Das toppt noch Berlins Innensenator Geisel. Natürlich geht es gegen Rechtsextremisten. Ausgerechnet ein CDU-Rechtsaußen begründet das auf mdr.de so:
»Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte am Dienstag nach der auswärtigen Kabinettssitzung in Halle, die praktischen Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei hätten gezeigt, dass das Versammlungsgesetz nach elf Jahren teilweise aktualisiert werden müsse…
Die Änderung sieht vor, dass die zuständige Behörde Versammlungen oder Aufzüge von bestimmten Beschränkungen abhängig machen oder auch verbieten kann – wenn zum Beispiel die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet sind.
Ergänzt werden soll zudem eine Regelung, wonach die Anmeldung einer Versammlung frühestens zwei Jahre vor deren Beginn wirksam erfolgen kann.«
In Zeiten, in denen noch nicht einmal die Damen und Herren MinisterpräsidentInnen selbst, sondern Spitzenbeamte per Videoschalte umfangreichste Grundrechtseinschränkungen verhängen dürfen und damit die Verfassung brechen, verwundert eine solche Formulierung kaum noch:
»Sachsen-Anhalts Kabinett hat am Dienstag die Änderung des Landesversammlungsgesetztes [so im Original, AA] einstimmig beschlossen.«
Daß Regierungen Gesetze beschließen, erscheint dem Sender stimmig. Es scheint auch nicht im Gegensatz zu stehen zur nachfolgenden Information:
»Die Gesetztesänderung [so im Original, AA] muss nun noch durch den Landtag verabschiedet werden.«
Was muß, das muß.
Stahlknecht ist übrigens der Mann, dessen Polizei vor einem Jahr beim Attentat von Halle ein makabres Bild abgegeben hatte.
8.1.21, Dessau-Roßlau: Neue Corona-Regeln Polizei bewacht bereits ab kommender Woche 15-Kilometer-Grenze
https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/neue-corona-regeln-polizei-bewacht-bereits-ab-kommender-woche-15-kilometer-grenze-37907286