Nach wie vor ist es zur Zeit nicht möglich, Einsicht in die Dissertation von Christian Drosten zu nehmen. Zwei Exemplare in der Frankfurter Universitätsbibliothek können weder ausgeliehen noch vorgemerkt werden. Anfragen auf Bereitstellung eines weiteren Scans werden abschlägig beschieden oder nicht beantwortet.
Lediglich ein Inhaltsverzeichnis der Arbeit kann als PDF geladen werden. Die Datei trägt merkwürdigerweise das Erstellungsdatum 8.6.2020 08:53:56.
Am 13.7. wurde ein anderer Scan des Inhaltsverzeichnisses auch in die Deutsche Nationalbibliothek eingestellt. Dort war die Arbeit von 2001/2003 bisher nicht gelistet. Hier trägt die PDF-Datei das Erstellungsdatum 13.7.20 18:27:18.
Es wäre einfach, Spekulationen den Boden zu entziehen, indem die UB eine digitalisierte Version zum Download anböte.
So jedoch kann vorläufig die Frage nicht beantwortet werden, wie es mit der Anforderung der Promotionsordnung bestellt ist, die vorschreibt
Ȥ 6 Dissertation
(1) Die Dissertation muß wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft auf dem Gebiet der Medizin oder Zahnmedizin liefern. Sie muß eine selbständige Leistung des/der Doktorand/in sein und beweisen, daß diese/ dieser befähigt ist, eine wissenschaftliche Fragestellung mit einwandfreier Methodik unter wissenschaftlicher Anleitung zu bearbeiten und unter Berücksichtigung des Schrifttums verständlich darzustellen.«
Eine weitere Frage betrifft diese Voraussetzung:
Ȥ 3
Voraussetzungen zur Promotion
… (4) Voraussetzungen zur Promotion zum/r Doktor/in der theoretischen Medizin (Dr. rer. med.) sind:
… e) Eine mindestens einjährige, ganztägige, wissenschaftliche Tätigkeit im Fachbereich Humanmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität oder einem dem Fachbereich Humanmedizin zugeordneten Akademischen Lehrkrankenhaus. Diese Tätigkeit ist in der Regel bereits bei Annahme als Doktorand/in nachzuweisen…
Von dieser Regelung kann der Promotionsausschuß in besonderen Fällen abweichen.«
Korrektur 28.7.:
Hier lag ein Denkfehler vor. Das Zitat bezieht sich auf eine Promotion zum Dr. rer. med. und findet deshalb keine Anwendung auf Herrn Drosten.
In einem von zwei vermutlich von Herrn Drosten verfaßten Lebensläufen wird falsch seine Promotion in das Jahr 2000 verlegt, der andere nennt 2003. In beiden ist zu finden, daß er ab dem Jahr 2000 am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg beschäftigt war, in einem liest man die Angabe "Assistenzarzt". Laut Wikipedia ist dies "ein approbierter Arzt ohne leitende Funktion".
Das Hamburger Institut wird kein Akademisches Lehrkrankenhaus der Frankfurter Universität gewesen sein. Zwei Möglichkeiten scheinen zu bestehen:
Entweder hat Herr Drosten bereits vor dem Arbeitsantritt in Hamburg im Jahr 2000 ein Jahr lang ganztägig wissenschaftlich in Frankfurt gearbeitet. Verträgt sich das mit der Angabe, daß er 2002 die ärztliche Approbation erhalten hat? Und wie konnte er – die Wikipedia-Definition als korrekt unterstellt – bereits 2000 als Assistenzarzt wirken?
Oder der Promotionsausschuß hat Gründe für eine Ausnahme gesehen. Welche waren das dann?
Gibt es weitere Erklärungen? Vielleicht findet sich ein Leser oder eine Leserin, der oder die vertraut ist mit den Abläufen des Medizinstudiums in diesen Jahren und hier weiterhelfen kann. Vielleicht ist das Ganze ja nur ein einziges Mißverständnis.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Obige Punkte mit der Bitte um Klärung über einem offenen Brief an die Charité stellen könnte evtl. Klarheit schaffen.
Normalerweise müsste es von der Drosten-Dissertation zwei Exemplare in der Deutschen Nationalbibliothek geben. Sowohl in Frankfurt als auch in Leipzig, unabhängig an welcher Universität sie geschrieben wurde (in diesem Fall wohl an der Uni Frankfurt). Hier ein Link dazu: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Sammeln/sammeln_node.html;jsessionid=407EA5910F75E493389E6ADF604E5387.internet551#sprg210124. Da die Dissertation nicht online veröffentlicht wurde (2001 bzw. 2003 war das auch noch nicht üblich), muss das Exemplar in Frankfurt eine gedruckte, gebundene und vollständige Ausgabe sein. Also, auf nach Frankfurt und die Dissertation in den dortigen Lesesaal bestellen! Dies müsste auch für Tagesgäste ohne Bibliotheksausweis möglich sein.
Aber besser vorher auf der Homepage der DNB nachschauen, ob es wegen der "Corona-Krise" ein extra dafür geschaltetes Reservierungssystem gibt. Es könnte sein, dass der Einlass täglich nur für eine bestimmte Anzahl von Nutzern möglich ist.
Gab es nicht damals noch das AiP? Ein Jah oder laenger Arzt im Praktikum? Kann es sein, dass das im erwaehnten Lebenslauf als "Assistenzarzt" bezeichnet wurde?
EinDoktorDoktor: Ja, es galt das AIP. Damit ist man aber kein Assistenzarzt, oder sehen Sie das anders? Die Approbation setzt den Abschluß der Tätigkeit als AIP voraus.