Wieder einmal wurden von einem verfassungsmäßig nicht vorgesehenen Organ und ohne jegliche parlamentarische Mitsprache von Kanzlerin und MinisterpräsidentInnen extreme Maßnahmen beschlossen. Sie sind hier im Wortlaut nachzulesen.
Es heißt da für mathematisch hochbegabte und in Stammbaumforschung bewanderte Familien:
»In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.«
Oder zu den neuen hyperzuverlässigen Schnelltests:
»Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.«
Mit welchen Zwängen hat zu rechnen, wer sich diesen umstrittenen Testverfahren widersetzt?
Siehe dazu:
RKI-Server gehackt? Schnelltest völlig fehlerhaft?,
"Schnelltest-Karussell läuft immer schneller",
Standards für Schnelltests sollen abgesenkt werden
Antigentests: Warum hört keiner auf Drosten und Wieler?
Jeder zweite positive Antigentests in Wien war falsch positiv
13, "…Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde."
Fussnote:
1 Auf den Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2020 (Az. 13 B 1770/20.NE) wird hingewiesen, mit dem die Quarantäneverpflichtung für Personen, die aus vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten einreisen, für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt wurde.
"In Zeiten der allgemeinen Täuschung ist es eine revolutionäre Tat, die Wahrheit zu sagen." George Orwell
Ein Unrechtsstaat ist unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass der Bürger gar nicht mehr rechtskonform handeln kann, selbst wenn er will – wenn er nicht das handeln/leben komplett einstellt.
Das hat zur Folge, dass sich die Bevölkerung in zwei Teile aufspaltet:
- in den Teil der durch vorauseilendem Gehorsam und öffentliche Positionierung sich auf die Seite der Obrigkeit stellt und damit zu erreichen versucht, dass seine auch nur versehentlich erfolgten Rechtsbrüche (ZB einen Apfel nicht innerhalb 5 Minuten aufessen) nicht geahntet werden, sondern "ein Auge bei ihm zugedrückt wird", wie er hofft.
- und in den Teil, der sich nicht schurigeln lässt, die Zumutungen auch als das empfindet, was sie sind, und sich wehrt.
Dieser zweite Teil wird mit der ganzen Härte des Gesetzes malträtiert, machtausübungsgeile Polizisten und Beamte werden gegen diese Bürger ganz besonders vorgeschickt oder melden sich gleich freiwillig, um die Zeit zu stoppen, wie lange jemand an einem Glühwein trinkt um frühzeitig "einschreiten" (Macht ausüben, quälen, demütigen, unterwerfen) zu können.