Bundesverband Pflegemanagement: Maskenpflicht für Bewohner*innen von Pflegeheimen absurd und nicht zumutbar

So ist eine Meldung des Verbands vom 18,10. über­schrie­ben. Sie lautet:

»Im seit dem 1. Oktober gel­ten­den Infektionsschutzgesetz wur­de eine Maskenpflicht für Bewohner*innen in den Gemeinschaftsräumen von Pflegeeinrichtungen ver­an­kert. Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement ist die­se Regelung nicht zumutbar.

Seit mehr als zwei Jahren sind die Einrichtungen bestrebt, den Gesundheitsschutz der Bewohner*innen und ein weit­ge­hend nor­ma­les Sozialleben in Einklang zu brin­gen. Viele der Bewohner*innen haben stark unter der sozia­len Isolation gelit­ten und benö­ti­gen mehr denn je ein wenig Normalität im Tagesablauf. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für die Pflegebewohner*innen kommt jetzt da die Pandemie lang­sam in die ende­mi­sche Phase über­geht regel­recht zur Unzeit.

Mit der Vorgabe wer­den nach Ansicht des Bundesverbands Pflegemanagement nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Menschen, die in einem Pflegeheim leben außer Acht gelas­sen, son­dern ins­be­son­de­re die Lebens- und Versorgungsqualität. So sind die Gemeinschaftsräume wesent­li­cher Teil nor­ma­li­täts­ori­en­tier­ter Pflege- und Betreuungskonzepte und ent­spre­chen den erwei­ter­tem Privatbereich der Bewohner*innen. Die Regelung greift also unmit­tel­bar in die­sen Bereich ein.

Hinzu kom­men die gesund­heit­li­chen Einschränkungen der Heimbewohner*innen. Bis zu 75% lei­den an Demenz und haben Probleme bei der sach­ge­rech­ten Anwendung der Masken. Für Menschen mit pul­mo­n­a­len Problemen oder Hörgeräten ist das Tragen der Masken abso­lut unzu­mut­bar. Zudem schafft die Maske wei­ter­hin die Distanz, unter der gera­de die alten Menschen in Pflegeheimen ganz beson­ders gelit­ten haben.

„Nach über zwei Jahren Pandemie soll­ten wir in der Lage sein, intel­li­gen­te, auf den Erfahrungswerten basie­ren­de Lösungen zu schaf­fen, statt wei­ter im Aktionismus zu ver­har­ren“, ärgert sich Peter Bechtel, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement. „Hier wird der Eindruck ver­mit­telt, dass mit die­ser Regelung Ausbrüche in Pflegeheimen ver­hin­dert wer­den kön­nen. Das ent­behrt jeder Sinnhaftigkeit, denn beim Essen und Trinken kom­men die glei­chen Menschen natur­ge­mäß ohne Maske zusam­men“, ergänzt Peter Koch, Vorstandsmitglied der Landesgruppe Baden-Württemberg und Geschäftsführer eines Altenhilfeträgers.

Die Einrichtungen selbst haben die Herausforderung die Regelung umzu­set­zen, auch wenn sie davon in den mei­sten Fällen nicht über­zeugt sind. Halten sie sich nicht dar­an, gera­ten sie – wie schon bei der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht – mit den Behörden in Konflikt. Was am Ende auf der Strecke bleibt, ist ein wei­te­res Mal die Versorgungsqualität. Pflegende, die sich mit sinn­be­frei­ten Regelungen her­um­schla­gen müs­sen, lei­den nicht nur per­sön­lich, son­dern haben bei ohne­hin bestehen­dem Personalnotstand noch weni­ger Zeit für ihre eigent­li­che Aufgabe.

In der Realität sieht es so aus, dass Bewohner*innen und Angehörige über die gesetz­li­che Vorgabe infor­miert wur­den, von Einrichtungen dar­auf hin­ge­wie­sen wer­den, aber die Umsetzung nicht mas­siv ein­ge­for­dert wird. Selbst die loka­len Behörden wis­sen um die­ses Vorgehen, was zeigt, dass das Verständnis für die pra­xis­frem­den Regelungen, die ohne jeg­li­che Beteiligung der Pflege, des Pflegemanagements oder der Patientenvertreter*innen getrof­fen wer­den, wei­ter schwin­det und die Politikverdrossenheit steigt.

„Ich füh­le mich an den Scheinriesen von Jim Knopf erin­nert, gro­ßes Theater, nichts dahin­ter. Viele Menschen beschäf­tigt und wie­der ein­mal die Branche mit Nebenschauplätzen beschäf­tigt, ohne die Grundprobleme unse­res Pflegesystems anzu­ge­hen“, resü­miert Peter Bechtel.«

5 Antworten auf „Bundesverband Pflegemanagement: Maskenpflicht für Bewohner*innen von Pflegeheimen absurd und nicht zumutbar“

  1. Diese Umstände ver­schlim­mern auch das Dilemma der­je­ni­gen, die mit der häus­li­chen Pflege von Familienmitgliedern eigent­lich schon über­for­dert sind, denen eine Umsiedlung ihrer Angehörigen in ein Heim unter sol­chen Voraussetzungen aber auch uner­träg­lich erscheint.

  2. Die teut­schen Bundestagsabgeordneten-Darsteller im Teutschen Bundesdarstellertag machen sowie­so nur, was ihnen ihre Befehlsgeber aus den USA befeh­len. Und die­se Psychos aus den usa befeh­len nun ein­mal, die Gesichter sei­en mit Gesichtswindeln zu ver­hän­gen. Diue teut­schen Bundestagsabgeordneten wer­den sicher­lich von den us-ame­ri­ka­ni­schen Psychos bezahlt im Rahmen eines zwei­ten Paralleleinkommens.

  3. Ich bin davon über­zeugt, dass (neben dem Papageientum – sor­ry an die schö­nen und plap­pern­den Papageien) die Bundestagsdarsteller zum Beispiel aus der Bill-the-kil­ler-Gates-Geldwaschanlage regel­mä­ßig bezahlt werden.

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