Uni Marburg: Hausrecht schlägt Grundgesetz

Was könn­te in einem kapi­ta­lis­ti­schen Staat höher ste­hen als das Recht eines Hausbesitzers?

»Eine Uni­ver­si­tät kann eine All­ge­mein­ver­fü­gung, die eine Mas­ken­pflicht anord­net, auf ihr Haus­recht stüt­zen. Das hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Gie­ßen (VG) am Mon­tag ent­schie­den (Beschl. v. 16.05.2022, Az. 3 L 998/22.GI).

Noch vor zwei Wochen hat­te das VG auf Ein­trag eines Stu­den­ten die Mas­ken­pflicht der Uni Mar­burg im Eil­ver­fah­ren für rechts­wid­rig erklärt. Die All­ge­mein­ver­fü­gung war damals nicht auf eine taug­li­che Rechts­grund­la­ge gestützt wor­den, so das VG. Schon damals deu­te­te das Gericht aber an, dass die Mas­ken­pflicht mög­li­cher­wei­se auf das Haus­recht des Uni­ver­si­täts­prä­si­den­ten gestützt wer­den könne.

Gesagt, getan: Am 5. Mai erließ die Uni eine neue Mas­ken­pflicht auf die­ser Grund­la­ge. Dage­gen klag­te eine Stu­den­tin, sie fühl­te sich in ihren Grund­rech­ten auf freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit, kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und die Unver­letz­lich­keit der Frei­heit der Per­son verletzt.

Doch die­ses Mal lehn­te das VG den Antrag ab. Denn das Haus­recht des Uni­ver­si­täts­prä­si­den­ten sei im Hoch­schul­ge­setz vor­ge­se­hen und ver­sto­ße auch nicht gegen Ver­fas­sungs­recht, es lie­ge also eine gesetz­lich ver­an­ker­te Grund­la­ge für den Erlass einer Mas­ken­pflicht vor. Außer­dem sei die Mas­ken­pflicht befris­tet aus­ge­stal­tet und ent­hal­te auch Aus­nah­men…«
lto​.de (16.5.)

22 Antworten auf „Uni Marburg: Hausrecht schlägt Grundgesetz“

    1. @ Arno

      Schön wär's!

      Aber ist doch gut, dass der Pöbel seit zwei Jah­ren täg­lich auf's Neue lernt, dass die Gerich­te nicht dafür da sind, sei­ne angeb­li­chen Rech­te vor einem ter­ro­ris­ti­schen Staat zu schüt­zen, son­dern umgekehrt.

  1. Wenn die Leer­kör­per der Uni Mar­burg Mas­ken tra­gen müs­sen (hof­fent­lich nicht zu vie­le über­ein­an­der) ist das schlimm genug. Als Stu­dent soll­te man sich dort mög­lichst nicht ein­schrei­ben. Was sol­len einem CO2-Jun­kies denn allen Erns­tes bei­brin­gen? Leer­kör­per die ihren eige­nen Dreck immer wie­der ein­at­men müs­sen nei­gen stark zu Hal­lu­zi­na­tio­nen und lal­len womög­lich nur dum­mes Zeug. Das könn­te immer­hin erklä­ren, wie man­che Urtei­le zustan­de kommen.

  2. Herr Dr. Asch­mon­eit, ich muss Sie wie­der schelten!

    Fol­gen­des: der bür­ger­li­che Rechts­staat, wie die­ser schon vom Napo­le­on nach Deutsch­land ein­ge­schleppt wur­de und nicht weni­ge Fans schon sei­ner­zeit hat­te, zeich­net sich durch fol­gen­des aus: 

    1. Im Gegen­satz zu den Zei­ten vor­mals mach­te er, der bür­ger­li­che Rechts­staat, alle vor dem Gesetz gleich. Eine hüb­sche Sache. Zum Bei­spiel, wenn man sich Leu­te mit ganz abson­der­li­chen Vor­lie­ben der Bede­ckung ver­ge­gen­wär­tigt. Die näm­lich, die unbe­dingt wol­len, dass alle so per­vers wie sie zu sein haben.

    2. Ein bür­ger­li­cher Rechts­staat ist immer "kapi­ta­lis­tisch", das heißt er schützt das Pri­vat­ei­gen­tum. War­um? Weil das Pri­vat­ei­gen­tum zur Frei­heit des Men­schen dazu­ge­hört, ja, für die­se recht eigent­lich die Vor­aus­set­zung ist. 

    Nun aber zum Pro­blem, das Sie ganz augen­schein­lich nicht ver­ste­hen: Wenn das Gesetz nicht mehr für alle gleich gilt, dann hat der bür­ger­li­che Rechts­staat ver­sagt und ist zum Unstaat gewor­den. So in etwa wie die DDR ein Unstaat gewe­sen ist. Da hat der "Kapi­ta­lis­mus" auch immer viel her­ma­chen müssen.

    Sie sehen also, Ihr "Kapi­ta­lis­mus" hat mit der Pro­ble­ma­tik gar nichts zu tun. Es ist nur der Rechts­staat, der ver­sagt. Und: das liegt nicht nur an kapi­ta­len Gewal­ten, die den Rechts­staat unter­wor­fen und in eine Dik­ta­tur (der Will­kür) ver­wan­delt haben – nicht zuletzt, indem der Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­dent ver­fas­sungs­wid­rig, das heißt rechts­wid­rig in sein Amt gelang­te und somit alles, was unter des­sen Amts­an­wand­lung "ent­schie­den" wur­de, null und nich­tig ist – , son­dern auch am Sou­ve­rän, der sich sol­ches gefal­len lässt.

    Ich sag­te Ihnen ja schon: die Sowjet­ideo­lo­gen, das sind die, die immer pfeil­ge­ra­de am Pro­blem vor­bei­zie­len. Und damit Teil des Pro­blems sind.

    1. Ich könn­te auch sagen, Sie, als Sowjet­ideo­lo­ge, füh­ren die Leu­te in die Irre. 

      Dabei wäre es so ein­fach, dabei zu hel­fen, dass die Leu­te end­lich und ein­fach nur Demo­kra­ten werden.

      Anstatt ihnen – den Leu­ten – die­ses – das schö­ne Wesen der Demo­kra­tie – (despek­tier­lich) so abspens­tig zu machen wie dies die kapi­ta­len Gewal­ten des­glei­chen tun.

      Sie bedie­nen ein Ressentiment.

      [Beim 'nur der Rechts­staat ver­sagt' in mei­nem Kom­men­tar wei­ter oben ver­gaß ich Anfüh­rungs­zei­chen um das 'nur'.]

      1. @aa

        Sie bedie­nen ein Res­sen­ti­ment, was weder Hand noch Fuß hat und die Leu­te des­halb gewis­ser­ma­ßen wie die Säug­lin­ge stram­peln lässt.

        Es schwant dem einen oder ande­ren: es könn­te ums Gan­ze gehen und also dar­um, gera­de jetzt Demo­kra­tie ein­zu­for­dern und die­se nicht, mit Ver­laub, bil­lig zu verwerfen.

  3. Das heißt, das Haus­recht kennt kei­ne Gren­zen und es kann jede auch noch so schi­ka­nö­se Anord­nung erfol­gen, die nur den Hin­weis auf das Haus­recht erfor­dert und damit auch kein Sach­be­zug erfor­der­lich ist?

    1. Das Haus­recht ist im Unrechts­staat nur wich­tig und rich­tig, wenn es den Inter­es­sen des Regimes dient.
      Restau­rant­be­sit­zer die über das Haus­recht eine Mas­ken­freie Zone durch­set­zen woll­ten, beka­men Besuch von den Sturm­trup­pen des Regimes und hor­ren­de Buß­gel­der übergestülpt.

  4. Also geputz­te Schu­he, puh, das wäre auch hart. Oder „nur rasiert“, oder nur mit FB-Account. Was da noch alles kom­men mag…..

  5. "Mas­ken­pflicht befris­tet ausgestaltet"?
    Was mag das hei­ßen? Bis das Mas­ken­tra­gen ver­bo­ten wird vom Präsidenten?

  6. Ihr armen Stu­den­ten in Mar­burg und anders­wo, wo alte Säcke wahr­schein­lich ihren ver­meint­li­chen Selbst­schutz an ers­ter Stel­le sehen wol­len, oder geschäft­lich dar­an teil­ha­ben oder oder oder!?
    Bit­te Steu­er­geld­zu­wei­sun­gen eben­so befris­tet aus­set­zen, sonst wird in Bal­de jede Sek­te aufs Geld des Gemein­we­sens frei zugrei­fen kön­nen. :l
    Außer­dem schei­nen Bilanz­re­geln für den Haus­halt gefühlt wohl nur noch in den Städ­ten und Gemein­den zu gel­ten und die sind lei­der sehr oft blank. Der Bund erweist sich dage­gen schon län­ger als Fass ohne Boden, und die­se volks­fer­nen Schich­ten dort wer­den noch viel Koh­le dru­cken, bis Deutsch­land ans ita­lie­ni­sche oder grie­chi­sche Schul­den­le­vel her­an­kommt… Dann Neu­start, sicher ohne Maske.

  7. Deutsch­land ist wirk­lich fer­tig, da kann ich nur zustimmen..
    Ver­mut­lich braucht es erst 20 Urtei­le, bis man wie­der zur Recht­mä­ßig­keit zurück­kehrt, aber ich hab die unab­hän­gi­ge Jus­tiz in Deutsch­land vor zwei Jah­ren aufgegeben.
    Wir müs­sen eine gro­ße Gegen­öf­fent­lich­keit bil­den, auch mit den mie­ses­ten mora­li­schen Argu­men­te unter Anspra­che des Her­den­triebs das Ruder rum­rei­ßen. Die­se Zustän­de gehen so nicht wei­ter. Ich möch­te wei­ter in die­sem Land woh­nen und zwar in einer Demo­kra­tie, in der die Gerich­te wie­der unab­hän­gig urtei­len und nicht jeder machen kann, was er will. Wol­len wir nicht gleich auch "Kurz­h­aar­ge­bot per Haus­recht" ein­füh­ren, weil sich bei lan­gen Haa­ren die Flö­he ver­brei­ten? Abso­lut not­wen­dig für de Gesund­heits­schutz. Oder "wei­ße Zäh­ne per Haus­recht", denn gegen Zahn­ge­sund­heit kann ja nie­mand was haben? Ab einem bestimm­ten Gelb­heits­grad der Zäh­ne (gibt extra Apps dafür, um den Gelb­an­teil zu bestim­men) wird man nicht mehr rein­ge­las­sen. Dienst ja nur dem Gesund­heits­schutz und der Vor­sor­ge. Wie wäre es mit "Haar­wasch­pflicht per Haus­recht"? Nur wer sich jeden Tag die Haa­re zwei­mal wäscht und dies mit­tels Gesund­heits­pass nach­weist, wird noch in die Uni gelassen!?!?!?

    Die­ses Land ist wirk­lich fer­tig. Es ist so schrecklich.

    Eine wei­te­re Idee: Wir brau­chen unab­hän­gi­ge Aus­bil­dungs­in­sti­tu­te. In den staat­li­chen Insti­tu­ten lernt man offen­bar nur, als Skla­ve zur Ver­wer­tung für den Kapi­ta­lis­mus zu die­nen. Kön­nen wir nicht Aus­bil­dungs­in­sti­tu­te grün­den, wo wie­der sinn­vol­le Din­ge bei­gebracht wer­den und wo die Men­schen­wür­de an ers­ter Stel­le steht?! Sprich, es wer­den kei­ne Grund­rech­te per Haus­recht aus­ge­he­belt?!?! Mit­tels die­ser kran­ken Rege­lun­gen wer­den kri­ti­sche und auf­müp­fi­ge Stu­den­ten aus­sor­tiert, so dass wir spä­ter (bzw. jetzt schon) in den Schalt­zen­tra­len nur noch kom­plett Höri­ge haben.
    Wir müs­sen den kri­ti­schen jun­gen Men­schen doch irgend­wie eine Chan­ce geben, ihr Poten­ti­al zu entfalten.

  8. @aa: "Was könn­te in einem kapi­ta­lis­ti­schen Staat höher ste­hen als das Recht eines Hausbesitzers?"

    Mit Ver­laub: Das ist jetzt aber weit unter Coro­dok-Niveau, um nicht zu sagen: mul­ti­di­men­sio­nal unsinnig.

    1. Kapi­ta­lis­mus ist weder Staats­form noch Rechts­form. Ohne sau­be­re Defi­ni­ti­on über „Kapi­ta­lis­mus“ zu reden oder irgend­je­mand „vom Kapi­ta­lis­mus indu­zier­tes Fehl­ver­hal­ten“ vor­zu­wer­fen, ist müßig.

    2. Uni­ver­si­tä­ten sind Kör­per­schaf­ten des öffent­li­chen Rechts, also mit­tel­bar Staats­ei­gen­tum. Sie wer­den eben­so wenig aus Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht betrie­ben, wie die Ent­schei­dung zur Mas­ken­pflicht aus Erwerbs­zwe­cken getrof­fen wur­de. Ande­res wäre nachzuweisen.

    3. Nicht alle Falschauf­fas­sun­gen und Fehl­ent­schei­dun­gen im Leben und ins­be­son­de­re von Uni­ver­si­täts­lei­tun­gen und Gerich­ten sind auf „den Kapi­ta­lis­mus“ zurückzuführen.

    4. „Haus­recht“ hat mit dem „Recht eines Haus­be­sit­zers“ nur bedingt zu tun, es exis­tiert kon­klu­dent über­all, wo ein räum­li­cher Ver­ant­wor­tungs­be­reich besteht. Es ist wie das Recht auf Eigen­tum seit der Anti­ke wesent­li­cher Teil frei­heit­li­cher Rechts­ord­nun­gen (vgl. Art. 13 und 14 GG), da es auch mit Respekt und dem Schutz ande­rer Men­schen zusam­men­hängt. Bei Dik­ta­to­ren, Beset­zern und Besat­zern, Plün­de­rern, Ran­da­lie­rern und Anar­chis­ten hin­ge­gen steht das Haus­recht nicht hoch im Kurs, das kann nach­denk­lich machen.

    5. Die Exis­tenz und berech­tig­te Durch­set­zung des Haus­rechts ist völ­lig unab­hän­gig von Exis­tenz und inhalt­li­cher Beur­tei­lung einer Haus­ord­nung, um die es im vor­lie­gen­den Fall geht. (Und was in Haus­ord­nun­gen steht, muss nicht zwin­gend unter Zuhil­fe­nah­me des Haus­rechts durch­ge­setzt werden.)

    6. Dass Haus­ord­nun­gen auch öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen unab­hän­gig gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen, ist eine Errun­gen­schaft frei­heit­li­cher und auf Grund­rech­ten (bzw. Men­schen­rech­ten) basie­ren­der Rechts­ord­nun­gen. Ob die Urtei­le für rich­tig oder falsch gehal­ten wer­den und was die Ursa­che dafür ist, muss dis­ku­tiert und ggf. auf höhe­rer Instanz über­prüft wer­den. Auf­grund Unzu­frie­den­heit mit einem Urteil jedoch das Rechts­sys­tem in Fra­ge zu stel­len, ist abwegig.

    7. Was in Deutsch­land „über dem Recht eines Haus­be­sit­zers“ steht, steht z. B. in Grund­ge­setz, Straf­ge­setz­buch und Bür­ger­li­chem Gesetz­buch. Im vor­lie­gen­den Fall spielt das aber gar kei­ne Rol­le – bei­de Sei­ten argu­men­tie­ren ja mit dem Gesund­heits­schutz, nur eben mit gegen­läu­fi­ger Auf­fas­sung, was dar­un­ter zu ver­ste­hen und was höher­wer­ti­ger ist und vor allem, was die Mas­ken dazu bei­tra­gen kön­nen und ob sie schäd­lich oder unzu­mut­bar sind.

    Hier das Urteil im Voll­text: https://​open​jur​.de/​u​/​2​3​9​6​3​1​7​.​h​tml Rele­vant sind vor allem die Absät­ze 35 ff. Das Gericht folgt den (im Urteil ver­link­ten) Dar­stel­lun­gen von RKI, BfArm und Wis­sen­schaft­li­chem Dienst des Bun­des­tags, jedoch wohl aus Über­zeu­gung und nicht auf­grund von Abhän­gig­keit, Wei­sung oder Bestechung. Offen­bar konn­te die kla­gen­de Stu­den­tin das nicht ent­kräf­ten oder fand kei­ne geeig­ne­te Quel­le, die vor­ge­nann­te Dar­stel­lun­gen wis­sen­schaft­lich wider­legt. Das ist das Problem.

    Am Ran­de:

    In Ber­lin ist es nicht anders als in Mar­burg, nur dass in Ber­lin ein Viel­fa­ches an Stu­den­ten, Biblio­theks- und Behör­den­be­su­chern davon betrof­fen ist: An allen Ber­li­ner Uni­ver­si­tä­ten (FU, HU, TU) gilt eben­falls nach Haus­recht wei­ter­hin FFP2-Pflicht, sogar auf den „Ver­kehrs­we­gen“ im Freien:

    „Am Tra­gen von FFP2-Mas­ken in geschlos­se­nen Räu­men soll dabei fest­ge­hal­ten wer­den. Das sieht auch das gemein­sam mit Staats­se­kre­tä­rin Armag­han Nag­hip­our erar­bei­te­te Eck­punk­te­pa­pier für das Som­mer­se­mes­ter vor, das an die­sem Don­ners­tag ver­öf­fent­licht wur­de. „In Lehr­ver­an­stal­tun­gen in Gebäu­den sowie auf Ver­kehrs­flä­chen und in Flu­ren soll dabei wei­ter­hin grund­sätz­lich eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den“, heißt es da. Je nach Gege­ben­heit vor Ort könn­ten die Hoch­schu­len die Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Mas­ke auch anordnen.
    Mas­ken­pflicht – recht­lich schwierig
    Recht­lich könn­te das durch­aus nicht ein­fach wer­den: Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz sieht eine Mas­ken­pflicht in Hoch­schu­len nicht vor. Zu hören ist, dass die­se über das Haus­recht oder das Arbeits­schutz­recht durch­ge­setzt wer­den kön­ne. Staats­se­kre­tä­rin Nag­hip­our erklär­te, Wis­sen­schaft und Gesund­heits­schutz zusam­men zu brin­gen, sei „nach wie vor eine Her­aus­for­de­rung in der aktu­el­len Pandemieentwicklung“.
    https://​www​.tages​spie​gel​.de/​w​i​s​s​e​n​/​a​n​-​f​f​p​2​-​m​a​s​k​e​n​-​w​i​r​d​-​f​e​s​t​g​e​h​a​l​t​e​n​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​u​n​i​s​-​k​e​h​r​e​n​-​z​u​r​-​p​r​a​e​s​e​n​z​-​z​u​r​u​e​c​k​/​2​8​2​1​6​6​2​6​.​h​tml

    Auch in allen öffent­li­chen Biblio­the­ken in Ber­lin gilt wei­ter­hin Mas­ken­pflicht. (In den meis­ten Rat­häu­sern und Behör­den ohne­hin, und eine gro­ße lan­des­ei­ge­ne „sozia­le“ Woh­nungs­bau­ge­sell­schaft sug­ge­riert seit über einem Jahr an den Ein­gangs­tü­ren ihrer Häu­ser, dass ab dort und ver­mut­lich bis in die Schlaf­zim­mer Mas­ke getra­gen wer­den müs­se.) Freund­lich prä­sen­tiert vom „anti­ka­pi­ta­lis­ti­schen“ Bür­ger­meis­ter und Kul­tur- und Euro­pa­senator Dr. Klaus Lede­rer (LINKE) am 1. April 2022:

    „Unter Ver­weis auf die eigen­ver­ant­wort­li­che Aus­übung des Haus­rechts sind fol­gen­de Maß­nah­men möglich:
    • Tra­gen einer Atemschutzmaske
    • Ein­hal­ten des Mindestabstands
    • Ein­lass nach Vor­la­ge eines 3G-Nach­wei­ses oder nur eines Test­nach­wei­ses, solan­ge kos­ten­lo­se Bür­ger­tests zur Ver­fü­gung stehen
    Wir emp­feh­len für die nächs­ten Wochen:
    • Ver­an­stal­tun­gen: FFP2-Mas­ken oder Test
    • Muse­en, Gale­rien, Gedenk­stät­ten: Atem­schutz­mas­ke, qm-Regel
    • Biblio­the­ken und Archi­ve: Atem­schutz­mas­ke, qm-Regel, Min­dest­ab­stand (wo kei­ne Maske)
    • Musik­schu­len, Jugend­kunst­schu­len und pri­va­te Ein­rich­tun­gen für künst­le­ri­schen oder musi­schen Unter­richt: Atem­schutz­mas­ke, Min­dest­ab­stand (wo kei­ne Maske)
    • Kir­chen: FFP2-Mas­ken mög­lichst durchgehen
    Der Sena­tor für Kul­tur und Euro­pa, Dr. Klaus Lede­rer: „In einer pan­de­mi­schen Situa­ti­on, die in jeder Hin­sicht, von Infek­ti­ons­zah­len bis zur Zahl der Opfer, als abso­lut nicht ent­spannt bezeich­net wer­den kann, sei­tens des Bun­des die Maß­nah­men ein­fach aus­lau­fen zu las­sen, hal­te ich für fahr­läs­sig und ist aus mei­ner Sicht eine Flucht aus der Ver­ant­wor­tung. Ohne den Bund im Rücken kön­nen die Län­der wenig ausrichten.
    Ich bin froh, dass die Ber­li­ner Kul­tur­ein­rich­tun­gen, Muse­en, Clubs, Thea­ter und Biblio­the­ken, ihre Ver­ant­wor­tung gegen­über ihrem Publi­kum und ihren Beschäf­tig­ten sehr ernst neh­men. In engem Mit­ein­an­der mit unse­rer Ver­wal­tung ist so ein Kanon von Emp­feh­lun­gen ent­stan­den, der der gebo­te­nen Vor­sicht wei­ter­hin Rech­nung trägt, und es den Ein­rich­tun­gen erlaubt, über ihr Haus­recht Coro­na-Schutz­maß­nah­men, wie das Tra­gen von Mas­ken in Innen­räu­men, zu ergrei­fen. Für die Zusam­men­ar­beit bin ich dank­bar und eben­so für das Pro­blem­be­wusst­sein, das der Bund lei­der ver­mis­sen lässt.“
    https://​www​.ber​lin​.de/​s​t​a​d​t​b​i​b​l​i​o​t​h​e​k​-​p​a​n​k​o​w​/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​e​r​a​n​s​t​a​l​t​u​n​g​e​n​/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​2​0​2​2​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​-​k​l​a​u​s​-​l​e​d​e​r​e​r​.​d​ocx (Her­vor­he­bun­gen im Original)

    1. Die Gerich­te fol­gen der Auf­fas­sung von RKI und den gan­zen ande­ren vom BMfG abhän­gi­gen Insti­tu­tio­nen, weil sie sich par­tout wei­gern, ande­re Stu­di­en über­haupt anzu­se­hen oder selbst unab­hän­gi­ge Exper­ten zu hören. Alle inter­na­tio­na­len Zah­len wider­le­gen die Aus­sa­gen der RKI-Grüt­ze und die Gerich­te wei­gern sich, das anzu­er­ken­nen. Inwie­weit die Abhän­gig­keit der Rich­ter und Staats­an­wäl­te vom Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um eine Rol­le spielt, kann ich nicht beur­tei­len. Aber da zumin­dest die Staats­an­wäl­te wei­sungs­ge­bun­den sind und die Rich­ter durch o.a. ernannt wer­den, sind dies­be­züg­li­che Zusam­men­hän­ge nicht von der Hand zu weisen.
      Also wenn der Staat sowohl die medi­zi­ni­schen Emp­feh­lungs­ge­ber unter sei­ner Kon­trol­le und die Juris­pru­denz , die dies recht­lich zu prü­fen hat, selbst ernennt, hat es der Bür­ger äußerst schwer, die­sen Teu­fels­kreis zu durch­bre­chen. Also ein Sumpf von Staats­kor­rup­ti­on, weil die han­deln­den Per­so­nen von sel­bi­gem finan­zi­ell für ihr zu Diens­ten sein belohnt werden.

  9. Die Anord­nung zum Mas­ken­tra­gen hat doch kei­nen gesund­heit­li­chen Grund. Sie ist ein Sym­bol, eine Zuge­hö­rig­keit, ein Wir-Gefühl. Zei­chen set­zen, damit man die rich­ti­ge Sei­te wählt. Nur kann ich in der Uni Han­no­ver, Mas­ken­pflicht in Gebäu­den, nicht wäh­len ob ich zur Arbeit gehe und mich bede­cke oder einen ande­ren Arbeits­platz suche. Na ja, kann ich irgend­wie schon, ich kann schließ­lich auch wäh­len ob ich alle Zwei­fel über Bord wer­fe und mit­ma­che oder Zwei­fel habe, dass hier gewal­tig etwas auf­ge­baut wird mit dem wir, alle Mit­bür­ger, alle lie­be­vol­len Mit­men­schen, alle Fami­li­en­mit­glie­der, in naher Zukunft unter­drückt wer­den. Ich wer­de die Mas­ke also tra­gen müs­sen, viel­leicht wer­de ich eine rosa­ro­te Mas­ke tra­gen, und auf der wer­de ich viel­leicht etwas drauf malen. Ich den­ke dabei an ein Satz­zei­chen oder so. Viel­leicht ein "?" oder "!". Mal sehen

  10. Uni-Mit­ar­bei­ter sind zum gro­ßen Teil kaf­fee­süch­tig und haben sich daher schnell dar­an gewöhnt, stän­dig einen Kaf­fee­fil­ter im Gesicht zu tragen.

  11. Das Recht eines Haus­be­sit­zers wür­de ich aus rein ego­is­ti­schen Grün­den auch nicht ein­schrän­ken wol­len, aller­dings ist mein Haus auch kei­ne öffent­li­che Ein­rich­tung, die Bestand­teil eines Oli­go­pols für Bil­dungs­ab­schlüs­se ist.

    Gerich­te waren, sind und wer­den eines immer sein: Spie­gel der Gesell­schaf­ten. Ich weiß, dass vor allem Juris­ten ger­ne mit heh­ren Wor­ten wie "gericht­li­che Wahr­heit" etc. hau­sie­ren gehen, doch letzt­lich han­delt es sich um Ein­rich­tun­gen, wo Klein-Fritz­chen sitzt und Din­ge ent­schei­det, die im Streit ste­hen. Wenn die Gesell­schaft stark zu einer bestimm­ten Sicht auf die Din­ge zu nei­gen scheint, dann gehört sehr viel dazu, dass Klein-Fritz­chen sich dage­gen stellt. Aus­nah­men bestä­ti­gen die Regel.
    Man darf nicht ver­ges­sen: die juris­ti­sche Aus­bil­dung ist eine sehr spe­zi­el­le, die nicht dazu befä­higt und auch nicht befä­hi­gen soll, wis­sen­schaft­li­che Pro­blem­stel­lun­gen eigen­stän­dig zu unter­su­chen. Dafür lädt man dann Sach­ver­stän­di­ge oder bezieht sich auf gän­gi­ge wis­sen­schaft­li­che Exper­ti­se. Ist die Exper­ti­se in bestimm­ten Krei­sen aner­kannt, spielt die tat­säch­li­che Qua­li­tät kei­ne Rol­le. In der Situa­ti­on kön­nen Sie noch so gut argu­men­tie­ren, Sie wer­den vor eine Wand lau­fen, wenn das Gericht das möch­te. Das liegt dann im rich­ter­li­chen Ermessen.
    Natür­lich ist die Argu­men­ta­ti­on des Gerich­tes objek­tiv Hum­bug. Selbst wenn wie dort behaup­tet in geschlos­se­nen Räu­men ein Anste­ckungs­ri­si­ko bestün­de und selbst wenn eine Mas­ke dage­gen irgend­ei­ne Art von Wir­kung zei­gen wür­de, deckt der Auf­ent­halt dort einen so klei­nen Teil des Tages ab, dass eine Risi­ko­ver­schie­bung dort mathe­ma­tisch kei­ne mess­ba­re Ver­än­de­rung des Gesamt­ri­si­kos ergibt. Ver­ein­facht gesagt: beim abend­li­chen Zusam­men­sit­zen im Wohn­heim oder in der Knei­pe oder in der ver­laus­ten Dro­gen­höh­le oder im pro­fes­so­ra­len Haus­halt oder beim Dritt­mit­te­l­ein­trei­bungs­din­ner wird jeder Mas­ken­vor­teil aus der Vor­le­sung pul­ve­ri­siert. Ein­zel­maß­nah­men an iso­lier­ten Plät­zen sind völ­lig unge­eig­net, ins­ge­samt irgend­et­was zu errei­chen, das gilt für Epi­de­mien genau­so wie für Dro­gen­han­del oder Müllentsorgung.
    Nur hilft das nicht, wenn das Gericht dem all­ge­mei­nen Panik­mo­dus ver­fal­len ist.

  12. Hät­te ein pri­va­ter Haus- oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer das Recht gehabt, die Poli­zei nicht rein zu las­sen, wenn sie an der Tür hämmern:

    "Hier spricht die Poli­zei. Hier sind "Geimpf­te" und/oder Un-"geimpfte" zusam­men und haben die erlaub­te Zahl an Gäs­ten übertroffen."

    ?

    Die­se elen­den Ver­ord­nun­gen gab es vor ganz kur­zer Zeit. Jetzt zufäl­lig, gnä­dig, gera­de nicht. Weil sich kei­ner mehr tes­ten lässt.

    Dürf­te ein pri­va­ter Haus­be­sit­zer ana­log dann jetzt, 19.5.2022, auch zum Mon­teur, der die Wasch­be­cken repa­riert, sagen: neh­men Sie bit­te SOFORT Ihre FFP2-Mas­ke oder die OP-Mas­ke ab? Sonst dür­fen Sie in mei­nem Haus kei­ne Repa­ra­tu­ren aus­füh­ren und ich neh­me mir eine ande­re Firma!

    Das soll­te Schu­le machen: In mein Haus, in MEINE Woh­nung kom­men kei­ne mas­kier­ten Besu­cher! Und kei­ne mas­kier­ten Ein­bre­cher. Ich kann näm­lich den Anblick von Kaf­fee­fil­ter-Tüten in Gesich­tern ganz ein­fach nicht ertra­gen, bit­te hal­ten Sie sich an MEINE Regeln, an MEIN Hausrecht.

    🙂

  13. Wann ver­kün­det der Uni-Pro­fes­sor per Haus­recht, dass Stu­den­tin­nen nur noch mit Mini­röck­chen auf den Cam­pus kom­men dür­fen – und Stu­den­ten nur noch mit völ­lig undurch­sich­ti­ger Augenbedeckung.

    Also ich fin­de schon, dass das Haus­recht viel wei­ter gedacht wer­den muss als bis­her üblich .…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.