Am 10.2. wurde hier berichtet, daß das Amtsgericht Heidelberg Christian Drosten in einem Verfahren von RA Bahner aufgefordert hatte, ein schriftliches Sachverständigengutachten zum PCR-Test einzureichen.
Am 9.3. erschien unter obigem Titel ein Artikel auf nordkurier.de. Dort ist zu lesen:
»BERLIN · Dass Christian Drosten die Post vom Amtsgericht Heidelberg erreicht hat, bestätigte die Charité dem Nordkurier bereits vor zwei Wochen. Ihm sei die Anfrage bekannt, so Sprecherin Manuela Zingl, die Entscheidung, ob Prof. Drosten in dem Verfahren als Sachverständiger in Erscheinung treten wird, sei aber noch nicht gefallen. Damals hieß es, im Laufe der Woche würde es eine Antwort geben – gab es dann aber doch nicht. Als der Nordkurier zehn Tage später nochmals nachhakte, hieß es wieder, dass sich die Anfrage „weiterhin in Bearbeitung“ befinde.
Kontroverse um den PCR-Test
Warum dauert das so lange? Wirklich nur, weil das Zeitbudget von Deutschlands bekanntestem Virologen und Regierungsberater knapp bemessen ist und er Besseres zu tun hat? Oder auch, weil die Anfrage des Gerichts für den Wissenschaftler nicht ganz so einfach zu handhaben ist, wie es auf den ersten Blick aussieht? Es geht um die Frage nach der Eignung des PCR-Tests als verlässlichen Nachweis von Corona-Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Ein Thema, das kontrovers diskutiert und längst nicht mehr nur von Querdenkern und anderen Maßnahmen-Kritikern kritisch gesehen wird.
Fest steht: Drosten dürfte der Gerichtsbeschluss seit geraumer Zeit vorliegen. Bereits am 04. Februar hatte ein Richter am Amtsgericht Heidelberg entschieden, dass der Charité-Professor ein schriftliches Gutachten anfertigen soll…
Beruhen Corona-Maßnahmen auf falschen Zahlen?
Hintergrund: Seit Monaten wird vor allem seitens der Maßnahmen-Kritiker eindringlich darauf hingewiesen, dass der PCR-Test durch sein nobelpreisgekröntes Vervielfältigungsprinzip (Stichwort CT-Zahl) zwar extrem geringe Virenmengen detektieren kann, dadurch aber auch positiv ausfällt, wenn keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und damit auch keine Ansteckungsgefahr vorliegt. Das wiederum würde Corona-Maßnahmen und Lockdowns, die ja auf hohen Fallzahlen und der Angst vor massenhafter Ansteckung beruhen, empfindlich infrage stellen…
Der zugrundeliegende Fall ist eigentlich nur eine kleine Bußgeldsache: Bahners Mandantin hatte sich geweigert, bei der Rückkehr aus dem Ausland einen PCR-Test zu machen, sie sollte deshalb 125 Euro Strafe zahlen.
Drosten als Gutachter – ein Vorschlag von Anwältin Beate Bahner
In ihrem Einspruch argumentiert die Anwältin, dass der PCR-Test zum Nachweis einer Infektion und im Umkehrschluss auch zum Nachweis einer fehlenden Infektion ungeeignet sei. „Als Gutachter wollte ich natürlich den Besten haben“, sagte sie dem Nordkurier dazu. Dass der Richter ihrem Wunsch, Drosten als Sachverständigen zu benennen, nachgekommen ist, habe sie überrascht und gefreut.
Nimmt Drosten die Aufgabe an, wäre es das erste Mal, dass Deutschlands Corona-Fronten in einem Gerichtsverfahren aufeinandertreffen. Und das könnte spannend werden. Zu spannend für den Wissenschaftler? Die Charité hat sich bis zum heutigen Dienstag nicht dazu geäußert, wie sich Christian Drosten zu der Angelegenheit verhalten will. Auch dem Amtsgericht Heidelberg liegt Angaben einer Sprecherin zufolge noch keine Zu- oder Absage des Charité-Professors vor.«
Eier hat der Typ nicht, er wird mit allen Mitteln versuchen, sich rauszureißen. Am Ende muss halt IM Erika helfen.
Das Gericht hat keinen Termin genannt, bis zu dem er Stellung hätte nehmen müssen. Ein Witz also.
@gast
Wenn Gerichte jemanden zum Sachverständigen benennen, erfordert das KEINE Zustimmung des Sachverständigen: gem. § 75ff. StPO muss er dem nachkommen! Er KANN davon entbunden werden vom Gericht, muss dann aber einen Antrag stellen und den begründen. Fristen für ein zu erstellendes Gutachten sind mit dem Gericht vereinbart (und hier nicht genannt), § 73 StPO. D.h.: vielleicht schreibt er schon dran??
@gast und @Alle: Bitte nicht die Diskussion wiederholen, die in den Kommentaren zu PCR-Test: Drosten muß vor Gericht Stellung beziehen geführt wurde!
@aa Was ist falsch daran, wenn auch hier der Irrtum auftaucht, dass Drosten zustimmen müsse??
@some1: Es geht mir nicht um den Inhalt, sondern darum, die Diskussion nicht zerfleddern zu lassen und sie besser weiter unter dem ersten Beitrag zu führen.
Das ist Frau Bahners rechtmäßige Rache. In die Psychiatrie verschleppt wurde sie 2020. Ich konnte es damals nicht fassen, dass so etwas in Deutschland möglich sein soll.
Nun haben wir gesehen, dass vieles möglich geworden ist.
Aber die Eliten haben sich verzockt. Sie haben gedacht, sie könnten mit so einem irrsinnigen Plan durchkommen und dem Volk ihren großen Reset und die Umgestaltung unserer Gesellschaft aufoktruieren.… Sie werden sehen wie wir sie in die Realität zurückholen, der Widerstand wächst und wird immer stärker. Danke Beate Bahner für diesen sensationellen Schachzug! Ich habe mir das immer so sehr gewünscht, dass er vor Gericht erscheinen muss. Und nun zeigt Dr Osten mit seinem rumgeier, wie viel an der PCR Geschichte dran ist.
Warten auf Drosten.. Wenn's mal wieder länger dauert.. Nein, kein Snickers, besser dieses geile Video "Die Zerstörung des Volksverpetzers": https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU&t=44s
Würde mich wundern, wenn er dort auftaucht. Er kann nur noch auf Zeit spielen.
Herr Aschmoneit, ich habe mir gerade ihr Interview mit dem Corona Ausschuss angesehen. Das es so schlimm um Drosten steht, hätte ich nicht im Traum gedacht. Hier haben die Historiker später sehr viel zu lachen.
Vielen Dank für Ihre Recherchen!
@ Tom
Die Historiker, die ihren Beruf ernst nehmen und nicht als antiquarische Disziplin verstehen, haben mit "Prof. Dr." Pfosten schon heute sehr viel zu lachen. Ob nachfolgende Generationen einst darüber werden lachen können, hängt allerdings von uns ab.
Warum werden hier bei Gericht nicht Termine gesetzt? Das alles sollte ja für den Supervirologen doch kein Problem sein! Schliesslich hat er seinen Test auch innerhalb kürzester Zeit veröffentlicht und zum Standard machen lassen, aber da hört man ja anscheinend auch nichts mehr davon, wie es da mit der "Eingabe" von Frau Kämmerer und anderer Wissenschaftler weitergeht.
Soll das ein Witz sein? Es dauert mehrere Wochen bis sich der wehrte Herr DrOsten entscheidet, ob er den Gutachter macht oder nicht.
Wie lange würde er dann für das Gutachten brauchen? Mehrere Jahre wahrscheinlich…
Ich nehme an, der falsche "Dr" Drosten (Scharlatan) ist hin und her gerissen: Einerseits will er nicht das seine Lüge auffliegt – demzufolge wird er "aus Zeitgründen" oder ähnlichem, dem Gericht absagen.
Andererseits hat er den Drang, im Mittelpunkt stehen zu müssen.
Man darf also gespannt sein, wie der Scharlatan reagieren wird.
Eins ist klar: wenn er dort nicht vor Gericht erscheinen will, werden ihn trotzdem in Zukunft Gerichtsverfahren einholen und seine Geldgeber werden ihn dann wie eine heiße Kartoffel fallen lassen.
Das Gerichtsverfahren um seinen falschen Doktortitel wird ein weiteres tun.
Der Drosten, der Tausendsassa, der weiß eben, wie's geht. Er hat im Januar schließlich den Thieme Management Award als "Manager des Jahres 2020" erhalten:
"Schon seit 2004 ehrt das Magazin „kma Klinik Management aktuell“ zusammen mit dem cdgw herausragende Persönlichkeiten für ihren außergewöhnlichen Beitrag um die Gesundheitswirtschaft in der Kategorie „Manager des Jahres“.
Ein Video der Veranstaltung gibt es hier:
https://www.thieme.de/de/presse/thieme-management-award-2020–162617.htm
Ab Minute 17:54 gibt's ein Interview mit dem Geehrten, in dem er wieder einiges Interessantes zu schwurbeln weiß. So sagt er: "Ja, man muss eben priorisieren und man muss natürlich auch für sich definieren, was wissenschaftliche Arbeit ist, wie die jetzt gerade in dieser Zeit aussehen kann." …
Und er weiß auch, dass wir eigentlich gar nicht in einem Lockdown sind – das ist einfach nur schlecht kommuniziert:
"… und jetzt kurzfristig gedacht, man hört jetzt schon Politiker, die sagen, naja, der Lockdown, der muss bestimmt verlängert werden, über Ende Januar hinaus. Ich bin mir nicht so sicher, ob das eigentlich die richtige Kommunikationsweise und auch das richtige Ziel ist, denn, ähm, ein Lockdown sollte nicht verlängerungspflichtig sein. Ein Lockdown, ähm, soll ja kurz sein, und wir müssen uns, glaube ich, fragen, wenn wir seit Mitte November in einem, in einer Art Lockdownzustand sind, ob das dann überhaupt so genannt werden kann. Wir sind eigentlich gar nicht in einem Lockdown. Wir sind in einer Art mild gut definierter, nicht pharmazeutischer Interventionen, die einige Wirtschaftsbereiche betreffen, einige Gesellschaftsbereiche betreffen und andere nicht. "
Und dass man nicht um den Rt-Wert verhandeln sollte, denn "das ist sehr schlecht für die gesamte Wirtschaft, ähm, aus verschiedensten Gründen, ähm, da gibt es auch wissenschaftliche Studien dazu".
Und er weiß auch, dass man u. a . endlich auch mal einen Bereich ansprechen muss, den man bisher noch nicht im Fokus hatte: "Und noch ein Bereich, der, der noch schwieriger zu besprechen ist, je weiter man auf eine breite Bühne kommt, sind die entfernteren Sozialgruppen, die einkommensschwachen Gruppen, die kulturell entfernten Gruppen, die schwer erreichbar sind und, äh, von denen wir genau wissen, beispielsweise wenn Sie, wenn Sie nen Diagnostikbetrieb, ähm, überblicken, dann wissen Sie, in welchen Gesellschaftsgruppen diese Krankheit, ähm, stark vorkommt und aus welchen Gruppen diese Krankheit auch immer wieder auflebt. Und das sind natürlich diese schwerer erreichbaren Gruppen und man muss dieses Thema irgendwann auch mal adressieren."
Interessant wäre zu erfahren, welchen Diagnostikbetrieb der da so überblickt. …
@AW: Danke! Jetzt hier: Drosten ist "Manager des Jahres", findet ein "exklusiver Wirtschaftsclub"
Da von ihm und seinem Corona-PCR-Test alles abhängt, d.h. das Narrativ- Kartenhaus zusammenstürzen könnte, wenn er jetzt versagt, wird die Regierung versuchen, ihm das hier zu ersparen bzw. es so hinzudrehen, dass man es genau anders herum sehen kann. Er wird sagen, er habe ja selbst den gewissenhafteren Umgang mit dem zusätzlichen 2. Kontrolltest in seiner Veröffentlichung inkludiert, was aber aufgrund des hohen Testaufkommens von den Laboren nicht geleistet werden konnte und darum von der WHO ausnahmsweise mit nur einem Durchgang stattgegeben wurde.
Dann hat die WHO die Verantwortung allein zu tragen. 🙁
In einem seiner letzten Podcasts rudert er doch schon wieder zurück.
Da die PfizerImfung in Israel wohl den typischen Ct Wert von 25 auf 27 gedrückt hätte, sagt er, "ab Ct27/28 ist man eher nicht mehr infektiös" oder so ähnlich!
Gibt er ein falsches Gutachten ab, macht er sich weithin angreifbar.
Gibt er ein korrektes Gutachten ab, wird der Irrsinn für alle sichtbar.
Kein Wunder, dass er zögert.
Er kann sich ja auch nicht auf falsche Verwendung des Tests rausreden. Erstens hätte er dann längst darauf aufmerksam machen müssen, zweitens hat er selbst einen CT-Wert von 45 angegeben.
Da kommt bestimmt irgendeine Finte in Abstimmung mit Merkel.
So wie ich es verstanden habe muss Dr.osten ja nicht dort erscheinen. Er kann ein schriftliche Gutachten einreichen, das seine Ghostwriter sicher schon in der Mache haben. Es ist nur etwas kniffelig weil sie dort was reinschreiben müssen ohne irgend etwas zu sagen. Auf der politischen Bühne geht das leicht – auf Papier und der Nachprüfung ausgesetzt ist das eben schwieriger und daher zeitaufwändiger. Das ist mE alles dabei.
Wie bescheuert muss man als Anwältin/Verteidigerin eigentlich sein, einen Gutachter (hier Drosten) zu bestellen, bei dem man genau weiß, dass er im Gutachten zu Ungunsten des (und damit GEGEN) den Beschuldigten im Bußgeldverfahren argumentieren wird ? Was Frau Bahner hier macht, grenzt an Parteiverrat oder gar Betrug- es handelt sich um eine reine Publicity-Mache von Frau Bahner zulasten ihres Mandanten im Bußgeldverfahren. Wenn sie im Sinne ihres Mandanten handeln würde, würde sie einen Gutachter vorschlagen, bei dem wenigstens ansatzweise die Chance besteht, dass er im Gutachten für das Gericht GEGEN Drosten argumentiert !!!!!! (Einzige Ausnahme: der von Frau Bahner vertretene Beschuldigte im Bußgeldverfahren ist einverstanden und es geht nicht wirklich darum, mithilfe des Gutachtens einen Freispruch zu wirken, sondern um Publicity und zwar Publicity zulasten des Beschuldigten, denn mit Dr.Osten als Gutachten steht bin vornherein fest, dass der Beschuldigte eben NICHT freigesprochen wird, weil Dr.Osten eben gegen diesen und für die Validität seines eigenen PCR-Tests argumentierten wird.
@myrkytyksen oireet
Das ist ein durchaus bedenkenswerter Aspekt, auch wenn er der corodokschen "Schwarmsympathie pro Bahner" widerspricht. (Die Einbindung von sozialen Bewertungen mittels Like war m.E. eine mainstreamige Sch***idee, @aa)
Ich halte es für einen weitverbreiteten Irrglauben, dass es gut sei, im Bußgeldverfahren einen Zeugen "aus den eigenen Reihen" zu benennen. Viele Leute glauben das und erleben damit ordentliche Bruchlandungen vor Gericht.
Was Frau Bahner macht, ist genau das richtige. Niemand kann Drosten so glaubwürdig widerlegen wie Drosten selbst. Im Bußgeldverfahren muss ein Zeuge mündlich vernommen werden. Auch wenn er ein schriftliches Gutachten einreicht. Und in der Befragung wird die Anwältin im Detail alles hinterfragen und wenn Drosten nicht liefern kann und sich in Widersprüche verstrickt, dann hat das eine viel höhere Überzeugungskraft, als wenn tausend Bakhdis, Wodargs und Schiffmanns aussagen. Es ist gar nicht nötig und auch nicht gut, wenn die Betroffene versucht, irgendwas zu beweisen. Der Betroffene ist nicht in der Beweispflicht und sollte sich diesen Schuh keinesfalls anziehen. Es ist viel besser, dem Gericht zu demonstrieren, dass der Staat argumentativ mit leeren Händen dasteht.
ich habe mir RAin Bahners Antwort und den Beschluss des AG Heidelberg angesehen: RAin Bahner beantragt, Prof. Drosten als Zeugen zu befragen, Das Gericht macht daraus in seinem Beschluss, dass Prof. Drosten ein Sachverständigengutachten erstellen soll. Fristen , bis zu der er das Gutachten abliefern soll, und die bei Verzug mit Strafen belegt sind, werden jedoch nicht genannt. Damit ruht das Verfahren auf unbestimmte Zeit. Ist das so gewollt?? Wer kennt denn die Bedingungen der Sachverständignordnung???
"und für die Validität seines eigenen PCR-Tests argumentierten wird."
Na, das ist doch genau der Punkt. Dr.osten muss argumentieren, dass der positive PCR-Test eine Infektion, Erkrankung, Infektiosität beweist – was der Test genau eben nicht tut – weil nicht kann.
… "Er" hat sich doch schon längst bezüglich der "Viruslast" vorbereitet – nach dem Motto : Ct-Werte "um Mitte 20" sind nur dann "aussagekräftig", wenn man vorher geimpft wurde …
Aus dem Podcast 76 / Seite 3 und 4 :
ERKRANKUNGEN IN ISRAEL
Christian Drosten
Ja, das ist jetzt tatsächlich so. Wir haben einen Effekt,
den man beobachten kann, nämlich dass die Kranken-
hausaufnahmen sich voneinander ablösen. Das sieht
man zunehmend deutlich zu Ende Januar hin. Jetzt zu
einem Zeitpunkt, wo diese Studie geschrieben wird,
gibt es erstmals weniger Krankenhausaufnahmen über
60-Jähriger versus unter 60-Jähriger. Das ist natürlich
erst einmal etwas, das man begrüßen würde. Aber
gleichzeitig ist es so, die Grund-Inzidenz in Israel, die
war schon sehr hoch. Die war Anfang Januar bei einer
Wochen-Inzidenz von 600. Sie liegt auch jetzt noch im
Bereich von knapp unter 200. Und was wir jetzt haben,
ist genau das, was wir mal angesprochen haben, es
kommt jetzt in Israel zu einer starken Zunahme der
Fälle unter 60 Jahren auf den Intensivstationen. Das
ist tatsächlich wie erwartet. Man kann nur hoffen, dass
die Durchimpfung, die jetzt auch in der Altersgruppe
unter 60 und in der gesamten Bevölkerung eigentlich
so langsam gegeben ist, dass das in kurzer Zeit, in zwei
bis drei Wochen dazu führt, dass alle Krankenhausauf-
nahmen runtergehen, dass jetzt diese Fälle auch nur
eine momentane Erscheinung sind. Das kann man für
Israel hoffen.
Bei uns würden sich diese Dinge aber wohl auf
längeren Zeitskalen bewegen, weil wir einfach ein viel
komplexeres Land sind. Wir schaffen das eben nicht in
so kurzer Zeit, mal eben in der Gesamtbevölkerung
über 16 Jahren auf Durchimpfungsraten von 45
Prozent zu kommen. Bei uns wären diese Zeiträume
deutlich länger. Da muss man sich gegen wappnen.
Korinna Hennig
Wenn wir noch einmal kurz bei Israel bleiben. Eine
theoretische Gefahr, die immer skizziert wird in Zu-
sammenhang mit den Mutationen, die ein Dauerthema
sind für alle und für diesen Podcast auch, die Virus-
varianten, besteht da auch die Gefahr, dass bei einer
hohen Grund-Inzidenz, bei der man ja reingegangen
ist in diese Impfsituation und jetzt ein Druck ausgeübt
wird auf das Virus, dass es da auch wieder Mutationen
gibt? Oder glauben Sie, die impfen einfach schnell
genug dagegen an?
Christian Drosten
Ich glaube Letzteres. Wir haben bei den Mutationen
in Israel eine Situation, dass wir Ende Dezember so
um die fünf Prozent bei der englischen Mutation
lagen. Das ist auch in Israel die, die dominiert. Ende
Januar, ich glaube sogar schon der in der vorletzten
Woche im Januar, war man schon über 50 Prozent von
diesen Mutationsnachweisen. Das scheint insgesamt
jetzt nicht sehr zu Buche geschlagen zu sein. Aber
man kann das im Moment auch nicht letztendlich
auswerten. Dazu müsste man Studien anschauen, die
jetzt auch erschienen sind, die, glaube ich, von Sandra
Ciesek letzte Woche auch schon besprochen wurden,
was die Impfung und die Mutationen angeht, da gab
es schon eine Studie zu der B.1.1.7‑Mutation, die
eigentlich zeigt, dass die Impfwirkung nicht schlechter
ist bei der Variante.
Korinna Hennig
Bei der englischen Variante B.1.1.7. Nun gibt es aus
den Daten von Israel auch noch ein bisschen mehr Er-
kenntnisse als diese epidemiologischen. Wie viel mehr
Menschen infizieren sich, wie viel mehr Menschen
kommen in die Krankenhäuser? Es gibt auch die virolo-
gische Seite, die uns alle immer umtreibt, was passiert
eigentlich, wenn man geimpft wird mit der Zahl der
Viren im Rachen? Zum Beispiel kann ich das Virus noch
weitergeben, obwohl ich geimpft werde und selber
nicht mehr schwer krank werde? Was liefern uns die
Daten aus Israel dazu?
Christian Drosten
Da gibt es zwei neue Studien, die mich begeistern,
und zwar in beiden Fällen hat man einfach geschaut:
Wie entwickeln sich die Viruslasten? Eine Studie
geht zurück auf ein ganz großes Labor, aus einer Art
Massentestlabor. Das ist ein Labor, das macht eine
ganz erhebliche Zahl. Ich hatte 10.000 bis 20.000 Tests
pro Tag gelesen. Das ist schon sehr viel. Was man hier
auswerten kann, ist die Ct-Divergenz, also die Abwei-
chung der Ct-Werte. Das ist ja ein Marker, den wir in
der PCR für die Viruslast benutzen, bei unter 60-Jähri-
gen gegenüber den über 60-Jährigen. Und man sieht:
Das Ganze löst sich voneinander ab, so ungefähr ab
dem 21.1. in diesem Labor. Also das jetzt bitte nicht
direkt vergleichen mit den Zahlen aus der anderen
Studie, weil das unterschiedliche geografische Berei-
che sind und auch unterschiedliche Patientengruppen.
Das hier sind laborbasierte Daten. Hier geht es auch
nicht um Erstnachweise, sondern hier geht es um die
Frage: In den Erstnachweisen, wie viel Virus ist da
immer drin im Durchschnitt in der ersten Probe, die
so ein Patient abgibt in der PCR-Testung? Wir haben
hier natürlich einen Effekt, wo wir dann irgendwann in
der PCR-Testung Patienten haben, die trotz Impfung
sich infiziert haben. So etwas gibt es ja, man kann sich
trotz Impfung infizieren. Die Frage ist nur, ist das eine
schwere Infektion? Oder ist das eine oberflächliche
Infektion? Hier können wir sogar fragen, wie oberfläch-
lich eigentlich? Die Viruslast ist da auch ein Maß der
Intensität der Virusreplikation.
VIRUSLAST SINKT
Das Interessante ist: Man sieht ab dem 21.1. eine
Ablösung der Ct-Werte in den Gruppen unter 60 und
über 60. Vorher haben diese Altersgruppen, genauer
gesagt die 40- bis 60-jährige Altersgruppe und die
über 60-jährige Altersgruppe, die haben in etwa immer
die gleichen Ct-Werte. Dann sieht man ab dem 21.1.
plötzlich ein Ablösen. Jetzt muss man zurückdenken.
Wir würden mal rechnen ungefähr sechs Tage für die
Inkubationszeit plus ein oder zwei Tage Diagnosestel-
lungsverzögerung. Wir gucken auf die Monatsmitte,
auf den 15.1., da hat sich bei den Infektionen plötzlich
etwas verändert. Noch mal 14 Tage zurückgerechnet,
das ist der Zeitraum, wo man geimpft worden sein
muss, um einen Impfschutz zu haben, also Anfang
des Monats. Zu dieser Zeit waren wieder so ungefähr
die Hälfte der 60-Jährigen mit nur einer ersten Dosis
versorgt. Das ist also wirklich interessant. Es ist nur
die erste Dosis, die man anscheinend braucht, um
wieder zu einem deutlichen Absenken der Viruslast
zu kommen, so knapp drei Wochen später. Als labor
erfahrener Virologe – ich kenne auch den Test, den
die da machen im Labor, – kann ich auch sagen, so ein
Vorher-Nachher-Vergleich in den Viruslasten, der sich
da einstellt, das ist schon beeindruckend. Man liegt
hier in dem Wert nach dieser Viruslastverschiebung in
der Erstprobe plötzlich im Ct-Bereich von um die 27,
28. Das ist auch in einer anderen Studie noch mal so
bestätigt. Auch da ist es so, es kommt zu einem Absin-
ken der Viruslast ab einem bestimmten Zeitpunkt. Der
liegt auch wieder so im Bereich zwölf bis 28 Tage nach
der ersten Dosis und auch hier ist wieder eine Ct-Wert-
verschiebung von 25 auf 27 ungefähr, 27, 28 zu sehen.
Und das ist ein Bereich, da ist nach unserer Einschät-
zung wirklich die Infektiosität zu Ende. Wenn man so
eine Patientenprobe sieht und man würde fragen, ist
der Patient noch infektiös, da würde ich sagen: Nein,
das ist jetzt langsam nicht mehr ein infektiöser Be-
reich. Das kann man korrelieren. Das haben wir auch
in der Vergangenheit im Podcast schon an mehreren
Beispielen besprochen. Wenn man korreliert zwischen
Zellkulturnachweisen und dann auch der Überlegung,
wie viel Zellkulturnachweise gibt es eigentlich am
Ende der ersten Krankheitswoche, wo wir dann wieder
wissen, da ist die Infektiosität in Feldbeobachtungs-
studien dann wirklich zu Ende. Hier landen wir. In
diesem Bereich landen wir plötzlich. Also wir sehen
jetzt eine durchschnittliche Erstdiagnose mit einem
Datenwert, der eigentlich dem entspricht bei einem
nicht-geimpften Patienten, was man nach der ersten
Krankheitswoche sieht, also wo praktisch die Infektio-
sität zu Ende ist.
Korinna Hennig
27, 28, ich halte es noch mal fest, ist ein eher höherer
Ct-Wert. Höherer Ct-Wert bedeutet wenig Virus. Da
muss man andersrum denken, niedriger Ct-Wert
bedeutet sehr viel Virus im Rachen.
Christian Drosten
Ja, klar. Ich spreche jetzt hier vielleicht immer mit den
Dauerhörern im Kopf, die sich in all diese Dinge schon
eingedacht haben. So langsam wird es kompliziert
im Podcast. Ich merke das auch selber schon. Aber
genau, das ist der Eindruck aus zwei Studien, die sich
gegenseitig bestätigen. Beides relativ klar gemachte
Studien, in einem Fall ein Datensatz aus einer großen
Krankenversicherung, die ein eigenes großes Labor
betreiben, die ganz genau sagen können, zwölf bis 28
Tage nach der Impfung, denn auch diese Impfung hat
diese Krankenversicherung für ihre Versicherten in
der Hand. Die Versicherung macht die Terminvergabe
und sorgt dafür, dass geimpft wird. Und dann stellt
sie auch die Diagnosen in einem eigenen Zentrallabor.
Das ist eine traumhafte Situation für Epidemiologen.
Die sehen das ganz genau, dass im Bereich von zwölf
bis 28 Tage nach – wohlgemerkt – der ersten Dosis der
Biontech-Vakzine es schon zu dieser Ct-Wertverschie-
bung kommt. Das klingt jetzt, ich weiß nicht, ob es be-
eindruckend klingt oder nicht, aber in der einen Studie
ist es eine vierfache Reduktion der durchschnittlichen
Viruslast bei Erstdiagnose.
Korinna Hennig
Das klingt beeindruckend, finde ich schon, auch für
den Laien.
( Wen meint Frau Hennig wohl mit Laien ? Doch nicht etwa ihren Gesprächspartner … ? )
Ich würde Frau Bahner hier mal keine Rachegelüste unterstellen, sie ist intelligent genug, um unwürdige Behandlung von demokratischem Recht zu unterscheiden und hoffe, dass jeder andere Jurist genauso handeln würde. Mit dem Gutachten,das wahrscheinlich weder "gut" noch "achten" bedeuten wird,verhält es sich wohl eher so wie mit seiner Dissertation. Kneifen ist angesagt. Interessant ist doch aber , zu erforschen, wer diesen sogenannten "Helden" stützt und ihm die Lobby gibt?
wenn Prof Drosten die SVO kennen würde.…
@Günter Adams Danke für die Auszüge des Podcasts. Jetzt habe ich verstanden, was Geschwurbel ist – glaube ich.
Kann man festhalten, dass Herr Drosten gesagt hat, alles über CT-Wert 27 ist quasi bedeutungslos? Oha – das ist aber erheblich weniger als seine Parole 45. Das wäre ja mal eine Ansage für alle Labore.
Sicher bin ich mir allerdings nicht – ich habe mich hoffnungslos in den unzusammenhängenden Bandwurmsätzen verheddert.
"erheblich weniger"
Ich würde sagen, "horrend weniger" denn jeder Schritt ist ja eine Verdoppelung.
Wahrscheinlich ist der Unterschied so wie zwischen "mal kurz über die Straße gehen" und "zum Mond fliegen".
Wenn es Dr. DDR nicht schafft, dem Gericht glaubhaft zu machen (und sei es nur durch Untätigkeit oder Nichterscheinen), daß der PCR-Test die Bedeutung hat, von dem die meisten leider immer noch ausgehen … dann muß das Gericht im Sinne der Antragstellerin entscheiden: Bußgeld abgewiesen.
Dann hätten wir einen wunderschönen Präzedenzfall, wegen 125€.
nein, siehe obigen Kommentar, das Verfahren wird auf unbistimmte Zeit vertagt, da Drosten keine Frist zur Abgabe seines "Gutachtens" aufgetragen wurde.