Verfassungsrechtler Prof. Uwe Volkmann: Infektionsschutzgesetz gefährlicher Präzedenzfall

Mit der Frank­fur­ter Goe­the-Uni­ver­si­tät ver­bin­det man in die­sen Zei­ten Namen wie Chris­ti­an Dros­ten, San­dra Cie­sek, Mar­tin Stür­mer und Klaus Cichutek (s. Alles Gute kommt aus Frank­furt (Goe­the-Uni­ver­si­tät). Inter­es­sen­kon­flikt von Klaus Cichutek). Doch es gibt auch kri­ti­sche Men­schen wie Prof. Volk­mann dort. Am 14.4. erklär­te er auf "phoe­nix" sei­ne Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Regierungspläne:

Der Sen­der kann es nicht las­sen, rela­ti­vie­ren­de Lauf­tex­te einzublenden.

3 Antworten auf „Verfassungsrechtler Prof. Uwe Volkmann: Infektionsschutzgesetz gefährlicher Präzedenzfall“

  1. AHA! er will (3:45) ver­hin­dern, dass "der Pro­test" auf der Stra­ße (wie "bereits jetzt") "kru­de und ver­zerr­te For­men" annimmt?

    Weil er bevor­zugt, dass Gerich­te das erle­di­gen? (wie z.B. jene, die "kru­de und ver­zerr­te" Ver­ord­nun­gen erst­mal durch­ge­wun­ken haben?). Und damit der Arma­da ihrer juris­tisch vor­ge­bil­de­ten (im der­zei­ti­gen Bun­des­tag knapp 16%) Kol­le­gIn­nen in den Rücken fal­len, die das sehen­den Auges aus­ge­heckt haben?

    Die Phoe-Nixe durf­te das Dumm­chen spie­len, um ihn das "ein­ord­nen" zu las­sen (den Bei­trag "davor" kann man sich vor­stel­len – wohl irgend­was mit "Wel­len brechen" ).

    Den Ehren­ti­tel "kri­ti­scher Mensch" hal­te ich inso­fern für unan­ge­mes­sen. (Viel­leicht "Fei­gen­blatt"?)

  2. Stra­te kann Karate:

    "Ein gera­de­zu zyni­sches Ver­hält­nis zu den Grund­rech­ten offen­bart Kanz­le­rin Mer­kel, wenn sie über das Imp­fen spricht: „Ich glau­be, wenn wir spä­ter sehr vie­len Men­schen ein Ange­bot gemacht haben kön­nen zum Imp­fen. Dann sagen man­che Men­schen, wir haben ja kei­ne Impf­pflicht, dann sagen man­che Men­schen, möch­te ich nicht geimpft wer­den. Dann muss man viel­leicht schon sol­che Unter­schie­de machen und sagen, okay, wer das nicht möch­te, der kann viel­leicht auch bestimm­te Din­ge nicht machen.“

    Las­sen wir sie damit nicht durch­kom­men! Es ist höchs­te Zeit, sich die ursprüng­li­che Bedeu­tung der Grund­rech­te wie­der in Erin­ne­rung zu rufen. Vor ihrem Geist zer­fal­len der­ar­tig tota­li­tä­re Bestre­bun­gen zu Staub. Machen wir uns bewusst, dass jeder Text zwei Urhe­ber hat: den Ver­fas­ser und den Rezi­pi­en­ten. Dies gilt auch für das Grund­ge­setz, das wir nicht nach­läs­sig und geschichts­ver­ges­sen zum Rund­um-Sorg­los-Ver­si­che­rungs­pa­ket her­ab­wür­di­gen dürfen."

    https://​www​.cice​ro​.de/​i​n​n​e​n​p​o​l​i​t​i​k​/​c​o​r​o​n​a​-​g​r​u​n​d​g​e​s​e​t​z​-​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​e​-​l​o​c​k​d​o​w​n​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​a​n​g​e​l​a​-​m​e​r​kel

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