Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen

Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21,

»…im Wege der einst­wei­li­gen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, gebo­ren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird unter­sagt, für die­se und alle wei­te­ren an die­sen Schulen unter­rich­te­ten Kinder und Schüler fol­gen­des anzu­ord­nen oder vorzuschreiben:

        1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, ins­be­son­de­re Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qua­li­fi­zier­te Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder ande­re, zu tragen,
        2. Mindestabstände unter­ein­an­der oder zu ande­ren Personen ein­zu­hal­ten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
        3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV‑2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, gebo­ren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird gebo­ten, für die­se und alle wei­te­ren an die­sen Schulen unter­rich­te­ten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abge­se­hen. Die betei­lig­ten Kinder tra­gen kei­ne Kosten. Ihre außer­ge­richt­li­chen Kosten tra­gen die Beteiligten selbst.

IV. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit der Entscheidung wird ange­ord­net

Das Urteil kann (anony­mi­siert) hier gela­den wer­den. Update: In Kommentaren sind Zweifel an der Echtheit des Dokuments geäu­ßert wor­den. Ich kann sie weder wider­le­gen noch veri­fi­zie­ren. Deshalb zie­he ich den Link bis zu einer Klärung zurück. Update 2 sie­he unten.

Eine aus­führ­li­che Bewertung fin­det sich auf 2020​news​.de. Dort ist u.a. zu lesen:

»Erstmalig ist nun vor einem deut­schen Gericht Beweis erho­ben wor­den hin­sicht­lich der wis­sen­schaft­li­chen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der ver­ord­ne­ten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren han­delt es sich um ein soge­nann­tes “Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB”, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – ange­regt hat­te. Sie hat­te argu­men­tiert, ihre Kinder wür­den phy­sisch, psy­chisch und päd­ago­gisch geschä­digt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegen­über­ste­he. Dadurch wür­den zugleich zahl­rei­che Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und inter­na­tio­na­len Konventionen verletzt.

Die Verfahren nach § 1666 BGB kön­nen von Amts wegen ein­ge­lei­tet wer­den sowohl auf Anregung einer belie­bi­gen Person oder auch ohne eine sol­che, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für gebo­ten hält.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun ver­bo­te­nen Massnahmen eine gegen­wär­ti­ge, in einem sol­chen Maß vor­han­de­ne Gefahr für das gei­sti­ge, kör­per­li­che oder see­li­sche Wohl des Kindes dar­stel­len, dass sich bei wei­te­rer Entwicklung ohne Intervention eine erheb­li­che Schädigung mit ziem­li­cher Sicherheit vor­aus­se­hen lässt.«


Inzwischen wird auch in der Presse über das Urteil berich­tet. Auf infran​ken​.de heißt es am 11.4.:

»Ein angeb­li­ches Amtsgericht-Urteil aus Weimar macht am Wochenende Schlagzeilen: In sozia­len Netzen kur­siert ein Urteil, das vom Amtsgericht Weimar am 8. April angeb­lich gefällt hat. Im Urteil wird dem Anschein nach in einer Familiensache Schulen und Lehrern von zwei Kindern ver­bo­ten, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen anzu­ord­nen, an Schnelltests* teil­zu­neh­men oder Mindestabstände unter­ein­an­der zu ver­ord­nen. Es gehe um "Kindeswohlgefährdung". Auch wird den Schulen "gebo­ten für die­se und alle wei­te­ren an die­sen Schulen unter­rich­te­ten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule auf­recht­zu­er­hal­ten." Zuerst hat­te T‑online über den Fall berichtet. 

Als Begründung wird in dem Schreiben der "feh­len­de Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte" und die "Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens" ange­ge­ben. Im Netz wur­den Zweifel laut, ob das Urteil echt sei oder nur ein wei­te­rer Versuch von Coronaleugnern, mit Fake News Verwirrung zu stif­ten. Der stell­ver­tre­ten­de Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, jedoch bestä­tig­te am Samstag auf Twitter, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts echt sei und man im Bildungs- und Justizministerium in Thüringen über­prü­fe, wie gegen die­ses Urteil vor­zu­ge­hen sei.«

Der "Volksverpetzer"-Anwalt hat­te zuvor Stimmung gemacht:

»Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hat­te Zweifel an der Echtheit des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar ange­mel­det und auf Twitter dar­ge­legt, war­um das Papier von übli­cher Form und Inhalt ande­rer Gerichtsurteile abweicht. Das Schreiben, das inFranken​.de vor­liegt, bil­det zum Beispiel anstatt eines Hinweises auf eine Gerichtsakte gesam­te Gutachten ab – zumin­dest unüblich. 

Nach der Bestätigung durch Steffen Dittes ist die ent­schei­den­de­re Frage wohl nicht mehr die nach der Echtheit, son­dern, ob und wie lan­ge die­ses Urteil Bestand hat und wel­che recht­li­chen Folgen es nach sich zie­hen wird. Eine Einschätzung, bzw. eine offi­zi­el­le Aussage des Amtsgerichts Weimar sowie zustän­di­ger Ministerien war am Wochenende bis­lang nicht erfolgt. Am Montag wird es hier­zu wahr­schein­lich aus­führ­li­che­re Kommunikation geben. Auch der Fakt, dass das Urteil am Wochenende lan­ciert wur­de und mas­sen­haft in Querdenkerkreisen geteilt, ist laut Einschätzung von Beobachtern ein Hinweis dar­auf, dass hier eine bewuss­te Kampagne gestar­tet wur­de und dies kein Zufall sei.«

168 Antworten auf „Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen“

    1. Kann man als Lehrer nur hof­fen, dass die Schulen wie­der geschlos­sen wer­den. Ich ken­ne meh­rer Kollegen, die sich durch Schüler infi­ziert haben.
      Ein ein­zi­ger Lehrer hat iń einer Woche mit meh­re­ren Haushalten Kontakt, ohne beid­seits Masken und Testung ist dies unzumutbar.

        1. Man muss sich schon mit der Begründung des Gerichts befas­sen. Die genann­ten Gründe sind es in jedem Fall wert in Betracht gezo­gen zu wer­den um – wie hier gesche­hen – in ein muti­ges Urteil zu mün­den (inso­fern es die­ses Urteil tat­säch­lich gibt)

          1. Das fra­ge ich mich bei den 1,5 Mio. Tuberkolosetoten pro Jahr und 500.000 Malariatoten pro Jahr auch.
            Beide Krankheiten sind heil­bar. Man heilt sie aber nicht. Warum wohl?

            Das sind jetzt nur ZWEI Beispiele.

      1. Überall nur Egoismus. Dann gucken Sie mal ande­re Länder an..dort wer­den die Kinder nicht bela­stet mit sol­chen Maßnahmen und es funk­tio­niert. Jeder Erwachsene/ Pädagoge soll­te sich schä­men, der den Kinder etwas auf­zwingt. Tatsächlich wür­den es Lehrer mit viel Kompetenz auch schaf­fen Klassen auf Distanz zu unter­rich­ten aller­dings gibt es nicht so vie­le davon, aber es gibt sie und die soll­ten vllt. den Job von den angst­er­füll­ten und ego­isti­schen Lehrern übernehmen;)
        Ah uns noch was, wie wäre es wenn man den Lehrern mal die 67% zahlt so wie allen Normalos. 33% spen­den wir Steuerzahler dann mal für not­wen­di­ge Krankenhauserhaltung.

      2. Sind sie denn auch erkrankt? Vermutlich ist da ein Corona-Virus mal eben über die Nasenschleim gehu­scht. Es gab mal vor 20 Jahren sowas wie Technologiekritik. Fachidiot war ein belieb­tes Schimpfwort. Ich war noch jung, woll­te immer Experte sein. Ich bin auch gut in mei­ner Disziplin, war aber immer bestrebt, dar­über hin­aus zu ler­nen und inter­es­siert zu sein. Ich lese viel und höre viel klas­si­sche Musik. Ich woll­te immer ver­mei­den, Fachidiot beschimpft zu wer­den, aber ich aber auch ech­tes Interesse. Aber wo ist die Technologiekritik heu­te? Eine Apparatur erkennt einen RNA-Schnipsel in einer Probe und das hat erheb­li­che Konsequenzen. Die Person und ihre Kontaktpersonen ersten Grades wer­den in Quarantäne geschickt. Eine Statistik wird gefüt­tert, die über das Wohl und Wehe der Menschen im Einzelhandel ent­schei­det. Man hört nur noch auf Virologen und Epidemiologen, die zufäl­lig Hardlinder sind. Das ist doch Fachidiotie kom­bi­niert mit Automatengläubigkeit. Ich bin mir sicher, dass Lauterbach, wenn er mit einem alten Taschenrechner zwei gro­ße Zahlen mul­ti­pli­ziert, dass er nicht stut­zig wird, wenn das Ergebnis auf­grund des Überlaufs nega­tiv wird. Der Taschenrechner gibt das als Ergebnis aus und dann muss das wohl ja stim­men. So sind Lauterbach und Konsorten drauf. Da wird nicht kri­tisch hinterfragt.

      3. @Thea
        Es bleibt ihnen unbe­nom­men, sich durch eine Maske zu schüt­zen, wenn sie an den Schutz glau­ben. Offenbar geht es ihnen um die Lehrer, nicht um die Schüler. Ärzte benut­zen auch Masken, obwohl die Patienten auf den Intensivstationen kei­ne Maske tra­gen. Sie kön­nen sich auch imp­fen las­sen oder einen ande­ren Beruf suchen.

      4. Zur Vollständigkeit:
        Es han­delt sich um einem Beschluss des Familiengericht Weimar in einem einst­wei­li­gen Anordnungsverfahren. 

        Bleibt zu hof­fen, dass die einst­wei­li­ge Anordnung auch in der zwei­ten Instanz nicht auf­ge­ho­ben wird.

      5. Sie sind also Lehrer? Schämen Sie sich! Weil sie nach über einem Jahr immer noch nicht erkannt haben, daß wir kei­ne Pandemie im Lande haben und immer noch den Lügen des Staatsfernsehens auf den Leim gehen.
        Damit bestä­tigt sich wie­der ein­mal mei­ne schon vor lan­ger Zeit (ich bin mitt­ler­wei­le zwei­und­sech­zig) gewon­ne­ne Erkenntnis, daß Lehrer a prio­ri nicht intel­li­gent, geschwei­ge denn klug sein müs­sen. Im Gegenteil muß­te ich vie­le erle­ben, die ein­fäl­tig, eng­stir­nig, igno­rant, ja dumm waren/sind und die kei­ne zwei Zentimeter weit über den Tellerrand hin­aus­zu­se­hen ver­moch­ten. Eine erschrecken­de wie ernüch­tern­de Erkenntnis.
        Leider muß ich Ihnen mit­tei­len, auch wenn dies hart für Sie sein wird, daß Sie offen­bar unzwei­fel­haft zu jenen gehö­ren. Oder, das kann natür­lich auch sein, Sie sind im Bilde und eine der gefü­gi­gen Erfüllungsgehilfinnnen des Corona-Regimes. Das wäre in mei­nen Augen noch schlim­mer, denn das wür­de bedeu­ten, daß Sie die Ihnen anver­trau­ten Heranwachsenden in vol­lem Bewußtsein die­sen unver­ant­wort­li­chen und völ­lig sinn­lo­sen, sie für das gan­ze Leben schä­di­gen­den Maßnahmen aus­set­zen. Damit hät­ten Sie sich mei­ne kom­plet­te Verachtung ver­dient. Abgesehen davon, daß das Ganze ohne­hin straf­recht­li­che Relevanz hat, ist Ihr Verhalten mora­lisch aufs schärf­ste zu verurteilen.
        Pfui Teufel! Und sowas nennt sich Pädagoge! Sie sind eine Schande Ihres Berufsstandes! Ich wür­de Ihnen ver­bi­ten, sich Lehrerin zu nenen. Leute wie Sie widern mich an!

        Noch ein paar Fragen:
        1. Woher wol­len Sie wis­sen, daß sich die Lehrer bei den Schülern ange­steckt haben?
        2. Womit? Das sog. SARS-COV-2-Virus ist bis­lang nicht wis­sen­schaft­lich seri­ös iso­liert wor­den, bis heu­te also eine Behauptung, ein Phantom.
        3. Wozu soll­ten die Kinder (und über­haupt jemand) Masken tra­gen, wenn doch selbst auf der Verpackung steht, daß die weder für den Schutz gegen Viren gedacht noch dafür geeig­net sind.
        Die FFP2-Maske ist eine rei­ne Arbeitsschutzmaske, die lt. Arbeitsschutzgesetz für die Arbeit in beson­ders par­ti­kel­be­la­ste­ten (also staub­rei­chen) Arbeitsumgebungen gedacht ist und eine ein­ge­hen­de vor­be­rei­ten­de Untersuchung durch einen Betriebs- oder ande­ren Arzt erfor­dert, in der geklärt wird, ob der Arbeitnehmer eine sol­che Maske über­haupt tra­gen darf.
        Und die läßt man nun jeden Bürger und sogar die Kinder ein­fach so tragen!
        Aber der bra­ve Michel und sei­ne Michelle sind ja artig und machen alles, was ihnen gesagt wird ohne mal dar­über nach­zu­den­ken, ob das alles so rech­tens ist.
        4. Wieso müs­sen die Kinder Abstand hal­ten, wenn der doch gleich­zei­tig in öffent­li­chen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen im Supermarkt und anders­wo über­haupt kei­ne Rolle spielt.

        Ich könn­te das Quiz noch eine gan­ze Weile fort­set­zen, aber viel­leicht habe ich Sie ja inspi­riert, anzu­fan­gen, Ihren Verstand zu benut­zen. Nun ja, und wenn mei­ne Zeilen ohne jeg­li­che Resonanz bei Ihnen ver­hal­len, habe ich es wenig­stens ver­sucht, Sie wach­zu­rüt­teln. Dann schla­fen Sie wei­ter! Das böse Erwachen kommt in jedem Fall.
        Mein Tip: Schalten Sie Ihren Fernseher aus und Ihr Gehirn ein und infor­mie­ren Sie sich! Bevorzugt im Internet. Sie könn­ten z. B. mit der „Stiftung Corona Ausschuss“ anfan­gen. Oder mit „Profiteure der Angst“, einer sehr auf­schluß­rei­chen Arte-Doku.
        Erste Voraussetzung ist natür­lich, daß man wis­sen w i l l. Viele wol­len ja nichts wis­sen, son­dern lei­ber glau­ben. Das ist natür­lich viel beque­mer. Selbst den­ken ist ja so wahn­sin­nig anstrengend.

        1. 1) Weiß man nicht.
          2) doch: https://​www​.cdc​.gov/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​2​0​1​9​-​n​c​o​v​/​l​a​b​/​g​r​o​w​s​-​v​i​r​u​s​-​c​e​l​l​-​c​u​l​t​u​r​e​.​h​tml
          3) Man kann sich sel­ber nicht schüt­zen, aber ver­min­dert erheb­lich eine Ansteckung ANDERER.
          4) Weil sonst das öffent­li­che Leben zusam­men­bre­chen wür­de. Ist eine prag­ma­ti­sche Entscheidung.
          …und Information 'bevor­zugt' im Internet? Das Internet ist DAS FakeNews-Propagandamittel schlecht­hin. Und es ist ver­dammt schwer, da zwi­schen Wahrheit und Falschinformation zu unter­schei­den. Sie selbst schei­nen ja auch nur das zu mögen, was sie gut fin­den. Aber so ein­fach ist die Welt nicht.

      6. Was für Folgen hat­te das mit Blick auf die Gesundheit des Lehrkörpers? Bekam er Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, Kreislaufänderungen oder son­sti­ge Symptome?

        Laut Merkel, Spahn & Co müß­ten sich hun­dert­tau­sen­de Leichen an den Straßenrändern sta­peln; dem ist nicht so.
        Eine Grippe zieht stets Tode nach sich und Corona soll stär­ker aus­ge­prägt sein, doch wo sind die ech­ten Zahlen? Unter Verschluß, aha…

        Ich habe Minus 100 Vertrauen zu Merkels Regierung!

      7. Wie kann man nur so etwas schrei­ben. Sie haben mit Sicherheit kei­ne Kinder oder Enkelkinder. Es ist eher bes­ser die Lehrer die Angst haben zu Hause zu las­sen. Sie über­tra­gen die Angst auf unse­re Kinder. Stichwort – Ärzte für Aufklärung.

      8. Die ster­ben ja auch wie die Fliegen. Wenn Lehrer hirn­los alles nach­plap­pern was ihnen die Mainstreammedien vor­plap­pern, habe ich das Gefühl, die­se Zeiten hat­ten wir schon mal und aus unse­ren Kindern kann nichts werden.
        Komisch ist, dass die mei­sten Mathelehrer nicht in der Lage sind eine Inzidenz zu berech­nen, da kann ich nur den Kopf schüt­teln. Lehrer sind für mich, bis auf sehr weni­ge, die Steigbügelhalter des auf­kom­men­den Faschismus. Nicht durch Zufall fällt das Dritte Reich im Schuljahr 20/21 aus dem Lehrplan. Ein Schelm der dabei böses denkt. Betonung liegt auf DENKEN!

      9. Die Sorgen ein­zel­ner ver­ste­he ich, aber zu argu­men­tie­ren die Infektion sei durch Schüler und nicht im Supermarkt ent­stan­den ist sehr ein­fach gedacht. Sie haben sicher­lich einen Nachweis, dass es vom Schüler X und nicht Schüler Y kam? Bitte blicken Sie zurück… nach einem Jahr "Seuchenraum Schule" dürf­te es mit der pro­pa­gier­ten Gefahrenlage kei­ne Lehrer mehr geben und Kinderstationen dürf­ten über­füllt sein, fin­den Sie nicht? Aber ist es der Fall? Offensichtlich kommt das Immunsystem aber doch bes­ser damit zurecht. Wer als Lehrer und Co. mit Maske und Testpflicht sich sicher fühlt, der ist auf dem fal­schen Pfad (https://fragdenstaat.de/dokumente/9391–31003bewertungdesrkia/), wenn­gleich die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung mit der Maßnahme redu­ziert wird – logisch. Aber wel­chen Preis zah­len Kinder und Erwachsene dafür? Psychiatrische Kinderkliniken alar­mie­ren bereits, anstatt so für­sorg­li­che Politik Maßnahmen zurück­schraubt wird wei­ter ver­schärft – das soll für Kinder und Eltern gut sein?
        Die Relation passt nicht, eine rie­sen Dank an Weimar!!! Denkt und schütz euch eigen­ver­ant­wort­lich – wir wer­den es über­ste­hen, Kollateralschäden wer­den wohl Psychologen rich­ten müs­sen, jedoch lie­ßen sich die­se vermeiden.

      10. Mein Gott jeder Lehrer kann Abstand hal­ten und lüf­ten. Ich wüss­te nicht wann der Lehrer nicht dafür sor­gen könn­te Abstand zu hal­ten. Zieh dein Lehrerpult halt 5 m weg hon den Kindern in die Ecke. Ich bin Friseur und jeder Kunde muss die Maske zwi­schen­drin mal abneh­men und man steht mit kör­per­kon­takt am Kunde! Scheiss dich halt ein, sor­ry aber ihr tut immer rum wie die ärm­sten der armen.

      11. Lehrer haben sich schon immer bei den Kindern mit Grippe ange­steckt. Es liegt an jedem ein­zel­nen erwach­se­nen Lehrer sel­ber, sein Immunsystem auf­zu­bau­en. Sollte ein Lehrer Erwachsener durch ande­re Krankheit ein geschwäch­tes Immunsystem haben. Dann muss er sich einen ande­ren, weni­ger risi­ko­rei­chen Job suchen,

      12. Wovor haben Sie den Angst? Vor einem Schnupfen oder was?
        Inzwischen ist doch lan­ge klar das es nur eine nor­ma­le Grippe ist, die Panikmedien und die Politik kom­men aus die­ser Nummer nicht mehr raus daher wird die Angst wei­ter geschürt.
        Bitte Aufwachen!!!

      1. Ein Urteil eines Amtsgerichts steht am Anfang. Erst wenn der Instanzenweg aus­ge­schöpft ist bis zum BGH oder BVerfG, ist die Rechtslage end­gül­tig klar. Die Verwaltung als eine Säule des Rechtsstaates han­delt und wird gericht­lich über­prüft. Wenn sich die Verwaltung gegen ein erst­in­stanz­li­ches Urteil wehrt, ist das kein Ende des Rechtsstaates, son­dern Normalität.

  1. Das ist ein abso­lu­tes Hammer-Urteil!!!

    Der Richter zer­legt bis ins Detail die Aussagekraft des PCR-Tests.

    Die Begründung des Urteils umfasst 178 (!!!) Seiten!!!

    Nach Portugal und Österreich hat nun also auch ein deut­sches Gericht den PCR-Test zerpflückt!!!

  2. Das war bestimmt wie­der die­ser berüch­tig­te "Nazirichter" von Weimar. 😀
    Sehr gut, wei­ter so, solch ein Richter gehört an ein höhe­res Gericht, damit sei­ne Urteile höhe­re Reichweite haben.

    1. "Das war bestimmt wie­der die­ser berüch­tig­te "Nazirichter"…"
      Nein es war nicht ein­mal die sel­be Kammer und es war auch ein ande­res Rechtsgebiet. Im Januar ging es vor einem Strafrichter um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dies­mal ging es vor dem Familiengericht um die Kindeswohlgefährdung.

  3. @aa – … ,, Das Urteil kann (anony­mi­siert) hier gela­den werden." …
    Pardonnez moi – die "Klammern" sor­gen (bei mir), sor­ry wegen den sel­bi­gen bei "bei mir", für ein wenig Irritation … Man möge mich bit­te "auf­klä­ren" …

    1. Wäre schön, wenn das Original auf­tau­chen wür­de, Kläger/Antragsteller mei­net­we­gen anonymisiert.

      Ist es nicht auch eher unge­wöhn­lich, dass es für ein Urteil mit 178 Seiten lan­ger Begründung bereits 3 Tage nach der Verhandlung einen kom­plet­ten Schriftsatz gibt, zumal nur ein Arbeitstag dazwi­schen lag?

      1. Das ist eher unge­wöhn­lich, zumal man­che Amtsrichter erheb­lich län­ger für lau­si­ge Kurzurteile mit weni­gen Seiten brau­chen. Da hat sich einer gezielt vor­be­rei­tet.…. Aber es ist kei­ne Hauptsachen-Entscheidung. Da kann noch viel passieren.

      2. > Ist es nicht auch eher unge­wöhn­lich, dass es für ein Urteil mit 178 Seiten lan­ger Begründung bereits 3 Tage nach der Verhandlung einen kom­plet­ten Schriftsatz gibt, zumal nur ein Arbeitstag dazwi­schen lag?

        Elektronische Medien machen das möglich. 😉

        Bei der Brisanz die­ser Entscheidung wäre es ein Skandal gewe­sen, wenn er erst mit Verzögerung bekannt gewor­den wäre.

    2. @Günter Adams:
      bei mir auch … bei Rechtgläubigen natür­lich in beson­de­rem Maße.
      Es wäre in der Tat ver­trau­ens­wür­di­ger, wenn es sich um eine Kopie des Originals (mit geschwärz­ten Namen) han­deln würde.
      (auch wenn es in der vor­lie­gen­den, flecken­lo­sen Form prak­ti­scher ist, weil man dar­in auch ‑z.B.- nach Begriffen suchen kann).

      Meine Vermutung: Rechtsbeistände der KlägerInnen (oder gar der Richter) haben das Urteil (anony­mi­siert) an den coro­na-aus­schuss geleakt. 

      Beim Richter han­delt es sich wohl um jenen, der bereits im Januar ange­nehm auf­ge­fal­len ist.
      Bei den GutachterInnen um bekann­te MaßnahmenskeptikerInnen.

      Man wird das Urteil "in gewis­sen Kreisen" ent­we­der igno­rie­ren oder mit Schaum vor dem Mund "kri­ti­sie­ren" – mög­li­cher­wei­se auch den Eltern der betrof­fe­nen SchülerInnen "nahe­le­gen" doch aus Gründen der Staatsraison auf deren Schulbesuch zu "ver­zich­ten".

  4. Möglicherweise auch ein Hintergrund für die fie­ber­haf­ten zen­tra­li­sti­schen Bestrebungen von Fr. Merkel, es der Rechtsprechung schwe­rer machen, wenn Dinge direkt in einem Bundesgesetz gere­gelt sind, kann man die­se sehr viel schwie­ri­ger angrei­fen, als durch Landesverordnungen gere­gel­te Tatbestände! Man kann natür­lich nach Karlsruhe zie­hen, aber dor­ti­ge Richter haben ihre Haltung bereits durch­aus klar gemacht, insofern.…

  5. ja. Hat irgend­wie Parallelen zu Österreich, wo ja auch so gut wie alle Verordnungen bis­her von Obergerichten oder vom Verfassungsgerichtshof kas­siert wur­den und sich die Kurzregierung einen Dreck drum schert. 

    Dennoch, ein wich­ti­ger und rich­ti­ger Etappensieg auf dass sich die Vernunft durchsetze.

  6. Ich schät­ze, spä­te­stens mit der anste­hen­den Novellierung des IfSG wird das Urteil hin­fäl­lig sein. Aber, es fällt auch auf, dass an den Amtsgerichten offen­sicht­lich mehr muti­ge Richter sit­zen als wei­ter oben.

  7. Na end­lich !!! Es wird Zeit, dass reagiert wird. Die Schäden, die unse­ren Kindern aus den ver­häng­ten Maßnahmen ent­ste­hen, sind nicht abzu­schät­zen. Es gibt genü­gend wis­sen­schaft­lich beleg­te Studien, die die Nicht-Notwendigkeit des­sen, was momen­tan pas­siert untermauern.

  8. Es unter­sagt nicht "in Schulen", es unter­sagt in 2 Schulen in Weimar.
    Jedenfalls hab ich das herausgelesen. 

    Ich las­se mich aber gern eines bes­se­ren belehren!

    Die Eltern ande­rer Schulen müss­ten also auf Grund die­ses Urteils und zur Hilfename des­sen, sel­ber erst klagen.
    Interessant ist, das dort der Maskenwahn und der PCR-Test aus­ein­an­der genom­men wird, sodaß damit sogar jeder der in sei­nen Grundrechten auf­grund die­ses Irrsinns, fak­tisch nun kla­gen könnte.

    Mein Glückwunsch an die Eltern der Schulen.

  9. Ein Anfang, nicht weit weg von Weimar… da war mal was.

    Es darf zu hof­fen sein, dass sich ande­re Gerichte dar­an ori­en­tie­ren, denn nichts ande­res als Folter ins­be­son­de­te für Kinder und Eltern stellt die vor­herr­schen­de Situation an den Schulen dar.

    Die Regierung kann getrost ihr "C" strei­chen und sei ganz beson­ders an die 10 GEBOTE erin­nert. Allein die Anmaßung der Kanzlerin über 7.000.000.000 Menschen bestim­men zu wol­len, über deren phy­si­sche und psy­chi­sche Unversehrtheit ist eine Ungeheuerlichkeit die sei­nes Gleichen sucht.

    1. in der Tat, es ist schon etwas selt­sam, dass die­ser Beschluss im Liveticker Entscheidungen nicht auf­ge­fun­den wer­den kann.Das Aktenzeichen verwundert.

  10. war­um kommt nur die­ses PDF Dokument wenn man das Urteil nach dem Aktenzeichen sucht aber das Amtsgericht sel­ber nicht mal eine Pressemitteilung dazu ver­öf­fent­licht hat? und war­um hat das Urteil kein Siegel des Amtsgerichtes drauf, wenn auch anonymisiert?

      1. @Michael Ott-Eulberg, das ist das übli­che Dilemma, die Aktenzeichen wer­den immer ver­ges­sen mit­zu­tei­len, eagl um was es geht.

        Da muss man das Gericht sel­ber her­aus­su­chen und dann bei die­sem Gericht auf der Seite das Aktenzeichen suchen.
        Zur Not das Gericht im Net suchen und dort anrufen.

  11. Bin begei­stert von die­sem Urteil, wenn es denn stimmt. Habe Ähnliches vor, aller­dings in NRW. Kann mir jemand ver­ra­ten, wie da genau vor­ge­gan­gen wor­den ist? Im Text steht nur, eine Mutter hat den Prozess „ange­regt“. Wie geht das???

    1. Ich bin auch aus NRW und wür­de mit­ma­chen in der Hoffnung das die­ser gan­ze Albtraum ein Ende fin­det und unse­re Kinder wie­der Kinder sein können!

    2. @Beck

      Es ist rat­sam sich gründ­lich zu infor­mie­ren. Sollten Sie näm­lich an einen fana­ti­schen Richter gera­ten, kann Ihnen ein Strick gedreht wer­den, und man könn­te Ihnen man­geln­de Fürsorge unter­stel­len (da Sie die Coronaregeln hin­ter­fra­gen). So absurd das auch klingt.
      Eltern ste­hen auf
      Klagepaten oder
      die bereits gen­n­ann­te Seite kin­des­ver­tre­tung abc

    3. Das war ein Kinderschutzverfahren gem. 1666 BGB vor dem Amtsgericht, Abt. Familiensachen, also Familiengericht. Die näch­ste Instanz wäre dann gleich das OLG und danach käme nur noch Karlsruhe.

  12. Bin von dem Urteil begei­stert, wenn es denn stimmt. Habe Ähnliches vor, aber in NRW.
    Wie muss man vor­ge­hen oder wie ist die­se Mutter vor­ge­gan­gen. Im Text steht nur, dass sie die­sen Prozess „ange­regt“ hat…
    Eigentlich müss­te man sich auf die­sen Prozess beru­fen, oder?
    Welche Anwälte wählt man dafür?
    Danke für jede hilf­rei­che Info…

    1. Schau hier:

      https://t.me/s/eltern_stehen_auf/1783

      " .. Was ist jetzt NICHT zu tun!!!

      Kopfloses Losrennen und Versenden der Musterschreiben von Herrn Prestien sowie Schnellschüsse, zu denen von vie­len Seiten auf­ge­ru­fen wird, sind abso­lut kon­tra­pro­duk­tiv und scha­den eher als sie nut­zen! Wir berei­ten gemein­sam mit den Anwälten alles vor und geben euch zur kom­men­den Woche ein Zeichen, wann und wie es losgeht. .."

      Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD)

      https://​www​.mwgfd​.de/​2​0​2​1​/​0​3​/​k​i​n​d​e​r​s​c​h​u​t​z​v​e​r​f​a​h​r​e​n​-​k​o​e​n​n​t​e​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​b​e​e​n​d​e​n​-​l​a​n​g​j​a​e​h​r​i​g​e​r​-​f​a​m​i​l​i​e​n​r​i​c​h​t​e​r​-​h​a​n​s​-​c​h​r​i​s​t​i​a​n​-​p​r​e​s​t​i​e​n​-​i​m​-​i​n​t​e​r​v​i​e​w​-​m​i​t​-​d​r​-​r​o​n​a​l​d​-​w​e​i​kl/

      1. @info

        Nun, dies sehe ich hier GANZ anders.

        Der gute und sicher wohl ver­dien­te Herr Prestien hat excel­len­te Arbeit geleistet.
        (Er hat ja wohl das geteil­te Sorgerecht ein­ge­fuehrt, bravo.
        Sein Beitrag auch i.d. Stiftung C‑A war sehr hilf­reich, als natuer­lich auch sei­ne ande­ren Videos.)

        Es ist nicht unbe­dingt ver­kehrt beim Amtsgericht zu kla­gen, so denn ein Schaden ent­steht bzw ent­stan­den ist.
        Dies ger­ne auch ohne Anwalt, es ist moeglich.
        Dies ger­ne auch nur um ein Signal zu setz­ten, es ist moeglich.
        Herr Prestien sel­ber regt ein sol­ches Vorgehen an!
        (Letzter Link re MWGFD + Prestien)

        Ob von der erste­ren Gruppe eine wohl koor­di­nier­te Klage zustan­de kommt, soll­te erhofft wer­den – den­noch wuer­de ich hier sicher nicht dar­auf war­ten. Nein danke!
        Meiner Meinung wird hier wie­der ver­sucht ohne ersicht­li­chen Grund einen 'Klagefuehrer' aufzubauen.
        Wenn die­se Gruppe in die Poette kommt, sehr gut.
        Wenn nicht, so hat man wenig­stens sei­ne eige­ne klei­ne Klage ein­ge­reicht – zumin­dest als Zeichen.

        Im ueb­ri­gen, die­se Klage aus Weimar ist ja wohl auch von ande­rer Seite her ange­lau­fen – oder?

        Alles mei­ne eige­ne unpro­fes­sio­nel­le Meinung hier, ist klar.
        Dennoch: Fortschritt.

      2. .. und noch­ein­mal: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​S​J​C​w​Q​o​q​W​ne0
        @ 16:33 min: Kosten etc.
        Herr Prestien zeigt, das es KEINE Kosten gibt um das Verfahren fuer den Kinderschutz ANZUSTOSSEN.
        Im ueb­ri­gen sind sei­ne Vorlagen sehr aus­fuehr­lich und sicher­lich nicht Kopflos! Siehe https://​abc​-kin​des​ver​tre​tung​.de/​?​p​=​1​168

        Somit will ich auch noch­mal sagen, das die Bemerkung der ande­ren Gruppe fehl am plat­ze ist _als_ auch anmaßend,
        vor allem da die­se gera­de­zu Herrn Pretien's Aktionsfaehigen detail­lier­ten Vorschlag von oben herabwürdigt.
        Geradezu wie­der­lich, par­don my French.

      3. mwgfd.de—Dahinter stecken Schiffmann und Co, die die NWO ver­deckt pushen und Freimaurer sind, fal­sche Propheten. NICHT an die wen­den! Werdet SELBST aktiv und gebt es nicht denen in die Hand!!!

    2. Vorsicht vor Eltern ste­hen auf und Anwälte für Aufklärung, das sind Rattenfänger vom System ein­ge­setzt um alle Klagen an die Wand fah­ren zu las­sen! Auf JEDEN Fall Schreiben los­schicken jetzt an so vie­le wie mög­lich, und KEINEN ANWALT aus die­sem heuch­le­ri­schen Netzwerk neh­men! Die arbei­ten für die Gegenseite!!!!

      1. @Hund Katze Maus ich bin auch sehr kri­tisch allen Organisationen.

        Siehe auch mei­nen Einwand oben, i.e. bes­ser die Vorlagen von Herrn Prestien zu nut­zen um schon mal 'Butter bei den Fischen' dem Familiengericht ueber­haupt die Gelegenheit zu geben sich mit uns zu wehren.

        Was der Aufruf zum Nichtstun der ande­ren Gruppe angeht habe ich mich ja auch schon geaeu­ssert, eine Frechheit.
        Es ist nur gut der Schule und dem Familien-/Amtsgericht klar­zu­ma­chen wel­che Position man hier einnimmt.
        Nur dann koen­nen Sie auch agieren.

        Wenn die AfA & Co nun zusaetz­lich hier ent­spre­chen dem Guten Gewissen und fuer unse­re Freiheit tae­tig wer­den (ohne gro­sse extra Spenden und Brimborium) .. dann ist das sehr zu schaetzen.

        Wenn Herr Fuellmich und Team die­se Gelegenheit (wie­der mal) ver­pas­sen soll­ten vor Deutschen Gerichten fuer die Kinder prak­tisch tae­tig zu wer­den – dann kann ich nur den Kopf schuetteln.
        Die Aktivitaetskosten mit einer sol­chen "Klage", bes­ser Aufmerksamkeitsbrief, sind ein gerin­ges im Vergleich zu den gan­zen oef­fent­li­chen Erscheinungen.

        Ich wuer­de somit nie­man­den emp­feh­len auf irgend­je­man­den zu war­ten. Eltern, schrei­tet den Rechtsweg ein.

        Dennoch: Sehr kri­tisch ja – aber nicht Kaput-Spalten.

        Gerne will ich das Schreiben unse­rer Familie hier spae­ter ver­lin­ken. Es basiert natuer­lich auf das Muster von Herrn Prestien.
        Grund ist, das ab Morgen wohl in allen Schulen selbst fuer Grundschulen gilt: Maskenpflicht + Testpflicht!

        Schaun wir mal.

        Von uns genutz­te Referenzen:
        – Infection fata­li­ty rate of COVID-19 infer­red from sero­pr­e­va­lence data , John P A Ioannidis, 2020-10-14, https://​www​.who​.int/​b​u​l​l​e​t​i​n​/​o​n​l​i​n​e​_​f​i​r​s​t​/​B​L​T​.​2​0​.​2​6​5​8​9​2​.​pdf

        - Reconciling esti­ma­tes of glo­bal spread and infec­tion fata­li­ty rates of COVID-19: An over­view of syste­ma­tic eva­lua­tions, John P. A. Ioannidis, 2021-03-26, https://​online​li​bra​ry​.wiley​.com/​d​o​i​/​1​0​.​1​1​1​1​/​e​c​i​.​1​3​554

        - Assessing man­da­to­ry stay-at-home and busi­ness clo­sure effects on the spread of COVID-19, Eran Bendavid, Christopher Oh, …, John P. A. Ioannidis, 2021-01-05, https://​online​li​bra​ry​.wiley​.com/​d​o​i​/​1​0​.​1​1​1​1​/​e​c​i​.​1​3​484

        - John Ioannidis – "lock­down is a nuclear wea­pon that destroys ever­ything", 2020-08-15, https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​G​X​l​e​N​7​K​F​qdc

        - Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV‑2 Infection in Danish Mask Wearers, Henning Bundgaard, … 2021-03, https://​www​.acp​jour​nals​.org/​d​o​i​/​1​0​.​7​3​2​6​/​M​2​0​-​6​817

        - FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefähr­det mehr als dass sie nützt, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH), 2021-03-31, https://​www​.kran​ken​haus​hy​gie​ne​.de/​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​824

        - Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit, Ines Kappstein, 2020-11-10, https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a‑1174–6591

        - Nonpharmaceutical Measures for Pandemic Influenza in Nonhealthcare Settings—Personal Protective and Environmental Measures, Jingyi Xiao, …, Benjamin J. Cowling, 2020-05-05, https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/5/19–0994_article

        - Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft, Umweltbundesamt, 2008, https://​www​.umwelt​bun​des​amt​.de/​s​i​t​e​s​/​d​e​f​a​u​l​t​/​f​i​l​e​s​/​m​e​d​i​e​n​/​p​d​f​s​/​k​o​h​l​e​n​d​i​o​x​i​d​_​2​0​0​8​.​pdf

        - Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygie­ni­scher Mundschutz an medi­zi­ni­schem Fachpersonal, Ulrike Butz (Dissertation), 2005, https://​media​tum​.ub​.tum​.de/​d​o​c​/​6​0​2​5​5​7​/​6​0​2​5​5​7​.​pdf

  13. Ihr freut auch auch über jeden Mist!
    Das ist kein Urteil. Das ist ein Beschluss, mit einer einst­wei­li­gen Anordnung, in einer ein­zel­nen Verwaltungssache. Siehe hier zur Erklärung: https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​B​e​s​c​h​l​u​s​s​_​(​G​e​r​i​cht)
    Der gilt gera­de mal für die bei­den genann­ten Kinder, und die genann­ten Schulen. Mehr nicht.

    "und war­um hat das Urteil kein Siegel des Amtsgerichtes drauf" – weil es kein Urteil ist.

      1. Dieser Beschluss ist frei erfun­den. Das Interview des Dr. Fuellmich ein­fach nur peinlich.
        Hört auf, sol­che Fake Nachrichten zu verbreiten.

    1. @dan

      Es geht nicht um eine "Verwaltungssache", son­dern um ein Familiengerichtsverfahren mit der Argumentation Kindeswohlgefährdung nach § 1666 – da sol­che Fälle stets dring­lich sind, wird immer vor­ab eine einst­wei­li­ge Anordnung ange­strebt. Die ist auch erfolgt im Sinne der Antragssteller und sofort umzusetzen.

      Einstweilige Anordnungen enden nie mit Urteilen, weil das Hauptsacheverfahren noch aus­steht. Hier geht es um einen Beweisbeschluss nach § 358 ZPO, der wegen der Dringlichkeit vor­weg genom­men wurde.

      Beschlüsse sind form­frei und sofort umzu­set­zen – daher ist hier kein offi­zi­el­les Dokument not­wen­dig, viel­leicht auch keins vor­han­den, das den Ansprüchen die­ses Blogs standhält.

      Insgesamt geht hier die Sache einen nor­ma­len Gang. Die Argumentation des Schriftstücks ist her­vor­ra­gend, so dass man sich dar­über durch­aus freu­en kann.

      Da der Beweisbeschluss sich auf Maßnahmen bezieht, die auf alle Kinder zutref­fen, kann jede Familie genau mit die­sem Beschluss Klage erhe­ben und benö­tigt kein eige­nes Beweiserhebungsverfahren mehr! Auch dar­über kann man sich freuen.

      1. Danke für die­se kom­pe­ten­te Klarstellung!
        Das Kleinreden und Bagatellisieren, Zweifeln und Abwiegeln nervt.
        Meine Kinder sind zwar (zum Glück) schon erwach­sen, aber ich freue mich trotz­dem wie ein Schneekönig.
        Wieder ein Schritt in Richtung Ende des Terrors.
        Ich glaub, ich zieh nach Weimar… 🙂

    2. "Um das Ergebnis vor­weg zu neh­men: Nein. Es gibt fak­tisch kei­nen Unterschied zwi­schen Urteilen und Beschlüssen. Beide Formen der Entscheidung sind glei­cher­ma­ßen ver­bind­lich. Die Unterschiede in der Wortwahl sind allen­falls histo­risch bedingt und ent­stam­men der in vie­ler­lei Hinsicht unlo­gi­schen und unprä­zi­sen juri­sti­schen Sprache."

      https://​sie​-hoe​ren​-von​-mei​nem​-anwalt​.de/​2​0​1​7​/​0​7​/​g​e​r​i​c​h​t​s​e​n​t​s​c​h​e​i​d​u​n​g​e​n​-​u​r​t​e​i​l​-​o​d​e​r​-​b​e​s​c​h​l​u​ss/

      https://​www​.jura​fo​rum​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​b​e​s​c​h​l​uss

      Weimar, guter Richter (1–2 bisher?).

      Ja, dies wohl der 2. schoe­ne klei­ne Sieg der Vernunft.

      Amtsgericht – ich habe die­sen Weg schon vor Monaten befuerwortet.
      Ganz im Gegenzug zu dem mei­nes Erachtens kom­plet­ten Unsinn, den Herr Fuellmich fuer 'Seine Strategie' haelt.
      Naja. Trotzem war die Stiftungs Sitzung wie­der recht gut – dies schaet­ze ich sehr von der Gruppe.

      Natuerlich wird sich die Agenda hier­von nicht beeinflussen.
      Da brauchts schon ein Rueckgrat von einem Land, wel­ches 'ein­fach' beschliesst die­sen Unsinn zu been­den. Siehe Schweden, Florida und Texas.

      Wie es auch sei, schoen ist es!

      EDIT: Falls sich die­se Nachricht als Unwahr erweist, so ist wohl Herrn Fuellmich ein Baeren auf­ge­bun­den wor­den oder ..
      Schaun wir mal.

      1. Ganz im Gegenzug zu dem mei­nes Erachtens kom­plet­ten Unsinn, den Herr Fuellmich fuer 'Seine Strategie' haelt.

        Da muss ich lei­der zustim­men. Alles, was da überm gro­ßen Teich ange­kün­digt wur­de, war im Grunde eine Luftnummer. Und des­halb muss er sich auch nicht wun­dern, wenn ihm teil­wei­se vor­ge­wor­fen wird, er sei "kon­trol­lier­te Opposition". Es mag ja sein, dass Zivil- und Haftungsrechtler sich in ihrem Metier gut aus­ken­nen. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch in ande­ren Rechtsgebieten wesent­lich erfolgs­ver­spre­chen­de­re Möglichkeiten gege­ben hat und gibt. Nur nach denen wur­de nicht wirk­lich gesucht.

        Es war mir sowie­so die gan­ze Zeit voll­kom­men unver­ständ­lich, war­um man nicht wirk­lich alle nur denk­ba­ren Rechtskreise und Gerichtsbarkeiten syste­ma­tisch, kon­zer­tiert in Anspruch genom­men hat. Da muss­te erst vor eini­ger Zeit der ehem. Richter Prestien im C‑Ausschuss auf­tau­chen, ehe man das dann wirk­lich auch mal aus­pro­biert hat.

        Jetzt wird span­nend sein, ob man es tat­säch­lich geschafft hat, mit die­ser Spengladung ein Loch in die Corona-Burgmauer zu sprengen.

    3. dan, dies liegt ja i.d. Natur der Sache.
      Dennoch hat der Richter wohl die gesamte(n) Schulen 'befreit'.
      Weiter kann er ja nun nicht gehen.
      Dies ist dann eigent­lich die Aufgabe *trom­mel­wir­bel* der Staatsanwalt.
      Ich weiss: Wird sich wohl kei­ner fin­den, wel­cher sich treu ist und nicht auf kor­rup­ter Art & Weise sei­nem Herrn/Frau Minister… sei­ne brau­ne Nase ver­dient. Leider.
      (Braune Nase .. hier der Anglizismus gemeint, nicht das 3. Reich)

      In mei­nem ande­ren Kommentar habe ich 2 links gezeigt, wel­che 'Urteil' und 'Beschluss' hier qua­si gleichstellen.
      Naja, das klei­ne Amtsgericht ist ein start, kann aber nicht fuer das gan­ze Bundesland entscheiden 🙂

      1. @Sven

        Genauer lesen. Beschlossen wur­de eine einst­wei­li­ge Anordnung. Mit irgend­ei­ner Wertigkeit von Urteil oder Beschluss hat das nichts zu tun: die Anordnung ist vor­läu­fig bis zum Urteilsspruch.
        Was Füllmich dar­über im Interview sagt, ist tat­säch­lich falsch.

        1. Natürlich ist das vor­läu­fig. Diese Vorläufigkeit kann aber auch nur durch Rechtsmittel der Beklagten oder eben das Urteil been­det wer­den. Dass jenes im Ergebnis vom Beschluss abwei­chen wird, ist ange­sichts der umfang­rei­chen Begründung eher unwahrscheinlich.

    1. Hast Du die dem zugrun­de­lie­gen­den Gutachten nicht gele­sen? Deren Wahrheitsgehalt kann man über­prü­fen. Und der hat Bestand und bleibt. Es wird alles wie­der gut. Weil die Mehrheit der Menschen gut ist und tap­fer und klug.

      1. @Elfriede

        Nö. Mindestens 75% der Erwachsenen wol­len sich gen­the­ra­pie­ren las­sen. Empathiefähigkeit ist in der Bevölkerung auch sehr wenig vor­han­den, dafür umso mehr Angstbeißen und Ellbogen!

    2. @Elfriede, was für "Fakenachrichten"?

      Fakenachrichten ver­brei­tet die Bunderegierung, kapi­ta­li­sti­sche Massenmedien und rech­te Antideutsche "Antifa (…)".

    3. ElFrieda von der JUN-ta

      Gehen Sie zu Ihrem Coronavirus, husch. Hören Sie nicht, wie es ins Babyfon wim­mert? Wenn das mal nicht vor ein Familiengericht kommt, tz.

  14. Du bist doch dumm .dann höre als bil­dungs­kraft auf falls du nur noch mit mas­ke u abstand in der Schule sein willst .wie kann man blos so GEHIRNKRANK SEIN UND DIESE HIRNKRANKEN VERBRECHEN NOCH GUT FINDEN . ? DA KÖNNTE MAN IN ZUKUNFT BEI JEDER KRANKHEIT DAS LAND SO TYRANNISIEREN
    BÜRGER DAS WAR ERST DER ANFANG. BÜRGERRECHTLER V.89 V LEIPZIG

  15. Stimmt – unzu­mut­bar sol­che Menschen auf unse­re Kinder los­zu­las­sen. Am besten die­se Menschen, die sich nie als Lehrer hät­ten bezeich­nen dür­fen, sofort in den Ruhestand schicken. Egal was das den Steuerzahler kostet. Hauptsache die Gesundheit unse­rer Kinder bleibt.

  16. Das alles ist ein FAKE.. Es gibt kein Urteil oder Beschluss oder ähn­li­ches. Das alles ist nur ein Haufen zusam­men­ko­pier­ter Texte!!!

    1. Sie ver­brei­ten Lügen. 

      Das Urteil ist vom Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21. Es kann auch auf reit​schu​ster​.de im Beitrag "Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, kei­ne Tests mehr für Schüler" nach­ge­le­sen werden.

    2. @Gleichmann, jam­me­re lei­se: es gibt einen Beschluss / Urteil und die­ser ist bindend.

      Ein Haufen zusam­men­ko­pier­ter Texte ver­brei­tet die Bunderegierung, kapi­ta­li­sti­sche Massenmedien und rech­te Antideutsche "Antifa (…)".

    3. @ Gleichmann

      Ach ja?

      "Im Netz wur­den Zweifel laut, ob das Urteil echt sei oder nur ein wei­te­rer Versuch von Coronaleugnern, mit Fake News Verwirrung zu stif­ten. Der stell­ver­tre­ten­de Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, jedoch bestä­tig­te am Samstag auf Twitter, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts echt sei und man im Bildungs- und Justizministerium in Thüringen über­prü­fe, wie gegen die­ses Urteil vor­zu­ge­hen sei".

      https://​www​.infran​ken​.de/​u​e​b​e​r​r​e​g​i​o​n​a​l​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​a​m​t​s​g​e​r​i​c​h​t​-​w​e​i​m​a​r​-​u​r​t​e​i​l​-​z​u​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​i​n​-​s​c​h​u​l​e​n​-​s​o​r​g​t​-​f​u​e​r​-​a​u​f​s​e​h​e​n​-​a​r​t​-​5​1​9​1​309

      Warum soll­te die thü­rin­gi­sche Landesregierung prü­fen, ob und wie sie dage­gen vor­ge­hen kann, wenn es ein Fake ist?

      Zu den "intri­ca­ci­es" der juri­sti­schen Terminologie sie­he den Kommentar von some1 wei­ter oben.

  17. Das alles riecht sehr nach Operation Tinfoil und wird wahr­schein­lich bald genau­so gefei­ert wer­den wie die Fake-Ärzteliste, die an Markus Haintz ging: https://​anon​leaks​.net/​2​0​2​1​/​o​p​t​i​n​f​o​i​l​/​q​u​e​r​d​e​n​k​e​n​-​e​i​n​e​-​a​e​r​z​t​e​l​i​s​t​e​-​f​u​e​r​-​d​e​n​-​h​a​i​n​t​z​e​l​m​a​n​n​-​m​i​t​-​f​r​e​u​n​d​l​i​c​h​e​n​-​g​r​u​e​s​s​en/

    Auf der Seite von Reitschuster gibt es übri­gens eben­falls eine Meldung und in den Kommentaren dort wird auf­fäl­lig oft zum tei­len aufgerufen.

  18. Ein wenig Wasser in den Wein:
    Ich habe bis­her nur den Kommentar bei 2020news gelesen.
    Mich wun­dert schon, war­um ein Gericht 3 Gutachter aus der bekann­ten Pandemieskeptischen Szene zulässt (Ines Kappstein, Christof Kuhbander, Ulrike Kämmerer).
    Zumindest hät­te jede Regierung leich­tes Spiel, die gefor­der­ten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbrin­gen. Die ent­spre­chen­den Studien gibt es. Und da steht dann Aussage gegen Aussage.
    Was mich aber tat­säch­lich am mei­sten gestört hat waren die unrea­li­sti­schen Annahmen zur Spezifität und Inzidenz.
    So dra­ma­tisch schlecht kön­nen die Tests nicht sein, sonst hät­ten wir längst "poli­ti­sche 7 Tagesinzidenzen" von >1000.
    Insbesondere den "Schnelltests" wur­de eine Spezifität von nur 80% unter­stellt. Was ich gese­hen habe lag eher im Bereich 98% oder sogar bes­ser. Ansonsten könn­ten alle Schulen auch gleich ganz schliessen.
    Wenn die­se Zahlen tat­säch­lich so im Beschluss ste­hen, könn­te das auch der Hebel sein, den Beschluss zu kip­pen, weil die Gutachter fal­sche Zahlen ver­wen­det haben.
    Im Übrigen fin­de ich das Thema der 500% Testeritis (alle Einwohner 5 mal die Woche zum Schnelltesten scheu­chen) bei Spezifitäten von 98% (Antigen-Schnelltest) und 99% (PCR) schon schlimm genug.
    Kurzer Überschlag: 5 Tage * 80 Mio. Einwohner = 400 Mio. Tests.
    Im ersten Durchgang also (2%) 8 Mio. falsch positive.
    Im zwei­ten Durchgang nach PCR (1%) blei­ben 80.000 falsch Positive über. => "7 Tage Inzidenz" min­de­stens 100 pro 100.000
    Falls jemand mal wis­sen will, woher die Politschranzen plötz­lich die 100er "Inzidenz" hatten.

    1. „Zumindest hät­te jede Regierung leich­tes Spiel, die gefor­der­ten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbrin­gen. Die ent­spre­chen­den Studien gibt es. Und da steht dann Aussage gegen Aussage.“
      Auf ein ent­spre­chen­des Gutachten von Prof. DrOsten war­tet ein ande­res Gericht seit dem 4. Februar.

    2. @RaKo62 11. April 2021 um 9:29 Uhr
      zu Spezifität und Sensitivität.
      Meiner Meinung nach:
      Es wur­den an der betref­fen­den Stelle Testspezifität und Testsensitivität vertauscht.
      Es soll­te m.E. auch nicht hei­ßen Inzidenz von 50 (50 von 100.000 = 0,05%), son­dern Prävalenz von 0,05%.
      Die Schlussfolgerung hin­ge­gen stimmt.
      Die Wahrscheinlichkeit, mit der ein posi­ti­ves Testergebnis auch wirk­lich eine Infektion anzeigt, beträgt ca. 2 %.

      https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​I​n​f​o​g​r​a​f​i​k​_​A​n​t​i​g​e​n​t​e​s​t​_​T​a​b​.​h​tml
      PDF "Corona-Schnelltest-Ergebnisse ver­ste­hen". erste Seite, lin­ke Grafik.

    3. @RaKo62

      Insbesondere den "Schnelltests" wur­de eine Spezifität von nur 80% unter­stellt. Was ich gese­hen habe lag eher im Bereich 98% oder sogar bes­ser. Ansonsten könn­ten alle Schulen auch gleich ganz schliessen.

      Sie ver­wech­seln Spezifität und Sensitivität!. die 80 % im Gutachten bezie­hen sich auf die Sensitivität.

      Zitat aus dem Beschluss – Gutachten Kämmerer:
      Das vom RKI vor­ge­stell­te Rechenbeispiel für die Interpretation der Antigen-Schnelltests setzt ein rea­li­sti­sches Szenario aus­ge­hend von einer Sensitivität (Empfindlichkeit) der Antigentests von 80% und einer Spezifität (Zuverlässigkeit) von 98% vor­aus, wobei auch hier (https://​www​.rki​.de/​D​E​/​C​o​n​t​e​n​t​/​I​n​f​A​Z​/​N​/​N​e​u​a​r​t​i​g​e​s​_​C​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​V​o​r​l​_​T​e​s​t​u​n​g​_​n​C​o​V​.​h​tml) aus­drück­lich erwähnt wird: „Zu beach­ten sind hier­bei die erheb­li­chen Leistungsunterschiede der unter­schied­li­chen kom­mer­zi­ell erhält­li­chen Tests (Verweis auf: https://​www​.medrxiv​.org/​c​o​n​t​e​n​t​/​1​0​.​1​1​0​1​/​2​0​2​0​.​1​0​.​0​1​.​2​0​2​0​3​8​3​6v1).“

      Die Quelle für die 80 %-Sensitivität ist die Darstellung des RKI. Ein Verweis auf erheb­li­che Leistungsunterschiede ist eben­falls erfolgt.

      Die Charité hat im Nov. 2020 sie­ben markt­gän­gi­ge Schnelltest-Produkte überprüft:
      https://​www​.deut​sche​-apo​the​ker​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​a​r​t​i​k​e​l​/​2​0​2​0​/​1​1​/​2​7​/​p​r​e​p​r​i​n​t​-​p​u​b​l​i​k​a​t​i​o​n​-​u​n​t​e​r​m​a​u​e​r​t​-​z​u​v​e​r​l​a​e​s​s​i​g​k​e​i​t​-​v​o​n​-​s​c​h​n​e​l​l​t​e​s​t​s​/​c​h​a​p​t​e​r:2
      Je nach Hersteller hat die Charité eine Spezifität zwi­schen 88,24 und 100 % bei den von der Charité unter­such­ten Tests von 7 Herstellern gefunden.

      Beim RKI kön­nen Sie die Versionen durchspielen:
      https://​rki​-wiko​.shi​n​yapps​.io/​t​e​s​t​_​q​u​al/

      Bei PEI fin­den Sie die Mindestanforderungen an Schnelltests:
      https://​www​.pei​.de/​D​E​/​n​e​w​s​r​o​o​m​/​d​o​s​s​i​e​r​/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​t​e​s​t​s​y​s​t​e​m​e​.​h​tml

      Dort fin­den Sie auch die Mindestkriterien des PEI – 80 % Sensitivität, 98 Spezifität. Es muss nicht erwähnt wer­den, dass die Aussagekraft mit der Prävalenz steht und fällt, die allen Beteiligten unbe­kannt ist.

      1. @some1 11. April 2021 um 14:55 Uhr
        Ich hat­te auch auf die­sen Punkt geantwortet.
        Nur, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, noch eine Ergänzung:
        Ich bezog mich bei mei­ner Antwort auf die­se Stelle:
        Seite 121:
        Laut RKI-Berechnungen [25] beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unab­hän­gig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines posi­ti­ven Ergebnisses tat­säch­lich infi­ziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent.

        An der von ihnen zitier­ten Stelle wird das rich­tig benannt.

    4. "Zumindest hät­te jede Regierung leich­tes Spiel, die gefor­der­ten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbringen."

      Das bezweif­le ich sehr.
      Die Argumentationslinie der Regierungen ist doch "alles neu, zuwe­nig bekannt, unsi­cher, …" – weit ent­fernt von "Beweisen".

      Dass Frau Kappstein als der "Pandemieskeptischen Szene" zuge­hö­rig gese­hen wird, kann wohl nur mit ihrem Fachgebiet zusam­men­hän­gen: Klinische Hygiene. Nicht nur theo­re­tisch, auch praktisch:
      https://​www​.the​pio​neer​.de/​a​u​t​h​o​r​s​/​p​r​o​f​-​d​r​-​m​e​d​-​i​n​e​s​-​k​a​p​p​s​t​ein

      Bin gespannt, wel­che ähn­lich kom­pe­ten­te Person eine Regierung aus dem Hut zau­bern will – bis­her sind doch nur Fachleute für klug aus­se­hen­de Mutmaßungen ("Modellierer" und so) am Start, oder gar Personen, die sich als Arzt aus­ge­ben (K.L.), aber kei­nen Tag als sol­cher gear­bei­tet haben.

      Empirie geht über Theorie – so sehe ich das als Naturwissenschaftler.

  19. Amtsgericht ist nur zustän­dig für Einsprüche zu Bußgeldbescheiden – Kostenentscheidung bezieht sich auf Familiengericht – Zuständigkeit Klagen gegen Coronaverordnung wäre Verwaltungsgericht – Rechtsmittelhinweis im Urteil fehlt – tei­le die Einschätzung – ist ein FAKE

    1. @wolfgang

      Machen Sie sich mit Familienrecht ver­traut. Hier geht es nicht um eine "Kostenentscheidung" und auch nicht um ein Owi bezo­gen auf Coronaverordnung, son­dern um Kindeswohlgefährdung. Es ist auch kein Urteil, son­dern ein Beweisbeschluss, der zu einer einst­wei­li­gen Anordnung geführt hat.

      Wenn Sie Fakten immer so schlam­pig prü­fen, kön­nen leicht Fehler passieren …

      Danke.

  20. Weiss eigent­lich einer , ob die Testkits in den Schnelltestzentren ande­re sind als die, die wir sel­ber kau­fen kön­nen oder die man in der Firma bekommt? Würde mich mal interessieren?
    Was wird in den Testzentren zum Beispiel benutzt?

  21. Die Antwort der thü­rin­gi­schen lan­des­zei­tung auf die­ses Urteil lau­tet: erhöh­te Inzidenz Werte in Weimar und Umgebung.

  22. Ist natür­lich alles "Fake" wenns nicht in die eige­ne Corona-gläu­bi­ge Meinung passt. 

    Voll nach­voll­zieh­bar, das jemand sich mit wis­sen­schaft­li­chen Dingen sehr aus­führ­lich beschäf­tigt (sicher stu­diert man das in 1 Woche, wo ande­re Jahre brau­chen) und dann mona­te­lang 178 Seiten extra als Fake, als Gag, fürs Internet schreibt um die Bundesregierung und kapi­ta­li­sti­sche Massenmedien für 2 Minuten zu ärgern.…..ja das kann man echt nach­voll­zie­hen, mm, mm.

    Die Corona-Erzähler kom­men mal wie­der ins schwit­zen und zetern. Recht so.

    ps: Am Montag ist das Urteil auch beim Amtsgericht einsehbar.

  23. https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_89821094/amtsgerichts-urteil-in-weimar-soll-schulen-masken-verbieten.html

    AHA (sic!)!
    "Zweifel an der Echtheit" waren zwar "ange­bracht" (yep!)

    Aber t‑online liegt wohl das Original vor …
    (gemäß: "Aus der nicht anony­mi­sier­ten Fassung der Entscheidung geht hevor" – Schreibfehler im Original). 

    Ist das "Bericht" oder "Kommentar"?
    "Die Auswahl die­ser völ­lig ein­sei­ti­gen Gutachter legt nahe, dass der Richter nur eine Bestätigung für sei­ne eige­ne Position gesucht hat. "
    Nett auch, dass der Verein die­ser GutachterInnen "dar­an betei­ligt" war, dass "mil­lio­nen­fach Flyer mit irre­füh­ren­den Informationen zum Coronavirus und zu Impfungen in Haushalte" ver­teilt wurden.
    IRRE! Und wer ist/war dar­an betei­ligt, zig-Millionenfach TÄGLICH "irre­füh­ren­den Informationen zum Coronavirus und zu Impfungen in Haushalte" zu verbreiten? 

    Und, wel­che Enttäuschung: noch ein Ketz(richt)er in Weimar!
    "Aus der nicht anony­mi­sier­ten Fassung der Entscheidung geht hevor, dass ein ande­ren Richter dafür ver­ant­wort­lich ist."

    ("Volksverpetzer"-Anwalt Chan-jo Jun wird zitiert. Man hät­te das natür­lich auch "ein­ord­nen" kön­nen. Legt die "Auswahl" die­ses Coronazeugen viel­leicht nahe, dass der Schreiberling -"Lars Wienand"- etwa eine "Bestätigung für sei­ne eige­ne Position" gesucht hat? Wie ‑z.B.- auch jeder Mandant und des­sen Anwalt?)

  24. kei­ner Tipp am Rande:
    1.
    Es han­delt sich NICHT um ein Urteil, son­dern (nur) einen (vor­läu­fi­gen) Gerichtsbeschluss.
    Vorläufig des­halb, weil es sich um eine sog. "einst­wei­li­ge " Anordnung han­delt. Einstweilig des­halb, weil das Gericht die Sache nur vor­läu­fig und sum­ma­risch geprüft hat, um eine vor­be­halt­li­che Regelung zu tref­fen bis das (end­gül­ti­ge) Urteil gefällt wird.
    2.
    Der Gerichtsbeschluss hat KEINE all­ge­mein­gül­ti­ge Wirkung, er gilt nicht­mal für alle Schüler der betrof­fe­nen Schule/n, son­dern er gilt NUR für die­je­ni­gen Schüler, die im Beschluss NAMENTLICH genannt sind.

    1. @ Stachelbeeren-streuen

      Es handelt sich um einen Beweisbeschluss.

      Inhalt des Beweisbeschlusses ist gemäß § 359 ZPO die Bezeichnung der streitigen Tatsache, des Beweismittels und der sich auf das Beweismittel berufenden Partei. Durch Anordnung der Beweisaufnahme erfolgt gleichzeitig die Stattgabe des Beweisantrags.

      Einher mit der Stattgabe des Beweisantrags geht die konkludente Information des Richters, dass sich dieser darüber Gewissheit verschafft hat, auf welche konträren Tatsachen es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (Balzer, Grundlagen des Beweisrechts, 2. Rdnr. 41).

      Hieraus ergibt sich weiterhin, dass § 355 II ZPO eine Anfechtung des Beweisbeschlusses ausschließt. Dies verhütet, dass die Parteien mittels Anfechtung die Beweiserhebung der für sie ungünstigen Tatsachenbehauptung aushebeln. Damit ist gewährleistet, dass der Richter über seine Entscheidungsgrundlage entscheidet und nicht die Parteien (Prütting, Münchener Kommentar zur ZPO, § 284, Rdnr. 89).
      https://www.lecturio.de/magazin/beweisverfahren-zpo/

      Daher ist

      "Einstweilig deshalb, weil das Gericht die Sache nur vorläufig und summarisch geprüft hat,"

      vollständig daneben, denn ausschließliche Basis der einstweiligen Anordnung ist ja gerade die Beweiserhebung des Gerichts, nicht die "summarische Prüfung". Im Hauptverfahren werden die Erkenntnisse des Beschlusses verwendet, Thüringen hat noch einmal eine Gelegenheit, doch noch Argumente vorzulegen - was sie bei der Beweiserhebung nicht getan haben. Und dann erfolgt ein Urteil - auf dieser Basis!

      1. nein, es han­delt sich nicht um einen Beweisbeschluss, son­dern um eine vor­läu­fi­ge einst­wei­li­ge Anordnung nach § 1666 Abs. 3 BGB.
        bzw. es wird so getan als sei es eine sol­che fami­li­en­recht­li­che Anordnung, in Wahrheit ist es Fake.

      2. ja mir fiel auch auf, dass es sich ledig­lich um einen Beschluss han­delt, der in eine einst­wei­li­ge Anordnung führt. die Anordnung ent­hält kei­ne Sanktionen.

    2. @Streun-Stachelbeeren, Kleiner Tip am Rande: Das Urteil ist rechts­kräf­tig und somit für die Schulleitungen umzu­set­zen – für benann­te 2 Schulen in Weimar.

  25. Ärger um Corona-Maßnahme Eifel-Landrat schei­tert mit Eilantrag gegen Ausgangssperre

    Landesregierung for­der­te Ausgangssperre im Eifelkreis

    Nach Angaben des Kreises wur­de die Verwaltung durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums ange­wie­sen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 voll­stän­dig und unver­züg­lich durch­zu­set­zen. Der Kreis hat­te Anfang der Woche wegen der hohen Inzidenz bereits sei­ne Regeln ver­schärft, aber aus­drück­lich kei­ne Ausgangssperre verhängt.

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​t​r​i​e​r​/​e​i​f​e​l​k​r​e​i​s​-​b​i​t​b​u​r​g​-​p​r​u​e​m​-​z​i​e​h​t​-​w​e​g​e​n​-​h​o​h​e​r​-​i​n​z​i​d​e​n​z​-​c​o​r​o​n​a​-​n​o​t​b​r​e​m​s​e​-​1​0​0​.​h​tml

  26. Gerade erst gesehen: 

    Anwalt Jun ist in die­ser Sache anschei­nend an man­gel­haf­ten Kenntnissen der deut­schen Gesetze und des Familienrechts im Besonderen gescheitert. 

    Die ste­ti­gen Proben sei­ner ana­ly­ti­schen Fähigkeiten und juri­sti­schen Ausbildung – eine Freude 😀 

    Das also erklärt den Aufruhr der VP-Gemeinde bei corodok…

  27. Sollte alles sei­ne Richtigkeit haben, freue ich mich schon auf Bilder aus den Klassenzimmern wenn Ordnungsamt, Polizei und Bundeswehr kon­trol­lie­ren, ob alle Kinder und Lehrkräfte den Anordnungen fol­ge lei­sten und die Masken pflicht­be­wusst weg­las­sen. Also lie­bes Ordnungamt, mit Maske zur Schule fah­ren, dort abneh­men, kon­trol­lie­ren, dass alle kei­ne Maske tra­gen, dann mit Maske zurück ins Amt. Was für ein Spass!

  28. als Nicht-Jurist möch­te ich ein paar Anmerkungen zum Sensations-Urteil aus Weimar machen:

    1. es han­delt sich um einen Beschluss, der in eine einst­wei­li­ge Anordnung führt, es ist also (wohl) kein "nor­ma­les" Urteil.

    2. Es feh­len die bei einer gericht­li­chen einst­wei­li­gen Anorndung sonst übli­chen Androhungen von Strafzahlungen (bis 250 000 €) oder ersatz­wei­se Beugehaft bei Nicht-Befolgung.

    Fragen:

    was pas­siert also, wenn sich die betrof­fe­nen Schulen nicht an die einst­wei­li­ge Anorndung halten?

    1. @Hennig Wedding, was pas­siert wenn jemand oder eine Behörde oder son­sti­ges sich nicht an ein Urteil eines Gerichts hält?

      Das Urteil ist rechts­kräf­tig und somit für die Schulleitungen umzusetzen.

  29. Da sich hier die Spekulationen von Voll‑, Halb- und VierteljuristInnen wie­der­ho­len, schlie­ße ich die Kommentierung. Sobald das Papier offi­zi­ell vor­liegt, kön­nen wir ja neu starten.

  30. Also eine Mutter initi­ier­te das…
    Traurig! Wo sind denn all die Juristen und Schulleiter, wenn es dar­um geht, Verantwortung zu übernehmen?

  31. Wird die Reichskanzlernde Merkel der thü­rin­gi­schen Regierung Stamelow nun durch Notverordnung die Reichsexekution andro­hen, wie einst der Reichspräsidierende Ebert der Regierung Frölich im Deutschen Oktober?

    1. Klicken Sie mal "Wichtiger Baustein: 2x pro Woche Testen von Schüler:innen und Lehrer:innen" an und sehen Sie dabei Frau Vitzthum ins Gesicht.

      Diese Frau hat Angst. Angst um ihr Leben!! Ihre Chefs sagen ihr, wie sie das ihre und das der Kollegen und Kinder ret­ten kann:

      Wir set­zen uns der­weil wei­ter­hin für ein Betretungsverbot unge­te­ste­ter Menschen ein. Denn als wich­ti­ger Baustein, Eure Schulen ein biss­chen siche­rer zu machen, gehört, dass sich mög­lichst alle testen las­sen. Wer das nicht will, soll­te wenig­stens die ande­ren schüt­zen, in dem die Schule nicht betre­ten wird. 

      Das ist die Logik der Zukunft! Abweichler sind Gefährder des Lebens aller anderen!

      Das sagt sie nicht aus Bosheit. Sondern weil sie Angst um ihr Leben hat.

      Um Menschen auf­zu­het­zen, muss man nur auf die zei­gen, die angeb­lich ihr Leben gefähr­den. Das hat zu allen Zeiten funk­tio­niert: ob Kreuzzügler die Bedrohung des ewi­gen Lebens durch die Heiden aus­merz­ten oder Nazis die Bedrohung durch "min­der­wer­ti­ge" Rassen. Oder der homo bil­len­sis die Bedrohung durch Ungeimpfte.

      1. Ich will hier noch ger­ne allen Interessierten anbie­ten die Vorlagen aus­fül­len zu hel­fen (was ein Satz). Hierzu dann bit­te auf die Startseite mei­ner web­site gehen und mir ein­fach eine email mit Klarnamen senden.

        Unabhängig von der Tiefe des Einschlags (impact fac­tor haha),
        mag dies das gering­ste sein, was wir Eltern tun kön­nen um ein wenig mehr Bewusstsein für die Sensibilität der Sache zu gewinnen.

        Bis dato, haben 'wir' ja alle brav Teutonisch alles mitgemacht.
        Nun aber soll­te es auch den letz­ten Klar wer­den, das wir es hier nicht mit einem klei­nen Zeitlich begrenz­ten Akt zu tun haben.

        Die Regierung will ja nun gar schon wie­der das GG über die IfSg ändern, sie­he auch
        https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​n​e​w​s​/​r​i​c​h​t​e​r​-​z​u​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​n​i​c​h​t​a​c​h​t​u​n​g​-​d​e​r​-​j​u​s​t​i​z​-​u​n​d​-​d​a​u​e​r​l​o​c​k​d​o​w​n​-​l​i​.​1​5​1​817

        Und alle die kei­ne Kinder haben und sowie­so, wir brau­chen Vorlagen für das Amtsgericht für all die ande­ren Klagewege.
        So kann dann (und soll­te auch) jeder sei­ne Klage ein­rei­chen und über die Instrumente unse­rer Ordnung sei­ne Stimme gel­tend machen.

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