Die Firma "abg Intellecual Property" gibt auf ihrer Webseite einen juristischen Überblick. Dort ist zu erfahren:
Ja, das Wohan-SARS-CoV‑2 Virus ist (in Europa) patentierbar.
Ob entsprechende Patente angemeldet wurden, ist zur Zeit nicht zu ermitteln.
Es werden 4 Patente auf Corona-Viren aufgelistet, die aber anders als das Wuhan-Virus geartet sind. Für letzteres gilt:
»Die ersten genomischen Sequenzen des Wuhan-Coronavirus wurden im Januar dieses Jahres veröffentlicht. Wenn es eine Patentanmeldung für das neue Coronavirus gibt, sollte es daher vor der Veröffentlichung seiner Sequenz eingereicht worden sein, um die Neuheitsanforderung zu erfüllen.
Zum anderen werden Patentanmeldungen 18 Monate nach ihrer Einreichung veröffentlicht. Während dieser Zeit ist die Anmeldung beim Patentamt vertraulich. Daher müssen wir bis zur zweiten Hälfte des Jahres 2021 warten, um herauszufinden, ob eine Patentanmeldung für das Wuhan-Coronavirus vorliegt. Im Jahr 2003, als das SARS-CoV-Virus entdeckt wurde, reichten mehrere Institutionen schnell einseitig Patentanmeldungen für die Gesamt- oder Teilsequenz des Coronavirus-Genoms ein.«
Hier kommen wieder Christian Drosten, Olfert Landt und die Charité ins Spiel.
Besagte Veröffentlichung aus dem Januar war von Drosten, Landt und Anderen vorgenommen worden. Regelwidrig hatte Drosten seinen Arbeitgeber, die Charité davon zuvor nicht unterrichtet. Wenn sie oder Drosten nicht zuvor eine Patentierung angemeldet haben sollten, war mit der Veröffentlichung dieses Recht vergeben. (Siehe dazu Drosten-Landt-Connection: Geld scheffeln mit Pandemien (III) und Charité räumt Begünstigung von TIB Molbiol von Olfert Landt ein.)
Damit war der Weg zur sofortigen Kommerzialisierung frei für Olfert Landt und seine Firma TIB-Molbiol, die technisch als Dienstleister an den Forschungen beteiligt war. Verschlossen war dagegen die Möglichkeit für die Charité, Einfluß zu nehmen auf Preisgestaltung und Verteilung.
Im Jahr 2003 war es noch etwas anders gewesen. Die u.a. Christian Drosten am Bernhard-Nocht-Institut geglückte Entdeckung des SARS-Virus fiel zwar auch nicht an das Institut, aber hier wurde einem Dienstleister, der Firma artus GmbH, die Patentierung ermöglicht. Näheres dazu in Drosten-Landt-Connection: Geld scheffeln mit Pandemien (I).
Das Ganze mag absurd klingen. Doch in einer Gesellschaft, in der alles zur Ware werden kann und deshalb auch das Gesundheitssystem einen gigantischen Markt darstellt, kann auch die Entdeckung eines mörderischen Virus hochprofitabel sein. Der Fehler ist zuallererst dieses System, und erst dann, diejenigen, die es für sich ausnutzen.
Wäre es der Sache sehr dienlich, zu wissen ob ein Patent auf Sars CoV 2 angemeldet wurde?
Das SARS-CoV‑2 Virus ist mindestens seit 2008 bekannt. Also wenn es ein Geheimpatent, schon längst öffentlich, nicht patentiert oder widerrechtlich patentiert.
https://jcm.asm.org/content/46/5/1734.short