Maskenbefreiung: Angeklagte Patientin wird auch in 3. Instanz freigesprochen

»Mas­ken­be­frei­ungs­at­test: Bahn­bre­chen­de Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Obers­ten Landesgerichtes

Das Baye­ri­sche Obers­tes Lan­des­ge­richt [sic] hat mit Urteil vom 18. Juli 2022 (Az. 203 StRR 179/22) einen wesent­li­chen Bei­trag zur Auf­ar­bei­tung der Coro­na­kri­se in straf­recht­li­cher Hin­sicht geleis­tet. Die von Rechts­an­walt Böge­lein ver­tre­te­ne Ange­klag­te wur­de in allen drei Instan­zen vom Ver­dacht des Gebrauch eines unrich­ti­gen Gesund­heits­zeug­nis­ses vor dem Amts­ge­richt Neu­markt, dem Land­ge­richt Nürn­berg und dem Baye­ri­schen Obers­ten Lan­des­ge­richt frei­ge­spro­chen. Die Kos­ten des gesam­ten Ver­fah­rens trägt die Staatskasse.

Das von der Ange­klag­ten im Rah­men einer poli­zei­li­chen Kon­trol­le vor­ge­leg­te Attest ent­hält nach den Urteils­grün­den kei­ne unwah­re Aus­sa­ge über den Gesund­heits­zu­stand der Ange­klag­ten. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob das Attest tele­fo­nisch oder per E‑Mail ange­for­dert wur­de, also ohne vor­he­ri­ge kör­per­li­che Unter­su­chung durch den Arzt.

Nach den Urteils­grün­den kommt es aus Sicht der Ange­klag­ten für die Rich­tig­keit eines Mas­ken­be­frei­ungs­at­tes­tes aus­schließ­lich dar­auf an, ob die geschil­der­ten Sym­pto­me tat­säch­lich vor­lie­gen. Dies wur­de vor­lie­gend von einem wei­te­ren Arzt attes­tiert. Ent­ge­gen den Aus­füh­run­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft ist aber ein Attest bereits nicht dann unrich­tig, wenn vor­her kei­ne kör­per­li­che Unter­su­chung des Pati­en­ten statt­ge­fun­den hat.

Dar­über hin­aus stel­len die Urteils­grün­de mit bemer­kens­wer­ter Klar­heit fest, dass das Beru­fungs­ge­richt einen Beweis­an­trag der Gene­ral­staats­an­walt­schaft zur amts­ärzt­li­chen Unter­su­chung zu Recht nicht nach­ge­gan­gen ist.

Eine sol­che Unter­su­chung ist nach Ansicht des höchs­ten baye­ri­schen Straf­ge­rich­tes von vorn­her­ein nicht geeig­net, den Gesund­heits­zu­stand der Ange­klag­ten rück­wir­kend zum Tat­zeit­punkt sicher fest­zu­stel­len und dar­aus den Schluss zu zie­hen, dass die Ange­klag­te die von ihr vor­ge­tra­ge­nen Beschwer­den damals tat­säch­lich nicht hatte.

„Bereits die Unter­las­sung einer vor­he­ri­gen kör­per­li­chen Unter­su­chung wur­de in einer Viel­zahl von Ver­fah­ren sei­tens der ver­tre­ten­den Staats­an­walt­schaf­ten als straf­ba­re Hand­lung gewertet.

Die­ser Rechts­an­sicht hat das höchs­te baye­ri­sche Straf­ge­richt jedoch mit aller Deut­lich­keit wider­spro­chen, was ange­sichts der Mög­lich­keit zur tele­fo­ni­schen Krank­schrei­bung für den Arbeit­ge­ber auch nur kon­se­quent ist. Das Urteil dürf­te enor­me Aus­wir­kun­gen für die noch offe­nen min­des­tens 500 Ver­fah­ren vor den baye­ri­schen Gerich­ten haben.

Das Urteil stellt mei­nes Erach­tens auch einen wich­ti­gen Bei­trag zur Wie­der­her­stel­lung des Ver­trau­ens in die Jus­tiz dar, die sich zuletzt eini­ger Kri­tik aus­ge­setzt sah. Auch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt blieb bekannt­lich nach sei­nen jüngs­ten Beschlüs­sen mit Bezug zur Coro­na Kri­se davon nicht ver­schont,“ erläu­tert RA Böge­lein.«
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8 Antworten auf „Maskenbefreiung: Angeklagte Patientin wird auch in 3. Instanz freigesprochen“

  1. Genau so stellt man sich als His­to­ri­ker Doku­men­te vor, die das vol­le Ver­trau­en des Regimes in neu­ar­ti­ge "Impf"-Stoffe bele­gen sollen.

    Nahe­zu alles ist geschwärzt, dafür wird eigens fest­ge­hal­ten, dass "Lang­zeit­ef­fek­te" – also Neben­wir­kun­gen – unbe­kannt sei­en, der Her­stel­ler hier­für aber von der Haf­tung befreit werde.

    https://​www​.nzz​.ch/​s​c​h​w​e​i​z​/​b​u​n​d​-​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​t​-​i​m​p​f​s​t​o​f​f​v​e​r​t​r​a​e​g​e​-​d​o​c​h​-​v​i​e​l​-​i​s​t​-​g​e​s​c​h​w​a​e​r​z​t​-​l​d​.​1​6​9​6​335

    1. Ja, es ist wich­tig zu kämp­fen, ABER
      die Beklag­te gewann in ALLEN drei Instanzen.
      Es war die Gene­ral­staats­an­walt­schaft, die
      hier in die 2. und 3. Instanz gegan­gen ist.
      Jetzt ist es eine Ent­schei­dung mit Leitwirkung,
      nicht nur für Bayern.
      Freu­de für die Angeklagte!
      ——————————-
      Wird die Gene­ral­staats­an­walt­schaft auch genau­so "enga­giert" bei z.B. dem
      Ver­dacht der Pati­en­ten­ge­fähr­dung durch modR­NA Imp­fun­gen vorgehen?

  2. Ja das ist ja nett. Haben die doch was gele­sen und sind in media res gegan­gen? Es ist doch klar, sag ich doch schon die gan­ze Zeit. Sie selbst sind auch in die­sem Sys­tem gefan­gen, wenn Sie nicht end­lich ihre ver­damm­te Pflicht tun, näm­lich unser Grund­ge­setz verteidigen.

    Der Spruch aus Gar­misch war ja schon wie­der einer zu viel. – Zieht Euch die Socken hoch lie­be Staats­an­wäl­te und Rich­ter. Sonst haben wir kei­ne Chan­ce! – Die "Spre­chun­gen" von Karls­ru­he sind ja beängs­ti­gend. Man­tra­mä­ßig das IFSG xxxx, Aus­he­be­lung der Eigen­tums­rechts – Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung hat und in 2 Jah­ren schon 25.000 Ver­lust gebracht. Toll! Dan­ke! Das ist Pla­nungs­si­cher­heit im Alter. Recht auf Unver­sehr­heit des Kör­pers – kannst Dir ja nen neu­en Job suchen. Woh­nungs­be­tre­tungs­ver­bot auf­ge­ho­ben, jeder darf rein? Ärz­te ver­fol­gen. Recht beu­gen, fal­sche Tat­sa­chen unter­schie­ben, mani­pu­lie­ren bis zum Knast. Wow. Bin sehr begeis­tert. – Mas­ken­pflicht – nicht atmen dür­fen Ver­ord­nung! Wie krank im Kopf sind Sie denn????? Gehts noch?? Aber eines ist ganz sicher. Auch SIE wer­den ster­ben. Und ich wün­sche den Ver­ur­sa­chern bereits heu­te die Pest an den Hals. Viel­leicht wer­den Sie ja noch von einem CIA, MI5/6, Mos­sard Spe­zia­lis­ten befragt …

  3. Der DLF hat­te gera­de gegen 18:12h (5.8.2022) über die Gerichtsentscheidung
    zu der Ärz­tin berich­tet die ca. 300 Pati­en­ten ein Mas­kena­test aus­ge­stellt hat.
    coro­dok berich­te­te ges­tern: https://​www​.coro​dok​.de/​a​e​r​z​t​i​n​-​m​a​s​k​e​n​a​t​e​s​t​e​-​g​i​t​ter
    Der DLF nann­te alle 300 Pati­en­ten Coronaleugner
    und nicht Mas­ken-Wirk­sam­keits-Anzweif­ler o.ä.
    Wel­chen bewie­se­nen Nut­zen haben Maskenpflicht?
    Sie­he Posi­ti­vem-Fall Lauterbach!
    Wer mag möge sich beim DLF Beschwe­ren oder als Betroffener
    juris­tisch dage­gen vorgehen.

  4. Die Jus­tiz ist ein staat­li­ches Organ und damit nicht unab­hän­gig. Etwa­ige Ver­trau­ens­fra­gen rich­ti­gen Sie bit­te an den Staat.

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