Bezugnehmend auf das Weimarer Urteil (Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen) hatte eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt.
»… Das Leipziger Familiengericht erteilte den Hinweis, dass der Antrag keinerlei Erfolgsaussicht hätte. Mit den im § 1666 Abs. 4 BGB angesprochenen Dritten seien lediglich natürliche Personen gemeint, aber nicht der Staat als „Wächter des Kindeswohls“. Aber genau dies hatten die Gerichte in Weimar und Weilheim anders gesehen. Damit setzte sich der Richter inhaltlich jedoch nicht auseinander. Mit keinem Wort.
Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeutet für die alleinerziehende Mutter eine Katastrophe.
Willkürliche Festsetzung von Gebühren
Der erste Schock: Das Gericht setzte den Gegenstandswert für die „Anregung“ der Mutter auf 250.000 Euro fest. Das bedeutet: Sie muss 6.951 Euro Gerichtskosten zahlen.
Die abenteuerlichen Berechnungsmethoden des Richters sollte man sich genau durchlesen, sonst glaubt man es wirklich nicht:
An den beiden Schulen, in welche die Kinder der alleinerziehenden Mutter gehen, sind insgesamt 1.030 Schüler. Für jeden Schüler nahm das Gericht den sogenannten Regelstreitwert von 4.000 Euro an und ermittelte durch Multiplikation einen Gesamtwert von 4.120.000 Euro (in Worten: viermillioneneinhundertzwanzigtausend), den es großzügig auf 2.060.000 Euro halbierte. Das wären dann weitere 30.711 Euro Gerichtskosten für die Mutter. Die haarsträubenden Berechnungen kann jeder im beigefügten Beschluss nachlesen.
Russische Verhältnisse am Leipziger Familiengericht?
Einen Tag später, am 16. April 2021, fiel dem Gericht offenbar plötzlich ein, dass es mit seinen utopischen Berechnungsergebnissen zu weit gegangen sein könnte. Denn das deutsche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sieht Obergrenzen des Gegenstandswertes vor, wobei der Verfahrenswert unter Berücksichtigung des Einzelfalls wie auch der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Inwieweit das Gericht hier Ermessen ausgeübt haben will, bleibt unklar. Analog zu russischen Gerichten, wo Haftstrafen für Oppositionelle mal schnell ein paar Jahre rauf- oder runtergehen können und niemand so recht weiß, wie solche „Schwankungen“ zustande kommen, änderte der Leipziger Familienrichter den Gegenstandswert von 4.120.000 Euro auf „nur noch“ 500.000 Euro. Das bedeutet aber immer noch 11.703 Euro zu zahlende Gerichtskosten für die alleinerziehende Mutter. Diese kommen zu den 6.951 Euro aus der abgelehnten Anregung hinzu. Die Leipzigerin hat jetzt Gerichtskosten in Höhe von 18.654 Euro am Hals. Sie steht seitdem unter Schock…
Offene Drohung durch den Familienrichter
Zudem kündigte das Gericht an, von Amts wegen umgekehrt ein Verfahren gegen die Mutter einzuleiten, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte. Herauskommen kann dabei im milderen Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vorstellen muss, im schlimmeren Falle, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird…«
So zu lesen am 22.4. auf reitschuster.de. Dort und hier gibt es den Beschluß des Gerichts.
Wir sollten ihr helfen und ein Crowdfunding starten.
Die Kohle ist ruckzuck zusammen, wenn der Reitschuster das auf seiner Webseite anstößt (hat höheren Traffic und ist damit wirksamer als bsp.-weise hier).
Den Richter bitte hacken.
Der Richter muss verklagt werden. Die Zahlung der Gebühr ist ein Eingeständnis, dass der Richter im Recht ist.
Hallo Zapata,
die Idee mit dem Crowdfunding ist absolut richtig und auch ein wichtiges Signal an andere.
Denn nur mit dem Wissen, dass es da draußen eine Gemeinschaft gibt, welche einen auffängt (finanziell wie emotional), falls das repressive Regime seine Willkür mal wieder auslebt, ist es möglich einen Gegenpol aufzubauen.
Ein gutes hat die Sache aber, denn wie im Geschichtsunterricht gelernt, standen die Sachsen bei fast alle Kriegen auf der Verliererseite und es sollte mich nicht wundern, wenn die Legislative und Judikative auch dieses Mal wieder instinktiv auf das falsche Pferd gesetzt hat ;-).
Crowdfunding-Vorschlag unterstütze ich. Zunächst sollte das Geld verwendet werden, um der Mutter Rechtsschutz zu gewähren.
Das hat Martin Schwab in der 49. Sitzung des Corona Untersuchungsausschusses kommentiert, hoffnungsvoll.
Da möchte man als Mutter und auch sonst glatt zum Republikflüchtling werden!
Ich hoffe, die Mutter und ihre Kinder können emotional und finanziell aufgefangen werden.
Den Kindeswohl leugnenden Unrechtsrichtern von hier aus meine tiefste Verachtung.
Prestien und die CA-Mitglieder haben in Sitzung 49 auch dazu Stellung genommen. Rechtlich haltbar dürfte es nicht sein, zumindest nicht, so lange Recht überhaupt noch eine Bedeutung hat in diesem Land .…
… woran ich jedoch nicht nur zweifle, denn es wird endgültig deutlich jetzt zur Waffe des Regimes gegen jeden sich erdreistenden Anspruchssteller – so war es ja schon mal, in diesem Land.
Wer Kinder hat, sollte sie und sich ins Ausland retten – aber genau hinsehen, dass er nicht vom Regen in die Traufe gerät (was schwer ist). Nicht einmal, weil das Regime damit "durchkommt", sondern weil es im Fall noch vieles mehr in den Abgrund reißen wird – auch das könnte man seinen Kindern zu ersparen versuchen.
Wieso denk ich jetzt an Roland Freisler?
@taspie: Weil er die Frau zum Tode verurteilt hat? Leute, nicht jedes Skandalurteil in dieser durch und durch ungerechten Gesellschaft ist gleich Faschismus.
Nein, sicher noch nicht. Schließlich hat dieser Wahrscheinlich-CSU-Amigo-Golfkumpel von Södolf die Frau auch nicht als "schäbige LumpIn" bezeichnet.
@aa ja ist bei Dir denn immer ausschließlich noch Faschismus = Nazideutschland?
Naja, fuer meinen Teil kann ich sagen, das die sich ausdehnende Machtergreifung des Staates inklusive Bruch des Foederalismus und eventuell gar der Gewaltenteilung der mitmachenden freien Staatsform (Demokratie) nicht foerderlich ist 🙂
Da nun ja noch einzelne 'Anfragen' "platt" gemacht werden, ist auch eine faschistische Tendenz zu sehen.
@some1 ja, zum Glueck kann dieser Beschluss angefechtet werden.
Man mag gar auch von Glueck sprechen, das der Richter hier einen solchen Fehler gemacht hat – er und sein Minister sind nunmehr zum wildern freigegeben. Jetzt .. oder danach.
Eine 11-meter Vorlage, sozusagen.
Zur Erinnerung: Wenn sich die Mutter an die Vorgaben gehalten hat, so hat Sie nur eine Anregung gemacht.
Zum Vergleich, einen Anruf bei der Polizei weil ich sehe, das ein Kind von einer dritten Person misshandelt wird kann nicht zu kosten meinerseits fuehren.
Wir warten noch auf unser FG. Muss auch sagen, es ist etwas traurig, das auch unser FG bisher noch nichtmal ein Gespraech gesucht hat.
Die laengere Bearbeitungszeit mag allerdings hoffen lassen, so es denn nicht i.d. Schublade vergammelt 🙂
Ich habe unreine Gedanken.
Ich auch und ich distanziere mich in aller gebotenen Schärfe von diesen Gedanken!
Freisler hat nicht nur Todesurteile gesprochen. Dieses widerwärtige Urteil ist im Geiste Freislers gesprochen.
@Chrissie: Ich empfehle die Beschäftigung mit der Person Freisler und der Aufgabe des Volksgerichtshofs sowie der zugrundeliegenden Gesetze.
@aa: Schon richtig, die Methoden sind (noch) andere. Aber das Regime ist auch noch längst nicht zur vollen Entfaltung gekommen. Die Mentalität ist jedenfalls die gleiche, und die politisch-totalitäre Zielrichtung ebenfalls, vgl. https://twitter.com/rosenbusch_/status/1385928920860667908?s=21: no vote, no choice, no ownership.
Und sind die heutigen Anti-Freiheitsdemo-Schläger von der SA wirklich so verschieden, nur weil sie diesmal als Polizisten getarnt sind?
@Ehrlicher Handwerker: Erneut: Wenn prügelnde Polizisten als Kriterium für Faschismus angesehen werden, dann dürfte es sehr wenige nichtfaschistische Länder auf der Welt geben. Und dann hätte der Begriff keinen Sinn mehr. Zehntausende totgeschlagene Menschen, die aus rassistischen oder politischen Gründen rechtlos gemacht wurden (nicht nur in Deutschland, noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts etwa in Griechenland und Chile), sind für mich alleine schon ein Grund, die noch vorhandenen Vorteile einer bürgerlichen Demokratie zu würdigen. Es werden bei uns Demonstrationen behindert und verboten – das muß man geißeln und ignorieren -, die Menschen werden mit Pfefferspray und Wasserwerfern bedroht, aber sie werden nicht zusammengeschossen. Es gibt Vorboten für schlimme Entwicklungen, die benannt werden müssen. Sie sind nicht zwangsläufig.
Aus der Geschichte wissen wir, daß sich der Kapitalismus stets die Möglichkeit offenhält, Grundrechte zu suspendieren und faschistisch zu reagieren. Genau deshalb hält er sich für den Fall des Falles Dienste, die Rechtsradikale wie den NSU gewähren lassen, und deren Chefs wie Maaßen faschistische Tendenzen kleinreden. Viel besser als mit roher Gewalt läßt sich Kapitalismus aber organisieren, wenn zumindest als Fassade ein parlamentarischer Rechtsstaat vorgezeigt werden kann. Erst, wenn die wirtschaftliche und politische Macht ernsthaft bedroht ist (früher durch soziale Revolten oder "kommunistische Umstürze"), wird man die Maske fallen lassen. Da sind wir aber beileibe nicht. Die meisten "Corona-LeugnerInnen" wollen doch (leider) nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kapitalismus stellen. Sondern es soll wieder so schön werden, wie es vor dem Frühjahr 2020 schien.
@aa: Zustimmung zum ersten Absatz. Mit dem zweiten habe ich Probleme: Haben die Globalisten die Maske nicht längst fallen gelassen? Sind ihre Pläne nicht faschistisch? Ist das IfSG nicht eine Art Ermächtigungsgesetz? Und ist eine Impf- und Ökodiktatur weniger schlimm als eine national- oder realsozialistische?
@aa. ".….die noch vorhandenen Vorteile einer bürgerlichen Demokratie zu würdigen."
Wie lange noch?
Heißt es nicht irgendwo, währet den Anfängen?
@Weißer Rabe: Das machen wir hier seit über einem Jahr.
@aa
Nein, aber auf dem Wege dahin – wenn Sie sich auch noch so wehren, das zu glauben.….….
Wir haben uns wohl mißverstanden.
Wenn Sie schreiben: ".…die noch vorhandenen Vorteile.…" dann verstehe ich das so, die Demokratie hat soviel verhindert, darum halte ich weiter zu ihr wegen der "noch vorhandenen Vorteile."
Auf meine Frage : Wie lange noch? Mit dieser Frage wollte ich wissen, wie lange Sie noch zu dieser sich langsam auflösenen Demokratie halten – schreiben Sie: "Das machen wie hier seit über einem Jahr."
Das weiß ich – aber ich wollte wissen, wie lange Sie diese sich auflösenden Demokratie noch würdigen wollen.
Was muss passieren, um sich von dieser noch vorhandenen "Demokratie" abzuwenden?
Unpassende Vergleiche sind schlimmer als Hitler.
Das ist auch ein unpassender Vergleich.
😀 …
..mal "Ironie" nachschlagen? 😉
Leider gibt es noch weitere ähnlich tickende Richter und Behörden.
Zwei andere ähnliche Fälle, in denen es um den Maskenzwang und das Zwangstesten an Schulen geht und sogar mit Kindesentzug gedroht wird:
https://www.op-online.de/region/hanau/hanau-corona-testpflicht-schueler-schule-coronavirus-schulamt-verweigerung-kindesentzug-90468862.html
Ein Rechtsanwalt berichtet haarsträubendes aus dem Gerichtssaal, telegram-Kanal RA Sattelmeier:
https://t.me/RASattelmaier/711
@Bri: Siehe auch hier Corona-Testpflicht an Schulen: Schulamt in Hanau droht bei Verweigerung mit Kindesentzug
Ja , droht aber wird es ausgeführt. Wir haben es mit einer Zeit zutun, wo nur noch gedroht wird auf allen Ebenen .
Die Beamten haben jetzt ihr Zeit wo sie Macht demonstrieren. Vor der C‑Krise hat sie keiner auch nur im Ansatz wahrgenommen.
Es gibt auch Dienstaufsichtsbeschwerden für diese Leute, davor haben die Angst.
Es sind aber nicht alle so gestrickt. Gott sei Dank.
Die Vorgehensweise ist immerhin "konsequent".
Entsprechend der Argumentation, dass sämtliche aktuell eingeschränkten "Grundrechte" gegenüber dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 (2) Grundgesetz) abzuwägen seien (wobei die dort ebenso erwähnte "unverletzliche Freiheit der Person" zuverlässig "vergessen" wird).
Das Gericht hat ergo nichts weiter gemacht, als die (potentielle) "Gesundheitsgefährdung" durch Nicht-Maskentragende für jede Person, die sich in der Schule in deren Nähe aufhalten könnte(!), mit X Euro zu bewerten. (Mit einer ähnlichen Argumentation könnte man sämtlichen bekennenden Autolenkenden oder hie&da Küchenmesser-Benutzenden eine potentielle Gefährdung der Weltbevölkerung bezichtigen und den "Streitwert" entsprechend berechnen).
Der Wahnsinn gehört nun mal zum "new normal".
Der Leipziger Richter kann sich des Beifalls eines großen Teils der Bevölkerung sicher sein – wahrscheinlich höher (und lauter) als die für dessen Weimarer Kollegen, der sich auf "die Wissenschaft" verlassen hat.
bundesweiter Protest, nehmt eure Kinder aus der Schule und geht mit ihnen auf die Strasse und das tgl. vor den Familiengerichten, Rathäusern, und Ministerien der Landesfürsten.
Ihr seit doch ganz viele …die eine Minderheit.
Rechtsbeugung bei Willkürakt oder schwerwiegender Entfernung von Recht und Gesetz wird mit einer Strafanzeige § 339 StGB gegen den Richter geahndet. Leider steht nirgendwo der Name des Familienrichters! Wenn Millionen gegen diesen Herrn Strafanzeige stellen, bewegt sich hoffentlich etwas in diesem Land! Die Bundesrepublik Deutschland hat den Pfad der Demokratie mittlerweile verlassen!
Ich bin seit 15 Jahren im Familienrecht anwaltlich tätig. Als ich den Hinweisbeschluss gelesen habe, ist mir der Kopf geplatzt. Das ist ein so ungeheuerlicher Vorgang, dass es mir erst einmal für 2 Tage die Sprache verschlagen hat. Absolute Willkür. Vor den Familiengerichten streiten sich die Eltern wegen ihrer Kinder oft sehr heftig. Die Verfahren sind hochgradig emotionsgeladen. Das ist verständlich, denn die Eltern streiten sich um das, was ihnen das Wichtigste ist: ihre Kinder. Eltern, die sich gar nicht einigen können, werden in den Verfahren oft über die Kosten „ausgehungert“. Mit allem drum und dran kommt über die Jahre schon gerne mal ein Mittelklassewagen zusammen. Das teuerste Sachverständigengutachten in Familiensachen, das mir bislang unterkam, kostete 11.000 €.
Aber solche Streitwertmanipulation durch ein Gericht ist mir noch nie begegnet. Das ist eine völlig andere Dimension!
Der Regelstreitwert in Kindschaftssachen beträgt 4.000 €. Wenn das Verfahren viel oder wenig Arbeit macht, kann man davon nach oben oder nach unten abweichen. Aber allein der Umstand, dass mehrere Kinder betroffen sind, reicht nicht für eine Erhöhung. Und eine Erhöhung bedeutet nicht, dass einfach 4.000 € mit der Anzahl der Kinder multipliziert wird! Das steht nun wirklich in allen Kommentaren.
Viel Arbeit (im Sinne einer Streitwerterhöhung) bedeutet, dass ein SV-Gutachten eingeholt und ausgewertet werden musste und ggf. mehrere Anhörungstermine stattfanden usw. Aber die Gerichte machen das nicht gerne. Es ist ein elendiger Kampf um eine Streitwerterhöhung. Ist ja auch klar. Die meisten Verfahren laufen über Verfahrenskostenhilfe. Der Staat zahlt also.
Und jetzt das! Was, wenn das Gericht auf den Trichter kommt, ein querulatorisches Elternteil so zu disziplinieren? Wie kann ich Elternteilen noch raten, das Familiengericht anzurufen? Dieser Beschluss knallt allen Eltern die Tür vor der Nase zu. Sollen die sich dann in Zukunft doch ihre Kinder permanent gegenseitig entführen, wenn sie sich nicht einigen können? Sollen die Eltern das wirklich alles unter sich ausmachen aus Angst vor den Kosten? Vor Gericht können sie ja nicht mehr. Muss ich den Mandanten wirklich sagen, dass ich die Kosten nicht einmal mehr annähernd abschätzen kann, nicht mal in Tausendern? Ich kann noch nicht mal in einem Prozesskostenhilfevorverfahren ein bisschen Sicherheit bekommen, weil auch ein solches Verfahren (RA)-Gebühren auslöst, die sich nach dem Streitwert richten, welcher vollkommen willkürlich festgesetzt werden kann. Es ist ein Fass ohne Boden!
Meiner Meinung ist die eindeutige Rechtsbeugung, 339 StGB. Ich kann das immer noch nicht fassen! Wenn ich meine Mandanten nicht ordentlich über die Kosten berate, dann mache ich mich haftbar. Berate ich aber hinsichtlich der Kosten, können die Mandanten gar nicht anders als wegrennen.
Die Kollegin bzw. der Kollege konnte das nicht wissen. Echt. Mit sowas musste man nicht rechnen. Bis heute!
@Buster007 wie schon beschrieben, in diesem Fall wurde das FG angerufen doch bitte taetig zu werden. Es ist eine Anregung und keine eigene Klage. Der Betrag fuer die die Anregen sollte genau NULL EURO betragen.
Das FG wird fuer diese Arbeit schon bezahlt, denn das ist Ihre Arbeit.
Kinder Schnappen und Asyl in der Schweiz beantragen. Alle Gründe dafür wären gegeben.
Dieser Richter kann also mit ausreichender Sicherheit ausschliessen, dass keinerlei wissenschaftliche Evidenz vorhanden ist, die die Kindergesundheit durch das Tragen von Masken gefährdet sieht?
"Dr. Susanne Wagner ist Beraterin für die Arzneimittelbranche. Sie hat zwar Veterinärmedizin studiert, aber nicht als Tierärztin gearbeitet. Nach ihrem Studium ging sie direkt in die Arzneimittelforschung, zunächst bei der Schering AG, dann im universitären Bereich und nun als selbstständige Beraterin. Ihre Themenschwerpunkte sind die toxikologische Prüfung in der präklinischen Untersuchung und Aspekte der Herstellung von Arzneimitteln."
"Jetzt soll aber die ganze Bevölkerung die Masken richtig handhaben. Das ist völlig unmöglich, vor allem bei Kindern. Das können die Kinder gar nicht, nicht einmal Herr Drosten kann es. Selbst der zeigt immer wieder in Pressekonferenzen, dass er das nicht beherrscht.
Nach über einer Stunde Pressekonferenz am 22. Januar 2021 [7] desinfiziert sich niemand die Hände, weder Herr Drosten, noch ein Herr Wieler oder Herr Spahn. Herr Drosten nimmt nach Ende der Pressekonferenz die Maske in die Hand, knüllt sie noch richtig zusammen und setzt sie sich wieder auf. Da sehe ich auch keine Handhygiene. Also er hat wirklich gegen fast alle Regeln der WHO verstoßen. Das sind die Experten, die jetzt die Geschicke von Deutschland lenken und die beherrschen nicht die einfachen Regeln? Da frage ich mich, nehmen sie die Pandemie selber nicht ernst oder wissen sie es tatsächlich nicht besser? Das erschüttert mich.
Wenn man schon so etwas wie Maskenzwang verlangt, müssen die vorgegebenen Regeln eingehalten werden. Um die Regeln einzuhalten, bräuchte man jedoch pro Person täglich zehn neue Masken. Die allgemeine Bevölkerung kann nicht wie vorgeschrieben mit den Masken umgehen. Durch den falschen Umgang mit den Masken wird sogar die Verbreitung des Virus erhöht. Das sind nicht meine Worte, das sind die Worte der WHO. Welchen Nutzen hat man dann? Wenn nicht einmal hochrangige Politiker und Experten nach einem Jahr Maskenpflicht damit umgehen können, kann ich das nicht von Kindern verlangen. Das ist hoffnungslos. Man muss sich im Klaren darüber sein, dass Maskenzwang in Schulen wahrscheinlich die Ausbreitung nach Aussagen der WHO eher beschleunigt als hindert.
Und natürlich darf man nicht das Risiko von möglichen Schäden übersehen. Die Regierung verlangt, dass Kinder oder auch Erwachsene Masken tragen, um die Ausbreitung dieses infektiösen Erregers zu verhindern. Das fällt in die Kategorie eines Medizinprodukts und dafür gilt das Medizinproduktegesetz. In diesem Sinne muss eine Nutzen-Risiko-Bewertung gemacht werden."
https://www.epochtimes.de/wissen/forschung/mutationen-masken-und-immunsystem-arzneimittelforscherin-ueber-die-falschen-corona-massnahmen-a3489467.html
In der 49. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses erklärt Prestien, dass es bei den Verfahren nach §1666 BGB überhaupt keinen Kläger und damit auch niemanden gibt, dem man Gerichtskosten in Rechnung stellen könnte. Es geht vielmehr darum, einen Familienrichter zu amtlich vorgeschriebenen Ermittlungen zu bewegen. Es verhält sich also eher wie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Dort muss man schließlich auch kein Geld bezahlen, wenn sich der Verdacht einer Straftat nicht gerichtsfest beweisen lässt. Ausnahme sind natürlich mutwillig falsche Verdächtigungen.
Ich hoffe also, dass ein guter Anwalt diese Gerichtskosten erfolgreich abwehrt, weil sie schon formal unzulässig erhoben sind. Ich vermute, das entsprechende Rechtsmittel ist die:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erinnerung_(Recht)