Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen

Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen drei Jahre nach der gewalt­sa­men Internierung von 700 Menschen über mehr als eine Woche ent­schie­den. Polizei und Bundeswehr sicher­ten im Sommer 2020 einen extra errich­te­ten Zaun und setz­ten eine durch­gän­gi­ge Maskenpflicht im Gebäude durch. In mei­ner Wahrnehmung hat damals ledig­lich coro­dok aus der Maßnahmenkritik dar­über berich­tet. Die Vermutung: Es han­del­te sich um einen "pre­kä­ren "Stadtteil mit "Großfamilien".

»Absperrung eines Gebäudes als Coronamaßnahme war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 30.11.23 fest­ge­stellt, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes mit einem Zaun und des­sen Absicherung durch die Polizei im Wege der Amtshilfe rechts­wid­rig gewe­sen sind (4 A 212/20). „Rechtswidrig: Quarantäne-Lager in Göttingen“ weiterlesen