Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Deutschlandfunk mel­de­te gestern: „Das voll­stän­di­ge Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig.“

„Die Richter stuf­ten eine ent­spre­chen­de Passage einer säch­si­schen Corona-Schutzverordnung als unwirk­sam ein. Der Verordnung zufol­ge konn­ten Versammlungen nur im Ausnahmefall geneh­migt wer­den. Auch ande­re Bundesländer hat­ten damals Kundgebungen untersagt.
Das Gericht erklär­te, eine Pandemie kön­ne zwar einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit recht­fer­ti­gen. Die Verordnung hät­te aber die Voraussetzungen für Ausnahmen regeln müssen.
Geklagt hat­te ein Mann, der gegen sei­ne Grundrechte ein­ge­schränkt sah. In der Vorinstanz am säch­si­schen Oberverwaltungsgericht hat­te er kei­nen Erfolg.“ „Zum Versammlungs-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts“ weiterlesen