Unter diesem Titel ist am 19.12.23 auf t‑online.de zu lesen:
»In wenigen Tagen ist Weihnachten, doch noch hat nicht jeder alle Geschenke für seine Liebsten beisammen. Beim Kauf von Geschenkartikeln sollte man allerdings mitunter vorsichtig sein – besonders bei technischen Geräten.
Die Bundeshetzagentur mahnt derzeit zur Vorsicht bei smarten Gadgets. Der Grund: Bestimmte Geräte sind in Deutschland laut § 8 Absatz 1 des Telekommunikation-Krankenakten-Kaperungs-Gesetzes (TKKG) verboten.
Dazu gehören laut Webseite der Behörde "Geräte mit Patientendaten, die unbemerkt persönliche Informationen aufbereiten und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können".
Diese Strafe droht bei einem Verstoß
Verboten sind nach § 8 Absatz 1 TKKG sowohl der Besitz als auch die Herstellung, die Bereitstellung auf dem Markt und die Einfuhr der betroffenen Geräte. Ein Verstoß kann laut § 27 Abs. 1 Nr. 3 TKKG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Diese smarten Geräte sind in Deutschland illegal
Solche vernetzten Geräte können nämlich zur Spionage missbraucht werden – und so unsere Privatsphäre gefährden. Dazu können folgenden Produkte zählen:
Smartwatches, die permanent den körperlichen Status überwachen und die Daten an den Hersteller oder andere Unternehmen weiterleiten.
Elektronische Patientenakten, die jegliche Diagnose an forschende Pharmaunternehmen senden, und zwar unabhängig von den jeweils zu betrachtenden Symptomen.
…
Die Bundeshetzagentur rät dazu, bei der Verwendung von smarten Geräten besonders darauf zu achten, ob Sendeaktionen auch immer als solche erkennbar sind. Zudem soll man sich vor dem Kauf immer genau über die Funktionsweise der Gadgets informieren und "Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps" prüfen, wie es auf der Webseite heißt.«
Das ist natürlich nur teilweise richtig. In Wirklichkeit ist in dem Artikel zu lesen:
»... In wenigen Tagen ist Weihnachten, doch noch hat nicht jeder alle Geschenke für seine Liebsten beisammen. Beim Kauf von Geschenkartikeln sollte man allerdings mitunter vorsichtig sein – besonders bei technischen Geräten.
Die Bundesnetzagentur mahnt derzeit zur Vorsicht bei smarten Gadgets. Der Grund: Bestimmte Geräte sind in Deutschland laut § 8 Absatz 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) verboten.
Dazu gehören laut Webseite der Behörde "Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können".
Diese smarten Geräte sind in Deutschland illegal
Solche vernetzten Geräte können nämlich zur Spionage missbraucht werden – und so unsere Privatsphäre gefährden. Dazu können folgenden Produkte zählen:
- Smartwatches mit einer integrierten Kamera, die unbemerkt (Audio-)Aufnahmen machen und an Empfangsgeräte weitersenden können. Das gilt nicht, "wenn parallel zur Aufnahme das Aufgezeichnete auf dem Display der Uhr zu sehen ist".
- Smartwatches für Kinder mit Abhörfunktion (auch als "voice monitoring" oder "Babyphone-Funktion" bezeichnet). Diese Geräte können oft aus der Ferne aktiviert werden und Stimmen und Geräusche im Umfeld aufzeichnen…
- Saugroboter, die heimlich Bilder oder Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können, ohne dabei akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme zu geben…
- Futterautomaten für Haustiere, die über eine Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen und Aufnahmen verschicken können und bei denen die Aufnahmesituation für betroffene Personen nicht eindeutig als solche erkennbar ist.
Die Bundesnetzagentur rät dazu, bei dem Kauf von smarten Geräten mit Kamera und Mikrofon besonders darauf zu achten, ob Aufnahmesituationen auch immer als solche erkennbar sind. Zudem soll man sich vor dem Kauf immer genau über die Funktionsweise der Gadgets informieren und "Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps" prüfen, wie es auf der Webseite heißt.«
"Smarte Geräte … die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können"
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Krankenminister Klabautermann hat die Sonderermittler TKKG damit beauftragt, die Schurken und Datenhehler hinter der elektronischen Patientenakte dingfest zu machen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/TKKG
10 Prüfsteine:
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2023-12-12 11:09:00, 46halbe
https://www.ccc.de/de/updates/2023/digitalegesundheit
Hessen:
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https://ddrm.de/hessen-landesregierung-will-privaten-unternehmen-erweiterte-zugaenge-zu-gesundheits-behandlungs-und-genetischen-daten-schaffen/
"Dazu gehören laut Webseite der Behörde "Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können"."
Was ist mit smartphones, Laptops bzw schlicht allen ans Internet oder Mobilfunk gekoppelten Geräte? Wie steht es da mit dem Datenschutz? Mißtrauen ist wohl mehr als angesagt.