Patent auf Corona-Virus?

Die Fir­ma "abg Intellecual Pro­per­ty" gibt auf ihrer Web­sei­te einen juris­ti­schen Über­blick. Dort ist zu erfahren:

Ja, das Wohan-SARS-CoV‑2 Virus ist (in Euro­pa) patentierbar.

Ob ent­spre­chen­de Paten­te ange­mel­det wur­den, ist zur Zeit nicht zu ermitteln.

Es wer­den 4 Paten­te auf Coro­na-Viren auf­ge­lis­tet, die aber anders als das Wuhan-Virus gear­tet sind. Für letz­te­res gilt:

»Die ers­ten geno­mi­schen Sequen­zen des Wuhan-Coro­na­vi­rus wur­den im Janu­ar die­ses Jah­res ver­öf­fent­licht. Wenn es eine Patent­an­mel­dung für das neue Coro­na­vi­rus gibt, soll­te es daher vor der Ver­öf­fent­li­chung sei­ner Sequenz ein­ge­reicht wor­den sein, um die Neu­heits­an­for­de­rung zu erfüllen.

Zum ande­ren wer­den Patent­an­mel­dun­gen 18 Mona­te nach ihrer Ein­rei­chung ver­öf­fent­licht. Wäh­rend die­ser Zeit ist die Anmel­dung beim Patent­amt ver­trau­lich. Daher müs­sen wir bis zur zwei­ten Hälf­te des Jah­res 2021 war­ten, um her­aus­zu­fin­den, ob eine Patent­an­mel­dung für das Wuhan-Coro­na­vi­rus vor­liegt. Im Jahr 2003, als das SARS-CoV-Virus ent­deckt wur­de, reich­ten meh­re­re Insti­tu­tio­nen schnell ein­sei­tig Patent­an­mel­dun­gen für die Gesamt- oder Teil­se­quenz des Coro­na­vi­rus-Genoms ein.«

Hier kom­men wie­der Chris­ti­an Dros­ten, Olfert Landt und die Cha­ri­té ins Spiel.

Besag­te Ver­öf­fent­li­chung aus dem Janu­ar war von Dros­ten, Landt und Ande­ren vor­ge­nom­men wor­den. Regel­wid­rig hat­te Dros­ten sei­nen Arbeit­ge­ber, die Cha­ri­té davon zuvor nicht unter­rich­tet. Wenn sie oder Dros­ten nicht zuvor eine Paten­tie­rung ange­mel­det haben soll­ten, war mit der Ver­öf­fent­li­chung die­ses Recht ver­ge­ben. (Sie­he dazu Dros­ten-Landt-Con­nec­tion: Geld schef­feln mit Pan­de­mien (III) und Cha­ri­té räumt Begüns­ti­gung von TIB Mol­bi­ol von Olfert Landt ein.)

Damit war der Weg zur sofor­ti­gen Kom­mer­zia­li­sie­rung frei für Olfert Landt und sei­ne Fir­ma TIB-Mol­bi­ol, die tech­nisch als Dienst­leis­ter an den For­schun­gen betei­ligt war. Ver­schlos­sen war dage­gen die Mög­lich­keit für die Cha­ri­té, Ein­fluß zu neh­men auf Preis­ge­stal­tung und Verteilung.

Im Jahr 2003 war es noch etwas anders gewe­sen. Die u.a. Chris­ti­an Dros­ten am Bern­hard-Nocht-Insti­tut geglück­te Ent­de­ckung des SARS-Virus fiel zwar auch nicht an das Insti­tut, aber hier wur­de einem Dienst­leis­ter, der Fir­ma artus GmbH, die Paten­tie­rung ermög­licht. Nähe­res dazu in Dros­ten-Landt-Con­nec­tion: Geld schef­feln mit Pan­de­mien (I).


Das Gan­ze mag absurd klin­gen. Doch in einer Gesell­schaft, in der alles zur Ware wer­den kann und des­halb auch das Gesund­heits­sys­tem einen gigan­ti­schen Markt dar­stellt, kann auch die Ent­de­ckung eines mör­de­ri­schen Virus hoch­pro­fi­ta­bel sein. Der Feh­ler ist zual­ler­erst die­ses Sys­tem, und erst dann, die­je­ni­gen, die es für sich ausnutzen.

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