Brandenburg: 18 Menschen zwangsweise in Quarantänestationen eingewiesen

Das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um woll­te sogar 30 Per­so­nen in Haft nehmen.
n‑tv.de berichtet:

»Pots­dam (dpa/bb) – In Bran­den­burg sind in der Coro­na-Pan­de­mie bis Mit­te Febru­ar 18 Qua­ran­tä­ne-Ver­wei­ge­rer zwangs­wei­se in Lan­des­ein­rich­tun­gen ein­ge­wie­sen wor­den. Die Dau­er des Auf­ent­halts habe 3 bis 19 Tage betra­gen, teil­te das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um in Pots­dam auf eine Anfra­ge aus der Lin­ke-Land­tags­frak­ti­on mit.

Nach Anga­ben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums gehör­ten die Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rer unter­schied­li­chen Natio­na­li­tä­ten an. Dar­un­ter sei­en auch Men­schen mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft. Die Zen­tra­le Aus­län­der­be­hör­de stell­te im Rah­men der Amts­hil­fe Gebäu­de und Per­so­nal zur Verfügung.

In Bran­den­burg gab es bis Ende Janu­ar dem­nach 30 Men­schen, die sich einer Qua­ran­tä­ne ver­wei­ger­ten. In zwei Fäl­len daue­re die Ein­stu­fung als Qua­ran­tän­ever­wei­ge­rer noch an, erklär­te das Minis­te­ri­um. In einem Fall habe sich ein Infi­zier­ter frei­wil­lig in eine Qua­ran­tä­ne­sta­ti­on begeben.

Das Innen­mi­nis­te­ri­um hat­te die Zahl der Men­schen, die in der Ein­rich­tung zwangs­wei­se unter­ge­bracht wor­den sind, zwi­schen­zeit­lich auf 18 geän­dert. In zwölf Fäl­len sei­en ledig­lich Anträ­ge bei Gericht auf die Ein­wei­sung gestellt wor­den, denen aber nicht statt­ge­ge­ben wor­den sei.«

Die For­mu­lie­rung "auch Men­schen mit deut­scher Staats­bür­ger­schaft" klingt merk­wür­dig und stimmt nicht ganz über­ein mit der Infor­ma­ti­on der "Mär­ki­schen All­ge­mei­nen":

»In der Ein­rich­tung sind nur Men­schen nicht-deut­scher Her­kunft in Zwangs­qua­ran­tä­ne. Die Lin­ke spricht von „insti­tu­tio­nel­lem Ras­sis­mus“, der Innen­mi­nis­ter weist das vehe­ment zurück.«

Auch nordkurier.de berich­tet: "Nur Migran­ten wer­den zwangs­un­ter­ge­bracht". Bei­de Arti­kel befin­den sich hin­ter der Bezahl­schran­ke. Dazu paßt, daß die Que­ru­lan­tIn­nen in Gebäu­den der Zen­tra­len Aus­län­der­be­hör­de fest­ge­hal­ten werden.


Grenzdebile Verschärfung der Quarantäne-Regeln

Das Pro­blem könn­te sich aus­wei­ten mit der gera­de beschlos­se­nen Ver­schär­fung der Qua­ran­tä­ne-Regeln in Bran­den­burg. ber​li​ner​-zei​tung​.de schreibt dazu:

»Die Qua­ran­tä­ne-Regeln für Ein­rei­sen­de aus bestimm­ten Risi­ko­ge­bie­ten nach Bran­den­burg sind noch ein­mal ver­schärft wor­den. Nun wird unter­schie­den, ob sie sich zuvor in einem Risi­ko­ge­biet, Hoch­in­zi­denz­ge­biet oder Virus­va­ri­an­ten­ge­biet auf­ge­hal­ten haben, wie die Staats­kanz­lei am Mitt­woch nach einem Kabi­netts­be­schluss mitteilte.«

Mit will­kür­li­chen und kaum durch­schau­ba­ren Kri­te­ri­en wer­den selbst Ein­käu­fe in Polen bestraft:

»Risi­ko­ge­bie­te sind den Anga­ben zufol­ge Gebie­te mit einem erhöh­ten Risi­ko für eine Infek­ti­on. Dazu gehört aktu­ell Bran­den­burgs Nach­bar Polen. Hoch­in­zi­denz­ge­bie­te sind sol­che mit beson­ders hohen Fall­zah­len, min­des­tens jedoch mit einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 200 je 100.000 Ein­woh­ner. Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te wie­der­um kön­nen Gebie­te sein, in denen sich eine Muta­ti­on des Coro­na­vi­rus Sars-CoV‑2 ver­brei­tet, die nicht zugleich in Deutsch­land in grö­ße­rem Umfang auftritt.«

Da kann man nur hof­fen, daß sich die Mutan­ten auch in Bran­den­burg schnellst­mög­lich durchsetzen.

»Ein­rei­sen­de aus sol­chen Gebie­ten müs­sen 14 Tage in Qua­ran­tä­ne, auch ein nega­ti­ver Coro­na-Test been­det die­sen Zeit­raum nicht früher…

Wer nach Bran­den­burg ein­reist, ist nach der Ver­ord­nung grund­sätz­lich ver­pflich­tet, sich danach für zehn Tage in Qua­ran­tä­ne zu bege­ben. Der „klei­ne Grenz­ver­kehr“ etwa für Ein­käu­fe in Polen fällt eben­falls unter die Quarantäne-Regelung.«

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5 Antworten auf „Brandenburg: 18 Menschen zwangsweise in Quarantänestationen eingewiesen“

  1. Das wird ohne­hin zu wenig betrach­tet. Asyl­be­wer­ber sind neben Pfle­ge­heim­in­sas­sen und Kin­der­ver­wah­rung lt. § 36 IfSG ohne­hin Frei­wild für jeden Über­griff. Dazu eines ohne Stimme.

  2. Der RepreSSions+-error des Poli­zei- und Über­wa­chungs­staats rich­tet sich immer zuerst gegen die ärms­ten und wehr­lo­ses­ten der Gesell­schaft. Nach­dem er damit ohne nen­nens­wer­te Gegen­wehr Qua­li­täts­rei­fe erlangt, wird er auf die gesam­te Bevöl­ke­rung angewendet. 

    Insti­tu­tio­nel­ler Ras­sis­mus ist da vorprogrammiert. 

    Übri­gens ist das ganz extrem dort anzu­tref­fen, wo Algo­rith­men Risi­ko­ab­wä­gun­gen über Men­schen treffen. 

    Also der Zukunft, die man für uns erdacht hat und die es mit allen uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln zu ver­hin­dern gilt. Auch Sabo­ta­ge ist da voll­kom­men in Ordnung.

    Und nicht zuletzt Soli­da­ri­tät mit den Schwächs­ten. Nichts fürch­ten die mehr als die Einig­keit der schwar­zen und wei­ßen Schafe.

  3. Ich sehe das als Beginn einer Lager­kul­tur. Ähn­lich wie bei der Maul­korb­emp­feh­lung zu "Covid­be­ginn" nimmt man die, die sich nicht groß zu weh­ren dro­hen und schaut, wie so die Reak­tio­nen sind.
    Für Anhän­ger einer "0"covid Stra­te­gie kann die (-ich müß­te jetzt End­lö­sung schrei­ben, geht lei­der nicht -) Lösung nur "Lager" hei­ßen. Und folgt man kon­se­quen­ten Über­le­gun­gen, dann wer­den dort "Impf­ver­wei­ge­rer" einsitzen.
    Vor­aus­ge­setzt natür­lich, es gibt noch genü­gend leben­de geimpf­te Einsperrer.

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