Man wird sich ansehen müssen, was von den Unterstellungen im Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" vom 12.2. übrig bleiben wird, ein Erfolg ist die Abwendung des Berufsverbots allemal.
»Köln – Die Bezirksregierung Köln hat den Approbationsentzug bei der Ehrenfelder Ärztin wieder aufgehoben. Ein Gericht hatte signalisiert, es würde andernfalls zugunsten der Ärztin urteilen.
Bei einem Test des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte die Allgemeinmedizinerin im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung ausgestellt und die Existenz von krankmachenden Viren geleugnet. Die Ärztin war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv.
Rund ein Dutzend Atteste der Ärztin fielen zudem in Schulen auf. Sie entsprachen nicht den Formalien für ein Attest gegen die Maskenpflicht, weil beispielsweise eine medizinische Begründung fehlte. Im Herbst letzten Jahres entzog die Bezirksregierung ihr die Approbation, die Ärztin reichte Klage ein.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Den Entzug der Approbation hebt die Bezirksregierung nun wieder auf. „Wir hatten vor allem den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Fokus“, sagt Thomas Kaspari von der Approbationsbehörde. Dies sei zulasten der Berufsfreiheit der Ärztin gegangen. Der Entzug der Approbation komme schließlich einem Berufsverbot gleich – dafür bräuchte man schwerwiegendere Beweise als Atteste, „mit denen man in der Schule eh nichts anfangen kann“.
Es ist das erste approbationsrechtliche Verfahren der Bezirksregierung gegen Ärzte, die im Zusammenhang mit Corona auffällig wurden. „Mit dieser korrigierten Sichtweise werden wir die Verfügung zurücknehmen“, sagt Kaspari. „Der Approbationsentzug wird aufgehoben.“
Gegen die Ehrenfelder Ärztin läuft auch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Vor weiteren approbationsrechtlichen Schritten werde die Behörde die strafrechtlichen Ermittlungen abwarten, so die Bezirksregierung.«
ksta.de (12.2.)
mit allen Mitteln, Leute terrorisieren in Deutschland, durch Politik Apparate
Ich finde ja die Regierungen im Moment "auffällig", während die Ärztin sich in meinen Augen völlig korrekt verhalten hat.
Aber so sieht das halt jeder anders.
Mein Kind kann nicht zur Schule kommen, weil es Tripper hat.
Dies wäre den Lehrern lieber?
Grundsätzlich geht es niemanden etwas an, bei welchem Arzt ich war, weil darüber schon Rückschlüsse auf die Erkrankung möglich sind.
Dass seit zwei Jahren die Gesundheitsämter
Menschen nur auf der Grundlage eines umstrittenen positiven PCR-Tests o h n e ärztliche Untersuchung als Krankheitsverdächtige in strafbewehrte Quarantäne schicken dürfen, geht aber rechtlich in Ordnung…?
@ Pestarzt
Rechtlich geht das nicht in Ordnung, aber gesetzlich.
So ist das eben, wenn das Gesetz zum kodifizierten Unrecht depraviert.
wäre vielleicht die beste Lösung, aber das ist sehr kompliziert.
Der Kanzler steht wegen Wirecard und CumEx unter Verdacht und hat seine Approbation bekommen, und Schäuble soll 100.000 DM im Bar unterschlagen und er hatte nicht nur Approbation für den Posten des Finanzministers bekommen, aber er hatte auch volles Vertrauen von Fr. Merkel, als Finanzminister ?!.
(akac)
Als ich oben gelesen hatte „Bei einem Test des „Kölner Stadt Anzeiger“…“ gab es bei mir eine Assoziation zum „Völkischen Beobachter“.
Ich verstehe Menschen nicht, die Geld für eine Zeitung bezahlen, bei der einem beim Lesen über solche „Überprüfungen“nichts anderes als Hetze und Diffamierung in den Sinn kommt.
Verstehe, die Quelle ist KStA. Ich dachte erst KRiSta.
Ob jemand die Maske aufsetzen soll,
also ob er sie gesundheitlich verträgt, das geht aber seltsamerweise ohne vorherige Untersuchung.