Warum kommt beim Fakten-Check von correctiv.org eigentlich immer das Ergebnis "The winner is Christian Drosten feat. Goethe University"? Kann es mit den potenten Geldgebern zu tun haben? Vermutlich ist die Erklärung noch einfacher. Für die Aufklärer gilt die eiserne Regel "Fakt ist, was Drosten und die Goethe-Uni" mitteilen.
Am 4.12. erschien diese Klarstellung:
»Christian Drostens Dissertation: Ein Revisionsschein war laut Universität nicht nötig für ordnungsgemäßen Ablauf der Promotion
Im Netz kursieren irreführende Behauptungen zur Dissertation von Virologe Christian Drosten; angezweifelt wird etwa der ordnungsgemäße Ablauf. In einem Blog wird dem Sprecher der Goethe-Universität Frankfurt eine „Falschaussage“ zum Vorhandensein eines Revisionsscheins unterstellt. Dieser erklärt jedoch: Der Schein war keine Voraussetzung für die Promotion.«
Der Gang der Widerlegung der Irreführer gestaltet sich so:
»BEHAUPTUNG
Der Sprecher der Goethe-Universität habe eine „Falschaussage“ zur Dissertation des Virologen Christian Drosten eingeräumt. Damit fehle der „endgültige Beleg für die fristgemäße Abgabe der Dissertation“.
BEWERTUNG
TEILWEISE FALSCH
Teilweise falsch. Der Sprecher schrieb in einer E‑Mail an einen Bürger zwar fälschlicherweise von einem Revisionsschein – ein solcher Schein ist jedoch keine Voraussetzung für den Abschluss des Promotionsverfahrens.«
Der Mailwechsel kann vollständig hier eingesehen werden. Im Dokument mit der ursprünglichen Behauptung von Pressesprecher Kaltenborn heißt es:
»Die Aushändigung der Promotionsurkunde und damit das Recht, den Dr. med. als Titel zu führen erfolgte nach Abgabe des Revisionsscheins durch Herrn Drosten an das Dekanat, mit dem der Kandidat nachgewiesen hat, dass die Ergebnisse seiner Dissertation in drei Teilaufsätzen publiziert worden sind.« [so im Original, AA]
Für correctiv.org ist die Sache damit erledigt. Die "Fakten-Checker" interessiert nicht die Frage, warum ein Pressesprecher nach massiven Nachfragen von Rechercheuren eine detaillierte Falschmeldung verbreitet. Kühn ist ihre Schlußfolgerung: Weil der von Kaltenborn behauptete, aber fiktive Revisionsschein gar nicht nötig gewesen sei, sei das Promotionsverfahren doch wohl in Ordnung.
Revisionsschein spielt keine Rolle – anderes sehr wohl
Niemand hat je behauptet, Drostens Dissertation sei ungültig, nur weil ein Revisionsschein fehle. Dieses erfundene Detail hat einzig der Pressesprecher der Goethe-Universität ins Gespräch gebracht. Wenn es nun kleinlaut zurückgezogen wird, ist damit überhaupt nichts ausgesagt über die schwerwiegenden Vorwürfe in diesem Verfahren. Siehe dazu u.a. Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins.
Die "Fakten-Checker" machen es nur noch schlimmer. Nachdem sie mitteilen, daß es sich bei dem Bürger, dem Kaltenborn antwortete, um Markus Kühbacher handelt, "der sich in seinem Twitter-Profils selbst als Wissenschaftler bezeichnet, aber nicht näher erklärt, in welchem Fachgebiet", bringen sie dummerweise noch dieses eigentlich überflüssige Argument:
»Ein Revisionsschein ist laut der Universität eine letzte Bescheinigung des Betreuers einer Dissertation vor der Veröffentlichung; dieser unterschreibt und bescheinigt so, „dass gegen die Veröffentlichung der Dissertation in der vorgelegten Version keine Bedenken bestehen“ (PDF, Seite 14). Ein solcher Revisionsschein wird zum Beispiel in den „Wegweisern für die Promotion“ der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Sprach- und Kulturwissenschaften der Universität Frankfurt erwähnt.
Wir haben Uni-Sprecher Kaltenborn zu den Behauptungen zu Christian Drostens Dissertation am Fachbereich Medizin befragt. In einer E‑Mail antwortete er uns, nach einer Überprüfung sei erkennbar geworden, dass laut der Promotionsordnung „die Abgabe eines Revisionsscheines zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen nicht vorgesehen war“ und ein solcher daher nicht existiere.«
Der Pressesprecher hat auf Nachfrage und Prüfung des Sachverhalts also eine Formulierung verwendet, die er offenbar einem "Wegweiser" anderer Fachbereiche aus dem Jahr 2019 entnommen hat. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß in dem Dokument, das als Drostens Dissertation ausgegeben wird, ebenfalls Formulierungen aus späteren Promotionsordnungen als der seinerzeit gültigen verwendet wurden. correctiv.org aber bleibt eisern bei seinem
»Fazit
Der Sprecher der Goethe-Universität Frankfurt schrieb in einer Antwort an Markus Kühbacher fälschlicherweise von einem Revisionsschein und korrigierte sich später. Für den ordnungsgemäßen Ablauf des Promotionsverfahrens im Fachbereich Medizin ist ein Revisionsschein laut Universität nicht nötig. Daher habe die „Falschaussage“, anders als vom Blog Corona Transition suggeriert, keine Auswirkungen.«
(Sie beziehen sich hier auf eine Darstellung auf corona-transition.org.)
"Niemand hat je behauptet, Drostens Dissertation sei ungültig, nur weil ein Revisionsschein fehle."
Der übliche Agitprop von correctiv.org. Man widerlegt in erster Linie nur die eigenen oder aufgeschnappten Strohmannargumente.
Faktenchecker sind schon eine seltsame Spezies. Ich hoffe, jetzt erkennen immer mehr Leute, dass sie Faktencheckern nicht trauen dürfen.
Der/die Lehrstühle von Herrn Drosten sind meiner Erinnerung nach von der Johanna Quandt-Universitäts-Stiftung finanziert.
Laut Ärzteblatt hat Frau Prof. Dr. med. Sandra Ciesek von der Johanna Quandt-Universitäts-Stiftung für ihre Forschungsarbeiten am Corona-virus 250.000 Euro erhalten.
Frau Ciesek ist zudem die Vorsitzende des Promotionsausschusses des Fachbereichs Medizin der Goethe Universität Frankfurt, der für die Dissertation von Herrn Drosten zuständig ist.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/213339/Sandra-Ciesek-SARS-CoV-2-auf-der-Spur
@MB: Über diese Tatsachen wurde hier bereits berichtet. Das Letzte ist allerdings nur halb richtig. Frau Ciesek hatte das Amt nicht zu der Zeit des Promotionsverfahrens von C. Drosten.