Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21,
»…im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:
I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
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- im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
- Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
- an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV‑2 teilzunehmen.
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II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.
III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.«
Das Urteil kann (anonymisiert) hier geladen werden. Update: In Kommentaren sind Zweifel an der Echtheit des Dokuments geäußert worden. Ich kann sie weder widerlegen noch verifizieren. Deshalb ziehe ich den Link bis zu einer Klärung zurück. Update 2 siehe unten.
Eine ausführliche Bewertung findet sich auf 2020news.de. Dort ist u.a. zu lesen:
»Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes “Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB”, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.«
Inzwischen wird auch in der Presse über das Urteil berichtet. Auf infranken.de heißt es am 11.4.:
»Ein angebliches Amtsgericht-Urteil aus Weimar macht am Wochenende Schlagzeilen: In sozialen Netzen kursiert ein Urteil, das vom Amtsgericht Weimar am 8. April angeblich gefällt hat. Im Urteil wird dem Anschein nach in einer Familiensache Schulen und Lehrern von zwei Kindern verboten, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen anzuordnen, an Schnelltests* teilzunehmen oder Mindestabstände untereinander zu verordnen. Es gehe um "Kindeswohlgefährdung". Auch wird den Schulen "geboten für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten." Zuerst hatte T‑online über den Fall berichtet.
Als Begründung wird in dem Schreiben der "fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte" und die "Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens" angegeben. Im Netz wurden Zweifel laut, ob das Urteil echt sei oder nur ein weiterer Versuch von Coronaleugnern, mit Fake News Verwirrung zu stiften. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, jedoch bestätigte am Samstag auf Twitter, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts echt sei und man im Bildungs- und Justizministerium in Thüringen überprüfe, wie gegen dieses Urteil vorzugehen sei.«
Der "Volksverpetzer"-Anwalt hatte zuvor Stimmung gemacht:
»Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun hatte Zweifel an der Echtheit des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar angemeldet und auf Twitter dargelegt, warum das Papier von üblicher Form und Inhalt anderer Gerichtsurteile abweicht. Das Schreiben, das inFranken.de vorliegt, bildet zum Beispiel anstatt eines Hinweises auf eine Gerichtsakte gesamte Gutachten ab – zumindest unüblich.
Nach der Bestätigung durch Steffen Dittes ist die entscheidendere Frage wohl nicht mehr die nach der Echtheit, sondern, ob und wie lange dieses Urteil Bestand hat und welche rechtlichen Folgen es nach sich ziehen wird. Eine Einschätzung, bzw. eine offizielle Aussage des Amtsgerichts Weimar sowie zuständiger Ministerien war am Wochenende bislang nicht erfolgt. Am Montag wird es hierzu wahrscheinlich ausführlichere Kommunikation geben. Auch der Fakt, dass das Urteil am Wochenende lanciert wurde und massenhaft in Querdenkerkreisen geteilt, ist laut Einschätzung von Beobachtern ein Hinweis darauf, dass hier eine bewusste Kampagne gestartet wurde und dies kein Zufall sei.«
Das stimmt mich freudig. Auf dass alle Eltern diesen Weg zum Wohle ihrer Kinder beschreiten mögen! Namaste
Kann man als Lehrer nur hoffen, dass die Schulen wieder geschlossen werden. Ich kenne mehrer Kollegen, die sich durch Schüler infiziert haben.
Ein einziger Lehrer hat iń einer Woche mit mehreren Haushalten Kontakt, ohne beidseits Masken und Testung ist dies unzumutbar.
Was soll ich dann als Krankenhausmitarbeiter dazu sagen ?
Was sollen die Kassierer dazu sagen ?
Danke.
Man muss sich schon mit der Begründung des Gerichts befassen. Die genannten Gründe sind es in jedem Fall wert in Betracht gezogen zu werden um – wie hier geschehen – in ein mutiges Urteil zu münden (insofern es dieses Urteil tatsächlich gibt)
Warum? Fallen die reihenweise tot um?
Das frage ich mich bei den 1,5 Mio. Tuberkolosetoten pro Jahr und 500.000 Malariatoten pro Jahr auch.
Beide Krankheiten sind heilbar. Man heilt sie aber nicht. Warum wohl?
Das sind jetzt nur ZWEI Beispiele.
Wie wahr. Uns fragt auch niemand im Krankenhaus
Was ist dem im Krankenhaus?
Überall nur Egoismus. Dann gucken Sie mal andere Länder an..dort werden die Kinder nicht belastet mit solchen Maßnahmen und es funktioniert. Jeder Erwachsene/ Pädagoge sollte sich schämen, der den Kinder etwas aufzwingt. Tatsächlich würden es Lehrer mit viel Kompetenz auch schaffen Klassen auf Distanz zu unterrichten allerdings gibt es nicht so viele davon, aber es gibt sie und die sollten vllt. den Job von den angsterfüllten und egoistischen Lehrern übernehmen;)
Ah uns noch was, wie wäre es wenn man den Lehrern mal die 67% zahlt so wie allen Normalos. 33% spenden wir Steuerzahler dann mal für notwendige Krankenhauserhaltung.
Sind sie denn auch erkrankt? Vermutlich ist da ein Corona-Virus mal eben über die Nasenschleim gehuscht. Es gab mal vor 20 Jahren sowas wie Technologiekritik. Fachidiot war ein beliebtes Schimpfwort. Ich war noch jung, wollte immer Experte sein. Ich bin auch gut in meiner Disziplin, war aber immer bestrebt, darüber hinaus zu lernen und interessiert zu sein. Ich lese viel und höre viel klassische Musik. Ich wollte immer vermeiden, Fachidiot beschimpft zu werden, aber ich aber auch echtes Interesse. Aber wo ist die Technologiekritik heute? Eine Apparatur erkennt einen RNA-Schnipsel in einer Probe und das hat erhebliche Konsequenzen. Die Person und ihre Kontaktpersonen ersten Grades werden in Quarantäne geschickt. Eine Statistik wird gefüttert, die über das Wohl und Wehe der Menschen im Einzelhandel entscheidet. Man hört nur noch auf Virologen und Epidemiologen, die zufällig Hardlinder sind. Das ist doch Fachidiotie kombiniert mit Automatengläubigkeit. Ich bin mir sicher, dass Lauterbach, wenn er mit einem alten Taschenrechner zwei große Zahlen multipliziert, dass er nicht stutzig wird, wenn das Ergebnis aufgrund des Überlaufs negativ wird. Der Taschenrechner gibt das als Ergebnis aus und dann muss das wohl ja stimmen. So sind Lauterbach und Konsorten drauf. Da wird nicht kritisch hinterfragt.
Lern erst mal logisch zu denken und ordentliche Sätze zu formulieren, bevor Du dich öffentlich äußerst.
Laber net so ne scheiße
@Marko: Geht's ein bisschen gelassener?
@Thea
Es bleibt ihnen unbenommen, sich durch eine Maske zu schützen, wenn sie an den Schutz glauben. Offenbar geht es ihnen um die Lehrer, nicht um die Schüler. Ärzte benutzen auch Masken, obwohl die Patienten auf den Intensivstationen keine Maske tragen. Sie können sich auch impfen lassen oder einen anderen Beruf suchen.
Ihr seid schon ein besonderes Voelkchen! Erzieher der Nation. Mit der eigenen Dummheit anderen Angst machen.
Zur Vollständigkeit:
Es handelt sich um einem Beschluss des Familiengericht Weimar in einem einstweiligen Anordnungsverfahren.
Bleibt zu hoffen, dass die einstweilige Anordnung auch in der zweiten Instanz nicht aufgehoben wird.
Sie sind also Lehrer? Schämen Sie sich! Weil sie nach über einem Jahr immer noch nicht erkannt haben, daß wir keine Pandemie im Lande haben und immer noch den Lügen des Staatsfernsehens auf den Leim gehen.
Damit bestätigt sich wieder einmal meine schon vor langer Zeit (ich bin mittlerweile zweiundsechzig) gewonnene Erkenntnis, daß Lehrer a priori nicht intelligent, geschweige denn klug sein müssen. Im Gegenteil mußte ich viele erleben, die einfältig, engstirnig, ignorant, ja dumm waren/sind und die keine zwei Zentimeter weit über den Tellerrand hinauszusehen vermochten. Eine erschreckende wie ernüchternde Erkenntnis.
Leider muß ich Ihnen mitteilen, auch wenn dies hart für Sie sein wird, daß Sie offenbar unzweifelhaft zu jenen gehören. Oder, das kann natürlich auch sein, Sie sind im Bilde und eine der gefügigen Erfüllungsgehilfinnnen des Corona-Regimes. Das wäre in meinen Augen noch schlimmer, denn das würde bedeuten, daß Sie die Ihnen anvertrauten Heranwachsenden in vollem Bewußtsein diesen unverantwortlichen und völlig sinnlosen, sie für das ganze Leben schädigenden Maßnahmen aussetzen. Damit hätten Sie sich meine komplette Verachtung verdient. Abgesehen davon, daß das Ganze ohnehin strafrechtliche Relevanz hat, ist Ihr Verhalten moralisch aufs schärfste zu verurteilen.
Pfui Teufel! Und sowas nennt sich Pädagoge! Sie sind eine Schande Ihres Berufsstandes! Ich würde Ihnen verbiten, sich Lehrerin zu nenen. Leute wie Sie widern mich an!
Noch ein paar Fragen:
1. Woher wollen Sie wissen, daß sich die Lehrer bei den Schülern angesteckt haben?
2. Womit? Das sog. SARS-COV-2-Virus ist bislang nicht wissenschaftlich seriös isoliert worden, bis heute also eine Behauptung, ein Phantom.
3. Wozu sollten die Kinder (und überhaupt jemand) Masken tragen, wenn doch selbst auf der Verpackung steht, daß die weder für den Schutz gegen Viren gedacht noch dafür geeignet sind.
Die FFP2-Maske ist eine reine Arbeitsschutzmaske, die lt. Arbeitsschutzgesetz für die Arbeit in besonders partikelbelasteten (also staubreichen) Arbeitsumgebungen gedacht ist und eine eingehende vorbereitende Untersuchung durch einen Betriebs- oder anderen Arzt erfordert, in der geklärt wird, ob der Arbeitnehmer eine solche Maske überhaupt tragen darf.
Und die läßt man nun jeden Bürger und sogar die Kinder einfach so tragen!
Aber der brave Michel und seine Michelle sind ja artig und machen alles, was ihnen gesagt wird ohne mal darüber nachzudenken, ob das alles so rechtens ist.
4. Wieso müssen die Kinder Abstand halten, wenn der doch gleichzeitig in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen im Supermarkt und anderswo überhaupt keine Rolle spielt.
Ich könnte das Quiz noch eine ganze Weile fortsetzen, aber vielleicht habe ich Sie ja inspiriert, anzufangen, Ihren Verstand zu benutzen. Nun ja, und wenn meine Zeilen ohne jegliche Resonanz bei Ihnen verhallen, habe ich es wenigstens versucht, Sie wachzurütteln. Dann schlafen Sie weiter! Das böse Erwachen kommt in jedem Fall.
Mein Tip: Schalten Sie Ihren Fernseher aus und Ihr Gehirn ein und informieren Sie sich! Bevorzugt im Internet. Sie könnten z. B. mit der „Stiftung Corona Ausschuss“ anfangen. Oder mit „Profiteure der Angst“, einer sehr aufschlußreichen Arte-Doku.
Erste Voraussetzung ist natürlich, daß man wissen w i l l. Viele wollen ja nichts wissen, sondern leiber glauben. Das ist natürlich viel bequemer. Selbst denken ist ja so wahnsinnig anstrengend.
1) Weiß man nicht.
2) doch: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/lab/grows-virus-cell-culture.html
3) Man kann sich selber nicht schützen, aber vermindert erheblich eine Ansteckung ANDERER.
4) Weil sonst das öffentliche Leben zusammenbrechen würde. Ist eine pragmatische Entscheidung.
…und Information 'bevorzugt' im Internet? Das Internet ist DAS FakeNews-Propagandamittel schlechthin. Und es ist verdammt schwer, da zwischen Wahrheit und Falschinformation zu unterscheiden. Sie selbst scheinen ja auch nur das zu mögen, was sie gut finden. Aber so einfach ist die Welt nicht.
Wenn man als Lehrer/in dieser Meinung ist, hat man definitiv den falschen Beruf ergriffen!
Was für Folgen hatte das mit Blick auf die Gesundheit des Lehrkörpers? Bekam er Schnupfen, Husten, Fieber, Atemnot, Kreislaufänderungen oder sonstige Symptome?
Laut Merkel, Spahn & Co müßten sich hunderttausende Leichen an den Straßenrändern stapeln; dem ist nicht so.
Eine Grippe zieht stets Tode nach sich und Corona soll stärker ausgeprägt sein, doch wo sind die echten Zahlen? Unter Verschluß, aha…
Ich habe Minus 100 Vertrauen zu Merkels Regierung!
Wer Angst hat soll sich impfen lassen und die Welt und die Menschheit nicht zu einer Diktatur machen.
Wie kann man nur so etwas schreiben. Sie haben mit Sicherheit keine Kinder oder Enkelkinder. Es ist eher besser die Lehrer die Angst haben zu Hause zu lassen. Sie übertragen die Angst auf unsere Kinder. Stichwort – Ärzte für Aufklärung.
Die sterben ja auch wie die Fliegen. Wenn Lehrer hirnlos alles nachplappern was ihnen die Mainstreammedien vorplappern, habe ich das Gefühl, diese Zeiten hatten wir schon mal und aus unseren Kindern kann nichts werden.
Komisch ist, dass die meisten Mathelehrer nicht in der Lage sind eine Inzidenz zu berechnen, da kann ich nur den Kopf schütteln. Lehrer sind für mich, bis auf sehr wenige, die Steigbügelhalter des aufkommenden Faschismus. Nicht durch Zufall fällt das Dritte Reich im Schuljahr 20/21 aus dem Lehrplan. Ein Schelm der dabei böses denkt. Betonung liegt auf DENKEN!
Die Sorgen einzelner verstehe ich, aber zu argumentieren die Infektion sei durch Schüler und nicht im Supermarkt entstanden ist sehr einfach gedacht. Sie haben sicherlich einen Nachweis, dass es vom Schüler X und nicht Schüler Y kam? Bitte blicken Sie zurück… nach einem Jahr "Seuchenraum Schule" dürfte es mit der propagierten Gefahrenlage keine Lehrer mehr geben und Kinderstationen dürften überfüllt sein, finden Sie nicht? Aber ist es der Fall? Offensichtlich kommt das Immunsystem aber doch besser damit zurecht. Wer als Lehrer und Co. mit Maske und Testpflicht sich sicher fühlt, der ist auf dem falschen Pfad (https://fragdenstaat.de/dokumente/9391–31003bewertungdesrkia/), wenngleich die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung mit der Maßnahme reduziert wird – logisch. Aber welchen Preis zahlen Kinder und Erwachsene dafür? Psychiatrische Kinderkliniken alarmieren bereits, anstatt so fürsorgliche Politik Maßnahmen zurückschraubt wird weiter verschärft – das soll für Kinder und Eltern gut sein?
Die Relation passt nicht, eine riesen Dank an Weimar!!! Denkt und schütz euch eigenverantwortlich – wir werden es überstehen, Kollateralschäden werden wohl Psychologen richten müssen, jedoch ließen sich diese vermeiden.
Mein Gott jeder Lehrer kann Abstand halten und lüften. Ich wüsste nicht wann der Lehrer nicht dafür sorgen könnte Abstand zu halten. Zieh dein Lehrerpult halt 5 m weg hon den Kindern in die Ecke. Ich bin Friseur und jeder Kunde muss die Maske zwischendrin mal abnehmen und man steht mit körperkontakt am Kunde! Scheiss dich halt ein, sorry aber ihr tut immer rum wie die ärmsten der armen.
Lehrer haben sich schon immer bei den Kindern mit Grippe angesteckt. Es liegt an jedem einzelnen erwachsenen Lehrer selber, sein Immunsystem aufzubauen. Sollte ein Lehrer Erwachsener durch andere Krankheit ein geschwächtes Immunsystem haben. Dann muss er sich einen anderen, weniger risikoreichen Job suchen,
Wovor haben Sie den Angst? Vor einem Schnupfen oder was?
Inzwischen ist doch lange klar das es nur eine normale Grippe ist, die Panikmedien und die Politik kommen aus dieser Nummer nicht mehr raus daher wird die Angst weiter geschürt.
Bitte Aufwachen!!!
https://reitschuster.de/post/hammer-urteil-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/?fbclid=IwAR30S_WA9frF4vaueMe4h9ZQGtv_nHSJUKvAZLfCszaf9IJWC2hnAjaGMG0
Hier im Anhang das komplette Urteil zum nachlesen! Es ist rechtsgültig und jeder Lehrer, Erzieher, Elternteil usw kann sich darauf berufen! Tretet alle eine Klagewelle los und hört nicht auf die Trolle die hier rumblöken das sie angeblich durch Kinder infiziert worden wären usw das ist Bullshit! Gebt den faschistischen Mainstream Medien und Fake Profilen die hier rumhetzen keine Chance!
https://www.corodok.de/weimar-zweite-runde/
Längst Geschichte.
Das betrifft eine andere Entscheidung, nicht die vom 08.04.2021.
https://www.facebook.com/groups/querdenkerforum/permalink/4673073422708032/
Inwiefern?
Also ich bin Kassiererin und arbeite auch im Laden.
Die Maske macht MICH krank.….
Der Staat wird sich nicht darum scheren.
Das befürchte ich auch! Das wäre dann der endgültige Beweis, dass der Rechtsstaat in jeder Beziehung am Ende ist!
Ein Urteil eines Amtsgerichts steht am Anfang. Erst wenn der Instanzenweg ausgeschöpft ist bis zum BGH oder BVerfG, ist die Rechtslage endgültig klar. Die Verwaltung als eine Säule des Rechtsstaates handelt und wird gerichtlich überprüft. Wenn sich die Verwaltung gegen ein erstinstanzliches Urteil wehrt, ist das kein Ende des Rechtsstaates, sondern Normalität.
In Weimar sind ja mal richtig subversive Kräfte am Werk (lach). Schon das zweite Urteil aus Weimar, welches dem herrschenden Einerlei Paroli bietet. Es scheint als seien die Weimarer sich ihrer Geschichte bewusst . https://hotel-legenden.com/hotel-elephant-weimar/
Das hab ich auch gedacht und mich total gefreut.
Ich stelle mir gerade vor, wie man bei einem Elefanten einen Nasenabstrich macht. Der würde einen was trompeten.
Das ist ein absolutes Hammer-Urteil!!!
Der Richter zerlegt bis ins Detail die Aussagekraft des PCR-Tests.
Die Begründung des Urteils umfasst 178 (!!!) Seiten!!!
Nach Portugal und Österreich hat nun also auch ein deutsches Gericht den PCR-Test zerpflückt!!!
Ich kann das Urteil nirgends im Internet finden?
@Bewusstseinshippie: Danke. Da ich das nicht verifizieren kann, habe ich den Link zur PDF-Datei vorerst gelöscht.
Markus Haintz :
" ..
Ich konnte es selbst nicht ganz glauben, deswegen habe ich gerade nochmal mit Reiner Füllmich telefoniert.
Dieser Beschluss ist authentisch, das ist ein Hammer! Mehr dazu später. .. "
https://t.me/Haintz/6809
Hier findet man Links auf den vollständigen Wortlaut des Beschlusses und auf einen Kommentar von Dr. Reiner Füllmich:
https://www.rakrause.de/amtsgericht-weimar-9-f-148–21-2021–04-08-einstweilige-anordnung
Das war bestimmt wieder dieser berüchtigte "Nazirichter" von Weimar. 😀
Sehr gut, weiter so, solch ein Richter gehört an ein höheres Gericht, damit seine Urteile höhere Reichweite haben.
"Das war bestimmt wieder dieser berüchtigte "Nazirichter"…"
Nein es war nicht einmal die selbe Kammer und es war auch ein anderes Rechtsgebiet. Im Januar ging es vor einem Strafrichter um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, diesmal ging es vor dem Familiengericht um die Kindeswohlgefährdung.
Das war ein anderer Richter
@aa – … ,, Das Urteil kann (anonymisiert) hier geladen werden." …
Pardonnez moi – die "Klammern" sorgen (bei mir), sorry wegen den selbigen bei "bei mir", für ein wenig Irritation … Man möge mich bitte "aufklären" …
Wäre schön, wenn das Original auftauchen würde, Kläger/Antragsteller meinetwegen anonymisiert.
Ist es nicht auch eher ungewöhnlich, dass es für ein Urteil mit 178 Seiten langer Begründung bereits 3 Tage nach der Verhandlung einen kompletten Schriftsatz gibt, zumal nur ein Arbeitstag dazwischen lag?
Das ist eher ungewöhnlich, zumal manche Amtsrichter erheblich länger für lausige Kurzurteile mit wenigen Seiten brauchen. Da hat sich einer gezielt vorbereitet.…. Aber es ist keine Hauptsachen-Entscheidung. Da kann noch viel passieren.
> Ist es nicht auch eher ungewöhnlich, dass es für ein Urteil mit 178 Seiten langer Begründung bereits 3 Tage nach der Verhandlung einen kompletten Schriftsatz gibt, zumal nur ein Arbeitstag dazwischen lag?
Elektronische Medien machen das möglich. 😉
Bei der Brisanz dieser Entscheidung wäre es ein Skandal gewesen, wenn er erst mit Verzögerung bekannt geworden wäre.
@Günter Adams:
bei mir auch … bei Rechtgläubigen natürlich in besonderem Maße.
Es wäre in der Tat vertrauenswürdiger, wenn es sich um eine Kopie des Originals (mit geschwärzten Namen) handeln würde.
(auch wenn es in der vorliegenden, fleckenlosen Form praktischer ist, weil man darin auch ‑z.B.- nach Begriffen suchen kann).
Meine Vermutung: Rechtsbeistände der KlägerInnen (oder gar der Richter) haben das Urteil (anonymisiert) an den corona-ausschuss geleakt.
Beim Richter handelt es sich wohl um jenen, der bereits im Januar angenehm aufgefallen ist.
Bei den GutachterInnen um bekannte MaßnahmenskeptikerInnen.
Man wird das Urteil "in gewissen Kreisen" entweder ignorieren oder mit Schaum vor dem Mund "kritisieren" – möglicherweise auch den Eltern der betroffenen SchülerInnen "nahelegen" doch aus Gründen der Staatsraison auf deren Schulbesuch zu "verzichten".
Möglicherweise auch ein Hintergrund für die fieberhaften zentralistischen Bestrebungen von Fr. Merkel, es der Rechtsprechung schwerer machen, wenn Dinge direkt in einem Bundesgesetz geregelt sind, kann man diese sehr viel schwieriger angreifen, als durch Landesverordnungen geregelte Tatbestände! Man kann natürlich nach Karlsruhe ziehen, aber dortige Richter haben ihre Haltung bereits durchaus klar gemacht, insofern.…
ja. Hat irgendwie Parallelen zu Österreich, wo ja auch so gut wie alle Verordnungen bisher von Obergerichten oder vom Verfassungsgerichtshof kassiert wurden und sich die Kurzregierung einen Dreck drum schert.
Dennoch, ein wichtiger und richtiger Etappensieg auf dass sich die Vernunft durchsetze.
Ich schätze, spätestens mit der anstehenden Novellierung des IfSG wird das Urteil hinfällig sein. Aber, es fällt auch auf, dass an den Amtsgerichten offensichtlich mehr mutige Richter sitzen als weiter oben.
Na endlich !!! Es wird Zeit, dass reagiert wird. Die Schäden, die unseren Kindern aus den verhängten Maßnahmen entstehen, sind nicht abzuschätzen. Es gibt genügend wissenschaftlich belegte Studien, die die Nicht-Notwendigkeit dessen, was momentan passiert untermauern.
Es untersagt nicht "in Schulen", es untersagt in 2 Schulen in Weimar.
Jedenfalls hab ich das herausgelesen.
Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren!
Die Eltern anderer Schulen müssten also auf Grund dieses Urteils und zur Hilfename dessen, selber erst klagen.
Interessant ist, das dort der Maskenwahn und der PCR-Test auseinander genommen wird, sodaß damit sogar jeder der in seinen Grundrechten aufgrund dieses Irrsinns, faktisch nun klagen könnte.
Mein Glückwunsch an die Eltern der Schulen.
kann mir zu diesem tollen urteil jemand die taetige kanzlei benennen. mfg
Ein Anfang, nicht weit weg von Weimar… da war mal was.
Es darf zu hoffen sein, dass sich andere Gerichte daran orientieren, denn nichts anderes als Folter insbesondete für Kinder und Eltern stellt die vorherrschende Situation an den Schulen dar.
Die Regierung kann getrost ihr "C" streichen und sei ganz besonders an die 10 GEBOTE erinnert. Allein die Anmaßung der Kanzlerin über 7.000.000.000 Menschen bestimmen zu wollen, über deren physische und psychische Unversehrtheit ist eine Ungeheuerlichkeit die seines Gleichen sucht.
Hallo,
ich finde das Az.: 9 F 148/21 nicht, ist der Beschluss Fake?
@Peter: Danke. Da ich das nicht verifizieren kann, habe ich den Link zur PDF-Datei vorerst gelöscht.
in der Tat, es ist schon etwas seltsam, dass dieser Beschluss im Liveticker Entscheidungen nicht aufgefunden werden kann.Das Aktenzeichen verwundert.
Ja. Familiengerichte können keine Amtsanordnungen Aufheben !
@Peter, der Beschluss ist kein Fake.
warum kommt nur dieses PDF Dokument wenn man das Urteil nach dem Aktenzeichen sucht aber das Amtsgericht selber nicht mal eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hat? und warum hat das Urteil kein Siegel des Amtsgerichtes drauf, wenn auch anonymisiert?
@María: Danke. Da ich das nicht verifizieren kann, habe ich den Link zur PDF-Datei vorerst gelöscht.
Hinweis?
https://www.youtube.com/watch?v=Ym-FJqT_pe0
Vollständiges Video von Bittel-TV
Live mit Reiner Fuellmich – Zusammenfassung Corona Ausschuss und wichtiges Urteil REPLAY
https://dlive.tv/p/bitteltv+NzjBCgXGR
".. Es hat sich herumgesprochen, viral verbreitet, zu spontanen Freudenausbrüchen und Sektlaunen geführt .."
lol 🙂
https://t.me/eltern_stehen_auf/1783
Hoffe sehr auf Verifizierung 🙂
sehr gute Fragestellung. Das Aktenzeichen dürfte es wohl nicht geben.
@Michael Ott-Eulberg, das ist das übliche Dilemma, die Aktenzeichen werden immer vergessen mitzuteilen, eagl um was es geht.
Da muss man das Gericht selber heraussuchen und dann bei diesem Gericht auf der Seite das Aktenzeichen suchen.
Zur Not das Gericht im Net suchen und dort anrufen.
@Ott-Eulberg von VP
Das Az. steht drauf . VP kann Ihnen beim Suchen helfen.
Bin begeistert von diesem Urteil, wenn es denn stimmt. Habe Ähnliches vor, allerdings in NRW. Kann mir jemand verraten, wie da genau vorgegangen worden ist? Im Text steht nur, eine Mutter hat den Prozess „angeregt“. Wie geht das???
Schauen Sie auf der Website von abc Kindesvertretung, https://abc-kindesvertretung.de/?page_id=1249, da steht alles, ausführlich erklärt, sogar mit einem Vordruck für die „Anreger“ beim Familiengericht. Viel Glück!
Es ist kein Urteil.
@Ott-Eulberg von VP
Es ist ein Beschluss. Einfach Anwalt Jun fragen.
Ich bin auch aus NRW und würde mitmachen in der Hoffnung das dieser ganze Albtraum ein Ende findet und unsere Kinder wieder Kinder sein können!
@Beck
Es ist ratsam sich gründlich zu informieren. Sollten Sie nämlich an einen fanatischen Richter geraten, kann Ihnen ein Strick gedreht werden, und man könnte Ihnen mangelnde Fürsorge unterstellen (da Sie die Coronaregeln hinterfragen). So absurd das auch klingt.
Eltern stehen auf
Klagepaten oder
die bereits gennannte Seite kindesvertretung abc
Alles klar. Danke. Hab mich Eltern stehen auf angeschlossen.
Das war ein Kinderschutzverfahren gem. 1666 BGB vor dem Amtsgericht, Abt. Familiensachen, also Familiengericht. Die nächste Instanz wäre dann gleich das OLG und danach käme nur noch Karlsruhe.
In Weimar gibt es vielleicht noch Funktionsträger, die Schiller, Goethe oder Herder gelesen haben.
Bin von dem Urteil begeistert, wenn es denn stimmt. Habe Ähnliches vor, aber in NRW.
Wie muss man vorgehen oder wie ist diese Mutter vorgegangen. Im Text steht nur, dass sie diesen Prozess „angeregt“ hat…
Eigentlich müsste man sich auf diesen Prozess berufen, oder?
Welche Anwälte wählt man dafür?
Danke für jede hilfreiche Info…
Schau hier:
https://t.me/s/eltern_stehen_auf/1783
" .. Was ist jetzt NICHT zu tun!!!
Kopfloses Losrennen und Versenden der Musterschreiben von Herrn Prestien sowie Schnellschüsse, zu denen von vielen Seiten aufgerufen wird, sind absolut kontraproduktiv und schaden eher als sie nutzen! Wir bereiten gemeinsam mit den Anwälten alles vor und geben euch zur kommenden Woche ein Zeichen, wann und wie es losgeht. .."
Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD)
https://www.mwgfd.de/2021/03/kinderschutzverfahren-koennte-maskenpflicht-beenden-langjaehriger-familienrichter-hans-christian-prestien-im-interview-mit-dr-ronald-weikl/
@info
Nun, dies sehe ich hier GANZ anders.
Der gute und sicher wohl verdiente Herr Prestien hat excellente Arbeit geleistet.
(Er hat ja wohl das geteilte Sorgerecht eingefuehrt, bravo.
Sein Beitrag auch i.d. Stiftung C‑A war sehr hilfreich, als natuerlich auch seine anderen Videos.)
Es ist nicht unbedingt verkehrt beim Amtsgericht zu klagen, so denn ein Schaden entsteht bzw entstanden ist.
Dies gerne auch ohne Anwalt, es ist moeglich.
Dies gerne auch nur um ein Signal zu setzten, es ist moeglich.
Herr Prestien selber regt ein solches Vorgehen an!
(Letzter Link re MWGFD + Prestien)
Ob von der ersteren Gruppe eine wohl koordinierte Klage zustande kommt, sollte erhofft werden – dennoch wuerde ich hier sicher nicht darauf warten. Nein danke!
Meiner Meinung wird hier wieder versucht ohne ersichtlichen Grund einen 'Klagefuehrer' aufzubauen.
Wenn diese Gruppe in die Poette kommt, sehr gut.
Wenn nicht, so hat man wenigstens seine eigene kleine Klage eingereicht – zumindest als Zeichen.
Im uebrigen, diese Klage aus Weimar ist ja wohl auch von anderer Seite her angelaufen – oder?
Alles meine eigene unprofessionelle Meinung hier, ist klar.
Dennoch: Fortschritt.
.. und nocheinmal: https://www.youtube.com/watch?v=SJCwQoqWne0
@ 16:33 min: Kosten etc.
Herr Prestien zeigt, das es KEINE Kosten gibt um das Verfahren fuer den Kinderschutz ANZUSTOSSEN.
Im uebrigen sind seine Vorlagen sehr ausfuehrlich und sicherlich nicht Kopflos! Siehe https://abc-kindesvertretung.de/?p=1168
Somit will ich auch nochmal sagen, das die Bemerkung der anderen Gruppe fehl am platze ist _als_ auch anmaßend,
vor allem da diese geradezu Herrn Pretien's Aktionsfaehigen detaillierten Vorschlag von oben herabwürdigt.
Geradezu wiederlich, pardon my French.
mwgfd.de—Dahinter stecken Schiffmann und Co, die die NWO verdeckt pushen und Freimaurer sind, falsche Propheten. NICHT an die wenden! Werdet SELBST aktiv und gebt es nicht denen in die Hand!!!
@Hund Katze Maus: Gibt es etwas, an dem "Freimaurer" keine Schuld tragen?
Hund und Katz von volksverpatz?
Nein. Es ist das Coronavirus das dahintersteckt. Ganz sicher! Fragen Sie Anwalt Jun.
Vorsicht vor Eltern stehen auf und Anwälte für Aufklärung, das sind Rattenfänger vom System eingesetzt um alle Klagen an die Wand fahren zu lassen! Auf JEDEN Fall Schreiben losschicken jetzt an so viele wie möglich, und KEINEN ANWALT aus diesem heuchlerischen Netzwerk nehmen! Die arbeiten für die Gegenseite!!!!
Katz und Maus, Hund und Katz ‑ehne mene …
Schiffmann arbeitet für euch? Ach was??
@Hund Katze Maus ich bin auch sehr kritisch allen Organisationen.
Siehe auch meinen Einwand oben, i.e. besser die Vorlagen von Herrn Prestien zu nutzen um schon mal 'Butter bei den Fischen' dem Familiengericht ueberhaupt die Gelegenheit zu geben sich mit uns zu wehren.
Was der Aufruf zum Nichtstun der anderen Gruppe angeht habe ich mich ja auch schon geaeussert, eine Frechheit.
Es ist nur gut der Schule und dem Familien-/Amtsgericht klarzumachen welche Position man hier einnimmt.
Nur dann koennen Sie auch agieren.
Wenn die AfA & Co nun zusaetzlich hier entsprechen dem Guten Gewissen und fuer unsere Freiheit taetig werden (ohne grosse extra Spenden und Brimborium) .. dann ist das sehr zu schaetzen.
Wenn Herr Fuellmich und Team diese Gelegenheit (wieder mal) verpassen sollten vor Deutschen Gerichten fuer die Kinder praktisch taetig zu werden – dann kann ich nur den Kopf schuetteln.
Die Aktivitaetskosten mit einer solchen "Klage", besser Aufmerksamkeitsbrief, sind ein geringes im Vergleich zu den ganzen oeffentlichen Erscheinungen.
Ich wuerde somit niemanden empfehlen auf irgendjemanden zu warten. Eltern, schreitet den Rechtsweg ein.
Dennoch: Sehr kritisch ja – aber nicht Kaput-Spalten.
Gerne will ich das Schreiben unserer Familie hier spaeter verlinken. Es basiert natuerlich auf das Muster von Herrn Prestien.
Grund ist, das ab Morgen wohl in allen Schulen selbst fuer Grundschulen gilt: Maskenpflicht + Testpflicht!
Schaun wir mal.
Von uns genutzte Referenzen:
– Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data , John P A Ioannidis, 2020-10-14, https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf
- Reconciling estimates of global spread and infection fatality rates of COVID-19: An overview of systematic evaluations, John P. A. Ioannidis, 2021-03-26, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13554
- Assessing mandatory stay-at-home and business closure effects on the spread of COVID-19, Eran Bendavid, Christopher Oh, …, John P. A. Ioannidis, 2021-01-05, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13484
- John Ioannidis – "lockdown is a nuclear weapon that destroys everything", 2020-08-15, https://www.youtube.com/watch?v=GXleN7KFqdc
- Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV‑2 Infection in Danish Mask Wearers, Henning Bundgaard, … 2021-03, https://www.acpjournals.org/doi/10.7326/M20-6817
- FFP2-Maskenpflicht in Berlin gefährdet mehr als dass sie nützt, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH), 2021-03-31, https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/824
- Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit, Ines Kappstein, 2020-11-10, https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a‑1174–6591
- Nonpharmaceutical Measures for Pandemic Influenza in Nonhealthcare Settings—Personal Protective and Environmental Measures, Jingyi Xiao, …, Benjamin J. Cowling, 2020-05-05, https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/5/19–0994_article
- Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft, Umweltbundesamt, 2008, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/kohlendioxid_2008.pdf
- Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal, Ulrike Butz (Dissertation), 2005, https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
Ihr freut auch auch über jeden Mist!
Das ist kein Urteil. Das ist ein Beschluss, mit einer einstweiligen Anordnung, in einer einzelnen Verwaltungssache. Siehe hier zur Erklärung: https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(Gericht)
Der gilt gerade mal für die beiden genannten Kinder, und die genannten Schulen. Mehr nicht.
"und warum hat das Urteil kein Siegel des Amtsgerichtes drauf" – weil es kein Urteil ist.
Es ist allenfalls ein Beschluss, wenn überhaupt wahr
Dieser Beschluss ist frei erfunden. Das Interview des Dr. Fuellmich einfach nur peinlich.
Hört auf, solche Fake Nachrichten zu verbreiten.
@Elfriede: Wie wäre es, wenn wir das mal gelassen überprüften?
@Michael Ott-Eulberg, es ist wahr und gilt für die 2 Schulen – das ist ein Fakt.
Hört auf die Leute zu verunsichern.
@dan
Es geht nicht um eine "Verwaltungssache", sondern um ein Familiengerichtsverfahren mit der Argumentation Kindeswohlgefährdung nach § 1666 – da solche Fälle stets dringlich sind, wird immer vorab eine einstweilige Anordnung angestrebt. Die ist auch erfolgt im Sinne der Antragssteller und sofort umzusetzen.
Einstweilige Anordnungen enden nie mit Urteilen, weil das Hauptsacheverfahren noch aussteht. Hier geht es um einen Beweisbeschluss nach § 358 ZPO, der wegen der Dringlichkeit vorweg genommen wurde.
Beschlüsse sind formfrei und sofort umzusetzen – daher ist hier kein offizielles Dokument notwendig, vielleicht auch keins vorhanden, das den Ansprüchen dieses Blogs standhält.
Insgesamt geht hier die Sache einen normalen Gang. Die Argumentation des Schriftstücks ist hervorragend, so dass man sich darüber durchaus freuen kann.
Da der Beweisbeschluss sich auf Maßnahmen bezieht, die auf alle Kinder zutreffen, kann jede Familie genau mit diesem Beschluss Klage erheben und benötigt kein eigenes Beweiserhebungsverfahren mehr! Auch darüber kann man sich freuen.
Dann sollten Beck und Kathi doch allemal etwas damit anfangen können.
@some1
Danke für die Klärung der Situation
Danke für diese kompetente Klarstellung!
Das Kleinreden und Bagatellisieren, Zweifeln und Abwiegeln nervt.
Meine Kinder sind zwar (zum Glück) schon erwachsen, aber ich freue mich trotzdem wie ein Schneekönig.
Wieder ein Schritt in Richtung Ende des Terrors.
Ich glaub, ich zieh nach Weimar… 🙂
"Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Nein. Es gibt faktisch keinen Unterschied zwischen Urteilen und Beschlüssen. Beide Formen der Entscheidung sind gleichermaßen verbindlich. Die Unterschiede in der Wortwahl sind allenfalls historisch bedingt und entstammen der in vielerlei Hinsicht unlogischen und unpräzisen juristischen Sprache."
https://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2017/07/gerichtsentscheidungen-urteil-oder-beschluss/
https://www.juraforum.de/lexikon/beschluss
Weimar, guter Richter (1–2 bisher?).
Ja, dies wohl der 2. schoene kleine Sieg der Vernunft.
Amtsgericht – ich habe diesen Weg schon vor Monaten befuerwortet.
Ganz im Gegenzug zu dem meines Erachtens kompletten Unsinn, den Herr Fuellmich fuer 'Seine Strategie' haelt.
Naja. Trotzem war die Stiftungs Sitzung wieder recht gut – dies schaetze ich sehr von der Gruppe.
Natuerlich wird sich die Agenda hiervon nicht beeinflussen.
Da brauchts schon ein Rueckgrat von einem Land, welches 'einfach' beschliesst diesen Unsinn zu beenden. Siehe Schweden, Florida und Texas.
Wie es auch sei, schoen ist es!
EDIT: Falls sich diese Nachricht als Unwahr erweist, so ist wohl Herrn Fuellmich ein Baeren aufgebunden worden oder ..
Schaun wir mal.
Ganz im Gegenzug zu dem meines Erachtens kompletten Unsinn, den Herr Fuellmich fuer 'Seine Strategie' haelt.
Da muss ich leider zustimmen. Alles, was da überm großen Teich angekündigt wurde, war im Grunde eine Luftnummer. Und deshalb muss er sich auch nicht wundern, wenn ihm teilweise vorgeworfen wird, er sei "kontrollierte Opposition". Es mag ja sein, dass Zivil- und Haftungsrechtler sich in ihrem Metier gut auskennen. Das heißt aber nicht, dass es nicht auch in anderen Rechtsgebieten wesentlich erfolgsversprechendere Möglichkeiten gegeben hat und gibt. Nur nach denen wurde nicht wirklich gesucht.
Es war mir sowieso die ganze Zeit vollkommen unverständlich, warum man nicht wirklich alle nur denkbaren Rechtskreise und Gerichtsbarkeiten systematisch, konzertiert in Anspruch genommen hat. Da musste erst vor einiger Zeit der ehem. Richter Prestien im C‑Ausschuss auftauchen, ehe man das dann wirklich auch mal ausprobiert hat.
Jetzt wird spannend sein, ob man es tatsächlich geschafft hat, mit dieser Spengladung ein Loch in die Corona-Burgmauer zu sprengen.
dan, dies liegt ja i.d. Natur der Sache.
Dennoch hat der Richter wohl die gesamte(n) Schulen 'befreit'.
Weiter kann er ja nun nicht gehen.
Dies ist dann eigentlich die Aufgabe *trommelwirbel* der Staatsanwalt.
Ich weiss: Wird sich wohl keiner finden, welcher sich treu ist und nicht auf korrupter Art & Weise seinem Herrn/Frau Minister… seine braune Nase verdient. Leider.
(Braune Nase .. hier der Anglizismus gemeint, nicht das 3. Reich)
In meinem anderen Kommentar habe ich 2 links gezeigt, welche 'Urteil' und 'Beschluss' hier quasi gleichstellen.
Naja, das kleine Amtsgericht ist ein start, kann aber nicht fuer das ganze Bundesland entscheiden 🙂
@Sven
Genauer lesen. Beschlossen wurde eine einstweilige Anordnung. Mit irgendeiner Wertigkeit von Urteil oder Beschluss hat das nichts zu tun: die Anordnung ist vorläufig bis zum Urteilsspruch.
Was Füllmich darüber im Interview sagt, ist tatsächlich falsch.
Natürlich ist das vorläufig. Diese Vorläufigkeit kann aber auch nur durch Rechtsmittel der Beklagten oder eben das Urteil beendet werden. Dass jenes im Ergebnis vom Beschluss abweichen wird, ist angesichts der umfangreichen Begründung eher unwahrscheinlich.
Richtig so. Ihr verbreitet hier Fake Nachrichten!
Hast Du die dem zugrundeliegenden Gutachten nicht gelesen? Deren Wahrheitsgehalt kann man überprüfen. Und der hat Bestand und bleibt. Es wird alles wieder gut. Weil die Mehrheit der Menschen gut ist und tapfer und klug.
@Elfriede
Nö. Mindestens 75% der Erwachsenen wollen sich gentherapieren lassen. Empathiefähigkeit ist in der Bevölkerung auch sehr wenig vorhanden, dafür umso mehr Angstbeißen und Ellbogen!
@Elfriede, was für "Fakenachrichten"?
Fakenachrichten verbreitet die Bunderegierung, kapitalistische Massenmedien und rechte Antideutsche "Antifa (…)".
Elfriede U‑Boot.
ElFrieda von der JUN-ta
Gehen Sie zu Ihrem Coronavirus, husch. Hören Sie nicht, wie es ins Babyfon wimmert? Wenn das mal nicht vor ein Familiengericht kommt, tz.
Du bist doch dumm .dann höre als bildungskraft auf falls du nur noch mit maske u abstand in der Schule sein willst .wie kann man blos so GEHIRNKRANK SEIN UND DIESE HIRNKRANKEN VERBRECHEN NOCH GUT FINDEN . ? DA KÖNNTE MAN IN ZUKUNFT BEI JEDER KRANKHEIT DAS LAND SO TYRANNISIEREN
BÜRGER DAS WAR ERST DER ANFANG. BÜRGERRECHTLER V.89 V LEIPZIG
@Rothheinz
Ob es hilft, wenn man verängstigte Duckmäuser mit caps lock anschreit?
Stimmt – unzumutbar solche Menschen auf unsere Kinder loszulassen. Am besten diese Menschen, die sich nie als Lehrer hätten bezeichnen dürfen, sofort in den Ruhestand schicken. Egal was das den Steuerzahler kostet. Hauptsache die Gesundheit unserer Kinder bleibt.
Das alles ist ein FAKE.. Es gibt kein Urteil oder Beschluss oder ähnliches. Das alles ist nur ein Haufen zusammenkopierter Texte!!!
Sie verbreiten Lügen.
Das Urteil ist vom Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21. Es kann auch auf reitschuster.de im Beitrag "Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler" nachgelesen werden.
@Gleichmann, jammere leise: es gibt einen Beschluss / Urteil und dieser ist bindend.
Ein Haufen zusammenkopierter Texte verbreitet die Bunderegierung, kapitalistische Massenmedien und rechte Antideutsche "Antifa (…)".
@ Gleichmann
Ach ja?
"Im Netz wurden Zweifel laut, ob das Urteil echt sei oder nur ein weiterer Versuch von Coronaleugnern, mit Fake News Verwirrung zu stiften. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, Steffen Dittes, jedoch bestätigte am Samstag auf Twitter, dass das Urteil des Weimarer Amtsgerichts echt sei und man im Bildungs- und Justizministerium in Thüringen überprüfe, wie gegen dieses Urteil vorzugehen sei".
https://www.infranken.de/ueberregional/deutschland/amtsgericht-weimar-urteil-zu-maskenpflicht-in-schulen-sorgt-fuer-aufsehen-art-5191309
Warum sollte die thüringische Landesregierung prüfen, ob und wie sie dagegen vorgehen kann, wenn es ein Fake ist?
Zu den "intricacies" der juristischen Terminologie siehe den Kommentar von some1 weiter oben.
@Gleichmann
Hat sich Anwalt Jun schon dazu geäußert?
Das alles riecht sehr nach Operation Tinfoil und wird wahrscheinlich bald genauso gefeiert werden wie die Fake-Ärzteliste, die an Markus Haintz ging: https://anonleaks.net/2021/optinfoil/querdenken-eine-aerzteliste-fuer-den-haintzelmann-mit-freundlichen-gruessen/
Auf der Seite von Reitschuster gibt es übrigens ebenfalls eine Meldung und in den Kommentaren dort wird auffällig oft zum teilen aufgerufen.
Was ist "Operation Tinfoil"? Hab ich noch nie gehört.
Wenn der Beschluss veröffentlicht wird, würde ich hier https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Weimar oder auch hier https://www.juraforum.de/gerichte/amtsgericht-weimar/ schauen, da ist Rechtsprechung des AG Weimar zu finden. Als PDF in anonymisierter Form ist der Beschluss im Artikel hier https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/ verlinkt.
Ein wenig Wasser in den Wein:
Ich habe bisher nur den Kommentar bei 2020news gelesen.
Mich wundert schon, warum ein Gericht 3 Gutachter aus der bekannten Pandemieskeptischen Szene zulässt (Ines Kappstein, Christof Kuhbander, Ulrike Kämmerer).
Zumindest hätte jede Regierung leichtes Spiel, die geforderten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbringen. Die entsprechenden Studien gibt es. Und da steht dann Aussage gegen Aussage.
Was mich aber tatsächlich am meisten gestört hat waren die unrealistischen Annahmen zur Spezifität und Inzidenz.
So dramatisch schlecht können die Tests nicht sein, sonst hätten wir längst "politische 7 Tagesinzidenzen" von >1000.
Insbesondere den "Schnelltests" wurde eine Spezifität von nur 80% unterstellt. Was ich gesehen habe lag eher im Bereich 98% oder sogar besser. Ansonsten könnten alle Schulen auch gleich ganz schliessen.
Wenn diese Zahlen tatsächlich so im Beschluss stehen, könnte das auch der Hebel sein, den Beschluss zu kippen, weil die Gutachter falsche Zahlen verwendet haben.
Im Übrigen finde ich das Thema der 500% Testeritis (alle Einwohner 5 mal die Woche zum Schnelltesten scheuchen) bei Spezifitäten von 98% (Antigen-Schnelltest) und 99% (PCR) schon schlimm genug.
Kurzer Überschlag: 5 Tage * 80 Mio. Einwohner = 400 Mio. Tests.
Im ersten Durchgang also (2%) 8 Mio. falsch positive.
Im zweiten Durchgang nach PCR (1%) bleiben 80.000 falsch Positive über. => "7 Tage Inzidenz" mindestens 100 pro 100.000
Falls jemand mal wissen will, woher die Politschranzen plötzlich die 100er "Inzidenz" hatten.
„Zumindest hätte jede Regierung leichtes Spiel, die geforderten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbringen. Die entsprechenden Studien gibt es. Und da steht dann Aussage gegen Aussage.“
Auf ein entsprechendes Gutachten von Prof. DrOsten wartet ein anderes Gericht seit dem 4. Februar.
@RaKo62 11. April 2021 um 9:29 Uhr
zu Spezifität und Sensitivität.
Meiner Meinung nach:
Es wurden an der betreffenden Stelle Testspezifität und Testsensitivität vertauscht.
Es sollte m.E. auch nicht heißen Inzidenz von 50 (50 von 100.000 = 0,05%), sondern Prävalenz von 0,05%.
Die Schlussfolgerung hingegen stimmt.
Die Wahrscheinlichkeit, mit der ein positives Testergebnis auch wirklich eine Infektion anzeigt, beträgt ca. 2 %.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_Tab.html
PDF "Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen". erste Seite, linke Grafik.
@RaKo62
Insbesondere den "Schnelltests" wurde eine Spezifität von nur 80% unterstellt. Was ich gesehen habe lag eher im Bereich 98% oder sogar besser. Ansonsten könnten alle Schulen auch gleich ganz schliessen.
Sie verwechseln Spezifität und Sensitivität!. die 80 % im Gutachten beziehen sich auf die Sensitivität.
Zitat aus dem Beschluss – Gutachten Kämmerer:
Das vom RKI vorgestellte Rechenbeispiel für die Interpretation der Antigen-Schnelltests setzt ein realistisches Szenario ausgehend von einer Sensitivität (Empfindlichkeit) der Antigentests von 80% und einer Spezifität (Zuverlässigkeit) von 98% voraus, wobei auch hier (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html) ausdrücklich erwähnt wird: „Zu beachten sind hierbei die erheblichen Leistungsunterschiede der unterschiedlichen kommerziell erhältlichen Tests (Verweis auf: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.01.20203836v1).“
Die Quelle für die 80 %-Sensitivität ist die Darstellung des RKI. Ein Verweis auf erhebliche Leistungsunterschiede ist ebenfalls erfolgt.
Die Charité hat im Nov. 2020 sieben marktgängige Schnelltest-Produkte überprüft:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/27/preprint-publikation-untermauert-zuverlaessigkeit-von-schnelltests/chapter:2
Je nach Hersteller hat die Charité eine Spezifität zwischen 88,24 und 100 % bei den von der Charité untersuchten Tests von 7 Herstellern gefunden.
Beim RKI können Sie die Versionen durchspielen:
https://rki-wiko.shinyapps.io/test_qual/
Bei PEI finden Sie die Mindestanforderungen an Schnelltests:
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/testsysteme.html
Dort finden Sie auch die Mindestkriterien des PEI – 80 % Sensitivität, 98 Spezifität. Es muss nicht erwähnt werden, dass die Aussagekraft mit der Prävalenz steht und fällt, die allen Beteiligten unbekannt ist.
@some1 11. April 2021 um 14:55 Uhr
Ich hatte auch auf diesen Punkt geantwortet.
Nur, um Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, noch eine Ergänzung:
Ich bezog mich bei meiner Antwort auf diese Stelle:
Seite 121:
Laut RKI-Berechnungen [25] beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent.
An der von ihnen zitierten Stelle wird das richtig benannt.
@Anton
Danke, dann ist das geklärt.
"Zumindest hätte jede Regierung leichtes Spiel, die geforderten "Beweise" für die Sinnhaftigkeit ihrer Massnahmen zu erbringen."
Das bezweifle ich sehr.
Die Argumentationslinie der Regierungen ist doch "alles neu, zuwenig bekannt, unsicher, …" – weit entfernt von "Beweisen".
Dass Frau Kappstein als der "Pandemieskeptischen Szene" zugehörig gesehen wird, kann wohl nur mit ihrem Fachgebiet zusammenhängen: Klinische Hygiene. Nicht nur theoretisch, auch praktisch:
https://www.thepioneer.de/authors/prof-dr-med-ines-kappstein
Bin gespannt, welche ähnlich kompetente Person eine Regierung aus dem Hut zaubern will – bisher sind doch nur Fachleute für klug aussehende Mutmaßungen ("Modellierer" und so) am Start, oder gar Personen, die sich als Arzt ausgeben (K.L.), aber keinen Tag als solcher gearbeitet haben.
Empirie geht über Theorie – so sehe ich das als Naturwissenschaftler.
Amtsgericht ist nur zuständig für Einsprüche zu Bußgeldbescheiden – Kostenentscheidung bezieht sich auf Familiengericht – Zuständigkeit Klagen gegen Coronaverordnung wäre Verwaltungsgericht – Rechtsmittelhinweis im Urteil fehlt – teile die Einschätzung – ist ein FAKE
@wolfgang
Machen Sie sich mit Familienrecht vertraut. Hier geht es nicht um eine "Kostenentscheidung" und auch nicht um ein Owi bezogen auf Coronaverordnung, sondern um Kindeswohlgefährdung. Es ist auch kein Urteil, sondern ein Beweisbeschluss, der zu einer einstweiligen Anordnung geführt hat.
Wenn Sie Fakten immer so schlampig prüfen, können leicht Fehler passieren …
Danke.
Weiss eigentlich einer , ob die Testkits in den Schnelltestzentren andere sind als die, die wir selber kaufen können oder die man in der Firma bekommt? Würde mich mal interessieren?
Was wird in den Testzentren zum Beispiel benutzt?
@Sabrina: Siehe Folgen und Gefahren der geplanten Testpflicht für Kinder in NRW
@Sabrina
Es gibt viele unterschiedliche Marken.
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/testsysteme.html
Die Antwort der thüringischen landeszeitung auf dieses Urteil lautet: erhöhte Inzidenz Werte in Weimar und Umgebung.
Ist natürlich alles "Fake" wenns nicht in die eigene Corona-gläubige Meinung passt.
Voll nachvollziehbar, das jemand sich mit wissenschaftlichen Dingen sehr ausführlich beschäftigt (sicher studiert man das in 1 Woche, wo andere Jahre brauchen) und dann monatelang 178 Seiten extra als Fake, als Gag, fürs Internet schreibt um die Bundesregierung und kapitalistische Massenmedien für 2 Minuten zu ärgern.…..ja das kann man echt nachvollziehen, mm, mm.
Die Corona-Erzähler kommen mal wieder ins schwitzen und zetern. Recht so.
ps: Am Montag ist das Urteil auch beim Amtsgericht einsehbar.
https://www.t‑online.de/nachrichten/deutschland/id_89821094/amtsgerichts-urteil-in-weimar-soll-schulen-masken-verbieten.html
AHA (sic!)!
"Zweifel an der Echtheit" waren zwar "angebracht" (yep!)
Aber t‑online liegt wohl das Original vor …
(gemäß: "Aus der nicht anonymisierten Fassung der Entscheidung geht hevor" – Schreibfehler im Original).
Ist das "Bericht" oder "Kommentar"?
"Die Auswahl dieser völlig einseitigen Gutachter legt nahe, dass der Richter nur eine Bestätigung für seine eigene Position gesucht hat. "
Nett auch, dass der Verein dieser GutachterInnen "daran beteiligt" war, dass "millionenfach Flyer mit irreführenden Informationen zum Coronavirus und zu Impfungen in Haushalte" verteilt wurden.
IRRE! Und wer ist/war daran beteiligt, zig-Millionenfach TÄGLICH "irreführenden Informationen zum Coronavirus und zu Impfungen in Haushalte" zu verbreiten?
Und, welche Enttäuschung: noch ein Ketz(richt)er in Weimar!
"Aus der nicht anonymisierten Fassung der Entscheidung geht hevor, dass ein anderen Richter dafür verantwortlich ist."
("Volksverpetzer"-Anwalt Chan-jo Jun wird zitiert. Man hätte das natürlich auch "einordnen" können. Legt die "Auswahl" dieses Coronazeugen vielleicht nahe, dass der Schreiberling -"Lars Wienand"- etwa eine "Bestätigung für seine eigene Position" gesucht hat? Wie ‑z.B.- auch jeder Mandant und dessen Anwalt?)
Mittlerweile ist ja soviel ich weiß bekannt, dass es echt ist… könnte man nun den Originaltext zum lesen kriegen?
Hier das Urteil zum Runterladen und dann auf die eigene Seite hochladen.
Ich habe mir ja gedacht, dass das schnell verschwinden wird.
http://reinhard.schernthanner.at/documents/Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_08.pdf
keiner Tipp am Rande:
1.
Es handelt sich NICHT um ein Urteil, sondern (nur) einen (vorläufigen) Gerichtsbeschluss.
Vorläufig deshalb, weil es sich um eine sog. "einstweilige " Anordnung handelt. Einstweilig deshalb, weil das Gericht die Sache nur vorläufig und summarisch geprüft hat, um eine vorbehaltliche Regelung zu treffen bis das (endgültige) Urteil gefällt wird.
2.
Der Gerichtsbeschluss hat KEINE allgemeingültige Wirkung, er gilt nichtmal für alle Schüler der betroffenen Schule/n, sondern er gilt NUR für diejenigen Schüler, die im Beschluss NAMENTLICH genannt sind.
@ Stachelbeeren-streuen
Es handelt sich um einen Beweisbeschluss.
Inhalt des Beweisbeschlusses ist gemäß § 359 ZPO die Bezeichnung der streitigen Tatsache, des Beweismittels und der sich auf das Beweismittel berufenden Partei. Durch Anordnung der Beweisaufnahme erfolgt gleichzeitig die Stattgabe des Beweisantrags.
Einher mit der Stattgabe des Beweisantrags geht die konkludente Information des Richters, dass sich dieser darüber Gewissheit verschafft hat, auf welche konträren Tatsachen es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (Balzer, Grundlagen des Beweisrechts, 2. Rdnr. 41).
Hieraus ergibt sich weiterhin, dass § 355 II ZPO eine Anfechtung des Beweisbeschlusses ausschließt. Dies verhütet, dass die Parteien mittels Anfechtung die Beweiserhebung der für sie ungünstigen Tatsachenbehauptung aushebeln. Damit ist gewährleistet, dass der Richter über seine Entscheidungsgrundlage entscheidet und nicht die Parteien (Prütting, Münchener Kommentar zur ZPO, § 284, Rdnr. 89).
https://www.lecturio.de/magazin/beweisverfahren-zpo/
Daher ist
"Einstweilig deshalb, weil das Gericht die Sache nur vorläufig und summarisch geprüft hat,"
vollständig daneben, denn ausschließliche Basis der einstweiligen Anordnung ist ja gerade die Beweiserhebung des Gerichts, nicht die "summarische Prüfung". Im Hauptverfahren werden die Erkenntnisse des Beschlusses verwendet, Thüringen hat noch einmal eine Gelegenheit, doch noch Argumente vorzulegen - was sie bei der Beweiserhebung nicht getan haben. Und dann erfolgt ein Urteil - auf dieser Basis!
Das heißt ein Gegengutachten bei Prof. DrOsten einzuholen.
nein, es handelt sich nicht um einen Beweisbeschluss, sondern um eine vorläufige einstweilige Anordnung nach § 1666 Abs. 3 BGB.
bzw. es wird so getan als sei es eine solche familienrechtliche Anordnung, in Wahrheit ist es Fake.
@muss Merkel aufs Klo, Nein es ist kein "Fake", das Urteil ist rechtskräftig und somit für die Schulleitungen umzusetzen.
ja mir fiel auch auf, dass es sich lediglich um einen Beschluss handelt, der in eine einstweilige Anordnung führt. die Anordnung enthält keine Sanktionen.
@Streun-Stachelbeeren, Kleiner Tip am Rande: Das Urteil ist rechtskräftig und somit für die Schulleitungen umzusetzen – für benannte 2 Schulen in Weimar.
Ärger um Corona-Maßnahme Eifel-Landrat scheitert mit Eilantrag gegen Ausgangssperre
Landesregierung forderte Ausgangssperre im Eifelkreis
Nach Angaben des Kreises wurde die Verwaltung durch den Staatssekretär des Gesundheitsministeriums angewiesen, die Landesverordnung bei Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vollständig und unverzüglich durchzusetzen. Der Kreis hatte Anfang der Woche wegen der hohen Inzidenz bereits seine Regeln verschärft, aber ausdrücklich keine Ausgangssperre verhängt.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/eifelkreis-bitburg-pruem-zieht-wegen-hoher-inzidenz-corona-notbremse-100.html
Gerade erst gesehen:
Anwalt Jun ist in dieser Sache anscheinend an mangelhaften Kenntnissen der deutschen Gesetze und des Familienrechts im Besonderen gescheitert.
Die stetigen Proben seiner analytischen Fähigkeiten und juristischen Ausbildung – eine Freude 😀
Das also erklärt den Aufruhr der VP-Gemeinde bei corodok…
Sollte alles seine Richtigkeit haben, freue ich mich schon auf Bilder aus den Klassenzimmern wenn Ordnungsamt, Polizei und Bundeswehr kontrollieren, ob alle Kinder und Lehrkräfte den Anordnungen folge leisten und die Masken pflichtbewusst weglassen. Also liebes Ordnungamt, mit Maske zur Schule fahren, dort abnehmen, kontrollieren, dass alle keine Maske tragen, dann mit Maske zurück ins Amt. Was für ein Spass!
als Nicht-Jurist möchte ich ein paar Anmerkungen zum Sensations-Urteil aus Weimar machen:
1. es handelt sich um einen Beschluss, der in eine einstweilige Anordnung führt, es ist also (wohl) kein "normales" Urteil.
2. Es fehlen die bei einer gerichtlichen einstweiligen Anorndung sonst üblichen Androhungen von Strafzahlungen (bis 250 000 €) oder ersatzweise Beugehaft bei Nicht-Befolgung.
Fragen:
was passiert also, wenn sich die betroffenen Schulen nicht an die einstweilige Anorndung halten?
@Hennig Wedding, was passiert wenn jemand oder eine Behörde oder sonstiges sich nicht an ein Urteil eines Gerichts hält?
Das Urteil ist rechtskräftig und somit für die Schulleitungen umzusetzen.
Die Richtigkeit ist bestätigt, das sagen die Österreicher dazu:
https://www.wochenblick.at/paukenschlag-in-weimar-gericht-hebt-masken-und-testpflicht-an-schulen-auf/?fbclid=IwAR3PJLGwzzMgrMThudszRUCC0DaKLC1uoLG3G3Dm2jM1-TZlRkd736KrxQ8
Da sich hier die Spekulationen von Voll‑, Halb- und VierteljuristInnen wiederholen, schließe ich die Kommentierung. Sobald das Papier offiziell vorliegt, können wir ja neu starten.
Okay, Ihr habt mich überzeugt. Gerne weiter kommentieren, aber bitte keine Spekulationen!
… "das" hier entwickelt sich ja fast zu so 'ner Art Suez-Kanal …
(… manche Dinge laufen halt mal aus dem Ruder … Allerdings reagiert die "deutsche Kanalverwaltung" schneller : https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/corona-maskenpflicht-schule-beschluss-amtsgericht-100.html)
Also eine Mutter initiierte das…
Traurig! Wo sind denn all die Juristen und Schulleiter, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen?
Stellungnahme des Netzwerks KRiStA
https://netzwerkkrista.de/2021/04/11/pressemitteilung‑2–21-gericht-ordnet-rueckkehr-zur-normalitaet-an-schulen-an-netzwerk-krista-begruesst-paukenschlag-von-weimar/
Und die Reaktion der Thüringer Landesregierung
https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/weimar/thueringer-ministerium-widerspricht-amtsgericht-weimar-maskenpflicht-nach-ferienbeginn-bleibt-id232013071.html?utm_source=browser&utm_medium=push-notification&utm_campaign=cleverpush&service=amp
Sehr gutes Interview mit Hr. Prestien zum Thema
https://www.youtube.com/watch?v=SJCwQoqWne0
@some1
Interessantes Interview!
Zum Urteil:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/corona-maskenpflicht-schule-beschluss-amtsgericht-100.html
Wird die Reichskanzlernde Merkel der thüringischen Regierung Stamelow nun durch Notverordnung die Reichsexekution androhen, wie einst der Reichspräsidierende Ebert der Regierung Frölich im Deutschen Oktober?
Hier der Ratschlag für die Lehrer für morgen der GEW Thüringen
https://www.gew-thueringen.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/proteste-gegen-maskenpflicht-abstand-und-testen-vor-den-schulen/
Klicken Sie mal "Wichtiger Baustein: 2x pro Woche Testen von Schüler:innen und Lehrer:innen" an und sehen Sie dabei Frau Vitzthum ins Gesicht.
Diese Frau hat Angst. Angst um ihr Leben!! Ihre Chefs sagen ihr, wie sie das ihre und das der Kollegen und Kinder retten kann:
Wir setzen uns derweil weiterhin für ein Betretungsverbot ungetesteter Menschen ein. Denn als wichtiger Baustein, Eure Schulen ein bisschen sicherer zu machen, gehört, dass sich möglichst alle testen lassen. Wer das nicht will, sollte wenigstens die anderen schützen, in dem die Schule nicht betreten wird.
Das ist die Logik der Zukunft! Abweichler sind Gefährder des Lebens aller anderen!
Das sagt sie nicht aus Bosheit. Sondern weil sie Angst um ihr Leben hat.
Um Menschen aufzuhetzen, muss man nur auf die zeigen, die angeblich ihr Leben gefährden. Das hat zu allen Zeiten funktioniert: ob Kreuzzügler die Bedrohung des ewigen Lebens durch die Heiden ausmerzten oder Nazis die Bedrohung durch "minderwertige" Rassen. Oder der homo billensis die Bedrohung durch Ungeimpfte.
Heute muessen wir 'unser' Familiengericht anrufen.
Hierzu habe ich die Vorlagen von Herrn Hans-Christian Prestien verwendet
und habe diese etwas 'angepasst', siehe:
https://jausoft.com/blog/2021/04/11/2019-ncov-wo-laufen-denn-sie-where-are-we/
Hier meine veraenderten Vorlagen online
– Lehrer docx: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-an-Lehrer-15.3.20-versG01.docx
– Lehrer pdf: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-an-Lehrer-15.3.20-versG01.pdf
- Familiengericht docx: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Kischutz-FamGer.-14.–3.21-versG01.docx
– Familiengericht pdf: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Kischutz-FamGer.-14.–3.21-versG01.pdf
Ich hoffe es hilft etwas.
Aktualisierung der Vorlagen zur Anrufung des Familiengerichts nun auf Basis von Herrn Prestien vom 31.3.21:
- Familiengericht docx: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Kischutz-FamGer.-31.–3.21-versG01.docx
– Familiengericht pdf: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Kischutz-FamGer.-31.–3.21-versG01.pdf
– Familiengericht pdf with_changes: https://jausoft.com/blog/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Kischutz-FamGer.-31.–3.21-versG01.with_changes.pdf
Mein Blog nun auch in Deutsch mit o.g. Änderungen
https://jausoft.com/blog/2021/04/12/2019-ncov-wo-laufen-denn-sie/
Auch hier nochmal oeffentlich: Vielen Dank Herr Prestien!
Ich will hier noch gerne allen Interessierten anbieten die Vorlagen ausfüllen zu helfen (was ein Satz). Hierzu dann bitte auf die Startseite meiner website gehen und mir einfach eine email mit Klarnamen senden.
Unabhängig von der Tiefe des Einschlags (impact factor haha),
mag dies das geringste sein, was wir Eltern tun können um ein wenig mehr Bewusstsein für die Sensibilität der Sache zu gewinnen.
Bis dato, haben 'wir' ja alle brav Teutonisch alles mitgemacht.
Nun aber sollte es auch den letzten Klar werden, das wir es hier nicht mit einem kleinen Zeitlich begrenzten Akt zu tun haben.
Die Regierung will ja nun gar schon wieder das GG über die IfSg ändern, siehe auch
https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817
Und alle die keine Kinder haben und sowieso, wir brauchen Vorlagen für das Amtsgericht für all die anderen Klagewege.
So kann dann (und sollte auch) jeder seine Klage einreichen und über die Instrumente unserer Ordnung seine Stimme geltend machen.
Gericht in Weimar verbietet Schulen Maskenzwang und Testpflicht
https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509
Pressemitteilung des Amtsgerichts Weimar vom 12.04.2021
https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar
Schiller hätte auch gegen Masken und Abstand und Testen entschieden.