ge gegen den Rich­ter gestellt? Da müss­te die Staats­an­walt­schaft doch tätig wer­den. Von wegen Rechts­beu­gung und so. Das Han­dy und der Lap­top soll­ten schon beschlag­nahmt wer­den. Man will ja wis­sen, mit wem so jemand verkehrt.

  6. Es soll­te doch bestimmt ein Ein­spruch gegen die Gebüh­ren­hö­he lau­fen und hier hat man ja Rechtsmittel.Der zustän­di­ge Rich­ter soll­te aus dem Amt ent­fernt werden,da er nicht wür­dig für die­ses Amt ist.

  7. Bevor das Geld in der Gerichts­kas­se ver­schwin­det, wür­de ich aber doch noch auf dem Rechts­we­ge ver­su­chen, die Kos­ten­no­te zu kip­pen. Mit dem gesam­mel­ten Geld kann man sicher sinn­vol­le­re Din­ge anstel­len, als sie der Jus­tiz­kas­se zu überweisen.

  8. Das Netz­werk hat einen Auf­satz eingestellt:

    Die Auf­er­le­gung von Kos­ten auf die anre­gen­de Per­son, wel­che ein gro­bes Ver­schul­den vor­aus­setzt, kann daher nur in sel­te­nen Aus­nah­me­fäl­len zum Tra­gen kom­men. Ein gro­bes Ver­schul­den des Anre­gen­den dürf­te ins­be­son­de­re dann nicht vor­lie­gen, wenn das Gericht das Ver­fah­ren zwar ein­lei­tet, dann aber ohne wei­te­re Ermitt­lun­gen zu dem Ergeb­nis kommt, dass kei­ne Maß­nah­men zu ergrei­fen sind; denn wenn die „Erfolg­lo­sig­keit“ einer sol­chen Anre­gung bereits unmit­tel­bar nach Ver­fah­rensein­lei­tung so offen­kun­dig ist, dass man dem Anre­gen­den „gro­bes Ver­schul­den“ vor­hal­ten könn­te, dann ist sie auch so offen­kun­dig, dass das Gericht bereits die Ein­lei­tungs­vor­aus­set­zun­gen nicht beja­hen darf. Der Grund­ge­dan­ke der aus Kin­der­schutz­grün­den kos­ten­frei­en Ver­fah­rens­füh­rung kommt in der Pra­xis häu­fig dadurch zum Tra­gen, dass von der Erhe­bung der Gerichts­kos­ten in der Regel abge­se­hen wird, wenn das Ver­fah­ren „zum Woh­le und im Inter­es­se des Kin­des“ geführt wurde.
    https://​netz​werk​kris​ta​.de/​2​0​2​1​/​0​4​/​2​7​/​a​u​f​s​a​t​z​-​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​s​n​a​h​m​e​n​-​v​o​r​-​d​e​m​-​f​a​m​i​l​i​e​n​g​e​r​i​c​h​t​-​e​i​n​e​-​u​n​g​e​w​o​e​h​n​l​i​c​h​e​-​e​n​t​w​i​c​k​l​u​ng/

    Möge jeder sei­ne eige­nen Schluss­fol­ge­run­gen dar­aus ziehen.

  9. Falls sie Hartz IV bekommt, darf das Amt kei­nen Wind von der Spen­de krie­gen… könn­te viel­leicht auf ihr Arbeits­lo­sen­geld II ange­rech­net wer­den…?! (Wer weiß mehr?) Ansons­ten ist die Idee aber super und soll­te Schu­le machen.

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