Anfang August 2023 berichtete das Wissenschafts-Journal Nature über die außergerichtliche Einigung, die in den USA zwischen dem Biotechnologiekonzern Thermo Fisher Scientific und der Familie von Henrietta Lacks geschlossen wurde,
„einer schwarzen Frau, der vor mehr als 70 Jahren ohne Zustimmung Zellen entnommen und für Forschungszwecke verwendet wurden. Die Gebärmutterhalskrebszellen, die während Lacks‘ Behandlung im Johns Hopkins Hospital in Baltimore, Maryland, entfernt wurden und als HeLa-Zellen bekannt sind, wurden aufgrund ihrer Fähigkeit, im Labor unbegrenzt zu überleben und sich zu teilen, weit verbreitet – und haben zu zahlreichen wissenschaftlichen Entdeckungen geführt. Schließlich gelangten sie in die Hände von Unternehmen wie Thermo Fisher in Waltham, Massachusetts, das aus den Zellen gewonnene Produkte verkauft.“„Eine Zell-Linie namens HeLa“ weiterlesen
Es gibt aber Schlupflöcher. Unter genannter Überschrift ist am 28.11.23 auf nordkurier.de zu lesen:
»Schüler und Lehrkräfte dürfen in Karlsruhe Corona-Masken nur noch in Ausnahmefällen tragen. In diesen Fällen ist zudem eine Genehmigung nötig. Das berichtet die Südwest-Presse (SWP). Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe habe der SWP das Maskenverbot bestätigt.
Maske-Tragen grundsätzlich nicht zulässig
In dem Bericht heißt es weiter, dass sie das RP auf das Schulgesetz berufe. Hier gebe es einen Paragrafen, der die Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen untersagt. Die Behörde argumentiere im aktuellen Fall wie folgt: "Das Tragen einer Maske, die zur Verhüllung des Gesichts führt, ist somit nur gestattet, wenn dies durch ein Gesetz oder eine Verordnung vorgeschrieben ist. Da es aktuell kein Gesetz oder keine Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vorschreibt, ist das Tragen einer Maske bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig."Nur aus schulischen oder gesundheitlichen Gründen sei "ausnahmsweise" eine "Gestattung" durch die Schulleitung möglich…«
Kölsch in Karlsruhe*
»Landeselternbeirat fordert Gesundheitsschutz
Sebastian Kölsch ist Vorsitzender des Landeselternbeirats. Er sagte der SWP: "Wenn sich Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte in der aktuellen Infektionslage gesundheitlich wohler fühlen mit einem Mund-Nasen-Schutz, kann die Schulleitung das erlauben – das funktioniert auch an den meisten Schulen reibungslos." Kölsch sagte dem Bericht zufolge weiter: "Gesundheitsschutz sollte auch dann möglich sein, wenn nicht alle müssen, sondern Einzelne wollen."«
* Update: Hier stand aus unerfindlichen Gründen "Koblenz". Irgendwas in meinem Inneren wehr sich anscheinend gegen den Namen Karl. Danke für den Hinweis!
Update 2:
»… Das Kultusministerium in Stuttgart erteilte diesem Verbot allerdings eine Absage. „Schulleitungen müssen den Schutz vulnerabler Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ernst nehmen und entsprechende Vereinbarungen zum Tragen von Masken treffen“, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Ob das Regierungspräsidium das Verbot nun wieder zurücknehmen muss, blieb am Dienstag zunächst jedoch unklar…
Gesichtsverhüllung laut Schulgesetz untersagt
Laut dem Medienbericht hatte sich das Regierungspräsidium bei seiner Entscheidung darauf berufen, dass eine Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen laut Schulgesetz untersagt sei. „Da es aktuell kein Gesetz oder keine Verordnung gibt, die das Tragen einer Maske vorschreibt, ist das Tragen einer Maske bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig“, wird eine Sprecherin zitiert.« bnn.de (28.11.23)
Die Themen sind andere, die Ausflüchte und Peinlichkeiten sowie das Gestammel der RegierungssprecherInnen die gleichen wie zu Corona (siehe hier). Der Wind ist allerdings ein wenig frischer, die Fragen sind frecher geworden. Es geht u.a. um den gefeuerten Staatssekretär Gatzer, der weiterhin Aufsichtsratschef der Deutschen Bahn ist, um Gaza und ein Deep-Fake-Video. Hier einige Auszüge: