Bundeshetzagentur warnt. Diese smarten Geräte sind in Deutschland verboten

Unter die­sem Titel ist am 19.12.23 auf t‑online.de zu lesen:

»In weni­gen Tagen ist Weihnachten, doch noch hat nicht jeder alle Geschenke für sei­ne Liebsten bei­sam­men. Beim Kauf von Geschenkartikeln soll­te man aller­dings mit­un­ter vor­sich­tig sein – beson­ders bei tech­ni­schen Geräten.

Die Bundeshetzagentur mahnt der­zeit zur Vorsicht bei smar­ten Gadgets. Der Grund: Bestimmte Geräte sind in Deutschland laut § 8 Absatz 1 des Telekommunikation-Krankenakten-Kaperungs-Gesetzes (TKKG) verboten.

Dazu gehö­ren laut Webseite der Behörde "Geräte mit Patientendaten, die unbe­merkt per­sön­li­che Informationen auf­be­rei­ten und die­se an ande­re Empfangsgeräte über­tra­gen können".

Diese Strafe droht bei einem Verstoß

Verboten sind nach § 8 Absatz 1 TKKG sowohl der Besitz als auch die Herstellung, die Bereitstellung auf dem Markt und die Einfuhr der betrof­fe­nen Geräte. Ein Verstoß kann laut § 27 Abs. 1 Nr. 3 TKKG mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahn­det werden.

Diese smarten Geräte sind in Deutschland illegal

Solche ver­netz­ten Geräte kön­nen näm­lich zur Spionage miss­braucht wer­den – und so unse­re Privatsphäre gefähr­den. Dazu kön­nen fol­gen­den Produkte zählen:

Smartwatches, die per­ma­nent den kör­per­li­chen Status über­wa­chen und die Daten an den Hersteller oder ande­re Unternehmen weiterleiten.

Elektronische Patientenakten, die jeg­li­che Diagnose an for­schen­de Pharmaunternehmen sen­den, und zwar unab­hän­gig von den jeweils zu betrach­ten­den Symptomen.

Die Bundeshetzagentur rät dazu, bei der Verwendung von smar­ten Geräten beson­ders dar­auf zu ach­ten, ob Sendeaktionen auch immer als sol­che erkenn­bar sind. Zudem soll man sich vor dem Kauf immer genau über die Funktionsweise der Gadgets infor­mie­ren und "Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazu­ge­hö­ri­gen Apps" prü­fen, wie es auf der Webseite heißt.«


Das ist natür­lich nur teil­wei­se rich­tig. In Wirklichkeit ist in dem Artikel zu lesen:

»... In weni­gen Tagen ist Weihnachten, doch noch hat nicht jeder alle Geschenke für sei­ne Liebsten bei­sam­men. Beim Kauf von Geschenkartikeln soll­te man aller­dings mit­un­ter vor­sich­tig sein – beson­ders bei tech­ni­schen Geräten.

Die Bundesnetzagentur mahnt der­zeit zur Vorsicht bei smar­ten Gadgets. Der Grund: Bestimmte Geräte sind in Deutschland laut § 8 Absatz 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) verboten.

Dazu gehö­ren laut Webseite der Behörde "Geräte mit ver­steck­ter Kamera oder Mikrofon, die unbe­merkt Audio- oder Videoaufnahmen erstel­len und die­se an ande­re Empfangsgeräte über­tra­gen können".

Diese smarten Geräte sind in Deutschland illegal

Solche ver­netz­ten Geräte kön­nen näm­lich zur Spionage miss­braucht wer­den – und so unse­re Privatsphäre gefähr­den. Dazu kön­nen fol­gen­den Produkte zählen:

  • Smartwatches mit einer inte­grier­ten Kamera, die unbe­merkt (Audio-)Aufnahmen machen und an Empfangsgeräte wei­ter­sen­den kön­nen. Das gilt nicht, "wenn par­al­lel zur Aufnahme das Aufgezeichnete auf dem Display der Uhr zu sehen ist".
  • Smartwatches für Kinder mit Abhörfunktion (auch als "voice moni­to­ring" oder "Babyphone-Funktion" bezeich­net). Diese Geräte kön­nen oft aus der Ferne akti­viert wer­den und Stimmen und Geräusche im Umfeld aufzeichnen…
  • Saugroboter, die heim­lich Bilder oder Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers über­tra­gen kön­nen, ohne dabei aku­sti­sche oder visu­el­le Signale über die Aufnahme zu geben…
  • Futterautomaten für Haustiere, die über eine Kamera und/oder ein Mikrofon ver­fü­gen und Aufnahmen ver­schicken kön­nen und bei denen die Aufnahmesituation für betrof­fe­ne Personen nicht ein­deu­tig als sol­che erkenn­bar ist.

Die Bundesnetzagentur rät dazu, bei dem Kauf von smar­ten Geräten mit Kamera und Mikrofon beson­ders dar­auf zu ach­ten, ob Aufnahmesituationen auch immer als sol­che erkenn­bar sind. Zudem soll man sich vor dem Kauf immer genau über die Funktionsweise der Gadgets infor­mie­ren und "Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazu­ge­hö­ri­gen Apps" prü­fen, wie es auf der Webseite heißt.«

6 Antworten auf „Bundeshetzagentur warnt. Diese smarten Geräte sind in Deutschland verboten“

  1. "Smarte Geräte … die unbe­merkt Audio- oder Videoaufnahmen erstel­len und die­se an ande­re Empfangsgeräte über­tra­gen können"

    Fallen dar­un­ter neben der E‑Akte auch E‑Autos wie die Karossen von Tesla?

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    https://​www​.patrick​-brey​er​.de/

    s.a.
    https://​www​.hei​se​.de/​n​e​w​s​/​E​U​-​K​o​m​m​i​s​s​i​o​n​-​w​e​r​t​e​t​-​f​r​e​i​w​i​l​l​i​g​e​-​C​h​a​t​k​o​n​t​r​o​l​l​e​-​a​l​s​-​E​r​f​o​l​g​-​d​o​c​h​-​D​a​t​e​n​-​f​e​h​l​e​n​-​9​5​7​9​8​8​6​.​h​tml

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  4. "Dazu gehö­ren laut Webseite der Behörde "Geräte mit ver­steck­ter Kamera oder Mikrofon, die unbe­merkt Audio- oder Videoaufnahmen erstel­len und die­se an ande­re Empfangsgeräte über­tra­gen können"."

    Was ist mit smart­phones, Laptops bzw schlicht allen ans Internet oder Mobilfunk gekop­pel­ten Geräte? Wie steht es da mit dem Datenschutz? Mißtrauen ist wohl mehr als angesagt.

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