Zäh wie Lederer, Breiten- wie Lauterbach

»Der Ber­li­ner Senat sieht ange­sichts der Coro­na- Infek­ti­ons­la­ge und neu­er Gefah­ren durch Virus-Muta­tio­nen noch nicht die Zeit für rasche Locke­run­gen gekom­men. Das mach­ten die Vize-Regie­rungs­chefs Klaus Lede­rer (Lin­ke) und Ramo­na Pop (Grü­ne) am Diens­tag nach der Senats­sit­zung deut­lich und ver­wie­sen dar­auf, dass der wochen­lan­ge Rück­gang bei den Neu­in­fek­tio­nen inzwi­schen nicht mehr zu beob­ach­ten sei.

„Wir sind in einer ganz schwie­ri­gen Zwi­schen­si­tua­ti­on“, sag­te Kul­tur­se­na­tor Lede­rer. „Und die Ant­wor­ten dar­auf, wie man mit die­ser Situa­ti­on umgeht, die sind noch nicht gefun­den.“ Er wun­de­re sich des­halb, dass man­che Bun­des­län­der schon wie­der Ankün­di­gun­gen mach­ten. „Wir wer­den das nicht tun, son­dern wir wer­den wei­ter­hin ver­su­chen, in ein­heit­li­chem Vor­ge­hen mit den ande­ren Bun­des­län­dern zu agie­ren.“«
msn​.com

»Unge­nut­zer Astra­ze­ne­ca-Impf­stoff – Ber­lins Sozi­al­se­na­to­rin will Obdach­lo­se impfen

Ber­lins Sozi­al­se­na­to­rin Elke Brei­ten­bach (Lin­ke) will mit einem Teil der übrig geblie­be­nen Astra­ze­ne­ca-Dosen die rund 3000 Obdach­lo­sen in den Not­un­ter­künf­ten gegen Coro­na imp­fen. „Es ist in der aktu­el­len Situa­ti­on nicht hin­nehm­bar, dass Impf­do­sen unge­nutzt her­um lie­gen“, sag­te Brei­ten­bach den Zei­tun­gen der Fun­ke Medi­en­grup­pe (Mon­tag). Es sei des­halb rich­tig, dass über eine neue Prio­ri­sie­rung dis­ku­tiert wer­de. „Wir dür­fen dabei aber nicht die­je­ni­gen ver­ges­sen, die kei­ne lau­te Lob­by haben“, sag­te Brei­ten­bach. Obdach­lo­se dürf­ten jetzt nicht aus dem Blick geraten.

„Im Win­ter kom­men vie­le von ihnen in einer Not­un­ter­kunft unter“, sag­te Brei­ten­bach. Die Gele­gen­heit sei daher güns­tig: „Wir könn­ten und soll­ten allen Obdach­lo­sen in Not­un­ter­künf­ten jetzt so schnell wie mög­lich ein Impf­an­ge­bot machen.“«
tages​spie​gel​.de

So geht Zynis­mus in der Ber­li­ner Links­par­tei. Der Dreck, den das medi­zi­ni­sche Per­so­nal und Ange­hö­ri­ge von Bun­des­wehr und Poli­zei zu gro­ßen Tei­len nicht an sich her­an­las­sen wol­len, soll jetzt groß­zü­gig an Obdach­lo­se ver­spritzt wer­den. Die kön­nen sich ähn­lich schlecht weh­ren wie die Senio­rIn­nen in den Hei­men. Und zur Not ste­hen die tarn­ge­fleck­ten Hel­fe­rIn­nen ja auch in Ber­lin zur Verfügung.

21 Antworten auf „Zäh wie Lederer, Breiten- wie Lauterbach“

  1. Mir kommt das Kot­zen, mehr kann ich nicht dazu sagen!!!!!
    Scha­de, dass es kei­ne Smi­lies- Aus­wahl hier gibt; manch­mal sagen die mehr als Worte!

  2. Foul!

    21.1.21, Video-Aus­schnitt: "Die Zuschau­er der Aus­tra­li­an Open buhen bei der Erwäh­nung von Impf­stof­fen gegen das Coro­na­vi­rus und der Regie­rung von Vic­to­ria nach Novak Djo­ko­vics Sieg"
    https://www.abc.net.au/news/2021–02-21/australian-open-crowd-boo-at-mention-of-vaccines-victorian-govt/13177172

    Und was eini­ge Pres­se­er­zeug­nis­se dazu meinen:

    21.2.21, "'Ein­fach pein­lich': Aus Open 'Idio­ten' rui­nie­ren Zere­mo­nie durch Aus­bu­hen von Impf­stof­fen, VIC-Regierung …
    … Die Tro­phä­en-Zere­mo­nie der Aus­tra­li­an Open wur­de am Sonn­tag­abend schnell häss­lich, als die Men­ge in der Rod Laver Are­na die Erwäh­nung von COVID-19-Impf­stof­fen und der Regie­rung von Vic­to­ria ausbuhte.
    Als die Prä­si­den­tin von Ten­nis Aus­tra­lia, Jay­ne Hrdli­cka, sich für die "außer­ge­wöhn­li­chen Opfer" bedank­te, die jeder im letz­ten Jahr gebracht hat, erwähn­te sie, dass "mit den Imp­fun­gen, die in vie­len Län­dern auf der gan­zen Welt auf dem Weg sind, jetzt eine Zeit für Opti­mis­mus und Hoff­nung für die Zukunft beginnt."
    Die Erwäh­nung von Imp­fun­gen führ­te zu hör­ba­ren Buh­ru­fen, die im Sta­di­on und auf der gan­zen Welt widerhallten.
    https://​www​.fox​sports​.com​.au/​t​e​n​n​i​s​/​a​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​o​p​e​n​-​2​0​2​1​-​t​r​o​p​h​y​-​p​r​e​s​e​n​t​a​t​i​o​n​-​b​o​o​s​-​s​p​e​e​c​h​e​s​-​c​o​v​i​d​1​9​-​v​a​c​c​i​n​e​-​d​a​n​i​e​l​-​a​n​d​r​e​w​s​-​v​i​c​t​o​r​i​a​n​-​g​o​v​e​r​n​m​e​n​t​-​j​a​n​e​-​h​r​d​l​i​c​k​a​-​n​o​v​a​k​-​d​j​o​k​o​v​i​c​-​r​o​d​-​l​a​v​e​r​-​a​r​e​n​a​/​n​e​w​s​-​s​t​o​r​y​/​c​e​7​9​1​0​8​a​4​e​0​1​8​e​c​4​8​5​f​d​1​c​6​6​7​4​0​5​d​2e0

    21.2.21, "Der ECHTE Grund, war­um die meis­ten Aus­tra­li­an-Open-Zuschau­er die Ten­ni­s­che­fin wäh­rend der Tro­phä­en­über­ga­be gna­den­los aus­bu­hen – und es lag nicht dar­an, dass sie den Covid-Impf­stoff hoch­ge­re­det hat …
    … Row­dys bei den Aus­tra­li­an Open buh­ten nicht die Ein­füh­rung des Coro­na­vi­rus-Impf­stoffs aus, son­dern pro­tes­tier­ten gegen die drei Absper­run­gen in Melbourne. …
    Die Fans wur­den mit Buh­ru­fen bedacht, als Hrdli­cka den Impf­stoff erwähn­te, der am nächs­ten Mor­gen ein­ge­führt wer­den sollte.
    "Es war für alle eine Zeit des tie­fen Ver­lus­tes und der außer­or­dent­li­chen Opfer­be­reit­schaft. Mit den Imp­fun­gen, die in vie­len Län­dern auf der gan­zen Welt auf den Weg gebracht wer­den, ist es jetzt eine Zeit des Opti­mis­mus und der Hoff­nung für die Zukunft", sag­te sie.
    Aber ihre Kom­men­ta­re wur­den nur mit ein paar Buh­ru­fen von einem klei­nen Teil der Men­ge beant­wor­tet, die schließ­lich von Jubel und Applaus über­tönt wurden.
    Die Buh­ru­fe wur­den eine Minu­te spä­ter noch lau­ter, als Frau Hrdli­cka "der Regie­rung von Vic­to­ria" für die Ermög­li­chung des Tur­niers dankte.
    Ganz oben auf der Lis­te steht die vik­to­ria­ni­sche Regie­rung, ohne Sie hät­ten wir das nicht geschafft", sag­te Frau Hrdli­cka, als lau­te Buh­ru­fe ausbrachen.
    Die rie­si­gen Buh­ru­fe – im Gegen­satz zu den weni­gen über den Impf­stoff – rich­te­ten sich an den vik­to­ria­ni­schen Pre­mier­mi­nis­ter Dani­el Andrews, des­sen Umgang mit der Pan­de­mie und den drei Abrie­ge­lun­gen zuneh­mend unter Beschuss gera­ten ist. …"
    https://​www​.dai​ly​mail​.co​.uk/​n​e​w​s​/​a​r​t​i​c​l​e​-​9​2​8​4​3​6​3​/​T​h​e​-​r​e​a​l​-​r​e​a​s​o​n​-​A​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​O​p​e​n​-​f​a​n​s​-​b​o​o​e​d​-​t​e​n​n​i​s​-​c​h​i​e​f​-​t​r​o​p​h​y​-​p​r​e​s​e​n​t​a​t​i​o​n​.​h​tml

    22.2.21, "Die Buh­ru­fe bei den Aus­tra­li­an Open: Dani­el Andrews' Ceausescu-Moment? …
    Die Buh­ru­fe, die ges­tern Abend durch die Rod Laver Are­na schall­ten, waren der Klang von Pro­pa­gan­da, die auf die Rea­li­tät trifft. …
    Hrdli­cka, mit dem Kinn vor­an, sag­te den Ten­nis­fans: "Es gibt vie­le ande­re Men­schen, denen wir dan­ken müs­sen, die die­sen groß­ar­ti­gen Abend ermög­licht haben. Ganz oben auf die­ser Lis­te steht die Regie­rung von Vic­to­ria. Ohne Sie hät­ten wir das nicht machen können."
    Das Publi­kum in Mel­bourne, das erst kürz­lich aus einer wei­te­ren Haft­stra­fe ent­las­sen wor­den war, hat­te nichts davon.
    Das Sta­di­on brach in eine Kako­pho­nie von Buh­ru­fen aus.
    Hrdli­cka stand ein­fach nur da und konn­te ihre Empö­rung über die Unver­schämt­heit des Publi­kums kaum ver­ber­gen. Hin­ter ihr war der Ver­tre­ter des Tur­nier­spon­sors zu sehen, der sein Gesicht mit der Hand bedeckte. …
    Der #IStand­Wi­th­Dan-Mob nahm sofort die sozia­len Medi­en in Beschlag, um die Reak­ti­on der Men­ge als "pein­lich" und "ent­mu­ti­gend" zu bezeich­nen. "Die Buh­ru­fe in der Men­ge waren eine glo­ba­le Schan­de. Da die Welt zuschaut, war das Ver­hal­ten der pri­vi­le­gier­ten Zuschau­er bei den Aus­tra­li­an Open ekel­haft", schrieb einer. …
    Hrdli­cka hat­te ges­tern Abend nur eine Auf­ga­be: den Open-Sie­ger Novak Djo­ko­vic zu ehren und der Armee von Frei­wil­li­gen zu dan­ken, die das Tur­nier mög­lich gemacht haben.
    Aber in Fort­set­zung der jüngs­ten Tra­di­ti­on der aus­tra­li­schen Spor­t­ad­mi­nis­tra­to­ren mit einem ble­cher­nen Ohr, konn­te sie nicht anders, als den Moment zu nut­zen, um vor dem Vor­sit­zen­den Dan zu knien.
    Aber es kam noch schlim­mer: Kurz bevor Djo­ko­vic – ein bekann­ter Anti-Vax­xer – sei­ne neun­te Aus­tra­li­an-Open-Tro­phäe über­reicht bekom­men soll­te, ent­schied sich Hrdli­cka, das Ten­nis zu igno­rie­ren und den Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zu propagieren.
    "Mit den Imp­fun­gen, die in vie­len Län­dern auf der gan­zen Welt auf den Weg gebracht wer­den, ist jetzt eine Zeit des Opti­mis­mus und der Hoff­nung für die Zukunft", hielt sie einen Vortrag.
    Anstatt den Impf­stoff zu beju­beln, buh­te und zisch­te die Menge.
    Wie­der schau­te Hrdli­cka fassungslos. …"
    https://​spec​ta​tor​.com​.au/​2​0​2​1​/​0​2​/​t​h​e​-​a​u​s​t​r​a​l​i​a​n​-​o​p​e​n​-​b​o​o​i​n​g​-​d​a​n​i​e​l​-​a​n​d​r​e​w​s​-​c​e​a​u​s​e​s​c​u​-​m​o​m​e​nt/

    Alle Berich­te über­setzt mit http://​www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor (kos­ten­lo­se Version)

  3. Ich hof­fe, dass die Men­schen ohne Hei­mat soviel Kraft und Mut auf­brin­gen, der Dame die­ses wohl­mei­nen­de, ach so mensch­li­che , so für­sorg­li­che Ange­bot, die­sen Mist, vor die Füße zu schmeissen!

  4. Zum Thema:

    Die primären Opfer übergriffiger Maßnahmen findet man in § 36 IfSG. Er bildet die Ermächtigung, sich an Alten, Behinderten, Obdachlosen, Gefangenen und Asylsuchenden zu vergreifen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html

    Dort heißt es in Abs. 13
    Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

    Die genannten Absätze 4 und 5 existieren schon länger und beziehen sich konkret auf Lungentuberkulose.

    Die Absätze 6 und 7 gab es auch schon länger und es galt für ausdrücklich schwerwiegende übertragbare Krankheiten. Mit "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020" wurde diese Beschränkung auf schwerwiegende übertragbare Krankheiten durch bedrohliche übertragbare Krankheiten ersetzt. Das erweitert faktisch den Handlungsspielraum enorm, da es NICHT mehr auf den Schweregrad ankommt, sondern nur auf die vage Einschätzung von "Bedrohlichkeit". Die Änderung entspricht im Übrigen derjenigen, die die WHO bereits nach dem Schweingrippendesaster 2009 vorgenommen hat: auch dort war es nun nicht mehr notwendig, dass ein Erkrankung schwerwiegend sei, im Grunde genügt es, wenn sie in zwei Ländern auftritt, um von einer Bedrohlichkeit ausgehen zu können.

    Absatz 10 ist komplett neu hinzugekommen:
    (10) Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,
    1.
    dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder gegenüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden
    a)
    einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,
    b)
    eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
    c)
    ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
    d)
    Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind;
    2.
    dass Unternehmen, die im Eisenbahn-,Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit, bei der Durchführung der Rechtsverordnung nach Nummer 1 mitzuwirken haben, und verpflichtet sind,
    a)
    Beförderungen aus einem entsprechenden Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sofern eine Rückreise von Personen mit Wohnsitz in Deutschland weiterhin möglich ist, deren Einreise nicht aus aufenthaltsrechtlichen Gründen zu untersagen ist,
    b)
    Beförderungen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland nur dann durchzuführen, wenn die zu befördernden Personen den nach Nummer 1 auferlegten Verpflichtungen vor der Beförderung nachgekommen sind,
    c)
    Reisende über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahren der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit sowie die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung barrierefrei zu informieren und in diesem Rahmen auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinzuweisen,
    d)
    die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern notwendigen personenbezogenen Angaben zu erheben und an die für den Aufenthaltsort der betreffenden Person nach diesem Gesetz zuständige Behörde zu übermitteln,
    e)
    bestimmte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit im Rahmen der Beförderung vorzunehmen,
    f)
    die Beförderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern der zuständigen Behörde zu melden,
    g)
    Passagierlisten und Sitzpläne auf Nachfrage der zuständigen Behörde zu übermitteln,
    h)
    den Transport von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, in ein Krankenhaus oder in eine andere geeignete Einrichtung durch Dritte zu ermöglichen,
    i)
    gegenüber dem Robert Koch-Institut eine für Rückfragen der zuständigen Behörden erreichbare Kontaktstelle zu benennen;
    3.
    dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze verpflichtet sind, Einreisende barrierefrei über elektronische Nachrichten über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.
    Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden. § 34 Absatz 4 gilt für die durch die Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 festgelegten Verpflichtungen entsprechend.

    Der wiederholt genannte Abs. 8 S. 1 benennt anders als Abs. 4 und 5 bei Lungentuberkulose keine konkrete Krankheit, sondern den in Kraft gesetzten BLANKOSCHECK der epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
    Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko für die Krankheit ausgesetzt waren, die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt hat, insbesondere, weil sie sich in einem entsprechenden Risikogebiet aufgehalten haben, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung dieser Krankheit verpflichtet sind, der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben, das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel durch Nutzung des vom Robert Koch-Institut nach Absatz 9 eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems mitzuteilen.

      1. Es han­delt sich inzwi­schen um gel­ten­des Recht (auch wenn das im Grun­de nichts mehr bedeutet).

        Um es klar zu machen, Abs. 1 besagt:

        (1) Fol­gen­de Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men müs­sen in Hygie­ne­plä­nen inner­be­trieb­li­che Ver­fah­rens­wei­sen zur Infek­ti­ons­hy­gie­ne fest­le­gen und unter­lie­gen der infek­ti­ons­hy­gie­ni­schen Über­wa­chung durch das Gesundheitsamt:
        1.
        die in § 33 genann­ten Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen [Kitas und Schu­len] mit Aus­nah­me der Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen nach § 33 Num­mer 2 ,
        2.
        nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fal­len­de voll- oder teil­sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung und Unter­brin­gung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen oder ver­gleich­ba­re Einrichtungen,
        3.
        Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te,
        4.
        Ein­rich­tun­gen zur gemein­schaft­li­chen Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern, voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­gen, Flücht­lin­gen und Spätaussiedlern,
        5.
        sons­ti­ge Massenunterkünfte,
        6.
        Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten sowie
        7.
        nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fal­len­de ambu­lan­te Pfle­ge­diens­te und Unter­neh­men, die den Ein­rich­tun­gen nach Num­mer 2 ver­gleich­ba­re Dienst­leis­tun­gen anbie­ten; Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung im All­tag im Sin­ne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elf­ten Buches Sozi­al­ge­setz­buch zäh­len nicht zu den Dienst­leis­tun­gen, die mit Ange­bo­ten in Ein­rich­tun­gen nach Num­mer 2 ver­gleich­bar sind.

        Im Moment ist das For­dern von Tests und Impf­be­schei­ni­gun­gen, das Dul­den von Unter­su­chun­gen NOCH an das Über­schrei­ten von Gren­zen zur BRD gebun­den. Es bedeu­tet aller­dings nur noch eine gering­fü­gi­ge wei­te­re Ände­rung, das aus­zu­wei­ten auf die og. Grup­pen, oder auch ein Zonen­kon­zept ein­zu­fü­gen – dafür ist es exzel­lent vor­be­rei­tet, und es bedarf KEINER schwer­wie­gen­den Krank­heit mehr, son­dern nur der poli­ti­schen Fest­stel­lung einer "Bedro­hung".

        Adolf hät­te sei­ne Freu­de dran gehabt.

  5. Hm. Man mag mich einen ver­knö­cher­ten, erz­kon­ser­va­ti­ven Sozi­al­ro­man­ti­ker nen­nen, aber wäre es nicht sinn­vol­ler, den Obdach­lo­sen ein Woh­nungs­an­ge­bot zu machen, statt gene­rös mit einem Res­te­ram­pen­impf­stoff zu reagie­ren, von dem man noch nicht ein­mal weiß, ob er bis zum Win­ter über­haupt wirk­sam bleibt (so man denn gene­rell an sei­ne Wirk­sam­keit glaubt)?

    Vor allem, wenn man bedenkt, was der sehr freund­li­che Wiki­pe­dia-Arti­kel über die Dame ver­mel­det: "Als Ber­li­ner Sozi­al­se­na­to­rin orga­ni­sier­te sie im Früh­jahr 2020 unter dem Namen „Nacht der Soli­da­ri­tät“ die deutsch­land­weit ers­te Obdach­lo­sen­zäh­lung in Ber­lin, um Daten über obdach­lo­se Men­schen in Ber­lin zu erhal­ten und somit Hilfs­an­ge­bo­te zu schaf­fen und zu ver­bes­sern und die Obdach­lo­sig­keit damit lang­fris­tig sowie stra­te­gisch einzudämmen."

  6. Das die­ser Lede­rer immer noch bei der Lin­ken ist, ist bedenklich.
    Er gehört zur rech­ten NATO und Anti­deut­schen­frak­ti­on inner­halb der Links­par­tei. Aber bei die­ser Par­tei wun­dert mich ja auch nichts mehr. Unwähl­bar. Eine kapi­ta­lis­ti­sche Par­tei wie all die ande­ren kapi­ta­lis­ti­schen Par­tei­en, die das Edi­kett "Links" trägt wie die CDU das Edi­kett "Christ­lich".

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.