Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen

»Die Rich­te­rin hat­te wäh­rend der Ver­hand­lung mehr­fach ver­sucht, Franz zu einem Ver­gleich zu bewe­gen, was ihr bis zu neun zusätz­li­che Monats­ge­häl­ter gebracht hät­te. Dies habe sie bewusst abge­lehnt, so die Medi­zi­ne­rin: "Mir war wich­tig, dass sie ihre Ent­schei­dung voll­zie­hen und schrift­lich nie­der­le­gen muss. Damit nie­mand spä­ter sagen kann: ›Man weiß ja nicht, viel­leicht hät­te sie für dich ent­schie­den, wenn du dem Geld­an­ge­bot nicht erle­gen wärst.‹ Somit ist jetzt son­nen­klar, wer wo steht."«

lah​rer​-zei​tung​.de (3.2.)

In einem aus­führ­li­chen Arti­kel über den Pro­zeß berich­tet das Blatt am 2.2.:

»Urteil gegen Corona-Kritikerin
Anette Franz darf nicht mehr als Polizeiärztin arbeiten

Was war der Knack­punkt der Verhandlung?

Im Wesent­li­chen ging es um die Zei­tungs­an­zei­ge. "Infek­ti­ons­schutz­ge­setz = Ermäch­ti­gungs­ge­setz" stand als Über­schrift über der Annon­ce. Damit habe Franz den Staat in die Nähe der NS-Dik­ta­tur gerückt, so Anwalt Ben­ja­min Wel­ler. Franz ver­tei­dig­te sich damit, dass im Geset­zes­text die Regie­rung mehr­fach wört­lich zu Maß­nah­men gegen die Pan­de­mie "ermäch­tigt" wer­de, somit habe man es doch mit einem Ermäch­ti­gungs­ge­setz zu tun. Die Nazi-Zeit habe sie nicht im Sinn gehabt.

Doch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Bir­git Zim­mer­mann nahm ihr das nicht ab – jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung müs­se bei dem Begriff an die NS-Dik­ta­tur den­ken, beton­te sie. Pro­zess­be­ob­ach­ter ahn­ten an der Stel­le, dass das Ver­fah­ren für Franz nicht gut aus­ge­hen würde.

Wel­che Rol­le spiel­ten die Kund­ge­bun­gen in Lahr?

Eine Ver­tre­te­rin des Prä­si­di­ums Tech­nik, Logis­tik, Ser­vice, dem Arbeit­ge­ber von Franz als Poli­zei­ärz­tin, kam auf die Demons­tra­tio­nen auf dem Muse­ums­platz zu spre­chen.­ Dabei habe es "teil­wei­se Aus­schrei­tun­gen" gege­ben, wor­auf­hin Poli­zis­ten intern die Sor­ge geäu­ßert hät­ten, bei die­sen Kund­ge­bun­gen ver­letzt und danach von der Demo-Orga­ni­sa­to­rin Franz behan­delt zu wer­den. Auch des­halb sei sie als Poli­zei­ärz­tin nicht mehr tragbar.

Gegen die­sen Vor­wurf wehr­te sich Franz. Sie habe bis­her ins­ge­samt 84 Sams­tags-Kund­ge­bun­gen in Lahr orga­ni­siert, die alle fried­lich ver­lau­fen sei­en. Mit der Stadt­ver­wal­tung und der Poli­zei in Lahr gebe es kei­ne Pro­ble­me. Die Beam­ten wür­den sich gern von ihr behan­deln las­sen, einer habe danach sogar die Sprech­stun­de ihrer Pra­xis für Osteo­pa­thie in Lahr aufgesucht.

Der Vor­wurf, dass ihr Ver­hält­nis zu den von ihr behan­del­ten Poli­zis­ten "zer­rüt­tet" sei, ließ sich in dem Ver­fah­ren somit letzt­lich nicht bele­gen. Tat­säch­lich hat es bei den von Franz in Lahr orga­ni­sier­ten Demos auch kei­ne Aus­schrei­tun­gen gegeben.

Wur­den wei­te­re Vor­wür­fe gegen Franz laut?

In dem Ver­fah­ren gab es noch ein Hin und Her, da Franz sich bei einem Per­so­nal­ge­spräch mit Poli­zei­prä­si­dent Tho­mas Ber­ger im Dezem­ber 2020 gegen Coro­na-Imp­fun­gen aus­ge­spro­chen haben soll. Aller­dings wider­sprach die Lah­re­rin auch hier. Sie wür­de durch­aus Poli­zis­ten gegen Coro­na imp­fen, sofern sicher­ge­stellt sei, dass die Beam­ten über die mög­li­chen Risi­ken auf­ge­klärt sei­en und frei­wil­lig mit­ma­chen würden…

Kom­men­tar von Her­bert Scha­bel: Bis zum Äußersten

Wer bei Daim­ler arbei­tet und in einer Zei­tungs­an­zei­ge kund­tut, dass sein Arbeit­ge­ber schlech­te Autos baut, braucht sich nicht zu wun­dern, wenn er sei­nen Job bald los ist. Ent­spre­chend hat sich Anet­te Franz mit ihrer Kri­tik an der Coro­na-Regie­rungs­po­li­tik weit aus dem Fens­ter gelehnt – zu weit, wie das Lan­des­ar­beits­ge­richt jetzt ent­schie­den hat. Ihre Kün­di­gung sei des­halb rech­tens gewe­sen. Mit der Erwäh­nung des Ermäch­ti­gungs­ge­set­zes in ihrer öffent­li­chen Kri­tik ist Franz tat­säch­lich ver­bal bis zum Äußers­ten gegan­gen – so wie sie nun auch vor Gericht nicht zurück­ge­steckt hat. Denn wenn sie den Ver­gleichs­vor­schlag (Kün­di­gung zum 31. Dezem­ber 2021) akzep­tiert hät­te, wäre sie jetzt um neun Monats­ge­häl­ter als Poli­zei­ärz­tin rei­cher. Dass sie die­ses Ange­bot aus­schlug, obwohl doch eigent­lich klar war, dass sie das Ver­fah­ren ver­lie­ren wür­de, hat die Pro­zess­be­ob­ach­ter erstaunt.

Aber Franz gibt offen­bar nicht nach. Die­ser Hal­tung kann man durch­aus Respekt zol­len, ohne ihre Posi­ti­on des­halb zu tei­len. Immer­hin ist es ihr in dem Ver­fah­ren aber gelun­gen, den Vor­wurf zu ent­kräf­ten, kei­ne ver­trau­ens­wür­di­ge Ärz­tin zu sein. Über­haupt haben die Ver­tre­ter des Lan­des eini­ges auf­ge­fah­ren und beim Vor­wurf, bei den von Franz orga­ni­sier­ten Demons­tra­tio­nen in Lahr sei es zu Aus­schrei­tun­gen gekom­men, schlicht die Unwahr­heit ver­brei­tet. Wer ande­ren vor­wirft, sich ver­bal zu ver­grei­fen, soll­te auch selbst auf­pas­sen, was er sagt.«
lah​rer​-zei​tung​.de (2.2.)

Zum 50. Jahrestag der Berufsverbote

Sie­he zu die­sem The­ma berufs​ver​bo​te​.de und de​.wiki​pe​dia​.org. Inter­es­sant auch Wie war das noch… mit der Jagd auf "Aids-Infi­zier­te"? und DIVI-Prä­si­dent gibt den Goeb­bels.

63 Antworten auf „Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen“

  1. Was für eine muti­ge, auf­rech­te und ehr­li­che Frau, die mit vol­ler Über­zeu­gung nicht nur ihre ärzt­li­chen Prin­zi­pi­en ver­tei­digt son­dern sich dar­über hin­aus kon­se­quent und lei­den­schaft­lich gegen eine ver­such­te Gesund­heits­dik­ta­tur engagiert.
    Denn wer erkannt hat, wor­um es geht, wer ist dann noch auf­zu­hal­ten⁉️

    1. Nach­trag: Die Ver­wen­dung des star­ken Begriffs "Ermaech­ti­gungs­ge­setz" soll­te die Rich­te­rin weni­ger zur Rüge, als zum Nach­den­ken anre­gen! Denn mit Geset­zen soll­te sie sich doch aus­ken­nen‼️ Es steckt eine geschicht­li­che Ana­lo­gie dar­in, die nicht bedeu­tet, dass wir den dama­li­gen Zustand schon wie­der haben, aber dass wir wach­sam sein müs­sen, wenn in einer Kri­se die Staats­macht mehr kon­zen­triert, statt vom Par­la­ment kon­trol­liert wird… Die­se Kri­tik müs­sen sie sich schon gefal­len las­sen, wenn sie so selbst­herr­lich agieren.

    2. „Doch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Bir­git Zim­mer­mann nahm ihr das nicht ab“ sie erkann­te sofort, dass es sich um DAS Ermäch­ti­gungs­ge­setz han­delt, und die Ange­klag­te MUSS ver­ur­teilt werden.
      (akac)

  2. Hei­ra­te mich!
    😉

    Ich habe noch sel­ten so gro­ße Eier gesehen.
    Behan­delt wie eine Beam­tin, hat das Gericht irgend­wie ver­kannt, dass sie als Ange­stell­te des Lan­des sehr wohl das Recht hat, sich pri­vat frei zu äus­sern, zumal das IfSG Bun­des­an­ge­le­gen­heit ist.
    Rela­tiv schwa­che Ver­tei­di­gung, aber rela­tiv gute Berichterstattung.

  3. Cha­peau vor Frau Franz! 

    Wür­den sich mehr Poli­zis­ten und Mili­tärs der Ver­fas­sung und vor allem: der eige­nen Bevöl­ke­rung ver­pflich­tet füh­len anstel­le der Obrig­keit – könn­te die­se sich weder berei­chern noch betrügen.

    So bleibt es, was es immer war:

    The uni­ver­sal soldier – .

  4. Ohne die gesam­ten Umstän­de und Ein­zel­hei­ten des Fal­les zu ken­nen, kann man sich zu die­sem Fall kein abschlie­ßen­des Urteil bil­den. Nur von den Sät­zen aus­ge­hend „"Infek­ti­ons­schutz­ge­setz = Ermäch­ti­gungs­ge­setz" stand als Über­schrift über der Annon­ce. Damit habe Franz den Staat in die Nähe der NS-Dik­ta­tur gerückt…“, bzw. – wie die Lah­rer Zei­tung noch berich­te­te – „Die beken­nen­de Kri­ti­ke­rin der Coro­na-Maß­nah­men hat­te ihren Job als Poli­zei­ärz­tin ver­lo­ren, weil sie in einer Zei­tungs­an­zei­ge das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz als Ermäch­ti­gungs­ge­setz bezeich­net hat­te. Das Beru­fungs­ge­richt sah – wie zuvor die ers­te Instanz eine Pflicht­ver­let­zung Franz’ – ins­be­son­de­re habe sie sich mit ihrer Annon­ce gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung im Sin­ne des Grund­ge­set­zes gestellt..“ wäre aller­dings sehr inter­es­sant zu wis­sen, was im Text die­ser Anzei­ge alles stand, wie dann das Urteil genau begrün­det wur­de und ob der Mei­nungs­frei­heit dabei aus­rei­chend Rech­nung getra­gen wur­de. Es gibt instruk­ti­ve Ent­schei­dun­gen des BVerfG, bspw. aus dem Jahr 2008, Az.: 1 BvR 519/08. Dort ging es um die Fra­ge, ob bestimm­te Äuße­run­gen eine Ver­un­glimp­fung des Staa­tes waren. Das BVerfG dif­fe­ren­zier­te sehr genau, ob die Äuße­run­gen sich tat­säch­lich auf die Bun­des­re­pu­blik selbst und ihre staat­li­che Ord­nung bezie­hen oder ob eine ande­re Aus­le­gung mög­lich ist und führt hin­sicht­lich der zu beur­tei­len­den Äuße­run­gen dann bspw. aus: „…Es kann sich inso­weit auch um eine Kri­tik am Vor­ge­hen staat­li­cher Funk­ti­ons­trä­ger han­deln, das an den Ver­fas­sungs­grund­sät­zen der Bun­des­re­pu­blik gemes­sen wird. In die­ser Deu­tung wür­de die zitier­te Äuße­rung nicht die Bun­des­re­pu­blik und ihre Ver­fas­sungs­grund­sät­ze angrei­fen, son­dern viel­mehr ein Ver­hal­ten ein­zel­ner Amts­trä­ger kri­ti­sie­ren, das die­sen Grund­sät­zen nach Auf­fas­sung des sich Äußern­den nicht genügt. Das Land­ge­richt hat sich mit die­ser Deu­tungs­al­ter­na­ti­ve nicht aus­ein­an­der­ge­setzt ..“ An ande­rer Stel­le: „…Die bei­den zitier­ten Text­stel­len kön­nen auch als Kri­tik an Miss­stän­den ver­stan­den wer­den, deret­we­gen die gegen­wär­ti­ge poli­ti­sche Lage in der Bun­des­re­pu­blik hin­ter dem Ide­al­bild eines sozia­len und demo­kra­ti­schen Rechts­staats zurück­bleibt, ohne dass ihr die­se Eigen­schaft schlecht­hin abge­spro­chen wür­de. Auch inso­weit hat sich das Land­ge­richt mit der Deu­tungs­al­ter­na­ti­ve nicht auseinandergesetzt. ..“.
    Aus der Beti­telung eines ein­zel­nen Geset­zes mit dem Namen eines Geset­zes aus dem 3. Reich her­zu­lei­ten, dass damit „der Staat in die Nähe der NS-Dik­ta­tur“ gerückt wur­de oder der sich Äußern­de damit gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung rich­te, bedarf einer nähe­ren Begründung.

  5. Unglaub­li­che Gesin­nungs­schnüf­fe­lei des Deutsch­land­funks bei einer Rich­te­rin, die ein Urteil gegen eine Mut­ter und die von ihr begehr­te Coro­na „Imp­fung“ der 12-jäh­ri­gen Toch­ter entschied.
    Man erfährt, der getrennt leben­de Vater ist nicht geimpft und gegen die Coro­na „Imp­fung“ sei­ner Tochter.
    Der dra­ma­tur­gisch gefr­am­te Bericht beginnt mit dem bes­tens fun­dier­ten Urteil der Richterin.
    Die Auf­zäh­lung fata­ler Impf­schä­den. Einem 12-jäh­ri­gen Jun­gen kos­te­te die „Imp­fung“ das Leben.
    Vie­le Herz­musl­ent­zün­dun­gen bei Kin­dern. Das Risi­ko einer schwe­ren Coro­na­er­kran­kung, zumal bei Omic­ron, steht bei Kin­dern in kei­nem Ver­hält­nis zum Risi­ko schwe­rer Impfschäden.
    Weit mehr Kin­der ertrin­ken bei Bade­un­fäl­len, als dass sie an Coro­na sterben.
    Die Mut­ter ist entsetzt-
    aber Long Covid ist schlimmer.

    Außer­dem wie kann die Fami­li­en­rich­te­rin sich unter­ste­hen die Sti­koemp­feh­lung in Fra­ge zu stellen.
    Die Sti­ko ist unab­hän­gig und kann kein Fehl­ur­teil fäl­len wie jeder wisse.
    Der Jour­na­list beginnt dar­auf­hin sei­ne Recher­che und ent­larvt die Fami­li­en­rich­te­rin als die Weil­hei­mer Rich­te­rin die bereits ein anti-Mas­ken­ur­teil an einer Schu­le gespro­chen hatte.
    Das wäre Rechts­beu­gung gewe­sen. Nein, doch nicht-Das Ver­fah­ren gegen die Rich­te­rin wur­de wie­der eingestellt.
    Aber jetzt kön­ne ihr Urteil gegen die Coro­na Kin­der „Imp­fung“ wahr­schein­lich von Impf­geg­nern beein­flusst gewe­sen sein.
    Die Gesimn­nung­s­chnüf­fe­lei stei­gert sich,
    „mut­maß­lich“ steckt die Rich­te­rin gar hin­ter zwei Kom­men­ta­ren bei der Süd­deut­schen Zei­tung, wo eine Kom­men­ta­to­rin glei­chen Names wie die Rich­te­rin aus Weil­heim dage­gen war „die Men­schen die gegen Coro­na­maß­nah­men demons­trie­ren als Rech­te zu stigmatisieren.“

    Deutsch­land­funk: hören 07:01 min
    Weil­hei­mer Fami­li­en­rich­te­rin ver­hin­dert Coro­na-Imp­fung eines Kindes
    Kro­ne, Tobi­as | 03. Febru­ar 2022, 14:18 Uhr

    https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​w​e​i​l​h​e​i​m​e​r​-​f​a​m​i​l​i​e​n​r​i​c​h​t​e​r​i​n​-​v​e​r​h​i​n​d​e​r​t​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​k​i​n​d​e​s​-​d​l​f​-​0​3​c​7​9​7​9​a​-​1​0​0​.​h​tml

    1. 04.02.2022 / Merkur 

      Streit um Imp­fung der Kin­der: Gericht ent­schied sich für die Imp­fung

      Bei einem Streit zwi­schen Vater und Mut­ter über eine Imp­fung ihrer Kin­der hat das Amts­ge­richt Bad Iburg ent­schie­den, dass die Kin­der geimpft wer­den können. 

      Bad Iburg – Bei einem Streit zwi­schen Vater und Mut­ter über eine Imp­fung ihrer Kin­der hat das Amts­ge­richt Bad Iburg ent­schie­den, dass die Kin­der geimpft wer­den kön­nen. Dabei ori­en­tier­te sich das Fami­li­en­ge­richt an der Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), teil­te eine Gerichts­spre­che­rin am Frei­tag mit. 

      In dem Fall stritt sich ein geschie­de­nes Ehe­paar, ob die gemein­sa­men Kin­der im Alter von 12 und 14 Jah­ren gegen Coro­na geimpft wer­den soll­ten. Die Mut­ter lehn­te die Imp­fung ab. 

      Das Gericht ent­schied, soweit kei­ne beson­de­ren Risi­ken beim Kind vor­lä­gen, sei dem Eltern­teil die Ent­schei­dung zu über­las­sen, das die Emp­feh­lun­gen der STIKO befür­wor­te. Damit über­tru­gen die Rich­ter die Ent­schei­dung über die Imp­fung an den Vater, unter der Bedin­gung, dass BioNTech [ Comirna­ty ] gespritzt wird. Für Kin­der und Jugend­li­che zwi­schen 12 und 17 Jah­ren wird eine Imp­fung mit BioNTech von der STIKO empfohlen. 

      Das Gericht urteil­te auch, ein Eltern­teil dür­fe auch dann eine Imp­fung anord­nen, wenn die Kin­der sich kei­ne eige­ne Mei­nung über die Chan­cen und Risi­ken bil­den könn­ten, weil sie von einem Eltern­teil ein­ge­schüch­tert wür­den. Die Ent­schei­dung ist noch nicht rechts­kräf­tig. (dpa)

      https://​www​.mer​kur​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​s​t​r​e​i​t​-​u​m​-​i​m​p​f​u​n​g​-​d​e​r​-​k​i​n​d​e​r​-​g​e​r​i​c​h​t​-​e​n​t​s​c​h​i​e​d​-​s​i​c​h​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​i​m​p​f​u​n​g​-​9​1​2​8​2​4​5​3​.​h​tml

      "STOP COVAX"

  6. Muti­ge Frau, der man Respekt zol­len muss. Alte, Kin­der imp­fen ist ein Ver­bre­chen, denn es gab nie Tests, auch nicht an Kranken

  7. Frau Rich­te­rin, sie brin­gen sich sel­ber mit dem Urteil (Ent­fer­nung aus dem Beruf) in die Nähe der ange­deu­te­ten Zeit. Denn auch dort wur­den Men­schen aus Beru­fen ent­fernt die nicht den Vor­ga­ben der Regie­ren­den ent­spra­chen. So den­ke ich als "jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung müs­se bei dem Begriff an die NS-Dik­ta­tur den­ken" (Begriff = Urteil). Ist ihr Urteil poli­tisch motiviert?

  8. Frau Franz hat die Wahr­heit nicht nur aus­ge­spro­chen, son­dern sogar in eine Zei­tung schrei­ben las­sen: "Infek­ti­ons­schutz­ge­setz = Ermäch­ti­gungs­ge­setz". Ich dan­ke ihr für ihren Mut zur Ehr­lich­keit. Die Rich­te­rin erkennt dar­in die Franz durch den Dienst­herrn vor­ge­hal­te­ne, man­geln­de Ver­fas­sungs­treue. Es müss­te schon eine frag­li­che Ver­fas­sung sein, die die Lüge zur Dienst­s­pflicht auch außer­halb des­sen erklär­te. Ich hal­te es für eher gege­ben, dass die Rich­te­rin in ihrem Urteil lügt. Das darf sie auch, weil sie unab­hän­gig – sein soll.
    Ande­re, z. B. ein Wei­ma­rer Rich­ter stan­den zur Wahr­heit, fühl­ten sich frei und – unab­hän­gig -, und wur­den dafür geschol­ten, ihr Urteil wur­de "kas­siert".
    Lie­be Frau Franz, ich ach­te Ihre Wider­stän­dig­keit, Ihren Mut und Ihre Gerad­li­nig­keit in die­ser unrech­ten Zeit, einer Zeit ech­ter rech­ter, rück­wärts gewand­ter Gesin­nung hof­fent­lich hoch genug. Sie sind mir ein leuch­ten­des Vorbild.
    Ich unter­stüt­ze Ihren Kampf auch heu­te wie­der auf der Stra­ße. Sie könn­ten die Wahr­heit noch bes­ser als ich ken­nen, und ich bin sicher, wir wis­sen bei­de, dass die­se auf jeden Fall gewin­nen wird.

  9. @ AA
    Hof­fent­lich wird die­se muti­ge Poli­zei­ärz­tin bald reha­bi­li­tiert und entschädigt.
    Den Glau­ben an die vom Gesetz garan­tier­ten Rech­te dürf­te sie wohl ver­lo­ren haben.
    Die Dar­stel­lung in der Lah­rer Zei­tung ist für heu­ti­ge Ver­hält­nis­se rela­tiv neu­tral gehalten.
    Der Redak­ti­on ist mög­li­cher­wei­se klar, dass vie­le ihrer Leser mit die­ser Frau sym­pa­thi­sie­ren. Die Ent­rech­tung ist sicherlich
    vie­len bewusst geworden.
    Ein Pro­test gegen die­sen wie­der­mal unge­heu­er­li­chen Rechts­bruch sieht aller­dings anders aus. Es ist mit den Hän­den zu grei­fen, wie der Redak­teur sich dreht und wen­det, um beim Regime nicht nega­tiv aufzufallen.

  10. Hut ab!

    Man wünscht sich mehr sol­cher unkor­rum­pier­ba­ren Ärz­te und weni­ger prä­mien­ori­en­tier­te Mediziner.

  11. Ich bin mir sicher, daß die­se auf­rech­te Ärztin(sic!) her­vor­ra­gen­de Mög­lich­kei­ten hat, als sol­che wei­ter zu wir­ken. Ein­fach mal in den KV-Ver­te­tungs­bör­sen schau­en, wie­viel Pra­xen da ua . wegen "plötz­li­cher" Aus­fäl­le drin­genst Ver­tre­tun­gen, oder Nach­fol­ger suchen, und da wird deut­lich bes­ser bezahlt(sic!)

  12. "somit habe man es doch mit einem Ermäch­ti­gungs­ge­setz zu tun. Die Nazi-Zeit habe sie nicht im Sinn gehabt.
    Doch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin Bir­git Zim­mer­mann nahm ihr das nicht ab – jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung müs­se bei dem Begriff an die NS-Dik­ta­tur denken, …"

    Schon wit­zig. Also jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung – aber nicht die, die die­se Geset­ze for­mu­liert haben?

    Noch­mal: da wird ein Gesetz geschrie­ben in dem der Wort­stamm von "Ermäch­ti­gung" mehr­fach vor­kommt. Dabei denkt man nicht an NS-Dik­ta­tur – weil man schreibt ja nur brav ein Gesetz. Aber wenn jemand dar­auf hin­weist, dass das Gesetz ja Ermäch­ti­gun­gen for­mu­liert, dann ist das böse, weil jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung da an die NS-Zeit den­ken würde?

    Kann man eigent­lich noch fre­cher um acht Ecke her­um einen Sach­ver­halt völ­lig auf den Kopf stellen?

    Hat die Rich­te­rin nicht eigent­lich bestä­tigt, dass die­se Geset­zes­text­schrei­ber Nazis im Geis­te sein müs­sen? Jeder nor­ma­le Mensch denkt schließ­lich bei bei einem Gesetz
    mit dem Begriff "Ermäch­ti­gung" automatisch …

  13. Ich kann mich an eini­ge Berich­te der Qua­li­täts­pres­se mit Aus­sa­gen von Poli­ti­kern erin­nern, in denen beschrie­ben wird, dass Spahn mit dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz "ermäch­tigt" wird (aus dama­li­ger Sicht), die Ver­fas­sung in wesent­li­chen Tei­len per Ver­ord­nun­gen außer Kraft zu setzen.

    Ein Ver­gleich "Infek­ti­ons­schutz­ge­setz = Ermäch­ti­gungs­ge­setz" ist durch­aus legi­tim. Wenn man jeg­li­che Ver­glei­che vor­ab ver­bie­tet, dann kann man nichts mehr ler­nen, schon gar nicht aus der Geschichte.

    Ent­we­der ergibt der Ver­gleich, dass durch das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz die Ver­fas­sung teil­wei­se außer Kraft gesetzt wur­de, oder nicht, und ob das Vor­ge­hen dem Mus­ter der dama­li­gen Ermäch­ti­gungs­ge­set­ze ent­spricht. Heu­te wür­de man viel­leicht Begrif­fe wie "Sala­mi­tak­tik" ein­brin­gen. An der Sache ändert das nichts. Am Ergeb­nis des Ver­gleichs dürf­te es kei­nen Zwei­fel mehr geben. Wich­ti­ge Arti­kel des Grund­ge­set­zes zum Schut­ze der Bür­ger des Staats gegen einen über­mäch­ti­gen Staats­ap­pa­rat wer­den nicht mehr beach­te­tet, weder in der Gesetz­ge­bung noch in der Aus­füh­rung – der Ermäch­ti­gungs­ge­set­ze. Schlim­mer noch: Ich erken­ne nicht, dass das Vor­ge­hen in Deutsch­land ein Ende findet.

    Neben­bei, es waren damals meh­re­re Ermäch­ti­gungs­ge­set­ze, mit denen die Ver­fas­sung außer Kraft gesetzt wur­de, und auch heu­te wird über meh­re­re Ermäch­ti­gungs­ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen die Ver­fas­sung außer Kraft gesetzt, teils durch unter­ge­ord­ne­te Behör­den. Das Ergeb­nis heu­te ist schon kata­stro­phal. Mit Zer­ti­fi­ka­ten von super­rei­chen Kri­mi­nel­len außer­halb des Lan­des wird unser Leben kontrolliert.

    Wer nun aus einem sol­chen Ver­gleich schluss­fol­gert, dass damit gemeint sei, die BRD sei gleich Nazi­deutsch­land, bringt die eige­ne Inter­pre­ta­ti­on in die Dis­kus­si­on ein. Genau das machen irgend so ein "Anwalt" und die Rich­te­rin. Sie selbst unter­stel­len der Poli­zei­ärz­tin die­se Inter­pre­ta­ti­on und erklä­ren die Poli­zei­ärz­tin damit für schul­dig. Das gleich Vor­ge­hen sehen wir bei der angeb­li­chen Gewalt wäh­rend der Demons­tra­tio­nen. Es wird der Poli­zei­ärz­tin eine Gewalt­be­reit­schaft unter­stellt und damit ist die Poli­zei­ärz­tin heu­te schuldig.

    Ich sehe "das bes­te Deutsch­land aller Zei­ten" als einen Verbrecherstaat.

    Damit sind wir an dem Punkt, dass auch ein Ver­gleich der Jus­tiz von damals und heu­te not­wen­dig ist, allein auf­grund der Art und Wei­se, wie Recht gespro­chen wird. Das glei­che gilt auch für die Qua­li­täts­me­di­en, die nur noch eine Sicht ver­tre­ten und gegen alle Men­schen het­zen, die dem widersprechen.

    Ver­glei­che mit dem Mit­tel­al­ter hal­te ich auch für inter­es­sant. Da ist der Fall Gali­leo Gali­lei, aus dem man viel ler­nen kann.

  14. Tja DIE span­nen­de Fra­ge in die­ser Zeit: wie lässt sich Mei­nungs­maul­korb mit Demo­kra­tie vereinbaren?
    Denn auch Franz wird ja kei­ne ver­fol­gungs­wür­di­ge Tat vor­ge­wor­fen, son­dern demo­kra­ti­sches Tun:
    Demons­trie­ren incl Mei­nung haben.

    1. @Marla
      Ja, es ist demo­kra­ti­sches Tun, sei­ne eige­ne Mei­nung sagen zu dür­fen. In vie­len Berei­chen sind wir ja schon über das Recht weit hin­aus und die Ver­ant­wort­li­chen geben zu, dass ihnen Recht und Gesetz egal sind und es kei­ne roten Lini­en mehr gibt. Aber hier in die­sem Bei­spiel wird das Recht her­an­ge­zo­gen, um die Mei­nungs­frei­heit zu ver­bie­ten. War­um? War­um wird noch ver­sucht, den Anschein von Recht­mä­ßig­keit zu wah­ren? Ich hal­te die­ses Vor­ge­hen für noch wesent­lich ver­lo­ge­ner, als offen zuzu­ge­ben, dass man nur noch im Sinn hat, Men­schen zu brechen.
      Es macht mir noch mehr Angst, denn wenn Geset­ze vor­ge­scho­ben wer­den, um Unrecht zu spre­chen, ist das noch skru­pel­lo­ser als die Bös­ar­tig­keit auf die eige­ne Kap­pe zu neh­men. Mei­ne per­sön­li­che Meinung.
      Man fühlt sich als Betrof­fe­ner auch noch ohn­mäch­ti­ger, wenn die Rea­li­tät so ver­dreht wird und so getan wird "ach ja, wir sind ja alles so gute Men­schen, aber lei­der gibt es ja die­ses Gesetz, des­we­gen muss ich dir dei­ne Mei­nungs­frei­heit verbieten".
      Geset­ze sind schön und gut. Auch der Straf­tat­be­stand der Volks­ver­het­zung ist wich­tig! Aber es wird abso­lut gefähr­lich, wenn sol­che Geset­ze miss­braucht wer­den, um Anders­den­ken­de mund­tot zu machen bzw. die Volks­ver­het­zung von der ande­ren Sei­te kommt. Das ist pure Will­kür, auch noch ver­steckt hin­ter Recht und Gesetz. Das ist nicht mein Staat. Das ist nicht mein Rechtsstaat.

  15. Schon zwei Wochen her, aber durch­aus reizend:

    Sta­tis­ten für Corona
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​f​e​u​i​l​l​e​t​o​n​/​m​e​d​i​e​n​/​s​p​i​e​g​e​l​-​t​v​-​h​e​u​e​r​t​-​s​t​a​t​i​s​t​e​n​-​f​u​e​r​-​z​d​f​-​d​r​e​h​-​z​u​-​c​o​r​o​n​a​-​a​n​-​1​7​7​3​6​2​5​4​.​h​tml

    Evtl. mag das Anre­gung gewe­sen sein:
    Fal­sche Poli­zis­ten und ande­re Betrügereien
    https://​www​.zdf​.de/​w​i​s​s​e​n​/​t​e​r​r​a​-​x​p​r​e​s​s​/​f​a​l​s​c​h​e​-​p​o​l​i​z​i​s​t​e​n​-​u​n​d​-​a​n​d​e​r​e​-​b​e​t​r​u​e​g​e​r​e​i​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

    Cor­rec­tiv hat­te sich des Fund­stücks angenommen:
    https://​cor​rec​tiv​.org/​f​a​k​t​e​n​c​h​e​c​k​/​2​0​2​2​/​0​1​/​1​8​/​s​t​a​t​i​s​t​e​n​-​s​t​e​l​l​e​n​-​s​z​e​n​e​-​f​u​e​r​-​z​d​f​-​s​e​n​d​u​n​g​-​n​a​c​h​-​u​n​d​-​n​e​h​m​e​n​-​n​i​c​h​t​-​a​n​-​e​c​h​t​e​m​-​p​r​o​t​e​s​t​-​g​e​g​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​l​e​u​g​n​e​r​-​t​e​il/

    Rich­tig ist wohl, dass hier das muti­ge Mar­ty­ri­um eines Bür­ger­meis­ters mit Hil­fe von orches­trier­ten Demons­tran­ten in Sze­ne gesetzt wer­den sollte. 

    "Pro­test­ru­fe und ‑ges­tik gehö­ren zur Szene…"

    Den fer­tig gestell­ten Film wür­de man nun doch ger­ne mal zu sehen bekommen…

  16. Stand: 03.02.22 06:00 Uhr
    Impf­pflicht Gesundheit:
    Hin­ter­tür für Ungeimpfte
    von Kon­stan­ze Nasta­rowitz, Tina Soli­man, Caro­li­ne Walter

    Ver­ant­wor­tung bei Gesund­heits­äm­tern abgeladen

    Auch Patrick Larscheid,
    Lei­ter eines Ber­li­ner Gesundheitsamtes,
    ärgert sich über das Gesetz.
    Denn die Umset­zung der Impf­pflicht wur­de den Gesund­heits­äm­tern zugeschoben.
    Sie bekom­men die unge­impf­ten Mit­ar­bei­ten­den von den Ein­rich­tun­gen gemeldet.
    Ein Tätig­keits­ver­bot kön­nen sie dann aber nicht auto­ma­tisch aus­spre­chen, son­dern müs­sen jeden Ein­zel­fall prüfen:
    Wie ist die Per­so­nal­si­tua­ti­on des ent­spre­chen­den Heims, der Klinik?
    Wäre der Mit­ar­bei­ter dort wirk­lich verzichtbar?
    Erst nach die­ser Ermes­sens­ent­schei­dung kön­nen sie das Ver­bot aussprechen.

    https://​dasers​te​.ndr​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​2​/​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​H​i​n​t​e​r​t​u​e​r​-​f​u​e​r​-​U​n​g​e​i​m​p​f​t​e​,​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​2​4​4​.​h​tml

    s.a.
    https://​www​.coro​dok​.de/​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​w​e​s​e​n​-​p​a​r​i​t​a​e​t​i​s​c​h​er/

  17. Jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung.… Na wir wis­sen doch wie es hier in den Schu­len zugeht. Von Nor­ma­li­tät kann da wohl kaum die Rede sein. Wäh­rend die Wäns­ter des geho­be­nen Bür­ger­tums auf Pri­vat­schu­len gehen wo sie zu Hand­lan­gern des Kapi­tals erzo­gen wer­den, wer­den die Kin­der der Arbei­ter­klas­se zum Pöbel gemacht, gemobbt, aus­ge­grenzt und diskriminiert.

    DAS! ist die Nor­ma­li­tät des Real Exis­tie­ren­den Kapitalismus!

  18. "… jeder Mensch mit nor­ma­ler Schul­bil­dung müs­se bei dem Begriff an die NS-Dik­ta­tur denken" 

    So, so, Frau Rich­te­rin. An die NS-Dik­ta­tur den­ken Sie hier­bei. Wie kommt das nur? Aber gut, dass wird in einer abso­lut frei­heit­li­chen Gesell­schaft leben, in der Spa­zier­gän­ger nur mit Waf­fen­ge­walt bedroht wer­den. Wie gut, dass Men­schen anhand ihres soge­nann­ten Impf­sta­tus gekenn­zeich­net sind. Und gut, dass 2G plus beim BVG gilt. So kann auch nie­mand, der die Imp­fung ablehnt (die Grün­de dürf­ten Sie nichts ange­hen), an sei­ner eige­nen Ver­hand­lung teil­neh­men kann.

    Schon über­legt, ob nicht das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um etwas für Sie wäre?

  19. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Neu­er #RKI-Wochen­be­richt: 0,08 % aller – Ach­tung – sym­pto­ma­ti­schen (!) Omi­kron-Infi­zier­ten sind ver­stor­ben, 0,06 % wur­den auf Inten­siv behan­delt. Wie die­se Zah­len die Basis für #Impf­pflicht, vier­te Impf-Dosis, 2G etc. sein sol­len, muss die Poli­tik erklären.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​K​t​D​u​G​B​X​w​A​U​I​G​y​R​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    Quo­te Tweet
    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jan 27
    Heu­te: 77.091 sym­pto­ma­ti­sche #Omi­kron-Fäl­le, 31,64 % davon unge­impft. Alles wei­ter sehr mild: 0,06 % aller Sym­pto­ma­ti­schen auf Inten­siv & auch 0,06 % ver­stor­ben. 39,13 % der Toten unge­impft. Wie üblich kei­ne Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen wegen und mit Covid. https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01–27.pdf?__blob=publicationFile
    10:08 PM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​3​6​0​1​6​7​2​5​8​9​6​8​072

  20. Der Ver­gleich mit der Auto­fir­ma ist ent­lar­vend. Weder der Staat noch die Behör­den sind Unter­neh­men. Im öffent­li­chen Dienst ist man kei­ner Behör­de ver­pflich­tet, son­dern dem Staat; die­ser wie­der­um ist nicht iden­tisch mit einer zeit­wei­sen Regie­rung. Viel­mehr ist sorg­sam und pflicht­ge­mäß dar­auf zu ach­ten, dass Behör­den und Regie­rung den im Grund­ge­setz aus­ge­führ­ten Prin­zi­pi­en genü­gen. Wo nicht, muss das deut­lich gemacht wer­den, auch in ver­ba­ler Ver­tei­di­gung des Grund­ge­set­zes. Sonst wäre zum Bei­spiel der Beam­ten­eid völ­lig sinn­los. Fazit aus dem Dar­ge­stell­ten: Es wur­de Unrecht gespro­chen, im Namen der Regierung.

    1. @Peter Rösch
      Das begreift der Staat seit gut 20 Jah­ren nicht mehr, dass er kei­ne Fir­ma ist, son­dern All­ge­mein­gut und der Gesell­schaft zu die­nen hat. Seit 20 zir­ka dient er jedoch vor­ran­gig dem Kapi­tal. Man beach­te dazu die Haus­halts­füh­rung, die auf die Buch­füh­rung umge­stellt wur­de, die für nor­ma­le Fir­men gilt. Frü­her galt es beim Staat eine ande­re Buch­füh­rung, bei der man nicht aufs Gewin­ne machen und Über­schüs­se anzei­gen aus war, son­dern dar­auf, die Auf­ga­ben,, die nötig sind, zu erfüllen. 

      Der Neo­li­be­ra­lis­mus hat vie­les in Deutsch­land zer­stört. Ganz lang­sam die Behör­den von innen, durch out­ges­ourc­te Fir­men, die Instal­la­ti­on von bedenk­li­chen Amts­trä­gern und auch durch das schlech­te Bil­dungs­ni­veau der dort Beschäf­tig­ten. Pflicht und Ehre gibt es im öD schon lan­ge nicht mehr. Ordent­li­che Auf­ga­ben­er­fül­lung auch kaum noch. Alles geht nur noch um nicht mehr funk­tio­nie­ren­de Moder­ni­tät, nach außen toll wir­ken, mit den Kon­zer­nen mit­hal­ten, aber nichts funk­tio­niert und man tritt die Men­schen, für die man eigent­lich arbei­ten soll­te, mit Füßen.
      Es ist ein Trauerspiel.

  21. Cor­ne­lia Stolze
    @CorneliaStolze
    „Die offi­zi­ell ein­ge­stan­de­ne «feh­len­de Bereit­schaft, sich mit Vor­stel­lun­gen und Inhal­ten, die als unbe­quem oder bedroh­lich emp­fun­den wer­den, aus­ein­an­der­zu­set­zen», gefähr­det die Qua­li­tät der Leh­re wie auch des Wis­sen­schafts­stand­orts Deutschland.“
    nzz​.ch
    Wis­sen­schafts­frei­heit in Gefahr:
    Die Uni­ver­si­tät Ham­burg warnt
    Mit elf The­sen bekräf­tigt die nord­deut­sche Hoch­schu­le die Frei­heit der Leh­re und der For­schung. Sie for­dert: Der Kon­sens und die gesell­schaft­li­che Erwar­tungs­hal­tung dür­fen kein Mass­stab der Wissens…
    4:06 AM · Feb 4, 2022
    https://​twit​ter​.com/​C​o​r​n​e​l​i​a​S​t​o​l​z​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​4​5​0​2​6​7​1​8​3​6​6​1​0​5​6​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​-​4​Y​z​I​y​6​s​p​A​AAA

  22. Cor­ne­lia Stol­ze Retweeted
    Mar­cus Franz
    @M_T_Franz
    Wie­der ein Argu­ment GEGEN die #Impf­pflicht:
    Pro­of of vac­ci­na­ti­on not effec­ti­ve in batt­ling omic­ron, Israe­li experts warn – Isra­el News – http://​Haa​retz​.com
    haa​retz​.com
    Pro­of of vac­ci­na­ti­on 'not effec­ti­ve' against omic­ron, Israe­li experts warn
    ***
    6:11 AM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​M​_​T​_​F​r​a​n​z​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​1​1​9​3​1​9​5​4​4​0​1​2​8​0​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​9​2​b​S​I​t​a​o​p​A​AAA

  23. Cor­ne­lia Stolze
    @CorneliaStolze
    Super span­nen­des Inter­view. „Das hat nichts mit Wis­sen­schaft zu tun, das ist eine Irre­füh­rung der Öffent­lich­keit. Hier ste­hen Din­ge im Raum, die die Gesell­schaft nicht mehr dul­den kann. Das muss jetzt auch juris­tisch auf­ge­ar­bei­tet werden“
    nzz​.ch
    Kommt das Virus aus einem Labor in Wuhan? Dem Rät­sel auf der Spur
    Ist Sars-CoV‑2 aus einem Labor in Wuhan ent­wi­chen? Ver­schie­de­ne E‑Mails, die kürz­lich in den USA offen­ge­legt wur­den, wer­fen ein neu­es Licht auf die Debat­te um den Ursprung der Pan­de­mie. Der Hamburger…
    6:16 AM · Feb 3, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​C​o​r​n​e​l​i​a​S​t​o​l​z​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​1​2​0​4​9​2​8​9​6​2​7​2​3​9​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​m​o​C​y​7​d​r​M​t​a​o​p​A​AAA

  24. Ernst Wolff
    @wolff_ernst
    Der ehe­ma­li­ge Poli­zei­prä­si­dent von #Otta­wa spricht im TV von hun­dert­tau­sen­den Demons­tran­ten und den "größ­ten und umfang­reichs­ten Pro­tes­ten", die er in 35 Jah­ren gese­hen hat:
    #Kana­da #Tru­cker #Kon­voi #Pan­de­mie #Covid19
    #Coro­na #Imp­fung #Impf­stoff
    cbc​.ca
    Protest's 'poten­ti­al for escala­ti­on is huge,' says for­mer Ottawa…
    Cal­ling the situa­ti­on in Otta­wa 'vola­ti­le,' for­mer poli­ce chief Charles Bor­de­leau says poli­ti­ci­ans taking pho­tos with pro­tes­ters are 'adding fuel to the fire.'
    5:24 PM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​w​o​l​f​f​_​e​r​n​s​t​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​2​8​8​8​2​0​2​3​5​4​1​9​6​5​1​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​o​C​-​o​d​O​S​g​q​s​p​A​AAA

  25. Eine Frau mit Rück­grat, mei­nen Respekt.
    Die Rich­te­rin wat wohl exakt das Gegen­stück dazu. Alles ande­re wäre auch wie ein Sech­ser im Lot­to gewesen.

    1. @fabianus
      Ach­tung mit dem Begriff "Bana­nen­re­pu­blik". Der hat vor ein oder zwei Mona­ten auch schon zu Ver­ur­tei­lun­gen geführt. So weit sind wir gekommen.

  26. Sie kann da jetzt sicher­lich Revi­si­on einlegen? 

    Ihre Aus­sa­ge Ermäch­ti­gungs­ge­setz ist fak­tisch kor­rekt, dass vie­le Men­schen da Asso­zia­tio­nen bekom­men, ist viel­leicht beab­sich­tigt, aber nicht die Ver­ant­wor­tung der Aus­sa­ge. Komi­scher­wei­se hat das Gesetz selbst das Wort "ermäch­ti­gen" verwendet.

    Der Daim­ler Ver­gleich greift nicht, die Ärz­tin hat nicht die Poli­zei schlecht gemacht. Und selbst wenn – wenn wir jetzt anneh­men, dass "Staats­die­ner" Tei­le des Staats nicht kri­ti­sie­ren dür­fen, ist es mit der Demo­kra­tie wirk­lich vorbei.

    1. @bmbuerger
      Das fin­de ich auch. Es wird jeman­dem etwas unter­stellt, weil der­je­ni­ge, der es unter­stellt, einen begrenz­ten Hori­zont hat und offen­bar nur von sich auf ande­re schließt und nicht fähig ist, sich in ande­re rein­zu­ver­set­zen und zu begrei­fen, dass ande­re Men­schen eine ande­re Per­spek­ti­ve haben, ande­re Gedan­ken usw.

      Auch das (feh­len­de Empa­thie, feh­len­der Per­spek­tiv­wech­sel) sind Anzei­chen schwe­rer Erkran­kun­gen. Und sol­che Leu­te sit­zen in den Gerich­ten und spre­chen Recht. Es ist unfassbar.
      Man kann doch nicht ein­fach Men­schen Din­ge unter­stel­len, weil man schon vor­her die Ent­schei­dung getrof­fen hat, dass das die "Bösen" sind und die kön­nen das ja nur so und so gemeint haben.

      Mal ganz davon abge­se­hen, dass mei­ner Mei­nung nach der Tat­be­stand der Volks­ver­het­zung eh nicht gege­ben ist, denn man muss das aus­spre­chen dür­fen, was statt­fin­det. Wir kön­nen alle nichts dafür, dass auf ähn­li­cher Grund­la­ge (Kon­for­mis­mus) vor gut 80 Jah­ren es schon­mal ähn­lich ange­fan­gen hat. So gut wie kei­ner der Maß­nah­men­kri­ti­ker hat irgend­ein Inter­es­se dar­an, die Gräu­el­ta­ten, die pas­siert sind, zu ver­harm­lo­sen. Die Ver­gan­gen­heit ist vor­bei. Aber wir müs­sen benen­nen dür­fen, wenn es schon wie­der in die­se Rich­tung geht. Wie soll man ver­hin­dern, dass sol­che Gräu­el­ta­ten noch­mal pas­sie­ren, wenn es sogar schon ver­bo­ten ist, das aus­zu­spre­chen, was man sieht?
      Gedan­ken­po­li­zei. Sprachpolizei.

  27. (unvoll­stän­di­ge) Conclusio:
    – Auto­ver­glei­che (in die­sem Fall sogar "Daim­ler") schei­nen bei Recht­gläu­bi­gen zum Stan­dard­re­per­toire zu gehö­ren. (Hin­ken­de Autos sind aller­dings eher etwas für den Schrottplatz)
    – Nazi-(Personal!)vergleiche (aktiv) dür­fen nur Rechtgläubige
    – Nazi-(System!)vergleiche (pas­siv) sind nur dann nicht ver­bo­ten, wenn nur Men­schen ohne "nor­ma­le Schul­bil­dung" zuhören
    – "Ver­tre­ter des Lan­des" haben "schlicht [sic!] die Unwahr­heit ver­brei­tet" (wär da nicht "von Amts wegen" gemäß §130 (1) 2. zu ermit­teln? https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​1​3​0​.​h​tml)

  28. Eigent­lich ist es lus­tig – einer­seits will die heu­ti­ge BRD rechts­iden­tisch (ter­ri­tio­ri­al teil­iden­tisch) mit einem Staat sein der im zwan­zigs­ten Jahr­hun­dert zwei mal nach einem von die­sem Staat ange­zet­tel­ten Welt­krieg kapi­tu­lie­ren mußte. 

    Und das höchs­te Deut­sche Gericht und der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­ta­ges neh­men für sich in Anspruch das das Deut­sche Staats­we­sen den Wech­sel vom Kai­ser­reich zur Repu­blik zur Dik­ta­tur zur för­de­ra­len Demo­kra­tie (ein Teil), zur Dik­ta­tur des Pro­le­ta­ri­ats (ande­rer Teil) zum Sou­ve­rä­nen Gesamt­staat in noch nicht mal 100 Jah­ren völ­lig unbe­scha­det über­stan­den hat.
    Gut­ach­ten des Wis­sen­schaft­li­chen Dienst des Bun­des­ta­ges zum Fort­be­stand des Deut­schen Reiches
    https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD‑3–292-07-pdf-data.pdf

    Ande­rer­seits möch­te die heu­ti­ge BRD mit der Ver­gan­gen­heit ins­be­son­de­re der von 33–45 nichts zu tun haben – jeder Ver­gleich mit der eige­nen Geschich­te ver­bie­tet sich. Aller­dings wer­den auch wie­der Schlös­ser gebaut. Ja was denn nun? Sind wir nun das Deut­sche Reich oder nicht? Wenn wir Deut­sches Reich sind heißt es nicht nur Wil­helm Zwo über­neh­men son­dern auch Adolf I. Selek­ti­ve Geschich­te gibts nicht.

  29. Respekt Frau Franz.
    Bei "Gedan­ken­ver­bre­chen" kennt das "Minis­te­ri­um für Wahr­heit" kein Pardon.
    »Es wäre nicht absurd, es wäre gro­tesk, aus der Tat­sa­che, dass sich Umstän­de arran­gie­ren las­sen, unter denen Ver­hal­ten durch­aus vor­her­sag­bar ist – wie zum Bei­spiel in einem Gefäng­nis oder … einem Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger … –, dar­auf zu schlie­ßen, man brau­che sich des­halb kei­ne Sor­ge um die Frei­heit und Wür­de des ›auto­no­men Men­schen‹ zu machen.«
    Noam Chom­sky, »The Case Against B. F. Skin­ner«, New York Review of Books, 30. Dezem­ber 1971

  30. Dan­ke an die­se muti­ge und gerad­li­ni­ge Frau mit Rückgrat!
    Die Rich­te­rin, die die­ses Urteil gespro­chen hat, gehört selbst verknackt.
    In Deutsch­land darf man Metho­den wie vor 80 Jah­ren anwen­den (1. mit einem Gesetz, dass es der Regie­rung erlaubt (der Begriff 'ermäch­tigt' ist ja ver­bo­ten), anstel­le der Par­la­men­te auch in Fra­gen von größ­ter Bedeu­tung zu ent­schei­den; 2. indem man gegen Anders­den­ken­de hetzt und sie gegen das Grund­ge­setz aus dem sozia­len und fast gesam­ten Leben aus­grenzt 3. in dem man alles tut, um Men­schen zu bre­chen und was unmensch­lich ist. Stich­wort 'es gibt kei­ne roten Lini­en mehr'),

    ABER man darf nicht BENENNEN was pas­siert, sonst wird man verknackt.

    Das ist ein­fach nur noch lächer­lich und eines Rechts­staa­tes nicht würdig.
    Ich hof­fe, dass all die Ver­ant­wort­li­chen, die für die­se Ver­bre­chen an der Rechts­staat­lich­keit und Inhu­ma­ni­tät ver­ant­wort­lich sich, sich eines Tages vor Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen und ihre gerech­te Stra­fe bekommen.

    Die Ärz­tin hat ver­mut­lich auf 20.000 – 30.000 Euro Geld ver­zich­tet, um ihre Mei­nung wei­ter sagen zu dür­fen! Hut ab. Moral ist eben nicht mit Geld erkäuf­lich. Mir könn­te man eine Mil­li­on bie­ten und ich wür­de mich nicht imp­fen lassen.

    P.S.: Dass ein Ver­gleich vom Gericht ange­bo­ten wur­de, zeigt doch, dass die sich selbst nicht mehr sicher sind was Recht und Gesetz ist und was nicht. Sie woll­ten die Frau mit Geld dazu brin­gen, ihre Mei­nung zu revi­die­ren (wenn man 'bestechen' sagt, ist das ver­mut­li­cih in die­sem Land heut­zu­ta­ge auch ein Straf­tat­be­stand, ich wer­de mich also hüten…). Das ist doch kei­ne Jus­tiz mehr, das ist ein Kas­per­le­thea­ter. Mein Dank an die Ärz­tin, dass sie dies öffent­lich gemacht hat. Es muss ein­fach jeder mit­be­kom­men, was in die­sem Land schief läuft.

    1. @Getriebesand
      Mir könn­te man auch eine Mil­li­on Euro bie­ten und ich wür­de mich nicht imp­fen las­sen. Seit 23. April 2020 war ich in kei­nem deut­schen Super­markt, Geschäft, Kino, etc. mehr, weil am 27. April die Mas­ken­pflicht in Baden-Würt­tem­berg ein­ge­führt wur­de und ich mir damals geschwo­ren habe, dass ich die­sen Schwach­sinn nie­mals mit­ma­chen wer­de. Bis heu­te bin ich mir treu geblie­ben. Aktu­ell habe ich den Gene­se­nen­sta­tus, aber auch die­se Idio­tie wer­de ich nicht mit­ma­chen! Wenn ich erst krank wer­den muss, um das Recht zu bekom­men, ein Restau­rant betre­ten zu dür­fen , dann ohne mich – ich emp­fin­de das als per­vers und kein Wirt, Kino­be­sit­zer oder irgend­je­mand sonst wird von mir garan­tiert kei­nen Cent sehen, wenn ich als gesun­der Mensch gezwun­gen wer­de irgend­ein Zer­ti­fi­kat vor­zei­gen muss!!

      1. @Marc Dam­lin­ger:
        Ich mache auch nicht mit. Aller­dings muss ich ja Lebens­mit­tel kau­fen. Zumin­dest ab und zu. Wie machen Sie das?
        Im Kran­ken­haus wur­de ich erpresst: ohne Test kei­ne Ope­ra­ti­on. Ich war so wütend.

        1. Die Ent­schei­dung muss jeder für sich selbst treffen.
          Die Fra­ge bleibt immer die glei­che : wo ist Ihre Grenze ?
          Wie weit wol­len Sie die ande­ren gehen lassen ?
          Damit wir uns nicht falsch ver­ste­hen : mei­ne finan­zi­el­le und
          grund­sätz­li­che Situa­ti­on dürf­te eine ähn­li­che wie bei Ihnen sein. Aber eins ist für mich trotz­dem nach wie vor klar :
          ich las­se mich von NIEMANDEM erpres­sen. Und wenn ich dabei
          draufgehe.

    2. @Getriebesand:
      Dass sie nicht auf den Ver­gleich ein­ge­gan­gen ist, zeigt jeden­falls, dass sie die Ener­gie hat weiterzumachen.

      Das Zen­tral­or­gan der Recht­gläu­bi­gen hat pflicht­schul­digst der dpa-Mel­dung ein etwas weni­ger vor­teil­haf­tes Bild bei­gefügt und die "irre­füh­ren­den"
      Aus­sa­gen: "Die Kün­di­gung ist nach dem Urteil wirk­sam." nebst
      "Das Gericht habe die Revi­si­on zum Bun­des­ar­beits­ge­richt nicht zugelassen"

      Auch juris­ti­sche Lai­en "mit nor­ma­ler Schul­bil­dung" wis­sen zwar, dass damit der Rechts­weg eher ver­kürzt als ver­län­gert wird: eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de drängt sich näm­lich auf.
      Aller­dings besteht seit dem unsäg­li­chen Novem­ber-2020-Per­sil­schein des BVerfG kein Anlass zur Hoff­nung auf Abhil­fe von dort.
      Ent­we­der wird die Beschwer­de erst gar nicht erst ange­nom­men, mit beson­de­rer Spitz­fin­dig­keit von der bis­he­ri­gen Recht­spre­chung abge­wi­chen oder eben ans Lan­des­ar­beits­ge­richt zurück verwiesen
      (vgl. auch den Bei­trag von @Christian Ber­ger wei­ter oben).
      Kann noch Jahr(zehnt)e dauern.
      War nach Been­di­gung des Nazi-Regimes auch nicht anders. 

      https://​www​.spie​gel​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​j​u​s​t​i​z​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​e​r​m​a​e​c​h​t​i​g​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​b​e​d​e​u​t​e​t​-​k​u​e​n​d​i​g​u​n​g​-​f​u​e​r​-​p​o​l​i​z​e​i​a​e​r​z​t​i​n​-​a​-​4​0​3​b​0​2​e​b​-​8​d​7​6​-​4​f​8​1​-​a​3​0​3​-​a​a​3​e​0​1​e​f​f​e21

      1. @Kassandro
        Nein, auf die Gerich­te (BVerfG) braucht man nicht mehr hof­fen. Aber durch die enor­me Kraft­an­stren­gung und die Beschrei­tung des Kla­ge­we­ges bekä­men noch mehr Deut­sche mit, was hier abläuft. Es könn­te mehr Men­schen zum Nach­den­ken brin­gen. An ihre eige­ne Ehre und ihren Mut erin­nern. Und dar­an, dass am Ende die­je­ni­gen die Hel­den sein wer­den, die trotz Het­ze und Grund­rechts­ent­zug dem Leben und der Mensch­lich­keit treu geblie­ben sind.
        Allein des­we­gen wür­de es sich loh­nen, wenn sie Revi­si­on ein­legt, dann bleibt es in den Medi­en. Aber ich gön­ne der Frau auch ihre Ruhe. Sie hat viel bewirkt! Man­che Samen gehen erst spä­ter auf.

  31. Und wie­der so ein Trot­tel, der mit einem unsäg­li­chen (und auch
    noch fal­schen, da sie ihren 'Arbeit­ge­ber' nicht schlecht macht)
    Auto-Ver­gleich kommt. Das wirk­te schon bei Dr. Voll­pfos­ten einfach
    nur lächerlich.
    Bei die­ser Frau passt das bekann­te Kahn-Zitat wirk­lich. Und schön,
    daß sie sich nicht kor­rum­pie­ren lässt. Und was mich beson­ders freut, end­lich mal eine Ver­tre­te­rin mei­nes Berufs­stan­des (Osteo­pa­thie), die sich so deut­lich äußert. Bis­her war da von den
    'Kol­le­gen' nicht all­zu­viel zu ver­neh­men. Selbst mein (ehe­ma­li­ger)
    Berufs­ver­band war sich nicht zu scha­de dafür, die Schlumpfung
    zu befür­wor­ten, obwohl das der Phi­lo­so­phie der Osteopathie
    dia­me­tral entgegensteht.
    Was das 'Ermäch­ti­gungs­ge­setz' angeht, wenn – wie vie­le Kom­men­ta­to­ren bereits erwähnt haben – die­ser Begriff u.a. von der Regie­rung mehr­fach benutzt (auch schrift­lich) wur­de, dann
    steht wer noch­mal nicht auf Sei­ten der FDGO ?
    Die­se gan­ze Far­ce ist so durch­schau- und vorhersehbar.

  32. Nur mal so…zur Info für die Richterin…
    In die­sem Gesetz Stand 18.11.2020 kommt 24x ermäch­tigt und 20x ein­ge­schränkt vor. WAS ANDERES soll es dann bit­te sein, als ein „Ermäch­ti­gungs­ge­setz“??? Viel­leicht ein „Ein­schrän­kungs­ge­setz“??? Ist kei­nen Deut besser…
    "Recht" wird zurecht­ge­bo­gen, wie es der Obrig­keit gera­de passt…

  33. Wir leben halt schon seit der Wie­der­ver­ei­ni­gung nicht mehr in einem Rechts­staat, son­dern in einem Rechts-Staat.…
    Viel­leicht soll­te die­se unsäg­li­che Rich­te­rin mal zur Kennt­nis neh­men, was selbst Holo­caust-Über­le­ben­de dazu zu sagen haben…?
    In einer Rede am 23. 1. 22 beschrieb z. B. Vera Sha­rav die ver­blüf­fen­den Par­al­le­len zwi­schen ihren Erleb­nis­sen als Kind in Nazi-Deutsch­land und der heu­ti­gen welt­wei­ten COVID-Poli­tik. Zum Schluß sag­te sie:
    "Machen Sie sich kei­ne Illu­sio­nen: die Unge­impf­ten sind nicht der Feind. Der ers­te Schritt auf dem direk­ten Weg in den Völ­ker­mord ist die Stig­ma­ti­sie­rung einer Min­der­heit. Schwei­gen lädt zu immer mehr repres­si­ven Ein­schrän­kun­gen ein. Wenn wir als freie Men­schen über­le­ben wol­len, müs­sen wir uns gegen Dis­kri­mi­nie­rung aus­spre­chen. Wir dür­fen nie wie­der schwei­gen – nicht heu­te, nicht mor­gen, nie wieder!"
    Original:
    https://​child​rens​he​al​th​de​fen​se​.org/​d​e​f​e​n​d​e​r​/​v​e​r​a​-​s​h​a​r​a​v​-​n​e​v​e​r​-​a​g​a​i​n​-​i​s​-​n​o​w​-​u​n​l​e​s​s​-​w​e​-​a​l​l​-​r​e​s​i​s​t​/​?​i​t​m​_​t​e​r​m​=​h​ome
    Deut­sche Fassung:
    https://​uncut​news​.ch/​r​e​d​e​-​i​n​-​b​r​u​e​s​s​e​l​-​v​o​n​-​h​o​l​o​c​a​u​s​t​-​u​e​b​e​r​l​e​b​e​n​d​e​r​-​w​i​r​-​b​e​f​i​n​d​e​n​-​u​n​s​-​a​n​-​e​i​n​e​m​-​k​a​t​a​s​t​r​o​p​h​a​l​e​n​-​w​e​n​d​e​p​u​n​k​t​-​i​n​-​d​e​r​-​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​-​d​e​r​-​m​e​n​s​c​h​h​e​it/

    1. @Exmalico: Auch Holo­caust-Über­le­ben­de kön­nen irren. (Die Rumä­nin hat­te übri­gens kei­ne Erleb­nis­se als Kind in Nazi-Deutsch­land, son­dern wur­de von der mit den Nazis ver­bün­de­ten faschis­ti­schen Dik­ta­tur verfolgt.)
      Soll mit der Stig­ma­ti­sie­rung das Volk der Mas­ken- und Impf­ver­wei­ge­rer aus­ge­rot­tet werden?

      1. Das Begreifendürfen, was das 3. Reich tatsächlich ausmachte, wird durch den Begriff "Holocaust" - erfunden 1978 durch eine gleichnamige Serie des CNN - mehr behindert als gefördert.

        Dass er derzeit immer mehr erweist, dass er nicht in der Lage ist zu erfassen, was damals war und wie sehr das Muster und die Akteure dem heutigen Geschehen gleichen, zeigt, dass er untauglich ist.

        Ich freue mich daher aufrichtig, dass dieser untaugliche Begriff ebenso wie der "Good German" insbesondere in angloamerikanischen Medien zunehmend inflationär eingesetzt wird, und so seine Unfähigkeit zur Erfassung der Tatsachen immer deutlicher werden MUSS.

        Vera Sharav ist eine kluge Frau, die den Kern des Missbrauchs begriffen hat:

        die Hetzjagd auf Gruppen aufgrund ihrer Überzeugungen, um damit zu erzwingen, dass ihnen gegen ihre Überzeugung die Zustimmung zu Menschenversuchen am eigenen Körper abgenötigt oder gar aufgezwungen werden kann.

        https://twitter.com/sylwie_sch/status/1461061654083428356

        1. @some1: Rich­tig. Hat nur nichts zu tun mit einem wie auch immer inter­pre­tier­ba­ren Begriff des Holo­caust. Es ist das Ver­dienst der geschmäh­ten Serie, daß 1978 bei vie­len Men­schen in Deutsch­land erst­mals (!) eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Völ­ker­mord statt­fand. Auch wenn man einen sol­chen Film heu­te anders gestal­ten wür­de, sehe ich nicht, war­um man mit die­sem Begriff nicht arbei­ten kön­nen soll:

          "Holo­caust [ˈhoːlokaʊ̯st, holoˈkaʊ̯st] (eng­lisch, aus alt­grie­chisch ὁλόκαυστος holó­kaus­tos, deutsch ‚voll­stän­dig ver­brannt‘) und Scho­ah (auch Schoa, in eng­li­scher Tran­skrip­ti­on Sho­ah oder Shoa; hebrä­isch הַשּׁוֹאָה ha'Schoah für „die Kata­stro­phe“, „das gro­ße Unglück/Unheil“) sind die heu­te zumeist ver­wen­de­ten Bezeich­nun­gen für den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord an 5,6 bis 6,3 Mil­lio­nen euro­päi­schen Juden wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs. Deut­sche und ihre Hel­fer ver­folg­ten von 1941 bis 1945 das Ziel, alle Juden im deut­schen Macht­be­reich sys­te­ma­tisch zu ermor­den, ab 1942 auch mit indus­tri­el­len Metho­den. Die­ses Mensch­heits­ver­bre­chen grün­de­te auf dem staat­lich pro­pa­gier­ten Anti­se­mi­tis­mus und der ent­spre­chen­den ras­sis­ti­schen Gesetz­ge­bung des NS-Regimes. In der NS-Ideo­lo­gie wur­de der Völ­ker­mord an den Juden, der mit dem Über­fall auf Polen 1939 begann, als „Ver­nich­tung lebens­un­wer­ten Lebens“ gerecht­fer­tigt, eben­so wie der Poraj­mos, die kol­lek­ti­ve Ver­nich­tung von Sin­ti und Roma, die NS-Kran­ken­mor­de, die „Akti­on T4“ zur Ermor­dung Behin­der­ter und die „Kin­der-Eutha­na­sie“. Der end­gül­ti­ge Ent­schluss zur Ermor­dung aller Juden fiel im engen Zusam­men­hang mit dem Ver­nich­tungs­krieg gegen die UdSSR ab dem Som­mer 1941."
          https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​o​l​o​c​a​ust

          1. Der Schrift­stel­ler Elie Wie­sel bemän­gel­te, der Film sei eine aus kom­mer­zi­el­lem Kal­kül pro­du­zier­te Sei­fen­oper und eine „Belei­di­gung für die, die umka­men, und für die, die überlebten“.[25] In der Bun­des­re­pu­blik über­wo­gen anfäng­lich in den Ver­öf­fent­li­chun­gen ästhe­ti­sche und anti­kom­mer­zi­el­le Vor­be­hal­te. Beden­ken gab es gegen die unrea­lis­tisch kon­stru­ier­te Hand­lung, die his­to­ri­sche Fak­ten mit erfun­de­nen Ver­satz­stü­cken ver­knüpf­te und auf Emo­tio­nen setz­te. Eini­gen Figu­ren wur­de ein akti­ves Wider­stands­ver­hal­ten zuge­schrie­ben, das der Gefühls­la­ge und dem Wunsch­den­ken jüdi­scher Zuschau­er entgegenkam. 
            https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_–_Die_Geschichte_der_Familie_Weiss#Kritik

            Der Film lief 1978, 23 Jah­re nach Kriegs­en­de. Es ist nicht wahr, dass die Aus­ein­an­der­set­zung damit 1978 ERSTMALS statt­ge­fun­den haben soll, im Gegen­teil: die Fra­ge stand seit Kriegs­en­de im Raum, und sie wur­de gestellt und dis­ku­tiert. Man ist auf viel Schwei­gen gesto­ßen frei­lich, auch auf Ver­leug­nung und Recht­fer­ti­gung, aber: die Aus­ein­an­der­set­zung fand statt. In mei­ner Wahr­neh­mung wur­de sie 1978 ein- für alle­mal (?) been­det: man hat die Fra­gen in einen Begriff gepackt und die Dis­kus­si­on gesetz­lich ver­bo­ten – aus die Maus.

            Seit­her "gärt" die­ses uner­lös­te Gesche­hen vor sich hin und löst in den Län­dern unter­schied­li­che "Mind­sets" aus. Im anglo­ame­ri­ka­ni­schen Raum bezeich­net der Begriff abs­trakt (!) das abso­lu­te Böse, des­sen nur die ger­ma­ni­sche Ras­se fähig ist und die es auch wie­der tun wird, wenn man nicht "auf sie auf­passt". In Deutsch­land habe ich früh erfah­ren, dass er benutzt wur­de und wird, um Men­schen, die sich nicht imp­fen las­sen wol­len und die Grund­rech­te zurück­for­dern, als die­se "Bes­tie" – Nazi – bezeich­net wer­den, weil sie das Leben ande­rer durch ihren Ego­is­mus gefähr­den würden.

            Für mich ist daher der Holo­caust und der Nazi, der des­sen fähig ist, in ers­ter Linie ein psy­cho­lo­gi­scher Begriff, der immer der Recht­fer­ti­gung des­sen dient, der ihn ver­wen­det. Lei­der gehört Sha­rav auch dazu. Jeder meint, mit Holo­caust der Dro­hung des abso­lu­ten Bösen Nach­druck ver­lei­hen zu kön­nen. Aber der Begriff hat eine gegen­tei­li­ge Funk­ti­on: er neu­tra­li­siert es, das abso­lu­te Böse. Ver­bie­tet, dar­über nach­zu­den­ken, und nimmt sich so die Chan­ce zum Guten, das zu erken­nen immer nur als Dif­fe­renz, als Rela­ti­on zum Bösen mög­lich ist. Damit ver­bun­den wäre die Ein­sicht, dass das abso­lu­te Böse und das "ein­fa­che" Böse unter­schied­lich sind. Das ein­fa­che Böse ist häss­lich und weiß, was es tut. Das abso­lu­te Böse trach­tet, die Häss­lich­keit zu überwinden.

            Das abso­lu­te Böse ist im Übri­gen ein Begriff von Kant. Es kenn­zeich­net Han­deln abseits jeder Moral und jedes mensch­li­chen Emp­fin­dens, ein Han­deln, das sich eige­ne Regeln erfin­det, die jen­seits der Tat­sa­chen und auch Emp­fin­dun­gen eine neue Ord­nung begrün­den sol­len. Es ist amo­ra­lisch, kann daher auch nie mit Begrif­fen der Moral gefasst wer­den, weil es sie negiert. Der Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Nihi­lis­mus hat genau das getan: die Ord­nung negiert und eine ande­re über­ge­stülpt, eine der ras­si­schen Aus­le­se und der Über­win­dung mensch­li­cher Emp­fin­dun­gen – Jen­seits von Gut und Böse. 

            Die ras­si­sche Aus­le­se in unmo­dern gewor­den, man hat heu­te mit der Gen­tech­nik eben­so wie mit den Droh­nen­krie­gen "sau­be­re" Metho­den. Immer noch wird Elend geschaf­fen, aber man muss es nicht mehr sehen. Man ist jen­seits von Gut und Böse immer dann, wenn man nicht mehr hin­sieht und ver­drängt. Das zu schaf­fen ist die Schu­le, die nicht genu­in deutsch ist, son­dern west­lich. Und man packt Schicht um Schicht drauf, man ist nicht mehr zynisch, son­dern ver­leug­net den Zynis­mus und nennt ihn "das Gute", weil er so sau­ber und hygie­nisch ist. Nur so kann Gelin­gen, was der Begriff ver­birgt – damals wie heu­te. Das abso­lu­te Böse wur­de nicht "abge­schafft", son­dern perfektioniert.

  34. erstellt am:
    04.02.2022

    Ansprechpartner/in:
    Julia Schrader

    Ver­wal­tungs­ge­richt Osnabrück
    Pres­se­re­fe­ren­tin des Ver­wal­tungs­ge­richts Osnabrück
    Haken­stra­ße 15
    49074 Osnabrück
    Tel: 0541 314 743

    Ver­wal­tungs­ge­richt Osna­brück hält Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus auf 90 Tage für verfassungswidrig
    Pres­se­infor­ma­ti­on Nr. 02/2022

    OSNABRÜCK. In einem Ver­fah­ren des vor­läu­fi­gen Rechts­schut­zes hat die 3. Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­richts Osna­brück den Land­kreis Osna­brück (Antrags­geg­ner) mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage dazu ver­pflich­tet, dem Antrag­stel­ler einen 6 Mona­te umfas­sen­den Gene­se­nen­nach­weis auszustellen.

    Die Kam­mer hält die Ver­kür­zung des Gene­sen­sta­tus auf 90 Tage durch den Ver­weis in der am 14. Janu­ar 2022 geän­der­ten „Ver­ord­nung zur Rege­lung von Erleich­te­run­gen und Aus­nah­men von Schutz­maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung von Covid-19“ (Covid-19-Schutz­maß­nah­men-Aus­nah­me­­ver­ord­nung – SchAus­nahmV) auf die Inter­net­sei­te des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) für ver­fas­sungs­wid­rig und damit unwirk­sam. Des­halb sei die Ver­ord­nung in der Fas­sung vom 8. Mai 2021 anzu­wen­den, die den Gene­se­nen­nach­weis für den Zeit­raum 28 Tage nach (posi­ti­ver) PCR-Tes­tung bis 6 Mona­te bestim­me (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV).

    Zur Begrün­dung führ­te die Kam­mer aus, dass der Gene­se­nen­sta­tus und damit sei­ne Dau­er eine hohe Bedeu­tung für die Frei­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger habe. Es lie­ge auf der Hand, dass der Aus­schluss des Ein­zel­nen von der Teil­nah­me am sozia­len, kul­tu­rel­len und wirt­schaft­li­chen Leben für den Ein­zel­nen eine hohe Grund­rechts­re­le­vanz, ins­be­son­de­re in Bezug auf die All­ge­mei­ne Hand­lungs­frei­heit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit des Art. 2 Abs. 2 GG unter dem Gesichts­punkt der psy­chi­schen Gesund­heit und auf die Berufs­aus­übungs­frei­heit des Art. 12 Abs. 1 GG – sowie auf wei­te­re Grund­rechts­po­si­tio­nen – habe.

    Es ver­sto­ße in Anbe­tracht der Bedeu­tung des Gene­se­nen­sta­tus für den Ein­zel­nen gegen Ver­fas­sungs­recht, dass der Ver­ord­nungs­ge­ber die Dau­er des Gene­se­nen­sta­tus mit­tel­bar durch einen (dyna­mi­schen) Ver­weis auf die vom RKI im Inter­net ver­öf­fent­li­chen Vor­ga­ben auf – aktu­ell – 90 Tage nach fest­ge­stell­ter Infek­ti­on beschrän­ke. Für die­se Wei­ter­de­le­ga­ti­on auf das RKI feh­le es an einer Rechts­grund­la­ge, der Ver­weis auf eine sich stän­dig ändern­de Inter­net­sei­te des RKI sei intrans­pa­rent und zudem unbe­stimmt. Ob der­ar­tig weit­rei­chen­de Ent­schei­dun­gen zudem einem Par­la­ments­vor­be­halt unter­lä­gen, also nur von dem demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Gesetz­ge­ber getrof­fen wer­den dürf­ten, oder ob sie auch die Ver­wal­tung tref­fen dür­fe, kön­ne letzt­lich offenbleiben.

    Auch in der Sache feh­le es für eine Ver­kür­zung des Gene­se­nen­sta­tus an einer wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Grund­la­ge. Das RKI habe nicht hin­rei­chend wis­sen­schaft­lich auf­ge­ar­bei­tet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Gene­se­ner vor einer Infek­ti­on ende.

    Soweit der Antrag­stel­ler mit sei­nem Antrag außer­dem errei­chen woll­te, dass sein Gene­se­nen­sta­tus schon ab dem Zeit­punkt der Ent­las­sung aus der Qua­ran­tä­ne gel­ten soll­te, blieb der Antrag erfolg­los. Die 28-Tage-Rege­lung in der SchAus­nahmV aus Mai 2021 beru­he auf nach­voll­zieh­ba­ren wis­sen­schaft­li­chen Erwä­gun­gen. Damit wer­de sicher­ge­stellt, dass mit dem Gene­se­nen­nach­weis auch ein aus­rei­chen­der Immun­schutz einhergehe.

    Der Beschluss (Az. 3 B 4/22) ist noch nicht rechts­kräf­tig und kann bin­nen zwei Wochen nach Zustel­lung vor dem Nie­der­säch­si­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Lüne­burg ange­foch­ten werden.

    Der Beschluss hat unmit­tel­bar nur Fol­gen für den Antrag­stel­ler, der Anspruch auf den Gene­se­nen­nach­weis zur Dau­er von 6 Mona­ten hat. Ande­re Gene­se­ne, die ihren ver­kürz­ten Nach­weis nicht akzep­tie­ren, müss­ten sich des­halb grund­sätz­lich auch an das Gericht wen­den, sofern die Ver­ord­nung nicht geän­dert wird. Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat – anders als das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt – kei­ne all­ge­mei­ne Normverwerfungskompetenz.

    Der Beschluss wird zeit­nah in der kos­ten­frei zugäng­li­chen Recht­spre­chungs­da­ten­bank der Nie­der­säch­si­schen Jus­tiz (www​.recht​spre​chung​.nie​der​sach​sen​.de/) ver­öf­fent­licht. Vor die­sem Hin­ter­grund wird gebe­ten, von indi­vi­du­el­len Anfra­gen zur Über­sen­dung des Beschlus­ses abzusehen.

    https://​www​.ver​wal​tungs​ge​richt​-osna​brueck​.nie​der​sach​sen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​o​s​n​a​b​r​u​c​k​-​h​a​l​t​-​v​e​r​k​u​r​z​u​n​g​-​d​e​s​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​s​t​a​t​u​s​-​a​u​f​-​9​0​-​t​a​g​e​-​f​u​r​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​2​0​8​3​2​4​.​h​tml

  35. Wenn Dros­ten sich selbst reden hört, dann spricht die objek­ti­ve Wis­sen­schaft aus sei­nem Mund. Wenn ande­re Pro­fes­so­ren Dros­ten kri­ti­sie­ren, dann büßen die­se aus Dros­tens Sicht sogar ihre Mensch­lich­keit ein. Zu einem Inter­view mit Kri­tik an Dros­ten schreibt er:"Das ist kein Inter­view, son­dern ein Vorkommnis".

    https://​mobi​le​.twit​ter​.com/​c​_​d​r​o​s​t​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​2​8​3​4​0​4​8​7​7​1​6​0​4​5​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​z​2​b​f​X​_​6​o​p​A​AAA

    Die Sozi­al­kom­pe­ten­zen des Herrn Dros­ten schei­nen nicht sehr ent­wi­ckelt zu sein.

  36. "UN-Bericht­erstat­ter über Fol­ter hört früh­zei­tig auf "

    "Der UN-Bericht­erstat­ter für Fol­ter, Nils Mel­zer, hört auf.… Er tritt im Juli eine Direk­tor-Stel­le beim Inter­na­tio­na­len Komi­tee vom Roten Kreuz (IKRK) an, wie die Orga­ni­sa­ti­on am Don­ners­tag mit­teil­te. Er lege das Man­dat Ende März nie­der, sag­te Mel­zer gegen­über der Deut­schen Pres­se-Agen­tur (dpa). Sei­ne Amts­zeit wäre bis Okto­ber gelaufen.

    Wäre es denn mög­lich gewe­sen, sein Man­dat zu verlängern?

    "Bei­de Funk­tio­nen sei­en nicht kom­pa­ti­bel, sag­te Mel­zer. Wäh­rend der UN-Bericht­erstat­ter Klar­text spre­chen und öffent­lich­keits­wirk­sam mobi­li­sie­ren müs­se, gehe es beim IKRK viel mehr um Ver­trau­lich­keit und kon­ti­nu­ier­li­chen Dia­log außer­halb der Öffentlichkeit."

    Dann ist er wohl dem­nächst mundtot.

    "In Deutsch­land wur­de Mel­zer bekannt, als er im Som­mer 2021 das teils bru­ta­le Vor­ge­hen der Ber­li­ner Poli­zei bei nicht geneh­mig­ten Ver­samm­lun­gen gegen die Coro­na-Poli­tik kri­ti­sier­te. Dabei sei­en womög­lich Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen began­gen wor­den, sag­te er damals. Er habe Ende 2021 aus Ber­lin Ant­wort auf sei­ne schrift­li­che Bit­te um Stel­lung­nah­me bekom­men, dies aber noch nicht aus­ge­wer­tet, sag­te Melzer."

    Dazu wird es wohl auch nicht mehr kom­men. Ist hier ein wei­te­rer kri­ti­scher Geist weg­ge­mobbt worden?

    "Die Süd­deut­sche Zei­tung (SZ) hat­te in einem Bei­trag vom 24. Janu­ar 2022 Mel­zer vor­ge­wor­fen, in sei­ner Arbeit "zu weit zu gehen" und ihn in die Nähe von "Ver­schwö­rungs­ideo­lo­gen und Hass-Pro­pa­gan­dis­ten" gerückt – den Abdruck einer Gegen­dar­stel­lung Mel­zers ver­wei­ger­te die SZ und wur­de dafür zum Teil scharf kritisiert."
    de​.rt​.com

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