Uni Gießen überprüft Doktorarbeit von Helge Braun
Obacht, Herr Drosten!

Die sin­ken­de Impfbereitschaft ist nicht das ein­zi­ge Problem des Kanzleramtschefs (s. Impfbereitschaft der Deutschen ‑Das näch­ste Angstszenario des Kanzleramts). Auf faz​.net ist heu­te zu erfahren:

»Die Gießener Justus-Liebig-Universität über­prüft, ob Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) in sei­ner Doktorarbeit 2007 gegen wis­sen­schaft­li­chen Standards ver­sto­ßen hat. Wie die Universität am Donnerstag mit­teil­te, gehe man Vorwürfen „auf mög­li­che Überschneidungen mit ande­ren Schriften“ nach. Die Vorwürfe sei­en der Universität Ende Januar 2021 von einer Einzelperson gemel­det wor­den. „Der Betroffene hat über­dies selbst um Überprüfung die­ser Vorwürfe durch die JLU gebe­ten“, teil­te die Uni wei­ter mit. Zuvor hat­te die „Gießener Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Der Kanzleramtsminister und Vorsitzende des CDU-Kreisverbands Gießen hat sich auf Twitter selbst zu den Vorwürfen geäu­ßert. Die Universität über­prü­fe „auch auf mei­ne Bitte hin den Bezug einer vor­aus­ge­gan­ge­nen Teilpublikation der Ergebnisse von mir und ande­ren Autoren zu mei­ner Dissertation“, schrieb Braun am Mittwochabend. Eine Expertenkommission der Universität Gießen über­prü­fe Brauns Dissertation nun in einem stan­dar­di­sier­ten mehr­stu­fi­gen Verfahren gegen mög­li­che Verstöße der Regularien zum wis­sen­schaft­li­chen Arbeiten, so die Universität.«


Über ein Gespräch mit Braun, das auf der Seite der Gießener Universität ver­öf­fent­licht ist, ist zu lesen:

»Was war die prä­gend­ste Erfahrung, die Sie im Studium gemacht haben?

Ich kann nicht sagen, dass es ein kon­kre­tes Ereignis gäbe, wel­ches man als das prä­gend­ste bezeich­nen könn­te. Ich muss aber sagen, dass das Studium ins­ge­samt mich sehr geprägt hat. Ich glau­be, ich bin von einem sehr unbe­schwer­ten Menschen zu jeman­dem gereift, der Verantwortung tra­gen kann. Dazu hat der Umgang mit Schwerkranken und Sterbenden bei­tra­gen. Aber auch die Erziehung zur Gewissenhaftigkeit und zur Fehlerkultur, die in einer sol­chen Tätigkeit ja essen­zi­ell sind.«


Aktuell heißt es dort:

»… Die Vorwürfe, die von einer Einzelperson Ende Januar 2021 an die JLU her­an­ge­tra­gen wur­den, bezie­hen sich auf das Verhältnis der im Jahr 2007 vor­ge­leg­ten Dissertation „Einfluss intra­ope­ra­ti­ver Tachykardien auf die post­ope­ra­ti­ve Prognose“ zu einer zuvor erschie­ne­nen Publikation mit Prof. Dr. Helge Braun als Ko-Autor sowie auf mög­li­che Überschneidungen mit ande­ren Schriften. Der Betroffene hat über­dies selbst um Überprüfung die­ser Vorwürfe durch die JLU gebeten.

Die Ombudsperson der Universität hat den Sachverhalt einer ersten Prüfung unter­zo­gen und das Vorermittlungsverfahren nach Abschluss sei­ner Prüfung im Februar 2021 sat­zungs­ge­mäß an den Vorsitzenden der Kommission zur Sicherung der guten wis­sen­schaft­li­chen Praxis über­ge­ben. Der Vorsitzende hat ein Vorprüfungsverfahren durch­ge­führt, in des­sen Rahmen dem Betroffenen inner­halb der vor­ge­se­he­nen Fristen Gelegenheit gege­ben wur­de, zu den Vorwürfen Stellung zu neh­men. Nach Eingang der Stellungnahme und dem Abschluss der Vorprüfung im April ist nun­mehr die Kommission zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis mit der Weiterführung des Verfahrens betraut. Wir bit­ten um Verständnis dafür, dass wir wäh­rend lau­fen­der Verfahren grund­sätz­lich kei­ne Zwischenergebnisse in der Sache bekannt­ge­ben. Die Justus-Liebig-Universität Gießen ist grund­sätz­lich bestrebt, Verfahren zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis zügig durch­zu­füh­ren.«

Es muß sich um ernst­haf­te Vorwürfe han­deln, wenn sowohl die Ombudsperson als auch der Kommissionsvorsitzende sie nicht ad acta gelegt, son­dern über Monate hin­weg geprüft haben. Hier hört es sich zudem nicht so an, als sei Herr Braun von sich aus aktiv geworden.

»Hintergrund

Das Verfahren rich­tet sich nach der Satzung zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis. Demnach hat zunächst die Ombudsperson die Vorwürfe zu prü­fen (Vorermittlungsverfahren). Nach Weitergabe des Verfahrens an den Vorsitzenden der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis lei­tet die­ser ein Vorprüfungsverfahren ein, in dem auch dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gege­ben wird. Dem Vorprüfungsverfahren schließt sich gege­be­nen­falls ein förm­li­ches Untersuchungsverfahren der Ständigen Kommission zur Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis an.«


https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​9​0​3​3​3​1​6​2​0​8​6​1​4​1​957

Mag sein, daß Herr Kühbacher sich zu früh freut. Wenn aller­dings ein Kanzleramtschef inzwi­schen über­prüft wer­den muß, ist durch­aus vor­stell­bar, daß auch die Dissertation eines Christian Drosten nicht mehr sakro­sankt ist. Bemerkenswert ist, daß die Hochschule in Gießen eine gewis­sen­haf­te Prüfung ein­lei­tet, wäh­rend die in Frankfurt bis­lang mau­ert. Die für eine Untersuchung zustän­di­ge Vorsitzende des Promotionsausschusses an der Goethe-Universität ist übri­gens Prof. Ciesek.

Siehe zu ihr u.a.
Frau Ciesek ist nicht besto­chen. Ihre Forschung wird nur gut drittmittelfinanziert
Kühbacher droht jetzt Sandra Ciesek in Sachen Drosten-Dissertation.

Eine Gemeinsamkeit der bei­den Medienstars ist nach­zu­le­sen in Auch Sandra Ciesek von Quandt-Stiftung gespon­sert.

Update: Klar hat er "geschum­melt". Da das aber üblich war, darf er nach­bes­sern. Das hat die Uni Gießen ent­schie­den (s. "Kanzleramtschef Braun darf Doktortitel behal­ten – Uni for­dert zahl­rei­che Korrekturen", focus​.de, 2.6.).

7 Antworten auf „Uni Gießen überprüft Doktorarbeit von Helge Braun
Obacht, Herr Drosten!“

  1. Die Plandemie hat auch gute Seiten: Überall kommt end­lich der gan­ze Dreck aus Korruption und Filz an die Oberfläche und kann nun besei­tigt wer­den. Bald beginnt das Aufräumen.

  2. Faustregel für den Bundesbürger: Alles was im Fernsehen kommt, ist WAHR. Ergo sind die­je­ni­gen die da gezeigt wer­den, Fachkräfte, Experten, Ärzte, Doktoren, Wissenschaftler, Sachverständige und so wei­ter. Also Menschen denen man ver­trau­en kann und auch ver­trau­en MUSS. Schließlich hat das Fernsehen einen Bildungsauftrag.

    Und jetzt: Allemalachen.

    Mit freund­li­chen Grüßen, EF, Legehennenexperte

  3. PS: Wer eine Fälschung nach­wei­sen will, muss das Original vor­le­gen. Das heißt: Kein Original, kei­ne Fälschung. Sehen Sie, so funk­tio­niert bür­ger­li­che Gesetzgebung.

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