»Der Berliner Senat sieht angesichts der Corona- Infektionslage und neuer Gefahren durch Virus-Mutationen noch nicht die Zeit für rasche Lockerungen gekommen. Das machten die Vize-Regierungschefs Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) am Dienstag nach der Senatssitzung deutlich und verwiesen darauf, dass der wochenlange Rückgang bei den Neuinfektionen inzwischen nicht mehr zu beobachten sei.
„Wir sind in einer ganz schwierigen Zwischensituation“, sagte Kultursenator Lederer. „Und die Antworten darauf, wie man mit dieser Situation umgeht, die sind noch nicht gefunden.“ Er wundere sich deshalb, dass manche Bundesländer schon wieder Ankündigungen machten. „Wir werden das nicht tun, sondern wir werden weiterhin versuchen, in einheitlichem Vorgehen mit den anderen Bundesländern zu agieren.“«
msn.com
»Ungenutzer Astrazeneca-Impfstoff – Berlins Sozialsenatorin will Obdachlose impfen
Berlins Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) will mit einem Teil der übrig gebliebenen Astrazeneca-Dosen die rund 3000 Obdachlosen in den Notunterkünften gegen Corona impfen. „Es ist in der aktuellen Situation nicht hinnehmbar, dass Impfdosen ungenutzt herum liegen“, sagte Breitenbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Es sei deshalb richtig, dass über eine neue Priorisierung diskutiert werde. „Wir dürfen dabei aber nicht diejenigen vergessen, die keine laute Lobby haben“, sagte Breitenbach. Obdachlose dürften jetzt nicht aus dem Blick geraten.
tagesspiegel.de
So geht Zynismus in der Berliner Linkspartei. Der Dreck, den das medizinische Personal und Angehörige von Bundeswehr und Polizei zu großen Teilen nicht an sich heranlassen wollen, soll jetzt großzügig an Obdachlose verspritzt werden. Die können sich ähnlich schlecht wehren wie die SeniorInnen in den Heimen. Und zur Not stehen die tarngefleckten HelferInnen ja auch in Berlin zur Verfügung.
Linke sind einfach link.
@fabianus I: Manche von ihnen sind nicht links!
@aa: ich glaube, hier gilt es zwischen link und links zu unterscheiden.
Sondern?
https://www.n‑tv.de/politik/politik_person_der_woche/Ist-das-der-Anfang-vom-Ende-der-Pandemie-article22380150.html
und
https://www.welt.de/politik/ausland/plus227005503/Corona-Politik-Schweiz-beendet-den-harten-Lockdown.html
andere sind wohl schlauer als die Bachs
@Josef: Auch hier: Ist das der Anfang vom Ende der Pandemie?
Glatt übersehen, sorry
@Josef: Das sollte keine Test- oder Prüffrage sein 🙂
Mir kommt das Kotzen, mehr kann ich nicht dazu sagen!!!!!
Schade, dass es keine Smilies- Auswahl hier gibt; manchmal sagen die mehr als Worte!
Foul!
21.1.21, Video-Ausschnitt: "Die Zuschauer der Australian Open buhen bei der Erwähnung von Impfstoffen gegen das Coronavirus und der Regierung von Victoria nach Novak Djokovics Sieg"
https://www.abc.net.au/news/2021–02-21/australian-open-crowd-boo-at-mention-of-vaccines-victorian-govt/13177172
Und was einige Presseerzeugnisse dazu meinen:
21.2.21, "'Einfach peinlich': Aus Open 'Idioten' ruinieren Zeremonie durch Ausbuhen von Impfstoffen, VIC-Regierung …
… Die Trophäen-Zeremonie der Australian Open wurde am Sonntagabend schnell hässlich, als die Menge in der Rod Laver Arena die Erwähnung von COVID-19-Impfstoffen und der Regierung von Victoria ausbuhte.
Als die Präsidentin von Tennis Australia, Jayne Hrdlicka, sich für die "außergewöhnlichen Opfer" bedankte, die jeder im letzten Jahr gebracht hat, erwähnte sie, dass "mit den Impfungen, die in vielen Ländern auf der ganzen Welt auf dem Weg sind, jetzt eine Zeit für Optimismus und Hoffnung für die Zukunft beginnt."
Die Erwähnung von Impfungen führte zu hörbaren Buhrufen, die im Stadion und auf der ganzen Welt widerhallten.
https://www.foxsports.com.au/tennis/australian-open-2021-trophy-presentation-boos-speeches-covid19-vaccine-daniel-andrews-victorian-government-jane-hrdlicka-novak-djokovic-rod-laver-arena/news-story/ce79108a4e018ec485fd1c667405d2e0
21.2.21, "Der ECHTE Grund, warum die meisten Australian-Open-Zuschauer die Tennischefin während der Trophäenübergabe gnadenlos ausbuhen – und es lag nicht daran, dass sie den Covid-Impfstoff hochgeredet hat …
… Rowdys bei den Australian Open buhten nicht die Einführung des Coronavirus-Impfstoffs aus, sondern protestierten gegen die drei Absperrungen in Melbourne. …
Die Fans wurden mit Buhrufen bedacht, als Hrdlicka den Impfstoff erwähnte, der am nächsten Morgen eingeführt werden sollte.
"Es war für alle eine Zeit des tiefen Verlustes und der außerordentlichen Opferbereitschaft. Mit den Impfungen, die in vielen Ländern auf der ganzen Welt auf den Weg gebracht werden, ist es jetzt eine Zeit des Optimismus und der Hoffnung für die Zukunft", sagte sie.
Aber ihre Kommentare wurden nur mit ein paar Buhrufen von einem kleinen Teil der Menge beantwortet, die schließlich von Jubel und Applaus übertönt wurden.
Die Buhrufe wurden eine Minute später noch lauter, als Frau Hrdlicka "der Regierung von Victoria" für die Ermöglichung des Turniers dankte.
Ganz oben auf der Liste steht die viktorianische Regierung, ohne Sie hätten wir das nicht geschafft", sagte Frau Hrdlicka, als laute Buhrufe ausbrachen.
Die riesigen Buhrufe – im Gegensatz zu den wenigen über den Impfstoff – richteten sich an den viktorianischen Premierminister Daniel Andrews, dessen Umgang mit der Pandemie und den drei Abriegelungen zunehmend unter Beschuss geraten ist. …"
https://www.dailymail.co.uk/news/article-9284363/The-real-reason-Australian-Open-fans-booed-tennis-chief-trophy-presentation.html
22.2.21, "Die Buhrufe bei den Australian Open: Daniel Andrews' Ceausescu-Moment? …
Die Buhrufe, die gestern Abend durch die Rod Laver Arena schallten, waren der Klang von Propaganda, die auf die Realität trifft. …
Hrdlicka, mit dem Kinn voran, sagte den Tennisfans: "Es gibt viele andere Menschen, denen wir danken müssen, die diesen großartigen Abend ermöglicht haben. Ganz oben auf dieser Liste steht die Regierung von Victoria. Ohne Sie hätten wir das nicht machen können."
Das Publikum in Melbourne, das erst kürzlich aus einer weiteren Haftstrafe entlassen worden war, hatte nichts davon.
Das Stadion brach in eine Kakophonie von Buhrufen aus.
Hrdlicka stand einfach nur da und konnte ihre Empörung über die Unverschämtheit des Publikums kaum verbergen. Hinter ihr war der Vertreter des Turniersponsors zu sehen, der sein Gesicht mit der Hand bedeckte. …
Der #IStandWithDan-Mob nahm sofort die sozialen Medien in Beschlag, um die Reaktion der Menge als "peinlich" und "entmutigend" zu bezeichnen. "Die Buhrufe in der Menge waren eine globale Schande. Da die Welt zuschaut, war das Verhalten der privilegierten Zuschauer bei den Australian Open ekelhaft", schrieb einer. …
Hrdlicka hatte gestern Abend nur eine Aufgabe: den Open-Sieger Novak Djokovic zu ehren und der Armee von Freiwilligen zu danken, die das Turnier möglich gemacht haben.
Aber in Fortsetzung der jüngsten Tradition der australischen Sportadministratoren mit einem blechernen Ohr, konnte sie nicht anders, als den Moment zu nutzen, um vor dem Vorsitzenden Dan zu knien.
Aber es kam noch schlimmer: Kurz bevor Djokovic – ein bekannter Anti-Vaxxer – seine neunte Australian-Open-Trophäe überreicht bekommen sollte, entschied sich Hrdlicka, das Tennis zu ignorieren und den Coronavirus-Impfstoff zu propagieren.
"Mit den Impfungen, die in vielen Ländern auf der ganzen Welt auf den Weg gebracht werden, ist jetzt eine Zeit des Optimismus und der Hoffnung für die Zukunft", hielt sie einen Vortrag.
Anstatt den Impfstoff zu bejubeln, buhte und zischte die Menge.
Wieder schaute Hrdlicka fassungslos. …"
https://spectator.com.au/2021/02/the-australian-open-booing-daniel-andrews-ceausescu-moment/
Alle Berichte übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Stand der Dinge – kritisch hinterfragt
Füllmich Interview vom 22.02.2021
https://clubderklarenworte.de/5‑monate-danach-sammelklage-ankundigung/
Ich hoffe, dass die Menschen ohne Heimat soviel Kraft und Mut aufbringen, der Dame dieses wohlmeinende, ach so menschliche , so fürsorgliche Angebot, diesen Mist, vor die Füße zu schmeissen!
Zum Thema:
Die primären Opfer übergriffiger Maßnahmen findet man in § 36 IfSG. Er bildet die Ermächtigung, sich an Alten, Behinderten, Obdachlosen, Gefangenen und Asylsuchenden zu vergreifen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__36.html
Dort heißt es in Abs. 13
Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Die genannten Absätze 4 und 5 existieren schon länger und beziehen sich konkret auf Lungentuberkulose.
Die Absätze 6 und 7 gab es auch schon länger und es galt für ausdrücklich schwerwiegende übertragbare Krankheiten. Mit "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020" wurde diese Beschränkung auf schwerwiegende übertragbare Krankheiten durch bedrohliche übertragbare Krankheiten ersetzt. Das erweitert faktisch den Handlungsspielraum enorm, da es NICHT mehr auf den Schweregrad ankommt, sondern nur auf die vage Einschätzung von "Bedrohlichkeit". Die Änderung entspricht im Übrigen derjenigen, die die WHO bereits nach dem Schweingrippendesaster 2009 vorgenommen hat: auch dort war es nun nicht mehr notwendig, dass ein Erkrankung schwerwiegend sei, im Grunde genügt es, wenn sie in zwei Ländern auftritt, um von einer Bedrohlichkeit ausgehen zu können.
Absatz 10 ist komplett neu hinzugekommen:
(10) Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,
1.
dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder gegenüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden
a)
einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,
b)
eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
c)
ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
d)
Auskunft darüber zu geben, ob bei ihnen Anhaltspunkte für die in Absatz 8 Satz 1 genannte Krankheit vorhanden sind;
2.
dass Unternehmen, die im Eisenbahn-,Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr Reisende befördern, Betreiber von Flugplätzen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit, bei der Durchführung der Rechtsverordnung nach Nummer 1 mitzuwirken haben, und verpflichtet sind,
a)
Beförderungen aus einem entsprechenden Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, sofern eine Rückreise von Personen mit Wohnsitz in Deutschland weiterhin möglich ist, deren Einreise nicht aus aufenthaltsrechtlichen Gründen zu untersagen ist,
b)
Beförderungen aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland nur dann durchzuführen, wenn die zu befördernden Personen den nach Nummer 1 auferlegten Verpflichtungen vor der Beförderung nachgekommen sind,
c)
Reisende über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland und die Gefahren der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit sowie die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung barrierefrei zu informieren und in diesem Rahmen auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts hinzuweisen,
d)
die zur Identifizierung einer Person oder zur Früherkennung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern notwendigen personenbezogenen Angaben zu erheben und an die für den Aufenthaltsort der betreffenden Person nach diesem Gesetz zuständige Behörde zu übermitteln,
e)
bestimmte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit im Rahmen der Beförderung vorzunehmen,
f)
die Beförderung von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern der zuständigen Behörde zu melden,
g)
Passagierlisten und Sitzpläne auf Nachfrage der zuständigen Behörde zu übermitteln,
h)
den Transport von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern, in ein Krankenhaus oder in eine andere geeignete Einrichtung durch Dritte zu ermöglichen,
i)
gegenüber dem Robert Koch-Institut eine für Rückfragen der zuständigen Behörden erreichbare Kontaktstelle zu benennen;
3.
dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze verpflichtet sind, Einreisende barrierefrei über elektronische Nachrichten über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen und -maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren.
Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden. § 34 Absatz 4 gilt für die durch die Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 festgelegten Verpflichtungen entsprechend.
Der wiederholt genannte Abs. 8 S. 1 benennt anders als Abs. 4 und 5 bei Lungentuberkulose keine konkrete Krankheit, sondern den in Kraft gesetzten BLANKOSCHECK der epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
Die Bundesregierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko für die Krankheit ausgesetzt waren, die zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geführt hat, insbesondere, weil sie sich in einem entsprechenden Risikogebiet aufgehalten haben, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung der Verbreitung dieser Krankheit verpflichtet sind, der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben, das Datum ihrer voraussichtlichen Einreise, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel durch Nutzung des vom Robert Koch-Institut nach Absatz 9 eingerichteten elektronischen Melde- und Informationssystems mitzuteilen.
@some1: Siehe auch Gesetz zur "epidemischen Lage" soll durchgepeitscht werden
Es handelt sich inzwischen um geltendes Recht (auch wenn das im Grunde nichts mehr bedeutet).
Um es klar zu machen, Abs. 1 besagt:
(1) Folgende Einrichtungen und Unternehmen müssen in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt:
1.
die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen [Kitas und Schulen] mit Ausnahme der Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 ,
2.
nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen,
3.
Obdachlosenunterkünfte,
4.
Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
5.
sonstige Massenunterkünfte,
6.
Justizvollzugsanstalten sowie
7.
nicht unter § 23 Absatz 5 Satz 1 fallende ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Nummer 2 vergleichbare Dienstleistungen anbieten; Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zählen nicht zu den Dienstleistungen, die mit Angeboten in Einrichtungen nach Nummer 2 vergleichbar sind.
Im Moment ist das Fordern von Tests und Impfbescheinigungen, das Dulden von Untersuchungen NOCH an das Überschreiten von Grenzen zur BRD gebunden. Es bedeutet allerdings nur noch eine geringfügige weitere Änderung, das auszuweiten auf die og. Gruppen, oder auch ein Zonenkonzept einzufügen – dafür ist es exzellent vorbereitet, und es bedarf KEINER schwerwiegenden Krankheit mehr, sondern nur der politischen Feststellung einer "Bedrohung".
Adolf hätte seine Freude dran gehabt.
Die Beamten sind beim Wegrennen ja eher "flink wie die Windhunde", wenn die Führung will, dass die sich impfen.
Hm. Man mag mich einen verknöcherten, erzkonservativen Sozialromantiker nennen, aber wäre es nicht sinnvoller, den Obdachlosen ein Wohnungsangebot zu machen, statt generös mit einem Resterampenimpfstoff zu reagieren, von dem man noch nicht einmal weiß, ob er bis zum Winter überhaupt wirksam bleibt (so man denn generell an seine Wirksamkeit glaubt)?
Vor allem, wenn man bedenkt, was der sehr freundliche Wikipedia-Artikel über die Dame vermeldet: "Als Berliner Sozialsenatorin organisierte sie im Frühjahr 2020 unter dem Namen „Nacht der Solidarität“ die deutschlandweit erste Obdachlosenzählung in Berlin, um Daten über obdachlose Menschen in Berlin zu erhalten und somit Hilfsangebote zu schaffen und zu verbessern und die Obdachlosigkeit damit langfristig sowie strategisch einzudämmen."
Das dieser Lederer immer noch bei der Linken ist, ist bedenklich.
Er gehört zur rechten NATO und Antideutschenfraktion innerhalb der Linkspartei. Aber bei dieser Partei wundert mich ja auch nichts mehr. Unwählbar. Eine kapitalistische Partei wie all die anderen kapitalistischen Parteien, die das Edikett "Links" trägt wie die CDU das Edikett "Christlich".
@Andi67: War "Ethikett" gemeint? (Bin ein alter Klugscheißer…)
@aa, nein eher Etikette. Man weiß aber was gemeint ist 😉