Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen drei Jahre nach der gewaltsamen Internierung von 700 Menschen über mehr als eine Woche entschieden. Polizei und Bundeswehr sicherten im Sommer 2020 einen extra errichteten Zaun und setzten eine durchgängige Maskenpflicht im Gebäude durch. In meiner Wahrnehmung hat damals lediglich corodok aus der Maßnahmenkritik darüber berichtet. Die Vermutung: Es handelte sich um einen "prekären "Stadtteil mit "Großfamilien".
»Absperrung eines Gebäudes als Coronamaßnahme war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 30.11.23 festgestellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und dessen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechtswidrig gewesen sind (4 A 212/20). „Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen“ weiterlesen